Staatsrechtler: Nach AfD-Sieg könnten Bund und Länder Sachsen-Anhalt vom Länderfinanzausgleich ausschließen

Ulrich Vosgeraut hält neben einem möglichen Ausschluss Sachsen-Anhalts vom Länderfinanzausgleich die Einberufung des alten Landtages für denkbar, um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern. Aber dieses Vorgehen verstoße gegen die Verfassung, so der Jurist: „Ab der Wahl ist grundsätzlich das neue Parlament zuständig.“

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Magdeburg. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hält es für möglich, dass Bund und Länder nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt das Land vom Länderfinanzausgleich ausschließen. So wie Rheinland-Pfalz nach dem guten AfD-Ergebnis mit dem alten Landtag das Quorum für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen von 20 auf 25 Prozent erhöht hat, erwarte er auch eine Reaktion der Länder auf eine AfD-geführt Landesregierung.

„Nachdem etwa in Sachsen-Anhalt eine absolute Mehrheit für die AfD zustande gekommen und auch eine entsprechende Regierung gewählt worden wäre, könnte mit einfacher Mehrheit im Bundestag und Bundesrat das Gesetz über den Länderfinanzausgleich geändert werden“, so Vosgerau im Gespräch mit der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. „Die Mehrheiten dafür wären da, im Bundestag wie im Bundesrat.“ Es sei möglich in einem Gesetz festzulegen, dass ein Land mit einer Regierung, die vom Verfassungsschutz mehrerer Länder als rechtsextrem eingestuft wird, nicht mehr finanziert wird.

Auch die Einberufung des alten Landtages nach einem AfD-Wahlsieg hält Vosgerau für denkbar, um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern. Entsprechende Szenarien hatte jüngst der Münsteraner Staatsrechtler Hinnerk Wißmann der Frankfurter Allgemeinen beschrieben. Demnach könnte in der Landesverfassung festgelegt werden, dass für die Wahl des Ministerpräsidenten eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. „Das würde dazu führen, dass die derzeitige Regierung auf unabsehbare Zeit geschäftsführend im Amt bleiben würde“, beschreibt Vosgerau. Der Jurist bezweifelt allerdings, dass dies ein abgewähltes Parlament vor Einberufung des neugewählten Landtages darf.

„Ab der Wahl ist grundsätzlich das neue Parlament zuständig“, betont der Staatsrechtler. Auch wenn dieser Trick schon vom Bundestag für die Grundgesetzänderung zur faktischen Abschaffung der Schuldenbremse genutzt wurde, verstoße dieses Vorgehen gegen die Verfassung. „Dieses Versammlungsrecht des alten Parlaments ist ausschließlich für Notfälle gedacht.“ Wenn sich ein alter Landtag das Recht nähme, auf das Ergebnis einer Landtagswahl zu reagieren, sei das nicht im Sinne der Verfassung. „Dass das nicht legitim ist, liegt auf der Hand. In einem funktionierenden Verfassungsstaat sollten Verfassungslegalität und -legitimität in eins fallen. Fallen beide auseinander, dann haben wir eine Verfassungskrise.“

Das gesamte Interview in Tichys Einblick 07-2026 >>>

Unterstützung
oder

Kommentare ( 0 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen