Demo verboten - Gegendemo erlaubt

Allein die Tatsache, dass Gegendemos gegen eine Kundgebung, die man verboten hat, stattfinden dürfen, belegt, dass es nicht um mögliche Verstöße gegen die Infektionsschutzbestimmungen geht, die man befürchtet. Geisels Stellungnahme bestätigt, dass es sich bei dem Verbot eindeutig darum handelt, die Versammlungsfreiheit einzuschränken.

VON Klaus-Rüdiger Mai | 27. August 2020
Was nottut: Historische Bildung

Der Althistoriker Egon Flaig erklärt im Interview, warum eine Entschädigung für die Sklaverei durch den Westen an afrikanische Staaten absurd wäre, weshalb er die Linke für reaktionär hält – und was das bedrohte Erbe der Aufklärung noch retten könnte.

VON Alexander Wendt | 26. August 2020
Strapaze für die Logik

2017 sind 46 Überhang- und 65 Ausgleichsmandate entstanden. Der Koalitionsausschuss ist aber nicht dazu bereit, das Stimmensplitting zu unterbinden und damit dem Spuk der Überhänge den Garaus zu machen.

VON Manfred C. Hettlage | 26. August 2020
Eine rechtliche Einordnung der Corona-Politik

Der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek kommt zu dem Schluss, dass der Lockdown des März nur in Teilen verfassungskonform war. Auch generelle Versammlungsverbote sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung entschied ohne nachvollziehbare Faktenlage und legte keine Kosten-Nutzen-Analyse vor.

VON Maximilian Tichy | 26. August 2020
Spahn und der kleine Junge von damals

Jens Spahn habe mit seinem Ehemann von der Sparkasse Westmünsterland nach „Business Insider“ einen Kredit für eine Villa in Berlin erhalten. Berlin liegt weit weg vom Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der einst kleine Junge hätte für seinen Traum vom Haus am Meer nicht einmal ein Zehntel davon benötigt. Vom Regionalprinzip gebe es Ausnahmen, hieß es in dem Bericht. Für den Jungen gab es die nicht.

VON Redaktion | 25. August 2020