Gewaltige gerichtliche Klatsche für das ZDF und Böhmermann

Das Oberlandesgericht München verkündet: Das Böhmermannsche „ZDF Magazin Royal“ vom 7. Oktober 2022 hat falsche Tatsachen behauptet. Das OLG folgte damit der Entscheidung des Landgerichts München vom 19. Dezember 2024, das dem ZDF die Verbreitung von vier konkreten Behauptungen untersagt hatte. Das Renommee des „Zweiten“ ist irreparabel beschädigt.

IMAGO – Collage: TE

Fast vier Jahre zog sich die Skandalaffäre ZDF/Böhmermann versus Arne Schönbohm hin. Für den von Böhmermann angeschwärzten Schönbohm, den vormaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), waren diese 44 Monate beruflich und privat eine schier unerträgliche Belastung. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) München einen Schlusspunkt gesetzt: Am 26. Juni 2026, 13.30 Uhr, verkündete das OLG sein Urteil: Das OLG folgte der Entscheidung des Landgerichts München vom 19. Dezember 2024, das dem ZDF die Verbreitung von vier konkreten Behauptungen des Böhmermann’schen „ZDF Magazins Royal“ untersagt hatte. Die Forderung Schönbohms nach einer Geldentschädigung wies das Gericht indes erneut zurück.

Gleichwohl: Im ZDF müssten jetzt Köpfe rollen. Denn das Renommee des „Zweiten“ ist irreparabel beschädigt.

Kurzer Abriss der Vorgeschichte

Im Oktober 2022 schasste die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm. Weil sie Schönbohm nicht entlassen konnte, versetzte sie ihn zum 1. Januar 2023 schließlich in Gutsherrenart an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV). Die Rolle Faesers in der Sache blieb im Dunkeln. Immerhin ließ der Anlass der Strafversetzung (siehe nachfolgend) vermuten, dass hier ein „Spiel über Bande“ zwischen ihr, ihrem Ministerium und dem ZDF stattgefunden hatte. Fragen dazu ließ sie unbeantwortet, zum Beispiel indem sie eine dazu angesetzte Ausschusssitzung im Bundestag schwänzte.

Auslöser dieser seltsamen Faeser’schen Aktion war eine Sendung Böhmermanns vom 7. Oktober 2022, der Schönbohm Kontakte zu russischen Geheimdienstkreisen unterstellt hatte. Schönbohm erlebte in der Folge Drohungen, gar Mobbing gegen seine Kinder. Motto: Er sei ein russischer Spion, Geheimnisverräter, Dreckschwein usw. Selbst aus dem Bekanntenkreis.

Schönbohm klagte gegen die ZDF- und Böhmermann‘sche Unterstellung vor der Pressekammer des Landgerichts (LG) München gegen das ZDF und bekam vor dem Landgericht am 19. Dezember 2024 (Az. 26 O 12612/23) weitgehend Recht – in vier von fünf Punkten. In zwei Fällen stellten die Richter unwahre Äußerungen in der Böhmermann-Sendung „Magazin Royale“ fest und zwei weitere falsche Aussagen in entsprechenden ZDF-Onlinebeiträgen. Schließlich sind beide Seiten in Berufung vor den Pressesenat des Oberlandesgerichts (OLG) München gezogen. Schönbohm, weil er den Sender weiterhin auf einen Schadenersatz von bis zu 100.000 Euro verklagt. Das ZDF hingegen wendet sich dagegen, falsche Behauptungen aufgestellt zu haben.

Das LG-Urteil von Ende 2024 hinderte ZDF-Intendant Norbert Himmler nicht daran, dieses Urteil in einer Podcast-Sendung bei „Table Today“ am 8. November 2025 verzerrt darzustellen. Himmler sagte: „Auch das Urteil des Gerichts in München hat nicht gesagt, dass das ZDF etwas Falsches behauptet hat.“ In dem Böhmermann-Beitrag sei kein Satz falsch gewesen. „Jetzt kann man sich lange streiten, was insinuiert irgendwie oder wahrgenommen wird, aber kein Satz war falsch und kein Gericht hat festgestellt, dass ein Satz falsch war.“

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Doch dann musste sich ZDF-Chef Himmler von Schönbohms Medienanwalt eines besseren belehren lassen. Anwalt Hennig übermittelte dem ZDF eine Aufforderung zur strafbewehrten Unterlassung dieser Äußerungen. Wörtlich: „Die nachfolgenden dort wiedergegebenen Aussagen stehen in wesentlichen Teilen in offenem Widerspruch zu den Feststellungen des Landgerichts München I im Urteil … und verletzen die Rechte unseres Mandanten durch die Verbreitung objektiv unzutreffender Tatsachenbehauptungen sowie irreführender Darstellungen des Urteilsinhalts.“

Schließlich knickte Himmler ein. Die vom ZDF beauftragte Medienkanzlei gab bekannt, es bestehe „keine Notwendigkeit, die vorliegende, von Ihrem Mandanten angestoßene Auseinandersetzung zu führen. Vor diesem Hintergrund, und somit allein im Erledigungsinteresse, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich“, verpflichtete sich der ZDF-Intendant künftig, entsprechende Passagen „zu unterlassen, zu äußern/und oder äußern zu lassen und/oder verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.“

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Im April 2026 bescheinigte ein OLG-Richter bei einer Verhandlung dem ZDF bzw. Böhmermann immerhin eine „bestenfalls schlampige Recherche“. Böhmermann indes hatte sich das vorausgehende LG-Urteil so hingebogen, wie er es gerne gehabt hätte. In den sozialen Netzwerken schrieb er: „Unsere (pluralis majestatis!) Meinung zur mangelnden Eignung des Klägers als BSI-Präsident bleibt unverändert und ist gut begründet ….. Alles andere ist Schaum und Quatsch bzw. Clickbait“. („clickbait“ ist ein „bait“, also ein Köder, um Klickzahlen in den Netzwerken zu generieren.)

Diesem Treiben hat das OLG nun am 16. Juni 2026 (ursprünglich war der 19. Mai dafür vorgesehen) ein Ende gesetzt. Es ist gleichwohl zu befürchten, dass im ZDF keine Konsequenzen gezogen werden. Für weitere gerichtliche Streitereien und vor allem für die üppigen Anwaltskosten des ZDF kommt ja der Zwangsgebührenzahler auf.

TE hat laufend über diesen und andere Skandale dieses mit 2,2 Milliarden Euro Zwangsgebühren gepamperten „Zweiten“ berichtet. Eine ausführliche Darstellung des umfangreichen ZDF-Indoktrinationsarsenals und der Böhmermann-Inszenierungen ist nachzulesen in dem ab 22. Juni 2026 im Buchhandel erhältlichen Band „Schwarzbuch Staatfunk. Desinformation statt Information“. Es kann bereits jetzt im TE-Buchshop vorbestellt werden.

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