Nach NRW stellt sich nun auch die GdP Berlin gegen die hochproblematischen Aussagen ihres Bundesvizes Sven Hüber. Der Landesbezirk weist dessen juristischen Thesen zurück und verbittet sich politische Belehrungen über das Wahlverhalten von Polizisten.
IMAGO, Screenprints GdP Berlin und NRW - Collage: TE
In der Gewerkschaft der Polizei wächst der Widerstand gegen den eigenen problematischen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Sven Hüber. Die GdP Berlin distanziert sich ausdrücklich von seiner Wortwahl und bewertet die „juristischen und fachlichen Inhalte“ seines Beitrags „in weiten Teilen kritisch“. Besonders deutlich fällt die Antwort auf Hübers Versuch aus, den Diensteid von Polizeibeamten mit deren Wahlentscheidung zu verknüpfen: „Die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen sind fest in unserer Verfassung verankert. Dieses Recht nimmt uns kein Diensteid der Welt!“
Vor seiner bundesdeutschen Karriere war Hüber Politoffizier der DDR-Grenztruppen. Er studierte an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“, diente im Grenzregiment 33 in Berlin-Treptow und schrieb seine Diplomarbeit über den westdeutschen Bundesgrenzschutz als „Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Nach dem Ende der DDR wurde er ausgerechnet vom Bundesgrenzschutz übernommen. Aus dem Politoffizier des DDR-Grenzregimes wurde über die folgenden Jahrzehnte einer der einflussreichsten Personal- und Gewerkschaftsfunktionäre der Bundespolizei.
Und genau diese hochproblematische Personalie Sven Hüber veröffentlichte in der August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift einen Beitrag mit dem Titel „Richtig Nein sagen“. Seine Botschaft an Polizeibeamte lautete: „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD!“ Polizeibeamte könnten nach seiner Auffassung „kraft ihres abgelegten Eides“ keine verfassungsfeindliche Partei wählen oder unterstützen.
Damit hatte Hüber seine politische Gegnerschaft zur AfD mit dem Diensteid von Polizeibeamten, deren beruflicher Eignung und schließlich dem möglichen Einsatz staatlicher Polizeikräfte verknüpft. Die Aussagen erhalten durch seine Funktionen erhebliches Gewicht: Hüber spricht als stellvertretender Vorsitzender einer großen Polizeigewerkschaft und als langjähriger Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei.
Die GdP Berlin widerspricht diesem Anspruch jetzt ausdrücklich. Der Landesverband war nach eigenen Angaben vor der Hüberschen Veröffentlichung nicht informiert worden. Zahlreiche Mitglieder meldeten sich anschließend mit Kritik. Niemandem stehe es zu, Polizeibeamte über ihr persönliches Wahlverhalten „zu belehren“, heißt es in der Erklärung. Der Landesverband fordert den GdP-Bundesvorstand auf, zu Hübers Vorstoß eine Position zu beschließen, die von der gesamten Mitgliedschaft getragen wird.
Wörtlich heißt es: „Die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen sind fest in unserer Verfassung verankert. Dieses Recht nimmt uns kein Diensteid der Welt! Wir alle gehen jeden einzelnen Tag für unsere Verfassung und den Rechtsstaat zur Arbeit. Wir stehen mit unserem täglichen Dienst an vorderster Front für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Gerade deshalb steht es niemandem zu, uns Ratschläge für unser persönliches Wahlverhalten zu erteilen oder uns zu belehren. Selbstverständlich dürfen und müssen wir als Beamtinnen und Beamte eine eigene Meinung haben und uns Gedanken über die politische Situation machen. Auch wir sind Teil der Gesellschaft und eine Stütze unserer Demokratie. Wahlen und Meinungsfreiheit sind auch und gerade für den öffentlichen Dienst ein elementares Grundrecht und ein unveräußerliches Freiheitsrecht.“
Zuvor hatte bereits die GdP Nordrhein-Westfalen Hüber öffentlich zurechtgewiesen. Hübers Aussagen gäben die Haltung des Landesverbandes nicht wieder. Die Gewerkschaft distanzierte sich „ausdrücklich und vollumfänglich“ von Wortwahl, Vergleichen und „juristisch problematischen Schlussfolgerungen“. Hübers Thesen seien sogar teilweise „juristisch falsch“. Der Diensteid nehme Polizeibeamten ihr Wahlrecht nicht.
Damit erreicht die Personalieden GdP-Bundesvorstand. Zwei Landesverbände widersprechen einem stellvertretenden Bundesvorsitzenden bei einer elementaren Frage des Beamten- und Wahlrechts. Hüber hat selbst den Diensteid zum Maßstab politischer Zuverlässigkeit erhoben. Seine eigene Gewerkschaft muss jetzt entscheiden, welchen Maßstab sie an Sven Hüber anlegt. Genaugenommen hat jemand mit einer solchen problematischen Vergangenheit an dieser neuralgischen Position rein gar nichts verloren.




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Wenn ich mir die Biographie dieses Sven Hüber genauer ansehe, dann läuft es mir schon kalt den Rücken herunter und ich frage mich, wie es dazu kommen konnte, dass er in diese Position gelangt ist.
Die GdP sollte wg, verfassungsfeindlicher Äußerungen ihres Vize-Vorsitzenden verboten werden.
Der Hätte nie in die Polizei der Bundesrepublik übernommen werden dürfen.
Zwischenzeitlich geben solche Leute den Ton an
und die BRD wird immer mehr DDR 2.0
Problematische Vergangenheit, problematische Gegenwart, große Zukunft bei den Kartellparteien.