Bundesverfassungsgericht schränkt staatlichen Zugriff auf Daten ein

Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf Handy- und Internetdaten gehen zu weit, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

imago Images/Steinach

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Paragrafen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die Möglichkeiten des Staates regeln, auf Bestandsdaten von Telefon- und Internetnutzern zuzugreifen, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. (Az. 1 BvR1873/13 und 1 BvR 2618/13)

Das Telekommunikationsgesetz und die Fachgesetze müssen bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Sie bleiben zwar solange in Kraft, dürfen aber nur nach bestimmten Maßgaben des Gerichts angewandt werden.

Es geht dabei um Auskünfte, die Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste zur Aufklärung von Verbrechen oder Vereitelung von Terroranschlägen nutzen wollen. Dazu durften sie bis jetzt „feste“ Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum und IP-Adressen bei Telefon- und Internetzugangsanbietern („Providern“) abfragen.

Das Urteil untersagt entsprechende Abfragen nicht grundsätzlich. Aber es stellt klar, dass dazu eine konkrete Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat nachzuweisen ist. „Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Peinlich für den Gesetzgeber ist das Urteil vor allem, weil diese Regelungen schon einmal nach einem Karlsruher Urteil verändert worden waren. Aber eben nicht entsprechend den Anforderungen. Das Urteil geht auf zwei Verfassungsbeschwerden zurück. Eine davon war schon 2013 von zwei Piraten-Politikern und Unterstützern eingereicht worden.

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