180 verletzte Polizisten, Plünderung, Brandschatzung, Zerstörung und hemmungslose Gewalt. Die Halloween-Krawalle haben Frankfurt und Berlin, wie vorher schon Paris und Mailand, erschüttert. Polizeigewerkschafter Jochen Kopelke spricht von den Folgen einer „gescheiterten Integrations-, aber auch Jugendpolitik“.
IMAGO / 7aktuell
Zu den Halloween-Krawallen in Frankfurt liegen neue Erkenntnisse über die Staatsangehörigkeit der mutmaßlichen Täter vor. Nach Auskunft der Polizei besitzen rund drei Viertel der bislang 55 ermittelten Tatverdächtigen eine ausländische Staatsangehörigkeit, teilweise zusätzlich zur deutschen.
Etwa die Hälfte der Verdächtigen, so berichtet Bild, verfügt über einen deutschen Pass. Von diesen hat aber ungefähr jeder Zweite eine weitere Staatsangehörigkeit. Das zeigt, dass eine Statistik vollständig betrachtet werden muss. Die ausschließliche Unterscheidung zwischen Deutschen und Ausländern sagt zu wenig über die Zusammensetzung der Tatverdächtigen aus.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte bereits zuvor erklärt, er gehe davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund hätten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von „Chaoten aus dem migrantischen Milieu“. Die neuen Zahlen aus Frankfurt stützen diese Einschätzungen.
Nach Polizeiangaben wurden 180 Einsatzkräfte verletzt. 54 Männer wurden festgenommen. Ein 18-jähriger Syrer sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, bei den Plünderungen eine Waffe aus einem Waffengeschäft gestohlen zu haben.
In Berlin leitete die Polizei 87 Ermittlungsverfahren ein und ermittelte bis jetzt insgesamt 125 Tatverdächtige. Pyrotechnik wurde auf Polizeibeamte geworfen, ein Molotowcocktail flog in Richtung eines Polizeifahrzeugs. Unter den ausländischen Staatsangehörigen stellten Syrer mit zehn und Türken mit fünf Personen die größten Gruppen. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen zusätzlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, geht aus der Statistik in Berlin nicht hervor.
Polizeigewerkschaft spricht von gescheiterter Integrationspolitik
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), findet im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutliche Worte. Er spricht von „Krawallmigranten“, die auf ihren Moment gewartet hätten. Kopelke beschreibt ein Milieu, in dem Langeweile, Drogen, soziale Medien und die Suche nach Aufmerksamkeit eine wesentliche Rolle spielen. Die Gewalt wird gefilmt, auf TikTok und Instagram verbreitet und teilweise sogar zu Geld gemacht. Was für die Opfer und die eingesetzten Polizisten eine Bedrohung darstellt, wird für die Täter zum digitalen Spektakel.
Nach Kopelkes Darstellung handelt es sich bei den auffälligen Personen häufig nicht um Unbekannte. Viele seien bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bei ausreisepflichtigen Personen mit Duldung, die wiederholt Straftaten begangen hätten, müsse geprüft werden, ob eine Abschiebung möglich sei.
Die entscheidenden Fragen sind deshalb: Wie viele der Festgenommenen sind bereits einschlägig vorbestraft? Wie viele halten sich ohne gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland auf? Welche Konsequenzen folgen auf die Angriffe gegen Polizeibeamte? Und weshalb gelingt es offenbar nicht, bekannte Mehrfachtäter dauerhaft von weiteren Straftaten abzuhalten?
Bildung einer kriminellen Vereinigung
Will man diese definitiv gefährliche Bewegung bekämpfen, muss man als Allererstes herausfinden, was die genauen Ziele dieser Organisation sind und welche Strategie sie verfolgt. Dann sollte man mit den Verharmlosungen aufhören. Denn hier geht es nicht um Schüler- oder Klimaproteste. Hier geht es um einen konzentrierten Angriff auf alles, was den Westen ausmacht. Auch sind vermummte, uniformierte Kräfte, die sich im Internet zu schwersten Straftaten verabreden, zum Teil bewaffnet sind und die in der Lage sind, taktische Manöver durchzuführen, keine Demonstranten. Sie sind Schwerkriminelle, eventuell sogar Terroristen. Und das sind sie auch, wenn der Einzelne einen zunächst harmlosen Eindruck macht und wahrscheinlich nichts von weitergehenden Zielen weiß und nur etwas „erlebnisorientiert“ ist.
In Deutschland gibt es aus der RAF-Zeit dafür Paragrafen, die der Staat offensichtlich bei anderer Gelegenheit auch gnadenlos anzuwenden bereit zu sein scheint. Es sind die Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches.
Die Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches finden sich in einem Gesetz aus der RAF-Zeit, das sich nicht auf eine begangene Tat, sondern präventiv auf eine vermutliche, in der Zukunft stattfindende Tat bezieht. Es gibt der Anklage und dem Gericht ein außerordentlich mächtiges Instrument an die Hand. Die Paragrafen sorgten nach der Einführung 1976 für erhebliche Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit, weil es nunmehr möglich war, auch solche Personen strafrechtlich zu belangen, die sich nach den bis dahin gültigen Kriterien des Strafgesetzbuches nichts hatten zuschulden kommen lassen.
Strafrechtlich relevant werden etwa bereits theoretische Verabredungen zu einer möglichen Straftat. Es kommt für die Strafbarkeit nach den Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches nicht darauf an, dass diese Personen tatsächlich in der Lage gewesen wären, eine erhebliche Straftat begehen zu können, sondern es genügt, dass sie eine solche geplant haben sollen. Die Spezialität der Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches ist, dass die Strafbarkeit entgegen allen anderen Paragrafen im Strafgesetzbuch nicht mit dem Versuch, das heißt dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat, beginnt, sondern weit davor. Entsprechend dieser Logik zielen die Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab – noch bevor konkrete Taten begangen werden konnten und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.
TE hat diese Anfrage an das Hessische Innenministerium geschickt:
Laut Presseberichten wurden 54 an den schweren Ausschreitungen beteiligte Personen festgenommen. Ergänzend zu meiner vorherigen Anfrage wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie mir diese Fragen beantworten würden.
- Was wird den bis jetzt Festgenommenen vorgeworfen?
- Erwarten Sie weitere Verhaftungen?
- Für den 20. November sind weitere Aktionen geplant. Werden Sie präventiv tätig werden?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält bislang an seiner Einordnung fest, dass die mutmaßlichen Gewalttäter vor allem aus dem linksextremen Spektrum und aus migrantischen Milieus stammen würden. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, dass man gesehen habe, dass Menschen mit Migrationshintergrund die Gewaltexzesse verübt hätten und brutal gegen die Polizei und gegen Sachwerte vorgegangen seien.
- Haben die Ermittlungen diese Einschätzung bestätigt?
Angeblich haben sich die Täter im Internet zu diesen schweren Straftaten verabredet. Die Täter waren uniformiert, haben verschiedene taktische Vorgehensweisen angewandt, um die Polizei zu irritieren, und wollten sich bei der Plünderung eines Waffengeschäftes bewaffnen bzw. haben sich dort bewaffnet. Ein Mitglied unserer Redaktion, das die Ausschreitungen am Sonntag bis kurz vor 22 Uhr verfolgt hat, glaubt, Personen im Hintergrund beobachtet zu haben, die, so glaubt er gesehen zu haben, koordinierend tätig gewesen sein sollen.
- Hat die Polizei Ähnliches feststellen können?
- Gibt es Pläne der Hessischen Landesregierung, die Gen Z als kriminelle oder terroristische Vereinigung und die Beteiligten als Mitglieder einer solchen Vereinigung einzustufen?
- Werden Personen, die andere daran hinderten, Eigentum gegen Plünderer und Gewalttäter zu schützen, wegen Unterstützung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung nach den Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuches angeklagt werden?
TE hat bis heute leider vom Hessischen Innenministerium keine Antwort bekommen.
[advertisement-block provider=“freigeist“ location=“posts“





Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein