Bundesverfassungsgericht schränkt staatlichen Zugriff auf Daten ein

Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf Handy- und Internetdaten gehen zu weit, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

imago Images/Steinach

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Paragrafen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die Möglichkeiten des Staates regeln, auf Bestandsdaten von Telefon- und Internetnutzern zuzugreifen, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte. (Az. 1 BvR1873/13 und 1 BvR 2618/13)

Das Telekommunikationsgesetz und die Fachgesetze müssen bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Sie bleiben zwar solange in Kraft, dürfen aber nur nach bestimmten Maßgaben des Gerichts angewandt werden.

Es geht dabei um Auskünfte, die Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste zur Aufklärung von Verbrechen oder Vereitelung von Terroranschlägen nutzen wollen. Dazu durften sie bis jetzt „feste“ Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum und IP-Adressen bei Telefon- und Internetzugangsanbietern („Providern“) abfragen.

Das Urteil untersagt entsprechende Abfragen nicht grundsätzlich. Aber es stellt klar, dass dazu eine konkrete Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat nachzuweisen ist. „Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Peinlich für den Gesetzgeber ist das Urteil vor allem, weil diese Regelungen schon einmal nach einem Karlsruher Urteil verändert worden waren. Aber eben nicht entsprechend den Anforderungen. Das Urteil geht auf zwei Verfassungsbeschwerden zurück. Eine davon war schon 2013 von zwei Piraten-Politikern und Unterstützern eingereicht worden.

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Kommentare ( 7 )

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Korner
3 Jahre her

Sollte sich das Verfassungsgericht darüber im klaren sein, dass es sich besser wieder an Recht und Gesetz hält und nicht an Merkels Anweisungen, weil es weiß, dass spätestens nächstes Jahr Schluss mit der Vernichtung der Demokratie und der Deutschen sein wird? Schlau wäre das zumindest, zu wünschen ebenfalls.

bfwied
3 Jahre her

Man kann nur dazu aufrufen: – sich seines Verstandes zu bedienen, – sich breitgefächert zu informieren, – vor den Parteimitgliedern, die ins Parlament wollen, nicht zu buckeln, sondern ihnen sehr kritische Fragen zu stellen, – sich die Parteiprogramme durchzulesen, mit Verstand, – die Partei zu wählen, die das Grundgesetz, die Vernunft, die kapitalistische Wirtschaft nach L. Erhard und die bürgerlichen Freiheiten hochhält, – sich nichts von Ideologen an der Regierung bieten zu lassen, was nicht vernünftig ist und tatsächlich wissenschaftlich – nach den Wissenschaftsregeln – einwandfrei sicher ist. Die CO2-Sache ist es nicht! Der gläserne Bürger widerspricht dem Grundgesetz und… Mehr

Ananda
3 Jahre her

Während der „Staat“ sich hinter dem „Datenschutz“ versteckt wenn er dem Bürger gegenüber Rechenschaft ablegen soll, wird der Bürger gläsern gemacht und demnächst über das Bargeldverbot bis in die letzte Zuckung überwachbar. Bei der unangenehmen Tendenz der Regierung alles regierungskritische als rechtsextrem zu diffamieren kann man sich ausrechnen WER in den Genuss der Überwachung geraten sollte.

Toll, dass es noch Reste an Rechtsstaat gibt. Wird wahrscheinlich demnächst geändert.

Peter Pascht
3 Jahre her

Einfach nur unwirksames juristisches Theoretisieren. „Das Urteil **untersagt** entsprechende Abfragen **nicht grundsätzlich.** Aber es stellt klar, dass dazu eine konkrete Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat nachzuweisen ist.“ **untersagt** entsprechende Abfragen **nicht grundsätzlich.** ??? „dass dazu eine konkrete Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat nachzuweisen ist“ ??? Das ist wie bisher auch, das entscheidet ein Gericht und ein Gericht entscheidet für die „Kollegen“ wie die Spezis von Staatsanwaltschaft und Polizei das wollen. Das aber nur wenn keine Gefahr in Verzug ist. Wird von den Untersuchungsorganen Gefahr im Verzug geltend gemacht, kann die richterliche Entscheidung auch nachgeholt werden. Vor der faktischen… Mehr

Robert Krauthausen
3 Jahre her

Sind unsere Regierungen (in Bund und Ländern) bzw. Behörden nicht mehr in der Lage, gesetzes- bzw. verfassungskonforme Gesetze zu erlassen? Eigentlich müsste Herr Spahn Schwerstkranken auf Wunsch sterbebegleitende Mittel zusprechen (was er trotz höchstrichterlichem Urteil nicht tut), das Sterbehilfegesetz wurde von Karlsruhe gekippt (die Neuregelung liegt – welch Graus! – in den Händen von Frau Lambrecht), die Paritätsregelung (50% Frauen/50% Männer) in Wahllisten wurde in Thüringen gerade erst gekippt et cetera et cetera. Aber worauf wir Bürger wirklich alle warten, das ist ja wohl ein Donnerschlag des Bundesverfassungsgerichts (oder irgendeines Gerichts) in Fragen des Corona-Wahns! Selbst der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen… Mehr

Auswanderer
3 Jahre her

Ist ja auch unverschämt die Bürger auszuhorchen und den Schutzbefohlenen, die ihren Pass weggeschmissen haben darf man das Smartphone nicht zur Überprüfung der Herkunft abnehmen. Unsere Politik ist sowas wie Schilda hoch 3!

Peter Pascht
3 Jahre her

Bundesverfassungsgericht schränkt staatlichen Zugriff auf Daten ein ??

Ziemlich spät fällt das dem BverfG ein.
Jetzt nachdem alle möglichen persönlichen Daten auf unbekannten Servern ohne öffentliche Transparenz gespeichert sind?

Haben die den auch den EuGH gefragt ob die das dürfen?
Haben die denn auch die Freigabe von Quaselurschel?