Rot-Rot-Grün will in Berlin das Wahlrecht von der deutschen Staatsbürgerschaft lösen. Dass das Grundgesetz diesem Plan entgegensteht, wird nicht als Grenze akzeptiert, sondern als Hindernis behandelt, das überwunden werden muss. Wer so mit der Verfassung umgeht, verachtet sie.
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Nun also doch: SPD, Grüne und Linke haben ihre Sondierungsgespräche mit einem eindeutigen Ergebnis abgeschlossen. Sie beginnen ernsthafte Koalitionsverhandlungen. SPD und Grüne wollen trotz heftiger, auch innerparteilicher Kritik mit der Linken eine Regierung bilden. Der Lockruf der Macht war zu stark. Sie wollen lieber mit Antisemiten, Hamas-Unterstützern und den Freunden krimineller Clans regieren als nicht regieren. Das ist der große, grundsätzliche Skandal. Was sie inhaltlich wollen, haben sie in einem Sondierungspapier aufgeschrieben. Hier gibt es viele Ziele, die ebenfalls skandalös sind, wenn man genauer hinschaut. Etwa die politischen Vorstellungen zum Wahlrecht für Ausländer.
Wahlrecht für Ausländer?
Nach dem Willen der angehenden Koalitionäre sollen alle Menschen, die sich mindestens 5 Jahre in Deutschland aufgehalten haben, das Recht bekommen, bei Wahlen in Berlin zu wählen und sich wählen zu lassen, jedenfalls bei Kommunal- oder Landtagswahlen. Nach dem Wortlaut der Formulierung reicht dafür sogar ein illegaler Aufenthalt. Wer also illegal eingereist ist, ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen hat und danach trotz Ausreisepflicht im Land geblieben und untergetaucht ist, kann für das Berliner Abgeordnetenhaus kandidieren – oder jedenfalls die Abgeordneten mitwählen? Die Staatsbürgerschaft jedenfalls wäre nicht mehr relevant. Das ist – man ist versucht zu sagen: natürlich – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein solches Gesetz würde sicher vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Das Volk wählt
In einer Demokratie wählt das Volk und niemand anderes. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus,“ formuliert das Grundgesetz kurz und knapp und eindeutig. Der wichtigste Akt, mit dem das Volk Staatsgewalt ausübt, ist die Wahl. Hier stellen die Bürger die politischen Weichen und äußern ihren politischen Willen. Deshalb koppelt das Grundgesetz das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft oder an eine anderweitige Volkszugehörigkeit. Der reine Aufenthalt in Deutschland reicht nicht aus, egal, wie lang er andauert. Eine teilweise Ausnahme sieht das Grundgesetz nur für Staatsbürger eines EU-Staates vor. Sie haben bei Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht. Eine echte Ausnahme ist das aber auch nicht. Wer wählen will, muss Staatsbürger sein, wenn auch kein deutscher.
Der Gedanke, dass nur Staatsbürger wählen dürfen, hat tiefe historische Wurzeln. Schon die Demokratie im Athen der Antike kannte die Verknüpfung von Bürgerrecht und politischen Teilhaberechten. Bloßes Wohnen in Athen reichte nicht aus. Die französische Revolution verknüpfte die Volkssouveränität mit der Idee des Staatsbürgers, auch wenn noch zwischen unterschiedlichen Arten von Bürgern unterschieden wurde. Die weiteren Entwicklungen der modernen Demokratie verstärkten die Verbindung des Wahlrechts mit dem Bürgerrecht. Das ist Normalität, nicht nur in den europäischen Staaten.
Verbundenheit mit dem Staat
Dass sich diese Idee des Wahlrechts für Bürger durchsetzte, liegt an ihrer überzeugenden inneren Logik. Staatliche Entscheidungen wirken langfristig. Das Paradebeispiel dafür ist die Staatsverschuldung. Aber auch Weichenstellungen in der Außen- und Sicherheitspolitik, in der Sozialversicherungspolitik, in der Energiepolitik oder bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur haben Auswirkungen auf die Zukunft der Gesellschaft. Staatsbürger, die dauerhaft mit dem Staat verbunden sind, müssen die Konsequenzen dieser Entscheidungen stärker und länger tragen.
Deshalb sollen es sie sein, die über die langfristige Entwicklung entscheiden. Der Gedanke trägt noch stärker beim passiven Wahlrecht. Wer in ein Parlament gewählt wird, entscheidet über Gesetze – und übt Staatsgewalt aus. Deshalb darf, nein muss man von ihm mehr Loyalität zum Staat und zur Verfassung verlangen. In der Regel ist das Zugehörigkeitsgefühl zum Staat und das Verantwortungsgefühl für Gesellschaft und Verfassung bei Bürgern größer als bei Bewohnern.
Aber was ist mit Ausländern, die lange rechtmäßig in Deutschland leben und vollständig in die Gesellschaft integriert sind? Sind die nicht loyal und verantwortungsvoll? Selbstverständlich sind sie das. Aber sie sind ja nicht dauerhaft von Wahlen ausgeschlossen. Sie haben die realistische Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Dann steht ihrer vollständigen Teilhabe am politischen Leben nichts im Weg.
Missachtung des Verfassungsstaates
Die Bindung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft im Grundgesetz entspricht nicht nur einer langen historischen Tradition. Sie hat nicht nur eine vernünftige Logik auf ihrer Seite. Sie entspricht auch – das ist keine gewagte Vermutung – einem breiten Konsens in der Bevölkerung. Trotzdem strebt Rot-Rot-Grün diese Änderung des Wahlrechts an. Die Erklärung dafür sind Ideologie und Machtpolitik. Es geht um die bedingungslose Anpassung des Wahlrechts an eine weiter ungebremste Zuwanderung. Der weitere Effekt: zusätzliche Wählerstimmen für Rot-Rot-Grün. Dass diese Rechnung aufgehen kann, zeigen die Wahlergebnisse der Berliner Landtagswahl.
Dass die Verfassung das völlig anders sieht, ist für Rot-Rot-Grün irrelevant. Dieser liederliche und respektlose Umgang mit der Verfassung ist erschreckend. Hier wird deutlich, wie wichtig eine Verfassung ist. Sie kann Werte festschreiben und sie gegen ideologische Moden und machtpolitische Winkelzüge verteidigen. Was man aber hier auch sieht: Das Grundgesetz ist verletzlich und muss gegen seine Verächter und Gegner verteidigt werden.



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