Der immer unerbitterlicher geführte Kampf um „unsere Demokratie“ macht jetzt auch vor Libertären keinen Halt mehr. Der Bayerische Hof will dem Mises-Institut keine Konferenzräume mehr zur Verfügung stellen. Auch der amtierende Münchner Oberbürgermeister hat sich in die Debatte eingeschaltet. Eine rechtliche Einordnung
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Die Nichtregierungsorganisation Campact hat eine Liste veröffentlicht, die es Werbetreibenden empfiehlt, bei 62 angeblich „menschenverachtenden“ Publikationen, sie nennen es „Hetzkanäle“, keine Werbung mehr zu schalten. Auf der Liste ist auch „Tichys Einblick“.
Einige Unternehmen reagieren schon darauf und erarbeiten „Sperrlisten“. Darunter auch Aldi Süd, die DEVK-Versicherung, Immowelt und Edeka. Zu den berühmt-berüchtigten EU-Sanktionen ist es jetzt nur noch ein kleiner Schritt.
Der Kampf in „unserer Demokratie“
Der immer unerbitterlicher geführte Kampf um „unsere Demokratie“ macht jetzt auch vor Libertären keinen Halt mehr. Dass er in München neue Schlagzeilen macht, ist eine Ironie der Geschichte.
München war schon in den 1920er Jahren die „Hauptstadt der Bewegung“. Nach dem Versailler Vertrag von 1919 entwickelte sich in München eine „Frontstellung gegen alles Linke und Liberale“.
Heute, rund 100 Jahre später haben sich die politischen Standortbestimmungen deutlich geändert und auch das Libertäre wird als Kampfobjekt von den Demokratieschützern des politisch-medialen Komplexes zur Zielscheibe fragwürdiger Angriffe.
Die in München ansässige Abendzeitung liefert die dazu passenden Schlagzeilen – ein Musterbeispiel eines heraufziehenden politisch-medialen „Shitstorm“:
„Ludwig von Mises floh vor den Nazis, heute dient sein Name als Schutzschild“.
„Münchens dunkler Kosmos um die AfD: Bayerischer Hof wirft Demokratiefeinde raus – Mitten in München ist ein Netzwerk aus Reichen, Ökonomen und Publizisten gewachsen, das die Demokratie infrage stellt – und die AfD im Landtag und Bundestag berät.“
„Verschwörungsgipfel in München? Luxus-Hotel prüft jetzt Konsequenzen“
Die Schlagzeile aus dem November 2024 verwies zumindest im Subtext auf einen Vorgang im Bayerischen Landtag.
Eine sachliche Antwort des Innenministeriums
In der Landtagsdrucksache 19/3747 ist eine Anfrage eines Abgeordneten der Grünen an die Bayerische Staatsregierung nachzulesen, die wissen will, „wie sie die Aktivitäten des in München ansässigen Ludwig von Mises Instituts Deutschland e. V. einschätzt und ob ihr Verbindungen in die Phänomenbereiche Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter sowie verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates bekannt sind?“
Die Antwort des Innenministeriums fällt sachlich und schlicht aus: Das Ludwig von Mises Institut ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz, Erkenntnisse im Sinne des Fragestellers liegen nicht vor, die Veranstaltungen verliefen „bislang stets störungsfrei“.
Heute wird der Ruf nach dem Verfassungsschutz wieder laut. Ob er neue Erkenntnisse zu dem libertären Debattierklub hat?
Vertragsfreiheit
Die Neue Zürcher Zeitung ordnet den Vorgang deutlich unaufgeregter ein: Der Bayerische Hof setze die Zusammenarbeit mit dem Mises Institut nicht mehr fort. Der bestehende Vertrag für das Jahr 2026 wird erfüllt, einen neuen Vertrag werde man nicht abschließen, „das Hotel stehe für Weltoffenheit, Toleranz, Vielfalt sowie die Grundwerte einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft“. Eine Vielzahl von „inzwischen dokumentierten öffentlichen Äusserungen“ von Repräsentanten des Vereins lasse die Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht mehr als vertretbar erscheinen.
Welche Äußerungen das sein sollen, wird nicht berichtet.
Die Vertragsfreiheit hat daran nichts zu mäkeln. Auch wenn die Begründung nicht überzeugt. Einen Kontrahierungszwang gibt es mit dem Bayerischen Hof jedenfalls nicht. Das werden sich auch andere Gäste mit „libertärem Mindset“ durch den Kopf gehen lassen.
Libertäres Gedankengut
Gunnar Kaiser hatte sich vor acht Jahren mit den Gedanken des Sozialphilosophen Ludwig von Mises beschäftigt.
Die Grundideen hat er herausgearbeitet:
- „Der Sozialismus vernichtet Wohlstand“, ein diskutabler Ansatz;
- „Bürokratie führt zu Ineffizienz“, fragen wir den früheren EU-Bürokratieabbaubeauftragten Edmund Stoiber;
- „staatliche Intervention führt zu Instabilität am Markt“, denken wir an Mietpreisbremse oder Mindestlohn;
- „Geld entsteht ohne Staat“, Geld brauche nicht die Unterstützung des staatlichen Gewaltmonopols, Menschen vertrauen auf den Tauschwert der Währungen und dieser bleibe stabil bei goldgedeckten Währungen;
- „Das staatliche Geldmonopol führt zu Verarmung“, eine Idee, die stark mit Inflation und schleichender Enteignung in Verbindung steht – wie wir heutzutage in allen Lebensbereichen spüren.
Grenzen des Sagbaren
Rechtlich interessanter ist, dass sich der amtierende Münchner Oberbürgermeister in die Debatte eingeschaltet hat. Ein kommunaler Wahlbeamter, der nicht nur an Recht und Gesetz bei seiner Amtsführung gebunden ist, sondern auch an das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot.
Er sei „besorgt“, dass es Strukturen gebe, „die auch im Hintergrund arbeiten“. Rechtsextreme träten bewusst mit unterschiedlichen Gesichtern auf: „Im Parlament erscheinen sie manchmal freundlich, anderswo arbeiten sie daran, sie (die Demokratie) abzuschaffen“. – Umso wichtiger sei es, dass die Sicherheitsbehörden wachsam seien.
Die Frage stellt sich nach den „Grenzen des Sagbaren“. Ein fürchterlicher Begriff, der die Meinungsäußerungsfreiheit in eine moralische, nicht eine rechtliche Dimension presst.
Bleiben wir bei der rechtlichen Einordnung.
Der Oberbürgermeister ist zugleich Verwaltungsleiter und politisch gewähltes Stadtoberhaupt. Er darf sich daher zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft öffentlich äußern, sofern ein spezifischer München-Bezug besteht; dies umfasst grundsätzlich auch lokal relevante Fragen des demokratischen Zusammenlebens. Eine allgemeine verfassungsschutzrechtliche Bewertung privater Vereinigungen fällt jedoch nicht in seine Zuständigkeit (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 – 10 C 6.16).
Die strengere parteipolitische Neutralitätspflicht besteht unmittelbar gegenüber politischen Parteien gemäß Art. 21 Abs. 1 GG. Das Mises-Institut ist keine Partei; daher ist dieser Maßstab nicht eins zu eins anwendbar. Seine amtlichen Aussagen unterliegen aber uneingeschränkt dem allgemeinen Sachlichkeitsgebot (BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 – Az.: 10 C 6.16).
Entscheidend ist die Äußerungsform. Erklärt sich der Oberbürgermeister gegenüber einer Zeitung erkennbar in seiner Amtsfunktion, nimmt er die besondere Autorität seines Amtes in Anspruch. Dann muss seine Aussage innerhalb der kommunalen Aufgabenwahrnehmung bleiben und sich an Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit messen lassen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 – Az.: 7 B 54.10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.01.2019 – Az.: 10 B 11552/18.OVG).
Eine bloß persönliche politische Meinung wäre weiter geschützt. Im hier maßgeblichen Pressekontext spricht die Bezeichnung als Münchner Oberbürgermeister allerdings erheblich für eine amtlich geprägte Äußerung. Das gilt umso mehr, als die Aussage staatliche Wachsamkeit thematisiert.
„Besorgniserregend“
Die Bezeichnung des libertären „Gedankenguts“ als „besorgniserregend“ ist ein Werturteil, keine beweisfähige Tatsachenbehauptung. Sie ist rechtlich nicht schon deshalb unzulässig, weil sie scharf, politisch einseitig oder für den Verein nachteilig ist. Ein amtliches Werturteil muss jedoch auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen und darf den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten (BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 – 10 C 6.16; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 – 7 B 54.10).
Für sich genommen bleibt „besorgniserregend“ noch relativ offen. Im Kontext der Berichte über „rechtsextreme Strukturen“, verdeckt arbeitende Netzwerke und das geforderte staatliche Tätigwerden kann ein unvoreingenommener Leser die Aussage jedoch als behördlich-politische Verdachtszuschreibung verstehen: Das Institut wird in die Nähe von Rechtsextremismus oder demokratiegefährdenden Bestrebungen gerückt. Der objektive Sinn ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang, nicht aus einer nachträglichen subjektiven Erläuterung des Äußernden (VG Berlin, Beschl. v. 30.04.2026 – Az.: 6 L 229/269.
„Der Staat darf auch nicht untätig bleiben“
Diese Formulierung ist nicht notwendig als Forderung nach einer Beobachtung oder einem Vereinsverbot zu verstehen. Sie kann zulässig als politischer Appell aufgefasst werden, dass zuständige Stellen mögliche Gefahren prüfen und die Zivilgesellschaft wachsam bleiben solle. Eine Kommune darf aber die ihr fehlende Zuständigkeit für Verfassungsschutzmaßnahmen nicht durch eine amtliche Kommunikation faktisch ersetzen.
Die rechtliche Grenze ist überschritten, wenn der Oberbürgermeister damit den Eindruck eines bereits hinreichend belegten Extremismusverdachts vermittelt, ohne die zugrunde liegenden Tatsachen konkret zu benennen. Amtliche Verdachtsäußerungen müssen sorgfältig aufgeklärt sein; vage Indizien oder nicht verlässlich ermittelte Tatsachen reichen nicht. Eine mit hoheitlicher Autorität verbreitete Verdachtszuschreibung kann das Vereins- und Unternehmensansehen sowie die grundrechtlich geschützte Teilnahme am öffentlichen Diskurs faktisch beeinträchtigen (VG Hannover, Beschl. v. 22.02.2019 – Az.: 6 B 5193/18).
Verfassungstreue versus „unsere Demokratie“
Die Landtagsdrucksache 19/3747 dokumentiert Stand Oktober 2024, dass dem Polizeipräsidium München und dem Bayerischen Landeskriminalamt keine Erkenntnisse über das Mises Institut im Sinne der Anfrage zu Rechtsextremismus, Reichsbürgern/Selbstverwaltern oder verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates vorlagen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz führte das Institut zudem nicht als Beobachtungsobjekt und verfügte ebenfalls über keine solchen Erkenntnisse (Vorgangsmappe Bay. Landtag 19/3747, S. 9).
Diese behördliche Auskunft ist keine positive Bescheinigung umfassender Verfassungstreue und schließt neue Erkenntnisse nicht aus. Sie bedeutet aber, dass eine öffentliche amtliche Einordnung des Instituts als rechtsextrem, verfassungsfeindlich oder demokratiegefährdend einer besonders belastbaren aktuellen Tatsachengrundlage bedürfte. Aus den bislang bekannten Presseberichten ergibt sich eine solche nicht.
Der Oberbürgermeister durfte sich als politisches Stadtoberhaupt zwar grundsätzlich zu dem Vorgang äußern. Die abstrakte Wertung „besorgniserregend“ dürfte isoliert betrachtet noch vom kommunalpolitischen Äußerungsrecht gedeckt sein. Rechtlich angreifbar wird seine Aussage aber, sofern sie im konkreten Kontext objektiv dahin verstanden wird, das Institut sei Teil rechtsextremer oder verfassungsfeindlicher Strukturen, ohne dass hierfür konkretisierte und belastbare Tatsachen benannt werden.
Eine Klärung, ob der Oberbürgermeister dem Institut selbst eine extremistische oder verfassungsfeindliche Ausrichtung zuschreiben wollte (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 – Az.: 7 B 54.10; VG Berlin, Beschl. v. 13.07.2026 – Az.: VG 1 L 215/26), wäre jetzt angezeigt.
Das Spektakel im Dreiklang Abendzeitung, Bayerischer Hof und Münchner Oberbürgermeister zeigt jedoch, dass es in „unserer Demokratie“ nicht um Verfassungstreue eines Vereins geht, sondern um Schlagzeilen und um mediale Empörung – so funktioniert der politisch-mediale Komplex.
Der Rechtsstaat sollte einem solchen Treiben frühzeitig und klare Grenzen aufzeigen.
Den Kommentar von Michael Moser können Sie auch als Videobeitrag in der Reihe TICHYS Rechtsstaat abrufen – der juristische Podcast von Tichys Einblick.



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Das Fundament der Nationalökonomie von Ludwig von Mises ist die Praxeologie. Die Lehre vom menschlichen Handeln: Der Mensch handelt. Sie ruht im Wesentlichen auf Immanuel Kant und der Kritik der Rationalen Vernunft.
Links und Rechts sind aber räumliche Attribute. Sie haben nichts mit menschlichem Handeln zu tun. Menschliche Handlungen sind legitim oder sind es nicht. Handlungen in links oder rechts einzuteilen ist folglich Unsinn, ein Kategoriefehler.
Zum Nationalsozialismus siehe sein: Allmächtiger Staat von Ludwig von Mises.
Tja, Herr RA Moser, da hackt die eine Krähe der anderen ein Auge aus. Der Ordoliberalismus führt alternativlos in die Oligarchie & damit in den Bolschewismus, siehe Klaus Schwab. Von Hayek & von Mises wurden deswegen ja auch von den Oligarchen finanziert, oder besser geschmiert. Aber diese Phase haben wir historisch längst überwunden. Die Oligarchen unterstützen jetzt direkt die EU-Bolschewisten.
So holt man keinen e i n z i g e n AfD-Wähler wieder zurück! Und sollte man die AfD verbieten, so produziert man 50 % Nichtwähler bzw. 50 %-Ungültig-Wählende.
> Zu den berühmt-berüchtigten EU-Sanktionen ist es jetzt nur noch ein kleiner Schritt. Andere Medien erwähnen öfter Journalisten, die es bereits getroffen hat – solange die Drangsalierungen andauern. Zum Beispiel: >>>EU-Sanktionen treffen jetzt ganze Familien: Rentnerin verliert Zugriff auf ihr Erspartes – uncut-news.ch<<< > „… Die deutsche Regierung steht unter schwerem Beschuss, nachdem bekannt wurde, dass die Bankverbindung der pensionierten Mutter des regimekritischen Journalisten Hüseyin Dogru eingefroren wurde – ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren und offenbar ohne jede offizielle Mitteilung. Kritiker sprechen inzwischen offen von kollektiver Bestrafung und einem gefährlichen Abgleiten Europas in autoritäre Strukturen. …“ Man sollte es ansprechen, bis… Mehr
Warum sollte man sich als Linker nicht mit von Mises oder Hayek, Schumpeter, Menger auseinandersetzen? Das waren alles hochintelligente Leute, die sich über die ökonomischen Probleme ihrer Zeit viele Gedanken machten und Modelle entwickelten. Parallel ist das Genossenschaftswesen entstanden. In den USA gab es eine lange zentralbankfreie Periode, die ganz gut funktionierte. Den meisten Ökonomen ging es um den besten Weg zum Allgemeinwohl; welches System schafft den meisten Wohlstand für alle. Der Münchner OB sollte sich besser in eine Von-Mises-Veranstaltung im Bayrischen Hof setzen; vielleicht entstünde gar eine interessante Diskussion.
> Warum sollte man sich als Linker nicht mit von Mises oder Hayek, Schumpeter, Menger auseinandersetzen? Im Ostblock gab es offiziell nur den Marxismus-Leninismus – ungefähr dort ist heute der Westblock angekommen mit dem einzigen Unterschied, dass sich alles um Wokismus, die Klima-Religion und Bellizismus dreht. Freiheitlicher ist es nicht – >> auch wenn Manche behaupten <<: > „… Und vor allem nicht, wie es weltweit genau so wie in ihren Ländern um ein und denselben Kulturkrieg des freien Westens gegen Kommunisten, Sozialisten, Wokisten und Islamisten geht. …“ Wo findet man diesen freien Westen? In München wohl kaum (es sei… Mehr