Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextrem führen

Vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen oder behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag in Bezug auf den Eilantrag der AfD, die gegen die Hochstufung und deren öffentliche Bekanntgabe geklagt hatte. Auch ein Parteiverbot sei damit vom Tisch, bilanziert Rechtsanwalt Ralf Höcker

picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen oder behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden und damit einem Eilantrag der AfD weitgehend entsprochen. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung ist dem Verfassungsschutz damit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt.

Rechtsanwalt Höcker bilanziert auf X: „Wir haben für die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

Das Gericht stellte zwar fest, dass ausreichend Anhaltspunkte dafür bestehen, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Diese prägen nach Ansicht des Gerichts die Partei jedoch nicht so stark, „dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Die AfD vertrete „teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Es gebe aber etwa keine „hinreichende Gewissheit“, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als „Konsequenz und Spiegel“ eines „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“, wie sie der Verfassungsschutz vornimmt, impliziere eine „programmatische Stringenz“ in Bezug auf die Ziele der AfD, „welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann“.

Damit folgt das Gericht der Argumentation des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht. Dieses hatte Anfang Mai 2025 öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft werde. Diese Bestrebungen macht der Verfassungsschutz vor allem am „ethnisch-abstammungsmäßigen“ Volksverständnis fest, das er als Grundlage für eine insgesamt „migranten- und muslimfeindliche“ Haltung wertet.

Diese Bewertung hatte von Beginn an Kritik hervorgerufen, unter anderem, da selbst das Grundgesetz die Abstammung als Parameter zur Feststellung der Volkszugehörigkeit betrachtet.

Bereits kurz nach der Bekanntgabe gab das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalteerklärung ab und sagte damit zu, die Behauptung, die AfD sei gesichert rechtsextrem, vorerst nicht aufrechtzuerhalten.

Die AfD hatte gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe geklagt und zugleich einen Eilantrag gestellt. Das nun ergangene Urteil ist die Entscheidung in diesem Eilverfahren. Sie kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.

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Kommentare ( 28 )

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November Man
7 Minuten her

 Der vom Kartell politisch missbrauchte Verfassungsschutz will einen AfD-Landesvorstand übernehmen. Einem Medienbericht zufolge versucht der Verfassungsschutz in die Führungsebene eines AfD-Landesverbandes einzudringen. Ein Verbotsverfahren jetzt käme zur Unzeit, weil man gerade dabei sei, durch V-Leute in die Führungsebene einer Landes-AfD hineinzukommen, heißt es von einem führenden Verfassungsschützer. Diese Skandalbehörde – Stichworte ‚Celler Loch‘, ‚NSU‘, ‚Schmücker-Mord‘ – ist sich wirklich für keinen schmutzigen Trick zu schade.“ Durch das „Infiltrieren der Partei“ solle offenbar “die Verfassungsfeindlichkeit der AfD erst konstruiert werden“.

ThomasTT
12 Minuten her

Extremisten gibt es ebenfalls in den Altparteien. Keine Aufklärung der Nordstream-Sprengung, Zensur, Zerstörung wichtiger Kraftwerke und Entscheidungen, die den Niedergang der Wirtschaft vorantreiben – die politische Klasse hat sich komplett desavouiert.

OJ
35 Minuten her

Politik, Verfassungsschutz, Polizei und Sicherheitsbehörden bereiten sich schon sehr, sehr intensiv auf die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vor.
Vergleichbar mit Wahlen in Belarus ❗

MartinKienzle
36 Minuten her

An die Mitarbeiter der BRD-Partei AfD: Bitte führen Sie keine Scheingefechte gegen das Besatzerkonstrukt BRD (https://www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3:25), sondern sorgen Sie dafür, dass jenes im Rahmen der Unterzeichnung der Friedensverträge mit Blick auf den bis dato tobenden sogenannten „Ersten Weltkrieg“ (www.ewigerbund.org/eb/was-stimmt-hier-nicht/ — https://www.ewigerbund.org/eb/heute/) Auflösung erfährt und das Deutsche Volke sodann in das nach wie vor bestehende, aber derzeit handlungsunfähige Deutsche Kaiserreich zurückkehren kann (https://www.youtube.com/watch?v=aHHDOGYw_9Mhttps://www.youtube.com/watch?v=AL9KKVlcDEk); weigern Sie sich, jenen Schritt zu vollziehen, werden Sie durch diejenigen beerbt, die sich hierfür bereiterklären!

Mike76
36 Minuten her

Das ist ein guter Tag für die Demokratie!!

Alf
44 Minuten her

Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.
Und das vor den Wahlen.
Im Grundgesetz steht nicht von gesichert rechts, nichts von Brandmauer u.a. Wortschöpfungen.
In einer wirklichen Demokratie entscheiden nur die Wähler, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf, und nicht eine Bundesbehörde.
Und es besteht die gesicherte Hoffnung, daß die kommenden Wahlen durch die Wähler für unser Land entschieden werden.
Das unsägliche Kesseltreiben wird ein Ende haben.

investival
44 Minuten her

– Wohl nach mindestens diskutablen Urteilen ad ‚Corona‘ und ‚Klima‘ eine der letzten Gelegenheiten der Judikative, sich nicht wieder, wie schon 2x in der jüngeren deutschen Geschichte, mitschuldig am dräuenden Staatsdesaster zu machen. ausreichend Anhaltspunkte dafür bestehen, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden Wobei die Frage opportun ist, wer dort diese ‚Bestrebungen entfaltet‘. Auch hat das VG Köln wohl erkannt, was so in anderen Parteien, bei den Linken und Grünen, an solchen ‚Bestrebungen entfaltet‘ wurde und wird, ohne dass darüber ein derartiger Popanz veranstaltet wird, und scheint vom allgemein inflationären 2erlei Maß abgesehen… Mehr

Dreiklang
47 Minuten her

Ja aber tritt die AfD auch gesichert für UnsereDemokratie (TM) ein? Was ist denn da los? Und muss nun Herr Herles zurücktreten? Ich frage für einen Freund.

Micci
49 Minuten her

Bin über dieses Urteil sehr erleichtert. Aber gerade genau das macht mir Angst und Bange:   Abgesehen von gelegentlichen Spinnern  wie in jeder Partei (die Piraten hatten mal einen Mörder, der die Leiche seines Opfers im Koffer durch Berlin rollte – oder denkt mal nur an Edathy…) stellt die AfD exakt die Partei Helmut Kohls vor der Merkel-Ära dar.   Und der so oft angegriffene – und nur angeblich von der AfD gewünschte – auf Abstammung  bezogene Staatsbürgerbegriff war in der Bundesrepublik mal geltendes Recht; somit kann man jemanden, der das wiederhaben will, vielleicht als ewiggestrig bezeichnen, aber gewiss nicht… Mehr

Edward S.
54 Minuten her

„teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen“

Beispiele? Vielleicht der Ausschluss „Ungeimpfter“ aus dem öffentlichen Leben? Oder doch eher die offene Gewalt gegen Oppositionelle mithilfe maskierter, schwarz-uniformierter Schlägertrupps? Oder vielleicht die erneute Planung und Finanzierung von Kriegen? Man weiß es nicht…