Was Verfassungsschutz und Regierung heute bekämpfen, hat Angela Merkel mit ihrer Politik selbst erst geschaffen. Mit einem entkernten Volksbegriff, autoritärem Gestus und systematischer Grenzauflösung legte sie den Grundstein für die AfD – und eine Staatspraxis, die Kritik am Verlust nationaler Identität heute zur Staatsabweichung erklärt.

Ist Angela Merkel Geschichte? Die Kanzlerin, die für ihre willkürliche Politik von 2005 bis 2021 am 17. April 2023 peinlicherweise von Merkels Ex-Vizekanzler, Bundespräsident Steinmeier für ihre „hervorragenden Verdienste um Deutschland“ den höchsten deutschen Orden (Großkreuz in besonderer Ausführung) umgehängt bekam – wie zuvor nur Konrad Adenauer und Helmut Kohl? Als Amtsträgerin ist sie Geschichte. Unter ihren eigenwilligen Entscheidungen in Sachen Euro, Atomausstieg, Verfall der Bundeswehr, willkürliche Entlassungen von Behördenchefs, Eingriffe in Landtagswahlen (Thüringen 2020), auch unter ihrer Herrschaft des Unrechts bei der Grenzöffnung 2015 stöhnt das Land heute noch. Merkel wurde damit die Urmutter der AfD, die 2013 wenige Monate nach ihrer Gründung ganz knapp am Einzug in den Bundestag scheiterte, Mitte 2015 – vor der Grenzöffnung – fast von der Bildfläche verschwunden war und seit Februar 2025 die zweitgrößte Fraktion im Bundestag stellt. Getragen von 10,32 Millionen Wählern. Alles Nazis?
Nun lebt Merkels entleerter, internationalistisch-sozialistischer Volksbegriff im „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD fort. Einer AfD, die ohne Merkels entleertes Verständnis von „Volk“ nie geworden wäre, was sie heute ist. Im Spätsommer 2015 öffnete sie autoritär die Grenze. „Wir schaffen das“, sagte sie am 31. August 2015 über den Zustrom von bald einer Million Kulturfremder. Beim Evangelischen Kirchentag am 1. Mai 2025 wiederholte sie diesen Satz voller Besserwisserei. Und das nach Hunderten von Todesopfern „zugewanderter“ Gewalt.
Am 25. Februar 2017 ließ Merkel in Stralsund ihr Verständnis von Deutschland vom Stapel. Ja, es gebe „die Deutschen … diejenigen, die schon länger hier leben“. Und diejenigen, „die neu hinzugekommen sind“. Das ist Merkels Deutschland. Dessen schwarz-rot-goldene Fahne sie angewidert von der Bühne entsorgte, als ihr der damalige CDU-Generalsekretär Gröhe die Fahne zum Jubeln über den Wahlsieg vom 23. September 2013 hinreichen wollte.
Merkel hatte in ihrem Verständnis von Volk natürlich viele subalterne Mitläufer zur Seite: bei den Grünen, den Roten, in der Wirtschaft, bei den Kirchen, in den Alt-Medien. Im Kanzleramt hatte sie von 2013 bis 2018 im Rang einer „Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ die SPD-Frau Aydan Özoğuz, Muslimin, Tochter türkischer Gastarbeiter, sitzen. Im Mai 2017 hatte die in Hamburg geborene SPD-Politikerin im Tagesspiegel geschrieben: „Eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, schlicht nicht zu identifizieren.“ Das »Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung« (DeZIM) darf da nicht fehlen. Von 2020 (also noch ab Merkels Zeiten) bis 2024 hat das DeZIM vom Bund 5,5 Millionen Euro erhalten. DeZIM-Direktorin Professorin Naika Foroutan tut denn in einem Gastbeitrag im FOCUS vom 4. September 2023 kund, was sie vom »demos«, vom Volk hält: „Dieses Land gehört an sich niemandem.“ Also allen, der ganzen Welt?
AfD-Gutachten geheime Kommandosache?
Nun, die Öffentlichkeit bekommt das 1.100 Seiten umfassende „Gutachten“ nicht zu Gesicht. Nicht einmal die AfD als Objekt des „Gutachtens“ darf es einsehen. Wer dann? Interessierte Kreise der politmedialen Elite werden es schon durchgestochen bekommen. Der Herrschaft des Verdachts bleibt. Mit eilfertiger Unterstützung des ÖRR. Irgendwas wird schon hängenbleiben.
Was dürfte der deutsche Michel dennoch über das „Gutachten“ erfahren? Nicht viel. Aber immerhin bekam er umgehend die Behauptung eingetrichtert, dass die AfD einen angeblich verfassungswidrigen Volksbegriff verwende, weil sie darauf bestehe, dass es eine historisch-kulturell hergeleitete Identität der Deutschen gebe. Wer aber zwischen autochthonen Deutschen und Zuwanderern mit deutschem Pass einen Unterschied sehe, so der „Verfassungsschutz“, stehe außerhalb der Verfassung. Und zwar selbst dann, wenn eine Partei daraus gar keine politischen Forderungen ableitet, etwa eine rechtliche Schlechterstellung von Eingebürgerten. Eine entsprechende Passage findet sich im Programm der AfD jedenfalls nicht.
Wenn das alles ist, was der Verfassungsschutz in mehr als sieben Jahren zuwege brachte? Erbärmlich! Oder sollte es einfach ein billiges Abschiedsgeschenk an die bald in der Versenkung verschwindende Dienstherrin Nancy Faeser (SPD sein?
Übrigens hat sich die Kernaussage des BfV-„Gutachtens“ bereits im Oktober 2021 (also noch zu Merkels Zeiten) angebahnt. Das BfV setzte den Politikprofessor Martin Wagener vor die Tür der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung: Wagener hatte ein sehr lesenswertes Buch mit dem Titel „Kulturkampf um das Volk“ geschrieben. Laut BfV kritisiere Wagener darin den „Ethnopluralismus“, das ergebe „Anhaltspunkte für extremistische Einstellungen“.
Jaja, das deutsche Volk!
Es geht tatsächlich um etwas Grundsätzliches. Das Wort „Volk“ als Begriff und als Tatbestand soll sturmreif geschossen, enthomogenisiert werden und den Kriterien „Diversität/Vielfalt/Multikulti“ weichen. Aber STOPP! Das ist gegen das Grundgesetz, meine lieben „Verfassungsschützer“, denn „Volk“ kommt dort 12-mal und als Kompositum 32-mal vor. Das „deutsche Volk“ 7-mal. Laut den Artikeln 56 bzw. 64 leisten Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister beim Amtsantritt den Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ In Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Nicht von den Parteien, nicht von einem Konglomerat namens „Bevölkerung“. Das Volk ist der Souverän, nicht eine „Zivilgesellschaft“ als Konvolut aller möglichen NGOs, die vom Staat mäzenatenhaft ausgehalten werden.
Was Merkel indes diktierte, führte und führt von der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung weg. Auch heute gibt es „die Deutschen“. Die ohnehin sprachlich nicht hyperbegabte Merkel will nicht verstehen und auch nicht wissen, dass die Begriffe „Bevölkerung“ und „Volk“ keine Synonyme sind, auch wenn ein Künstler im Innenhof des Reichstagsgebäudes das suggerieren will. „Im Namen des Volkes“ wird jedes Urteil in der Bundesrepublik gesprochen. Nicht „Im Namen der Bevölkerung“.
Was kommt als Nächstes?
Wird Nietzsche – ohne den bundesdeutschen Verfassungsschutz gekannt, aber vielleicht erahnt zu haben – Recht behalten? 1883 schrieb er in »Also sprach Zarathustra«, in Zarathustras Rede »Vom neuen Götzen«: »Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: ›Ich, der Staat, bin das Volk.‹« Oder wird Nietzsche Recht behalten, wenn er an anderer Stelle schreibt: »Gut deutsch sein heißt sich entdeutschen.« (Nietzsche in: Menschliches, Allzumenschliches II, Vermischte Meinungen und Sprüche, Nr. 323).
Merkel wird Nietzsche nicht gelesen haben. Ihre Einstellung zu Deutschland hat sie andernorts eingetrichtert bekommen. Vermutlich via Karl Marx‘ und Friedrich Engels‘ Vision von den Proletariern als revolutionärem Subjekt: »Proletarier aller Länder, vereinigt euch!« Die Arbeiter sollten sich in einer »Internationalen« organisieren, um die Nationalstaaten zu überwinden. Das ist in Anlehnung an Marx quasi die neue »Religion als Opium des Volkes«. Der französisch-russische Hegelianer Alexandre Kojève übrigens wünschte sich 1947 einen »homogenen sozialistischen Universalstaat«. „No Borders! No Nations!“ Das skandieren dümmliche Jung-Politiker und WEF-Davos-Young-Leaders-Schwätzer. Ein Land wie Deutschland soll qua „Great Reset“ zunächst in einer EU und dann in einem UNO-Weltstaat aufgehen.
Ohne kulturelle und nationale Identität? Dabei sollte Liebe zum eigenen Land, Vaterlandsliebe, ebenso normal sein wie die Liebe zu der Sprache, in der man aufwächst: der Muttersprache. Normal darf das in Deutschland aber offenbar nicht sein, selbst wenn die Liebe zum eigenen Volk und zur Heimat in den meisten deutschen Ländern Verfassungsrang hat, ja sogar Gebot ist: »Die Jugend ist … in der Liebe zu Volk und Heimat … zu erziehen« (Baden-Württemberg). »Die Schüler sind … in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk … zu erziehen« (Bayern). »Die Jugend soll erzogen werden … in Liebe zu Volk und Heimat …« (Nordrhein-Westfalen). »Die Schule hat … zur Liebe zu Volk und Heimat … zu erziehen« (Rheinland-Pfalz). »Die Jugend ist … in der Liebe zu Heimat, Volk und Vaterland … zu erziehen« (Verfassung Saarland).
Werden sich die übermotivierten „Verfassungsschützer“ also demnächst das Grundgesetz mit seinem Volksbegriff und die Verwendung des Wortes „Volk“ in den Landesverfassungen zur Brust nehmen? Dem Weg in eine amorphe „Bevölkerung“ sind dann im wahrsten Sinn des Wortes keine Grenzen mehr gesetzt.
Weiterführend siehe/höre das Interview mit dem Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek am Samstag, ca. 13 Uhr, auf TE: als Video und Podcast. Darin sagte Murswiek unter anderem: Dass das Gutachten des BfV nicht veröffentlicht wird, ist ein rechtsstaatlich fragwürdiges Verfahren. Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff wird vom BfV zu Unrecht als zentraler Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD herangezogen. Es gibt aber keine Belege dafür, dass die AfD eingebürgerten Migranten Rechte absprechen wolle. Politische Einflussnahme auf das AfD-Gutachten sei zwar schwer nachweisbar, aber faktisch wahrscheinlich, da der Verfassungsschutz weisungsgebunden dem Innenministerium untersteht. Ein Verbotsverfahren könnte für die AfD sogar vorteilhaft sein, da es Transparenz erzwingt und im Erfolgsfall die Partei juristisch „reinwaschen“ könnte – dies sei aber auch nicht risikofrei.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Genocid – ethymologische Wortbedeutung „Genos“ (griech,) oder „Genus“ (Lat.) – ist die Eigenart einer Sache Das Völkerrecht spricht bei „Genos“ von der „ethnischen Eigenart“ einer Volksgruppeode eines Volkes, „was was „Rasse“ oder „Volk“ bedeutet“ Artikel 2 der UN-Völkermordkonvention definier als „Genocid Handlungen, „die in der Absicht begangen“ werden, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“ Der Begriff wurde 1943 von dem polnischen Anwalt Raphael Lemkin geprägt. Er setzt sich zusammen aus dem griechischen Wort „genos“, was „Rasse“ oder „Volk“ bedeutet, und aus „cide“ (aus dem lat. „caedere“), was „töten“ heißt.Quelle: Bundeskriminalamt BKA Es… Mehr
Das Fazit nach der Logik des BfV kann also nur sein: „Das Grundgesetz ist gesichert rechtsextrem und muß deshalb verboten werden, um eine nicht vorhandene Verfassung vor den Volk zu schützen“. Das können natürlich nur „links-grüne Intellektuelle“ verstehen, wir „Normalbürger“ sind dazu zu dumm. Die „MSM“ und die „öffentlich-rechtlichen Anstalten“ werden sicher alles daran setzten, uns diese „Orwellsche Logik“ zu erklären und schmackhaft zu machen und uns von der Last des eigenen Denkens zu befreien. Welche Wohltat…!
„Rechts“ beschwört eine weitgehend zum Mythos gewordene Vergangenheit, währen die wirklichen Sorgen der Leute der Gegenwart und Zukunft gelten.
Rechts und links sind längst keine eindeutigen Kategorien mehr. Immer wieder kommt es z.B. zu Diskussionen, ob der Nationalsozialismus wirklich „rechts“ gewesen sei – wo der doch „Sozialismus“ im Namen führt.
So ist auch die Einstufung der AfD als „rechtsextrem“ oder „rechtsextremistisch“ wenig präzise. Ebenso wird diese Einordnung wohl kaum einen großen Einfluß auf mögliche Wähler haben. Der Popanz „rechtextrem“ hat sich eben durch zu häufigen Gebrauch abgenutzt. Da spielt auch der immer größer werdende zeitliche Abstand zum Dritten Reich eine Rolle.
war nix
Vergangenheit die nicht vergehen will ! Linsradikale Paranoia des „Nazi Traumas“ die nicht heilen will. Linksradikale Paranoia die blind und stumm geblieben ist gegenüber der stalinistischn Massenverbrechn der kommunistischen Diktaturen, welche die gesamte deutsche Geschichte auf das Verbrechen des „Holocaust“ reduzieren „Es waren genau immer die am lautesten in der „Erinnerungskultur“, die vor den linkstotalitären Massenverbrechen des stalinistischen Sowjetkommunismus blind bis stumm geblieben waren, die ihrerseits nur noch eine „selektive Erinnerungskultur“ betrieben haben. Über die Jahrzehnte war die einseitige Kanonisierung der deutschen Geschichte die dominierende „kulturelle Hegemonie“ Im neu-deutschem Autismus kam eine irrationale deutsche Bauchnabelschau heraus, die nur noch Hitler… Mehr
Die politische Wertung des BverfSch haucht den gleichen Geist, wie das Ureil gegen einen Journalisten für eine journalistische Satire, eines Wortspiels auf Nancy Faeser. „<a href="https://www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html" rel="nofollow ugc" Ein Urteil wie aus einer Diktatur“ – Quelle: WELT Wegen „Majestätsbeleidigung“ 😉 Ein Rückfal in den mittelalterlichhen Absolutismus, den man aus der Geschichte Deutschlands kennt, wie er auch von den kommunistischen Diktaturen ausgeübt wurde. Wievieil Haftstrafe aus Bamberg würden Friedrich Hölderlin, Heinrich Heine, Friedrich Schiller, u.a. von der arroganz skrupelloser Amtsanmaßung aus Bamberg bekommen ? Oder H.A. Hoffman von Fallersleben – der die „gesichert rechtsradikal“ deutsche Staatshymne geschrieben hat, Das Lied der… Mehr
Recht behalten wird Einstein:
„Um ein würdiges Mitglied einer Schafherde zu sein,
das gut zu melken ist,
muss das Wesen vor allem eines sein, ein Schaf“.
Sie haben die Wahl „gesichert Schaf“ oder „gesichert rechtsradikal“ 😉
Was nicht „gesichert Schaf“ ist, das ist „gesichert rechtsradikal“.
Das ist „gesichert linksradikal“ Staatsräson.
Es war Merkel die den Verfassungsschutz massiv aufgerüstet hat. Jetzt wissen wie warum. Übrigens wurden auch über Jahrzehnte V Leute in allen Parteien eingeschleust, auch den sog. Guten, also z.B. SPD und FDP. Bei der NPD sollen zeitweise mehr V Leute als echte Parteimitglieder aktiv gewesen sein. Für echte Demokraten eigentlich ein Unding, dass gewählte Volksvertreter vom Verfassungsschutz überwacht werden. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist auch an dieser Stelle durch die Exekutive ausgehöhlt, so wie auch die Judikative weitgehend durch die Exekutive gesteuert wird. Aussen steht Demokratie drauf, in Wirklichkeit ist das Konstrukt Bundesrepublik nur schwach demokratisch begründet. Wenn dazu… Mehr
Aus der Präambel des GG: „[…] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben […]“ Damit gab es das Deutsche Volk doch vor dem Personalausweis der BRD“!
Sie meinen, vor dem Personalausweis der DDR 😉