Wahlrecht: Fornoff und Schönenborn zucken mit den Achseln

1976 fehlte der Union nur ein Man­dat zur absoluten Mehrheit der Sitze im Parlament. Dieses Mandat hätte der Oberbürgermei­ster von Bonn, der bekannte CDU-Politiker, Hans Daniels, erreichen können. Hätte die CDU das Wahlrecht im Blick gehabt.

© Maja Hitij/Getty Images

Das neue Politbarometer ist da, und jetzt wissen wir, wer die Wahl gewinnt? Der Schein trügt. Denn unter der Verhältniswahl gibt es gar keine Sieger und Verlierer. Das zeigt ein Blick auf die Ergebnisse der sieben führenden Umfrage-Institute, die vom dem bekannten Internet-Por­tal www.wahlrecht.de regelmäßig gesammelt, auf dem neuesten Stand gehalten und veröffentlicht werden. Fasst man diese Datensammlung zu drei Klassen (Tiefstwert, häufigster Wert und Höchstwert) zusammen, ergibt sich das nachfolgende Bild:

CDU und CSU erlangten bei sieben Umfragen im August 2017 dreimal 38% und dreimal 39% der Zweitstimmen. Sie sind also weit davon entfernt, alleine den Wahlsieg zu erringen. Die anderen Parteien sind zwar auch keine Wahlsieger, ziehen aber in das Parlament ein. Wirkliche Wahlverlierer, die nicht in das Parlament einziehen, sind nur die „Sonstigen“, die „Splitterparteien“, die wahrscheinlich an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern werden. Sie werden am häufigsten mit 4% der Zweitstimmen beziffert.

Insgesamt werden wohl 4% der Zweitstimmen „unter den Tisch fallen“. In Wahrheit fallen sie aber nicht einfach weg. Denn die 11 Mandate, die dem Stimmanteil von 4 Prozent entsprechen, werden von den sogenannten Splitterparteien anteilig auf die privilegierten Parlamentsparteien umge­schichtet. Es ist also 2017 wieder zu erwarten, dass 11 Abgeordnete im Bundestag einen Sitz bekleiden, den die Wähler einer anderen Partei zukommen lassen wollten. (Sperrklausel-Zu­gewinn) – Ein wirklich gerechtes Wahlverfahren sieht anders aus!

Zu viel für eine „Groko“ und zu wenig für Schwarz-Gelb

Dieser Webfehler der Verhältniswahl ist aber keineswegs der größte. Weil es bei den Zweit­stimmen regelmäßig keine absoluten sondern nur relative Wahlsieger gibt, wissen die Wähler im Ergebnis nicht, was aus ihrer Stimme wird. Sie geben ihre Stimme ab, wer mit wem eine Koalition bildet, das können sie – wenn überhaupt – nur mittelbar beeinflussen. Eine „Groko“ ist natürlich immer möglich. So wie es aussieht sind aber auch andere Dreierbündnisse denk­bar, ohne dass die Wähler gefragt wurden, welche Konstellation sie denn haben wollen. Wir wählen die Abgeordneten, aber nicht unmittelbar sondern nur mittelbar. Und was danach pas­siert, das entscheiden die Parteien hinter verschlossenen Türen. Das ist der große Pferdefuß der Verhältniswahl.

Doch bleiben wir bei den Wahlprognosen. Sie beziehen sich allein auf die Zweitstimmen und ignorieren die Erststimmen vollständig. Und in ihrer kurzsichtigen Gedankenlosigkeit tun das die Wahlforscher dauerhaft. Bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 hat die Erststimme eine mandatsrelevante Rolle gespielt. Zieht man beide Stimmen von einander ab, ergab sich fol­gendes Bild:

  • 1.331.848 CDU-Erststimmen-Wähler wählten die CDU-Abgeordneten nicht mit der Zweit­stimme;
  • 300.398 CSU-Erststimmen-Wähler verweigerten der CSU die Landesstimme;
  • 1.588.650 SPD-Erststimmen-Wähler gaben der SPD nicht die Listenstimme.
  • 169.527 Zweitstimmen-Wähler der Linken wählten umgekehrt den örtlichen Wahlkreis­kandidaten der Linken nicht mit der Erststimme;
  • 513.045 Zweitstimmen-Wähler der Grünen gaben dem örtlichen Wahlkreisbewerber der Grünen nicht die Wahlkreis-Stimme;
  • 1.053.983 FDP-Zweitstimmen-Wähler verweigerten dem örtlichen Wahlkreisbewerber der FDP 2013 die Direktwahl gingen also mit der Erststimme fremd oder vergaben sie gar nicht.

Koalitionen auch mit Mehrheitswahlrecht
Großbritannien-Wahl: Vorbild für deutsches Wahlrecht?
Das Ende vom Lied: 2013 entstanden 4 Überhänge, alle bei einer Landespartei der CDU, und zwar jeweils eines in Thüringen, in Sachsen-Anhalt, in Brandenburg und im Saarland. Sie wurden ausgeglichen, aber nicht durch 4, sondern durch 29 nachgeschobene Ausgleichsman­date, von denen der CDU – schwer zu glauben aber wahr – die meisten, nämlich 13 zugewie­sen wurden. Thomas Oppermann (SPD) wollte der CDU bei der Reform des Wahlrechts die Überhangmandate „abjagen“. Das hat er sinngemäß zum Ausdruck gebracht. Gekommen ist das Gegenteil: Die CDU erlangte 4 Überhänge und bekam 13 nachgeschobene Ausgleichs­mandate. Sie stand also 2013 besser da als zuvor.

Und weil ungefähr jeder zweite Zweitstimmen-Wähler der FDP dem Wahlkreis-Kandidaten der Liberalen nicht die Erststimme gibt, muss man sich nicht wundern, dass z.B. die FDP in 14 von 18 Wahlgängen kein einziges Direktmandat erlangt hat. Weil aber die FDP trotzdem in den Bundestag einzog, ausgenommen 2013, muss man sich natürlich fragen, wozu die Erst­stimme überhaupt gut sein soll. Und noch etwas: Hätte die FDP 2013 nur in drei von insge­samt 299 Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewonnen, wäre sie unterhalb der Fünf-Pro­zent-Hürde mit 28 Listenplätzen in den Bundestag eingezogen. („Grundmandate“) Und dabei hätte die Union leicht nachhelfen können. – Konrad Adenauer hat das mehrmals getan. Angela Merkel tut es nicht. Der Physikerin ist die Mechanik der Zweistimmen-Wahl „ein Buch mit sieben Siegeln“.

Der Supergau für die Wahlforschung

Die Wahlforscher erwähnen das alles mit keinem Wort. Deshalb hat keines der Forschungsin­stitute 2013 vorhergesagt oder am Wahlabend hochgerechnet, dass es vier Überhänge in vier Bundesländern gab (je eines in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und im Saarland), alle bei der CDU, die dann ausgeglichen wurden, aber nicht durch vier, sondern durch 29 Ausgleichsmandate. Niemand hat dieses Wahlergebnis kommen sehen. Das Endergebnis war für die stumpfsinnige Wahlforschung, die sich allein auf die Zweitstimme konzentriert und die Erststimme vollkommen ignoriert, der „Supergau“, der bisher größte aller denkbaren Be­triebsunfälle.

DAS WESTMINSTER-MODELL
Direktwahl und Grundgesetz
Fassen wir den Stier an den Hörnern: Welche Rolle werden am 24. September 2017 die „Leihstim­men“ spielen? Wie groß wird das Stimmensplitting sein? Wie viele Überhänge werden des­halb entstehen? In welchen Bundesländern? Bei welchen Parteien? Wie viele Ausgleichsman­date werden anfallen? In welchen Bundesländern? Welche Parteien werden davon profitieren? Matthias Fornoff, (ZDF) oder Jörg Schönenborn (ARD) zucken mit den Achseln. Sie wissen es nicht. Schlimmer noch: Es interessiert sie nicht! Wahlrecht – was ist das?

Und das ist ganz besonders wichtig: Kann eine Steigerung des Stimmensplittings dazu führen, dass Schwarz-Gelb – entgegen allen Vorhersagen – doch möglich wird, so wie das 2009 ja der Fall war? Hat es damals nicht 24 Überhänge gegeben, die nach neuem Recht durch 49 Aus­gleichsmandate kompensiert würden? Soll Angela Merkel als CDU-Vorsitzende die Parole ausgeben, in ausgewählten Ländern z.B. im Saarland oder Mecklenburg-Vorpommern mit der Erststimme CDU und mit der Zweitstimme die FDP zu wählen? Wie viele Mandate fehlen überhaupt zur Mehrheit von Schwarz-Gelb? Und wie kann man sie sich unter Anrechnung von Überhang und Ausgleichsmandaten in einer Doppelwahl mit zwei Stimmen beschaffen? Hat denn die CDU mit 4 Überhängen von den 29 Ausgleichsmandaten, die 29013 nachge­schoben wurden, mit 13 davon selbst nicht den „Löwenanteil“ am Mandatsausgleich erhalten? Erlaubt ist doch was gefällt: Warum soll man das nicht ausnutzen?

Drastische Verzerrungen des Wählerwillens

Wie wenig die Politiker, die das Wahlrecht ja geschaffen haben, das Werk ihrer Hände wirk­lich durchschauen, zeigt die Wahl von 1976. CDU und CSU siegten mit 48,6 % der Zweit­stimmen: Es fehlte nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit der Sitze im Parlament! Und trotz­dem oder gerade deswegen wurden CDU und CSU von der Regierungsbeteiligung ausge­schlossen und mussten als stärkste politische Kraft in die Opposition gehen. Die Verhältnis­wahl kann also zu drastischen Verzerrungen des Wählerwillens führen. Und das kommt auch vor.

Die Pointe der Wahl von 1976 war aber eine andere. Damals fehlte, wie gesagt, nur ein Man­dat zur absoluten Mehrheit der Sitze im Parlament. Dieses Mandat hätte der Oberbürgermei­ster von Bonn, der bekannte CDU-Politiker, Hans Daniels, erreichen können. Wenn die CDU es akzeptiert hätte, dass er als parteiunabhängiger „Bürgerkandidat“ von 200 Wahlberechtig­ten aus der Mitte des Wahlkreises aufgestellt wird und ihm keinen Gegenkandidat aus den Reihen der CDU entgegengestellt hätte, er also auf  Betreiben der Parteiführung auch mit den Erststimmen der CDU-Wähler im Wahlkreis Bonn gewählt worden wäre, dann wäre er neben der CDU als parteiunabhängiger Bürgerkandidat zusätzlich in den Bundestag eingezogen. Die CDU hätte also zusammen mit Hans Daniels die absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag schon 1976 leicht haben können, wenn sie den Durchblick gehabt hätte.

Wäre Dummheit strafbar, der CDU-Vorsitzende, Helmut Kohl, wäre damals ins Gefängnis gewandert. Sie ist es nicht, deshalb kam Helmut Kohl mit einer milderen Strafe davon. Er wurde erst 1982 Bundeskanzler.

Der Autor hat ein „umstürzlerisches“ Taschenbuch zum Wahlrecht geschrieben, das es in sich hat. Hier die entsprechenden Links:

Verlagsankündigung: https://www.lesejury.de/manfred-c-hettlage/buecher/bwahlg-gegenkommentar/9783961380183

Kurze Leseprobe: http://www.manfredhettlage.de/taschenbuch-zum-wahlrecht-leseprobe/

Textauszug: http://www.manfredhettlage.de/taschenbuch-zum-wahlrecht-textauszug/

Sonstige Internet-Beiträge zum Wahlrecht:  http://www.manfredhettlage.de/beitraege-zum-wahlrecht/

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Kommentare ( 24 )

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Ruhrpottlerin
6 Jahre her

Sehr geehrter Herr Hettlage,
jetzt habe ich mir alle Kommentare und ihre Antworten durchgelesen. Ich muss mich also nicht schämen wenn ich hier keinen Durchblick habe, da viele Politiker es selbst nicht verstehen. Wo liegt denn jetzt meine Aufgabe als Bürgerin? Welche Angriffspunkte um eine Änderung zu erreichen haben wir denn? Gibt es eine Partei die eine Veränderung fordert?
Beste Grüße

Manfred Hettlage
6 Jahre her

Ich bin mir nicht sicher, ob es mir gelingt, Ihnen eine Antwort zu geben, mit der Sie zufrieden sind. Ich habe zwar geschieben, es gebe zu viele Stimmen für eine „GroKo“, aber zu wenig für Schwarz-Gelb. Das ist richtig und entspricht ja auch den Tatsachen. Auf keinen Fall wollte ich damit aber eine Wahlempfehlung abgeben. Wenn Sie die AfD bevorzugen, dann ist das allein Ihre Entscheidung und nataürlich auch ihr gutes Recht, von dem Sie in einer freien Demokratie Gebrauch machen können. Bitte, berücksichtigen Sie aber auch, das es Mitbürger gibt, die anders denken als Sie, und die anders wählen… Mehr

Manfred Hettlage
6 Jahre her

Sehr geehrter Herr Köbele, das Wahlrecht ist politisch ein vermintes Gelände. Aber sie haben Recht, es muss vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Das wird aber nur dann paassieren, wenn es spezieil dazu ein Wechselstimmung im Wahlvolk gibt. In Italien hat das ganze Volk die Wahlreform von Berlusconi lautstarkt abgelehnt und sie als „porcellum“ (Sauerei) bezeichnet. Das hat am Ende dazu geführt, dass das itVerfG, die „Corte costituzionlel“ in Rom, mit der sentenza Nr. 1 v. 13.1.2014 eine grundlegende Refom des Wahlrechts verlangt hat. Es gibt nur einen Weg, und das ist der Rechtsweg. Die Bürger müssen sich… Mehr

Manfred Hettlage
6 Jahre her

Ja, genau so ist es. Dem ist nichts hinzuzufügen. Das TV-Duell war vor allem auch deswegen so langweilig, weil die SPD nicht zugleich auf der Regieriungsbank sitzen und Opposition machen kann. Das war der Versuch einer Quadratur des Kreises.

Hartwig Meier
6 Jahre her

Diese Mechanik ist eingeführt worden, um den Leuten eine Demokratie Simulation vorzuführen. Alle vier Jahre einen unbekannten Parteisoldaten ins Parlament zu schicken, der über Dinge, die bei der Wahl nicht akut waren, entscheidet….das ist keine Demokratie. Ohne Volksabstimmungen zu wesentlichen Themen gibt es keine Demokratie.
Mit der jetzigen Methode können die Parteien beliebig handeln, ohne das das Volk eingreifen kann…siehe Euro Einführung, Eurorettung, Schuldenkaskade ESM, Migrationskrise…und so weiter.
Das Ergebnis…. https://www.youtube.com/watch?v=vGuXVzgZ1uA

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Hartwig Meier

Sehr geehrter Herr Meier, Demokratie heißt Volksherrschaft. Das Wahlvolk wählt aus seiner Mitte Vertreter, die sich im Bundestag versammlen, dort den Kanzler wählen und die sonstigen Entscheidungen treffen, die in der Legislataurperiode anstehen. Die Abgeordneten stammen aus dem Volk und sind selbst nicht besser, aber auch nicht schlechter als das Volk. Ich glaube nicht, dass es eine gute Idee wäre, das Parlament zu schließen und dann das Volk unmittelbar entscheiden zu lassen. Das funktioniert einfach nicht. Sie brauchen die absolute Mehrheit bei der Wahlbeteiligung und dann noch einmal die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Und das ist „pi-mal-Daumen“ nur ungesfähr… Mehr

Ruhrpottlerin
6 Jahre her

Mir leuchtet das alles nicht ein, ob dieses oder jenes Wahlrecht nun besser wäre. Die zur „Wahl“ stehenden sind sich einig, Schulz duzt öffentlich die Kanzlerin und Lindners Schnittmenge mit den Grünen scheint auch sehr groß, wenn auch er öffentlich Herrn Özdemir duzt. Alle Grenzen, Abgrenzungen sind abgeschafft, Distanz ist was von vorgestern. Bei all der Einigkeit ist doch das Wahlrecht nicht mehr so entscheidend, oder? Am Untergang der Maya war zuerst der Klimawandel mit Dürrekatastrophen schuld, als nächstes die zu hohe Spezialisierung. Dann kam die falsche Politik ins Spiel und die ausgelaugten Böden. Ich glaube mit uns Menschen stimmt… Mehr

Herbert Wolkenspalter
6 Jahre her
Antworten an  Ruhrpottlerin

Die Änderung des Wahlrechts könnte zu klareren Alternativen und damit auch klareren Wechseln in der Politik führen.

Wenn etwas als falsch erkannt wird, muss es auch einen Gedanken für das Richtigere gegeben haben.

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Ruhrpottlerin

Sehr geehrte Frau Ruhrpottlerin, Sie schreiben: „Was will der Mensch nicht lernen?“ Die Menschen müssen aus ihren Fehlern lernen. Sie müssen begreifen, was sie falsch und wo sie sich schuldig gemacht haben. Marie Antoinette wurde mit einer Stimme Mehrheit zum Tode auf dem Schaffott verurteilt. Als man mit Konrad Adenauer bei einem Besuch in Paris darauf zu sprechen kam, soll er gesagt haben: „So wichtig ist eine Stimme.“ Wir entscheiden mit Mehrheiten, oft genug sind es Fehlentscheidungen. Der Prozess, der vor Puntius Pilatus gegen Jesus von Nazareth geführt wurde, ist wohl das bekannteste Beispiel dafür. Mit allen guten Wünschen Dr.… Mehr

Manfred Hettlage
6 Jahre her

Sehr geehrter Herr Wolkenspalter,

Sie schreiben: „die Sitzverteilung im Palament richtet sich nach der Zweistimme. Punkt!“ Ich muss Sie leider enttäuschen.

Wer mit der Erststimme gewählt wurde, zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. Punkt. Nehmen Sie das Bundeswahlgesetz zur Hand und lesen Sie § 6 Abs 4 Satz 2 nach, dort können Sie sich selbst davon überzeugen, dass es eben gerade nicht so ist, wie Sie sagen.

Mit freundlichejn Grüßen
Dr. Manfred C. Hettlage

Herbert Wolkenspalter
6 Jahre her
Antworten an  Manfred Hettlage

Sie enttäuschen mich höchstens damit, dass Sie mit Ihrer Erwiderung am entscheidenden Punkt vorbeizielen. Und damit, dass Sie trotz gesetzlicher Eindeutigkeit (Wirkung der Zweitstimme) den Versuch des Verwischens unternehmen.

Illusionslos
6 Jahre her

Was für eine Rechnerei und Geschiebe der Stimmen ! Die Verzerrung des Wählerwillens von Politikern nur zu ihrem Vorteil erdacht. Und das ganze nennt sich dann Wahlrecht !!
Es ist ja nur noch grausig, was hier in DE abgeht.

Der Bürgermeister von Nürnberg will jezt sogar Gauland verbieten in Nürnberg zu reden, wg. des Wortes „entsorgt“, Focus.
Die Angst vor der AFD treibt die Politgarde zu unglaublichen , undemokratischen Mitteln.
Ich hoffe, die AFD schafft es trotzdem, wir haben sonst niemanden, der für uns spricht und handelt.

Michael Sander
6 Jahre her

Koalitionsregierungen bedeuten de facto eine Entmachtung des Parlamentes, da alle wichtigen Gesetzesvorlagen bereits im Vorfeld zwischen den Parteispitzen ausgeklüngelt und den Abgeordneten nur noch zur formalen Zustimmung vorgelegt werden.

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Michael Sander

Sehr geehrter Herr Sander,

ich stimme Ihnen zu. Was Sie sagen, gilt vor allem für das Wahlrecht. Da gibt es keine ergenisoffenen Beratungen.

Evelyn Beatrice Hall
6 Jahre her

Leider ist in diesem Artikel vieles nicht durchdacht und einiges richtiggehend falsch. Ich will nur auf eines eingehen: Bei der Bundestagswahl 1976 bekam die CDU/CSU 243 Mandate, die SPD 214 und die FDP 39. Es stand also 243:253 für die sozialliberale Koalition. Mitnichten fehlte der CDU/CSU nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit. Das ist schlichtweg falsch.

Andreas Weiß
6 Jahre her
Antworten an  Evelyn Beatrice Hall

Es gibt leider noch weitere Fehler im Artikel: Der Autor behauptet, die CDU hätte 2013 wg. 4 Überhangmandaten dann zahlreiche Ausgleichsmandate erhalten. Dies ist falsch. Die Ausgleichsmandate 2013 entstanden allein wg. der CSU, die im Land Bayern mit 49% der Zweitstimmen fast 60% der bayrischen Mandate erhielt, weil fast 20% der bayrischen Stimmen an Parteien gingen, die an der 5-Prozent-Hürde scheiterten. Durch die CSU-Mandatszahl ( 56 Mandate für die bundesweit kleinste Partei) setzte eine enorme Hebelwirkung ein, die den Bundestag vergrößerte. Aber Herr Hettlage ist in guter Gesellschaft, denn die Mär von den 4 CDU-Überhängen mit großer Wirkung hatte seinerzeit… Mehr

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Andreas Weiß

Sehr geehrter Herr Weiß, Sie stellen die These auf: „die Ausgleichsmandate 2013 entstanden allein wg. der CSU …“ Gehen wir der Sache gemeinsam auf den Grund. Die CSU hat 2013 alle 45 Wahlkreise gewonnen, aber mit der Zweitstimme 56 Listenplätze errungen. In Bayern gab es 2013 also gar keine Überhangmandate, ergo braucht man in Bayern auch keinen Ausgleich. Ich will Ihnen aber auch eine wissenschafatliche Antwort nicht schuldig bleiben: Die sog. Erfolgswert-Gleichheit der Stimmen, wie sie Prof. Behnke verlangt und die Ihren Berechnungen zugrunde liegt, hat das BVerfG mit der Grundsatzentscheidung v. 10.4.1997, BVerfGE 95, 335 (353) abgelehnt und statt… Mehr

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Evelyn Beatrice Hall

Sehr geehrte Frau Hall, Ihr Beitrag ist der ineressanteste von allen. Denn Irren ist menschlich. Deshalb muss man immer bereit sein, seine eigenen Irrtümer schnellstmöglich zu korrigieren. 1976 gab es 518 Sitze im Bonner Bundestag. Die Hälfte sind 256 Mandate. Die Union errreichte nach meinem Kennnisstand mit 48,6 % (!) der Zweitstimmen 254 Sitze. Fällt einer bei der Gegenseite weg, kommt einer auf der Seite der Union hinzu, und dann kann gegen den Willen der Union nicht regiert werden. Das ist das, was ich zwara gemeint, so aber nicht gesagt habe. Das fiktiv angenommene Zusatzmandat von Daniels genügt also nicht.… Mehr