Der ehemalige Politoffizier Sven Hüber beweist, dass er das geistige Erbe der DDR nicht hinter sich gelassen hat. Doch Polizisten sind keinem opportunen Wahlergebnis verpflichtet. Sie dienen dem ganzen Volk, nicht der politischen Präferenz eines Gewerkschaftsfunktionärs. Von Tobias Gall
IMAGO
Es gibt politische Äußerungen, die so schlicht daherkommen, dass man zunächst glaubt, ihr Urheber könne unmöglich gemeint haben, was er gesagt hat. Sven Hüber hat dafür gesorgt, dass über den Inhalt seiner Äußerungen ebenso wenig Zweifel bestehen wie an ihrer Schlichtheit.
Hüber ist Erster Polizeihauptkommissar, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP und Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei. In der GdP-Zeitschrift erklärt er, wer seinen Diensteid ernst nehme, könne „gar nicht anders“: „No-Go mit der AfD!“ Polizeibeamte könnten „kraft ihres abgelegten Eides“ die AfD weder wählen noch unterstützen.
Denn das ist nicht nur befremdlich. Es ist, bei allem Respekt, bemerkenswert einfältig. Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht der politischen Präferenz seines Gewerkschaftsfunktionärs. Er ist an Gesetz und Recht gebunden. Die Remonstration richtet sich gegen die Rechtswidrigkeit einer konkreten Weisung, nicht gegen eine missliebige Partei. Art. 20 Abs. 4 GG begründet kein Widerstandsrecht gegen ein unerwünschtes Wahlergebnis. Hinzu kommt, dass sich die politischen Schreckensbilder, mit denen die AfD seit Jahren belegt wird, längst als Wahnvorstellungen erwiesen haben. Umso bemerkenswerter ist es, wenn ein Polizeigewerkschafter daraus einen staatlichen Handlungsauftrag für Beamte ableitet.
Allerdings fügt sich diese Verwirrung nahtlos in seinen Lebenslauf ein: Hüber war in der DDR Offizier der Grenztruppen, studierte Gesellschaftswissenschaften an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ in Suhl und schrieb eine Diplomarbeit mit dem Titel „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Anschließend war er Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef im Grenzregiment 33 in Berlin-Treptow, später Jugendinstrukteur.
Dass Hüber 1993 dennoch verbeamtet wurde, war vor dem Hintergrund der damaligen Übernahmepraxis ein skandalöser Fehler. Während bei ehemaligen Angehörigen der NVA und besonders bei Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit genau hingesehen wurde, übernahm man ausgerechnet einen Politoffizier der DDR-Grenztruppen in den Bundesdienst. Der Fall Hüber zeigt exemplarisch, warum die Eignung ehemaliger Funktionsträger des DDR-Systems für das Berufsbeamtentum strenger hätte geprüft werden müssen.
Strafrechtlich ist die Sache dagegen erledigt. Soweit Hübers Tätigkeit bei den DDR-Grenztruppen Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren war, sind diese abgeschlossen, ohne dass ihm strafrechtliche Verantwortlichkeit rechtskräftig zugeordnet wurde. Er ist deshalb nicht als Straftäter zu behandeln. Das ist die notwendige Konsequenz des Rechtsstaats, auch wenn man seine Biographie ausgesprochen unerquicklich findet. Die strafrechtliche Seite ist damit abgeschlossen.
Die menschliche Seite ist es nicht. Denn es ist ein eigentümliches Bild: ein junger Mann, der sich in der politischen und militärischen Hierarchie eines untergegangenen sozialistischen Staates zum Politoffizier ausbilden lässt, den Bundesgrenzschutz als „imperialistisches“ Herrschaftsinstrument pseudowissenschaftlich abhandelt und nach dem Ende dieses Systems ausgerechnet in dessen westdeutsches Gegenmodell wechselt – um dort Bundesbeamter und Vorsitzender des Hauptpersonalrats zu werden. Eine groteske Volte.
Man muss sich fragen, wie ausgerechnet ein solcher Mann heute anderen Beamten erklären will, was ihr Eid im freiheitlichen Verfassungsstaat verlangt. Die DDR kannte gerade das nicht, was das Berufsbeamtentum des Grundgesetzes ausmacht: Bindung an Gesetz und Recht, politische Neutralität und persönliche Verantwortung gegenüber der Verfassung. Ihr Parteienstaat verlangte politische Loyalität gegenüber der herrschenden Partei. Das Berufsbeamtentum des Grundgesetzes ist das Gegenmodell. Wer daraus eine politische Selbst- oder gar Kampfermächtigung des Beamten gegen eine missliebige Partei ableitet, hat nichts verstanden.
Viel sorgenvoller sollte stimmen, warum solcher politisch schneidiger Unsinn so selbstbewusst herausposaunt wird. Das politische Klima ist vergiftet. Wenn Lisa Paus davon spricht, auch Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ sanktionieren zu wollen; wenn zunächst Nancy Faeser und inzwischen die halbe SPD mit staatlicher Autorität gegen den politischen Gegner zu Felde zieht; wenn Friedrich Merz die freiheitlich-demokratischen Ärmelschoner auszieht und auf einer Parteiveranstaltung den Mr. Hyde der politischen Demagogie hervorkehrt, um die AfD in die „Tradition des schlimmsten Unrechts unseres Landes“ zu stellen; und wenn der Bundespräsident erklärt, ein „erklecklicher Anteil“ wähle „gegen das System der Demokratie“ und deshalb die Überparteilichkeit seines Amts von ihm ignoriert werden könne – dann muss man sich über einen Hüber weniger wundern.
Denn das eigentliche Problem liegt tiefer: Hochrangige Repräsentanten des Staates vermitteln den Eindruck, sie könnten bestimmen, wer am demokratischen Pluralismus überhaupt teilnehmen darf. Das ist einerseits ein Ausdruck politischer und intellektueller Mittelmäßigkeit. Andererseits ist es eine für unser Gemeinwesen bedrohliche Entwicklung. Wer den politisch Andersdenkenden, den Kritiker oder gar Millionen Wähler zum Feind des Staates erklärt, stellt sich gegen das Demokratieprinzip.
Und vielleicht sind wir inzwischen weiter, als es das Wort „Entwicklung“ nahelegt. Unsere Parteiendemokratie hat sich längst gefährlich weit zum Parteienstaat entwickelt. Nicht mehr die Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratisch verfassten Staatlichkeit, die dem Bürger dient, steht im Mittelpunkt, sondern zunehmend die Loyalität gegenüber den politischen Kräften, die den Staat beherrschen. Der Parteienstaat beginnt dort, wo der Beamte nicht mehr der Verfassung dient, sondern Staatlichkeit zum Instrument parteipolitischer Interessen wird. Dann wird aus dem Beamten ein politischer Funktionär mit Dienstausweis – und aus dem Amtseid eine politische Selbstermächtigung.
Die eigentliche Ironie dieser Geschichte: Ausgerechnet Sven Hüber, einst Politoffizier der DDR-Ideologie, führt uns heute vor Augen, wie wenig sich manche Vorstellungen vom politischen Gehorsamsstaat verändert haben.
So bleibt Sven Hüber der Beamte von trauriger Gestalt. Nicht als Gegenstand staatlicher Repression und nicht als Staatsfeind, sondern als unfreiwillig komische Figur eines Zeitalters, in dem manche Repräsentanten des Staates vergessen haben, dass der Beamte nicht darüber zu befinden hat, wer zu „unserer Demokratie“ dazugehört.
Vielleicht ist das die eigentliche Lehre aus seiner Geschichte: Der Beamte dient dem Staat – und nicht der politischen Partei, die ihn gerade regiert. Er dient also dem ganzen Volk, dem Recht und der Verfassung. Gerade deshalb hat er die Freiheit auch dort zu verteidigen, wo sie ihm politisch missfällt. Und das gilt für alle im staatlichen Raum dienende – für Bundespräsidenten und -kanzler, für Innenminister, Landesinnenministerinnen, für Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden, für die Kommunalaufsicht und übrigens auch für Richter jedweder Instanz.
Diesen Text gibt es auch als Videokommentar in der Reihe TICHYS Rechtsstaat.






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