Verfassungsrichter kippen Paritätsgesetz in Thüringen

Zumindest in Thüringen müssen Parteien nun doch nicht ihre Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen. Der Verfassungsgerichtshof gab einer Klage der AfD statt.

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Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs dürfte bundesweit ausstrahlen. Das Gericht in Weimar hat einer Klage der AfD gegen das so genannte Paritätsgesetz stattgegeben. Die Parteien dürfen also nicht gezwungen werden, ihre Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. In Brandenburg ist ein ähnliches Gesetz ebenfalls Gegenstand eines Verfahrens vor dem dortigen Verfassungsgericht.

Der Präsident des thüringischen Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, begründete die Entscheidung mit der Freiheit der Wahl (auch innerhalb der Parteien), die keinen Zwang und Druck des Staates zuließe. Im Paritätsgesetz, das der Thüringer Landtag 2019 mit den Stimmen von Linkspartei, SPD und Grünen beschlossen hatte, ist dieser Zwang aber vorgesehen. Auch in Brandenburg ist ein solches Gesetz 2019 beschlossen worden. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und die damalige Justizministerin Katarina Barley hatten 2019 auch im Bund ähnliche Maßnahmen angeregt.

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