EU-Sanktionen: Strafen ohne Richter und Urteil

Keine Unschuldsvermutung, faktische Umkehr der Beweislast, keine Berufung: Der Bundestag hat die Regeln für EU-Sanktionen drastisch verschärft. Jetzt sind Ordnungswidrigkeiten plötzlich Straftaten, und der Rechtsstaat gilt nicht mehr.

picture alliance / Rainer Keuenhof

Die Vorlage heißt in unvergleichlichem Bürokratendeutsch „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“. Dahinter verbergen sich neue Regeln für die Durchsetzung von EU-Sanktionen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Sanktionen einheitlich anzuwenden.

Viele Verstöße gegen EU-Sanktionen galten juristisch bisher als Ordnungswidrigkeiten. Künftig werden die meisten nun automatisch als Straftaten eingestuft. Das gilt nicht nur für direkte Handlungen, wie etwa für verbotene Zahlungen oder Lieferungen, sondern nun auch für indirekte Unterstützung, zum Beispiel durch das Verschleiern von Vermögenswerten oder Hilfe bei der Umgehung von Sanktionen.

Auch die Strafen steigen deutlich. In schweren Fällen drohen Unternehmen jetzt Geldbußen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes – oder pauschal eine Strafe in zweistelliger Millionenhöhe.

Die Behörden bekommen zudem neue, weitgehende Befugnisse, unter anderem Treuhandverwaltungen oder massive Kontrollauflagen.

Abkehr vom Rechtsstaat

Die neuen Regeln haben also sehr viel, aber ihnen fehlt auch etwas. Vor allem fehlen grundlegende Pfeiler unseres Rechtsstaats: Anhörung, Verteidigung, Urteil und Berufung. Anklagebehörde und Gericht sind nicht getrennt. Es gibt kein einklagbares Recht auf Akteneinsicht.

Die Unschuldsvermutung ist sozusagen gestrichen, de facto findet eine komplette Umkehr der Beweislast statt: Wen der Bannstrahl der Sanktionen trifft, der muss selbst nachweisen, dass er NICHT gegen politische Vorgaben oder Gesetze der EU verstoßen hat.

So ein Ansatz ist dem Grundgesetz fremd. Aber unsere Verfassung spielt ja schon länger keine Rolle mehr, wenn Brüssel ruft.

Und so weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß gegenüber der „Berliner Zeitung“ auch jede Kritik zurück. Mit dem neuen Gesetz werde das Sanktionsstrafrecht europaweit „harmonisiert“, um eine „effiziente sowie einheitliche Durchsetzung“ bestehender Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Im Gesetzgebungsprozess habe seine Partei darauf geachtet, dass „die EU-Vorgaben pragmatisch umgesetzt“ werden und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Das kann man, bei allem Respekt, auch ganz anders sehen.

Die AfD zum Beispiel tobt. Für sie greift das neue Sanktionsrecht „tief in grundrechtlich geschützte Positionen ein“. In vielen Fällen wirken Sanktionen nämlich sehr konkret wie eine gerichtliche Bestrafung – bloß dass die EU den Betroffenen hier die üblichen rechtsstaatlichen Mindestgarantien eben gerade nicht gewährt.

Besonders problematisch ist für die Blauen, dass selbst sehr weitreichende Sanktionen wie das Einfrieren von Vermögenswerten oder umfassende Berufs- und Tätigkeitsverbote auch gegen deutsche Staatsbürger verhängt werden können – aber eben ohne ein vorgelagertes gerichtliches Verfahren, ohne rechtliches Gehör und ohne einen effektiven Rechtsbehelf.

Die EU schaffe hier ein Ersatzstrafrecht ohne Richter, erklärt die AfD. Das sei mit zentralen rechtsstaatlichen Prinzipien schlicht nicht vereinbar. Man ist geneigt, da zuzustimmen.

Privatleute im Fadenkreuz der EU

Zuletzt hat sich Brüssel für seine Sanktionen verstärkt Privatleute vorgenommen. Die EU-Kommission gibt an, dass derzeit mehr als 2.500 Einzelpersonen mit Sanktionen belegt sind. Mehr als 28 Milliarden Euro an privaten Vermögenswerten hat die EU eingefroren.

Die Sanktionen treffen unter anderem Mitglieder der „russischen Führung“, hohe Beamte und Offiziere. Bis zu diesem Punkt kann man das verstehen. Betroffen sind zusätzlich aber auch „kremlfreundliche und anti-ukrainische Propagandisten“ sowie Personen, die unmittelbar mit Technologien, IT, Rüstung und Ressourcen im Zusammenhang mit Russland zu tun haben.

Da wird es dann schon arg beliebig.

Detailliertere Kriterien behält die EU für sich. Wann eine „Nähe zu Russland“ so nah ist, dass Sanktionen folgen, ist nicht definiert. Das liegt letztlich allein im Ermessen der EU-Kommission.

„Meinungen werden nicht sanktioniert“, wiederholt die Kommission immer und immer wieder. Doch mehr als 20 international tätige Medienhäuser wie Russia Today, Sputnik oder RIA wurden faktisch verboten, um russische „Desinformation“ zu bekämpfen. Doch ab wann eine Meinung keine Meinung mehr ist, sondern Propaganda, entscheidet allein die EU-Kommission.

In anderen Staaten würde Brüssel so etwas Willkür nennen.

Schlagzeilen hat zuletzt der Fall des Schweizer Publizisten Jacques Baud gemacht. Der international renommierte Militärexperte wurde von der EU auf eine Sanktionsliste gesetzt, weil er angeblich „russische Narrative“ verbreitet. Was genau das ist, steht in der Sanktionsbegründung nicht.

Das kann jederzeit auch jedem deutschen Staatsbürger passieren. Das Unangenehme daran ist: Niemand weiß, ab wann man Gefahr läuft, ohne Anklage, ohne rechtliches Gehör, ohne Urteil und ohne das Recht auf ein Berufungsverfahren von der EU sanktioniert zu werden.

Klar umrissene Kriterien gibt die EU-Kommission nicht heraus. Womöglich hat sie ja auch gar keine. Trotzdem meint CDU-Mann Bareiß unverdrossen, mit der Reform würden die Grundrechte in keiner Weise eingeschränkt.

So etwas nennt man dann wohl kognitive Dissonanz.

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Kommentare ( 38 )

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Berlindiesel
1 Monat her

Und wenn ich Herrn Heiden nun vorschlage, einfach aus der EU auszutreten, denn NUR SO entkommt man dem ganzen, dann wird er sagen (100%): „Äh, nein. Aus der EU möchte ich nicht. Ich will nur eine andere EU!“ Und so wird Herr Heiden weiter solche Beiträge schreiben und die Brüssel-Kommission macht ihr Ding. Eigentlich bekommt dann jeder, was er verdient.

EchoLog
1 Monat her
Antworten an  Berlindiesel

Erwähnt sei hier auch die Blockierung von russischen Webseiten.
Im GG heißt es: Eine Zensur findet nicht statt.

Also ein klarer Rechtsbruch.

Wer dennoch russische Webseiten besuchen möchte, sollte die DNS im Firefox auf „Cloudflare“ umstellen.

Anleitungen dazu gibt es zuhauf im noch freien Internet. Es ist durchaus möglich, dass die EU das Internet teilweise blockieren wird, genauso wie es der Gangster in Nordkorea tut.

Man muss ja nicht alles glauben, was der Russe von sich gibt, aber es muss möglich sein, sich zu informieren.

Die Nazis und die DDR-Bonzen bestraften Hörer von Feindsendern.

Last edited 1 Monat her by EchoLog
H. Priess
1 Monat her
Antworten an  EchoLog

Ich benutze für RT den Tor Browser und der Antispiegel ist auch eine gute Informationsquelle wenn man etwas über Russland erfahren will. Bald wird die EU das komplette Internet unter Kontrolle haben und dann hat man nur noch die Möglichkeit sich per VPN auf den dann gesperrten Seiten zu informieren.

Karsten Paulsen
1 Monat her
Antworten an  H. Priess

Ich habe auf Anschluss an das Glasfasernetz verzichtet und werde ggf. auf Starlink wechseln.

hoho
1 Monat her
Antworten an  Berlindiesel

Ich habe das schon Jahre her gesehen und gesagt: dieses Regime wird nur durch die Straße weg sein können. Jetzt habe ich nicht mal so viel Hoffnung. Es kann sein, dass die EU dann nicht duch die Massenprotesten scheitert sondern durch den langsamen Tod durch Ausdursten und Aushungern.

Lupo A
1 Monat her

Enorm, was sich unsere supertollen Politiker in ihrer Perversion von Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit alles einfallen lassen. Und natürlich geht es – wie auch bei den inflationären Hausfurchsuchungen – um nichts weiter als eine Möglichkeit für die Politik, Oppositionelle unter Ungehung des Rechtsweges zu terrorisieren. Dass die selbsterklärt „demokratischen Parteien“, die ja so was von unglaublich fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der Menschenrechte stehen, für so etwas gerne zu haben sind, ist nur wieder ein besonders eindringlicher Beleg für die bodenlose und machtgeile Verkommenheit eben dieser politischen Kaste. Wenn sie damit wenigstens noch eine gute Politik und nicht nur… Mehr

H. Priess
1 Monat her

Und dann zerreißen sich die in Brüssel das Maul über Russland und China!! Gegenüber der EU sind diese Länder geradezu Vorzeigeexemplare für Rechtstaatlichkeit, Demokratie und freier Meinungsäußerung. In der EU werden grundlegende bürgerliche Rechte immer weiter mit Füßen getreten und die Freiheit der Bürger, die eh schon rudimentär ist, weiter eingeschränkt. 1984 ist längst schon Realität.

Stuttgarterin
1 Monat her

Man kann nur hoffen, dass dies die letzten Zuckungen eines untergehenden Systems sind. Vermutlich wurde diese Entscheidung in weitgehender Abwesenheit von Parlamentariern durchgewinkt, damit es niemand hinterher war, der die rechtsstaatlichen Strukturen ausgehebelt hat.

Lesterkwelle
1 Monat her

Was die groessenwahnsinnige, anmassende, autoritaere EU-Kommision nur stoppen kann, ist tatsaechlich der Great Reset, aber nicht der des Herrn Schwab. Allein die Rueckkehr zur segensreichen Zeit der EWG waere die Losung.

Klaus Weber
1 Monat her

Warfare bedeutet Kriegsführung und „Lawfare“ ist ein Kunstbegriff und bedeutet Kriegsführung mit Hilfe des Rechts. Und Lawfare ist die Methode, mit der die EU und auch die deutsche Regierung inzwischen unliebsame Bürger bekämpfen. Dabei werden erst einmal Fakten geschaffen und der „Delinquent“ muss sich dann mit eigenen Mitteln und fast unmenschlichem Durchhaltevermögen daraus wieder selbst befreien. Das übersteigt in den meisten Fällen Mittel und Fähigkeiten der Betroffenen, sie sind finanziell und sozial zerstört. Man kann das auch Zersetzung nennen…..

DDRforever
1 Monat her

Diese EU ist so etwas wie die kommunistische Internationale und wird alles in den Abgrund reissen.

Mausi
1 Monat her

Und Straftaten werden demächst mindestens in D zum Entzug des passiven Wahlrechts führen. Passt doch alles.

Haba Orwell
1 Monat her

> Die Unschuldsvermutung ist sozusagen gestrichen, de facto findet eine komplette Umkehr der Beweislast statt: Wen der Bannstrahl der Sanktionen trifft, der muss selbst nachweisen, dass er NICHT gegen politische Vorgaben oder Gesetze der EU verstoßen hat.

Nicht dass es ein gerichtliches Verfahren mit Gelegenheit dazu gäbe – mittelalterliche Hexenprozesse waren weniger unfair. Alleine schon derartige Reichsacht delegitimiert diese EUdSSR restlos.

Logiker
1 Monat her

„Das kann jederzeit auch jedem deutschen Staatsbürger passieren.“

Es sind seit geraumer Zeit schon mehrere deutsche Staatsbürger davon betroffen – mehrheitlich Journalisten / Blogger.

Wo war die Solidarität, wo der Aufschrei der Berufskollegen in Deutschland ???

Schreiben kann man viel.
Am aktiven Handeln haperts.
Auch bei den sogenannten „alternativen“.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern symptomatisch für Deutschland.

Die Überregierung in Brüssel, die im Ernstfall jede nationale Regierung überflüssig macht und übergehen kann, muss weg – und zwar schnell.

Last edited 1 Monat her by Logiker
Logiker
1 Monat her

„Das kann jederzeit auch jedem deutschen Staatsbürger passieren. Das Unangenehme daran ist: Niemand weiß, ab wann man Gefahr läuft, ohne Anklage, ohne rechtliches Gehör, ohne Urteil und ohne das Recht auf ein Berufungsverfahren von der EU sanktioniert zu werden.“ Da gibt es doch nur eine mögliche Gegenreaktion: weiterhin 80% der Parteien der Nationalen Front2.0 wählen, um ein klares Bekenntnis für „unsereDemokratie“ abzulegen. Gerne auch per Briefwahl. Der hier hat die Schn…ze gestrichen voll und gehört damit zur stillen Mehrheit im Lande: https://www.danisch.de/blog/2026/02/12/muede-ich-bin-so-muede-so-schrecklich-muede/ Der direkte und versteckte Dauerdruck auf die Bevölkerung mit offensichtlichen und subtilen Mitteln zeigt Wirkung. Ist ja auch… Mehr

Last edited 1 Monat her by Logiker