Solo-Mütter haben nach einer erfolgreichen Samenspende Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss vom Amt. Damit wird aus einer Nothilfe eine staatliche Dauerhilfe – für ein Familienmodell, das den Vater bewusst abschafft.
picture alliance / Zoonar | Yuji Zenda
Es gibt Fälle, die sind klein genug für die Rubrik „Vermischtes“ in der Lokalzeitung – und gleichzeitig groß genug für eine Grundsatzdebatte über den mentalen Zustand dieses Landes.
In Bremen haben vier alleinstehende Frauen ihre Kinder mithilfe einer anonymen Samenspende bekommen. Die Damen sind das, was man „Solo-Mütter“ nennt: Frauen, die ein Kind kriegen wollen, aber absichtlich auf die Bekanntschaft mit dem Vater oder gar auf eine Beziehung zu ihm verzichten. In gewisser Weise machen diese Frauen ihre Kinder also absichtlich zu Halbwaisen von Geburt an.
Unsere vier Bremer Stadtmusikantinnen sind vor das Verwaltungsgericht gezogen und haben dort erfolgreich einen sogenannten Unterhaltsvorschuss erstritten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; die Stadt kann Berufung einlegen. Bislang galt nach der Linie des Bundesverwaltungsgerichts: Wer durch anonyme Samenspende die Feststellung des Vaters von vornherein unmöglich macht, kann nicht anschließend den Staat als Ersatzvater zur Kasse bitten. Jetzt kippt diese Logik.
Und mit ihr kippt der Sinn des Wortes „Vorschuss“.
Der Unterhaltsvorschuss ist seiner Idee nach eine Nothilfe für Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt. Meistens, das ist leider eine statistische Tatsache, verweigern sich Männer ihrer Unterhaltspflicht. Damit Mutter und Kind nicht verarmen, springt in diesen Fällen der Staat ein. Der Steuerzahler zahlt also den Unterhalt – und versucht später, das Geld beim säumigen Elternteil (meistens dem Vater) wieder einzutreiben.
Bei der Solo-Mutterschaft per Samenspende gibt es aber keinen unterhaltspflichtigen Vater. Der Spender ist rechtlich ausdrücklich von allen Zahlungen freigestellt, so steht es im Gesetz. Das ergibt auch Sinn, denn wer würde noch eine Samenspende machen, wenn er jedes Mal Gefahr liefe, hinterher jahrzehntelang Kindsunterhalt zahlen zu müssen? Das Kind hat ab dem 16. Geburtstag das Recht, den Namen seines leiblichen Vaters zu erfahren. Dafür wurde das sogenannte Samenspenderregister eingeführt. Gleichzeitig stellt das Gesetz den Samenspender aber von Sorge-, Unterhalts- und Erbansprüchen frei.
Durch das Bremer Urteil wird jetzt aus dem Unterhaltsvorschuss in Wahrheit ein Unterhaltsgeschenk – formal für das Kind, praktisch für den Haushalt der Mutter. Zurückzahlen muss sie nichts. Und einen rechtlichen Vater, von dem der Staat später den „Vorschuss“ zurückverlangen könnte, gibt es ja nicht.
Es gibt nur den Steuerzahler. Der ersetzt einen Vater, dessen Abwesenheit aber keineswegs Schicksal ist, sondern eine bewusste Entscheidung der Mutter.
Der Steuerzahler als Zahl-Vater
Das ist auf jeder nur erdenklichen Ebene zutiefst ungerecht.
Wenn ein Kind seinen Vater durch Tod, Trennung, Gewalt, Flucht oder Verantwortungslosigkeit verliert: Klar, dann soll der Staat einspringen und helfen. Wenn eine Frau sich aber freiwillig und ohne Not dafür entscheidet, ein Kind ohne Mann zu bekommen und allein großzuziehen: Dann ist das ja kein Unglück, sondern der Plan.
Warum muss der Steuerzahler für diesen Plan einer wildfremden Frau eine Prämie zahlen?
Weshalb muss der Steuerzahler für eine private Lebensentscheidung blechen? Die Mutter will ein vaterloses Familienmodell. Gut, soll sie. Aber dann soll sie ihren Willen gefälligst auch selbst bezahlen.
Diesen Punkt hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2013 erfreulich hellsichtig erkannt. Dem Unterhaltsvorschussgesetz, sagten die Richter damals, liege die Konzeption zugrunde, Leistungen grundsätzlich als Vorschuss zu zahlen und vom säumigen Unterhaltspflichtigen zurückzufordern. Wenn die Mutter bewusst und gewollt die Feststellung des unterhaltspflichtigen Elternteils von vornherein vereitelt, dürfe die Leistung nicht als reine Ausfallleistung gewährt werden.
Das war gesunder Menschenverstand. Selten genug bei Juristen, und in Bremen jetzt wieder abgeräumt.
Kinder als Mittel zum selbstsüchtigen Zweck
Es gibt Dinge, die ein erwachsener und verantwortungsbewusster Mensch nicht tut. Zum Beispiel macht man Kinder nicht zum Instrument der eigenen Selbstverwirklichungsfantasien.
Mit einem Kind stopft man nicht notdürftig eine biografische Lücke. Ein Kind ist ein Geschenk, kein Anspruch. Ein Kind ist keine Amazon-Bestellung, sondern ein anvertrautes Leben – und ganz sicher nicht die Erfüllung eines Erwachsenenwunsches.
Der moderne Reproduktionsmarkt ist blind für diese Wahrheiten. Er fragt nur nach den Bedürfnissen der kinderlosen Erwachsenen und nicht nach den Bedürfnissen des Kindes. Die Mutter liefert den Kinderwunsch. Der Vater wird technisch ersetzt. Der Spender liefert das genetische Material. Die Klinik liefert das Verfahren.
Der Staat liefert später das Geld.
So wird Elternschaft von Verantwortung entkoppelt. Der Mann bleibt zwar biologisch nötig, wird aber sozial entsorgt. Vaterschaft schrumpft zur Dienstleistung im Becher.
Vaterlose Kinder, orientierungslose Erwachsene
Die Forschung zur Vaterbeteiligung zeigt seit Jahren stabil, dass engagierte Väter für die gesunde Entwicklung von Kindern unverzichtbar sind.
Studien verbinden aktive Vaterbeteiligung unter anderem mit besseren sozialen, emotionalen und kognitiven Ergebnissen. Groß angelegte Untersuchungen haben einen kausalen Zusammenhang von Vaterabwesenheit auf Bildung, psychische Gesundheit, Beziehungsstabilität und Arbeitsmarkterfolg nachgewiesen.
Wohl niemand käme auf die Idee, dass Mütter verzichtbar wären. Warum glauben manche Frauen, dass Väter es sind?
Natürlich gibt es schlechte Väter. Es gibt auch schlechte Mütter. Doch daraus kann man ja nun nicht den Schluss ziehen, dass unsere Gesellschaft Vaterlosigkeit aktiv planen und finanzieren sollte.
Das Recht auf Herkunft und Familie
Die rechtliche Möglichkeit für alleinstehende Frauen, mittels anonymer Samenspenden Kinder zu bekommen, ist ein Fehler.
Zur Hälfte hat der Gesetzgeber das sogar selbst eingeräumt. Das Samenspenderregister wurde geschaffen, weil jeder Mensch ein Recht darauf hat, zu erfahren, von wem er abstammt. Doch auch diese Lösung gibt dem Kind nur einen Namen, keinen Vater. Eine Akte ist keine Beziehung, eine Adresse ist nicht Verantwortung.
Umgekehrt wird auch der Spender zwar informiert, aber nicht verpflichtet. Unser ach so modernes Recht sagt dem Kind: Du darfst später wissen, wer dein Vater biologisch ist. Gleichzeitig sagt es dem Vater: Du musst keiner sein.
Kann eine Gesellschaft eine größere Bankrotterklärung abgeben?
Falsche Freiheit
Die Möglichkeit zur anonymen Samenspende wird als Freiheit verkauft. In Wahrheit ist es die Freiheit des Erwachsenen auf Kosten des Kindes. Echte Freiheit kennt Bindung. Echte Elternschaft kennt Pflichten. Echte Verantwortung erzeugt nicht absichtlich eine Leerstelle, die anschließend der Staat füllen soll.
Der Rechtsstaat schützt viele Lebensentwürfe. Aber der Steuerzahler muss nicht jeden Lebensentwurf bezahlen – besonders dann nicht, wenn dieser Lebensentwurf ein Kind von Anfang an um seinen Vater bringt. Der Staat zieht sich hier auch nicht aus der Familie zurück. Im Gegenteil: Er dringt tiefer ein. Er ersetzt den Vater und finanziert die Lücke, die die Mutter von Anfang an wollte.
Den höchsten Preis übrigens zahlt gar nicht der Steuerzahler. Sondern das Kind.


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