Ist das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch neutral?

Ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter begründet zuerst, wie wichtig für die Demokratie der Erhalt der Homogenität des Staatsvolks ist und wie beschämend Verfassungsschutz und Innenministerium in der Gutachten-Affäre gehandelt haben. Und dann richtet er gegen seine eigenen Fakten Vorwürfe an die AfD. Von Lothar Krimmel

picture alliance/dpa | Uli Deck

Die einem Staatsstreich gleichkommende Schmierenkomödie um das Geheimgutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz und die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser schlägt auch im Ausland hohe Wellen. Dass diese Affäre nicht etwa die AfD, sondern das Bundesamt für Verfassungsschutz und die scheidende Innenministerin als die wahren Feinde des Grundgesetzes bloßgestellt hat, ist in den USA Tagesgespräch und auch in Deutschland aus verfassungsrechtlicher Perspektive schon hinlänglich dokumentiert worden.

Unabhängig voneinander haben zahlreiche Rechtsexperten, von Prof. Dr. Dietrich Murswiek bis Prof. Dr. Rupert Scholz, diesen skandalösen Feldzug der Regierung gegen die parlamentarische Opposition kommentiert.

Nunmehr hat mit Prof. Dr. Hans Hugo Klein auch ein ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht in der FAZ vom 15. Mai 2025 einen interessanten Beitrag aus staatsrechtlicher und demokratietheoretischer Perspektive zu diesem Vorgang verfasst. Auch sein Urteil ist eindeutig: Sowohl die Form des Umgangs mit dem „Gutachten“ als auch das hinter diesem „Gutachten“ stehende Denken des Verfassungsschutzes und weiter Teile der rot-grünen Parteieliten sind in hohem Maße besorgniserregend und gefährden die Demokratie.

Das Narrativ von der „Opferrolle“ der AfD 

Klein weist zunächst darauf hin, dass der Verfassungsschutz mit der Kombination von öffentlicher Anklage und Geheimhaltung der angeblichen Beweise eine veritable Zersetzungskampagne gegen die parlamentarische Opposition betrieben hat, die einer Demokratie unwürdig ist. Noch verstörender war dann die Begründung der „Verfassungsschützer“ für die Geheimhaltung, die einen vorgeblichen Datenschutz, welcher mit der durch Dritte betriebenen Veröffentlichung des „Gutachtens“ als dreiste Lüge entlarvt wurde, über den Rechtsschutz der in ihren Rechten massiv getroffenen Partei gestellt hat.

Doch bei der Wertung dieses Vorgangs bricht im Verfassungsrechtler Hans Hugo Klein der langjährige CDU-Parteipolitiker durch. Denn er greift nicht etwa die politischen Drahtzieher dieses ungeheuerlichen staatlichen Übergriffs an, sondern versteigt sich zu folgender abstruser Formulierung: „Die AfD wird dadurch in die Lage versetzt, dem Staat vorzuwerfen, er lasse sie über die Gründe, die zu der genannten schwerwiegenden Einordnung führen, im Unklaren.“ Anstatt also offen einzuräumen, dass die größte Oppositionspartei tatsächlich zum Opfer eines übergriffigen Staates geworden ist, verdreht Klein diese Tatsache in das von der politischen Konkurrenz gestreute Narrativ, die AfD könne sich durch das Handeln des Verfassungsschutzes in ihrer „Opferrolle“ bestätigt sehen.

Relative Homogenität eines Volkes als Voraussetzung für Demokratie 

Im Folgenden geht Hans Hugo Klein dann auf die für den Verfassungsschutz im Vordergrund stehenden funktionalen Aspekte des Volksbegriffs ein. Nach seiner Auffassung kommt dabei dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993 (2 BvR 2134/92, 2 BvR 2159/92) eine entscheidende Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit ausgeführt, dass die Entscheidungen der Europäischen Union allein aufgrund der Wahlen zum EU-Parlament keine hinreichende demokratische Legitimation erfahren. Für eine solche demokratische Legitimation komme es vielmehr vorrangig auf die Mitgliedstaaten an, weil nur deren Völker, nicht aber die Bevölkerung Europas, über das dazu notwendige Maß an relativer Homogenität verfügen, also über das, was sie „geistig, sozial und politisch verbindet“.

Mit anderen Worten: Das deutsche Volk, von dem nach dem Grundgesetz alle Staatsgewalt ausgeht, wird vom Bundesverfassungsgericht definiert als „ein relativ homogenes Staatsvolk, das in geistiger, sozialer und politischer Hinsicht verbunden ist“.

Klein zitiert in diesem Zusammenhang den Rechtsphilosophen und Staatsrechtler Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, dass „politische Demokratie, um als solche bestehen zu können, notwendig ein gewisses Maß an gemeinsamen Grundauffassungen der Bürger über die Art und Ordnung ihres Zusammenlebens“ voraussetzt. Diese relative Homogenität könne verschiedener Art sein, also zum Beispiel ethnisch-kulturell sein oder auf einem mental verfestigten kulturellen Erbe, auf gemeinsam durchlebter politischer Geschichte, auf gemeinsamer Religion, einem gemeinsamen nationalen Bekenntnis oder einer gemeinsamen Sprache beruhen.

Verlust der Homogenität gefährdet die Demokratie

Dann gelangt Hans Hugo Klein zu der alarmierenden Einschätzung, dass in Deutschland die für eine Demokratie schlechthin konstitutive relative Homogenität des Staatsvolks angesichts der in den letzten 30 Jahren von links-grünen Eliten gezielt betriebenen Spaltung der Gesellschaft in unterschiedliche kulturelle Prägungen nicht mehr gesichert erscheint. Klein schließt seinen Beitrag mit einem dramatischen Appell:

„Weil es diese Homogenität ist, die den unerlässlichen gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglicht und verbürgt, verlangt sie ein Höchstmaß an öffentlicher Aufmerksamkeit. Sie mit einem Tabu zu belegen, wie es weithin geschieht, ist gemeinschädlich.“

Eine heftigere staatsrechtliche und demokratietheoretische Ohrfeige für den Verfassungsschutz, die ehemalige Innenministerin und die Exponenten der rot-grünen Parteien- und Medienblase ist schlechterdings nicht vorstellbar.

Obwohl der Autor also detailliert darlegt, dass die AfD in ihrem Bemühen um den Erhalt der für die Demokratie konstitutiven Homogenität des Staatsvolks vollkommen richtig liegt, versteigt er sich im selben Absatz dennoch zu der These, dass „der gegen die AfD gerichtete Vorwurf berechtigt“ sei. Dass er mit der Bejahung dieses „Vorwurfs“ sämtliche gegen die AfD gerichteten Aktionen bis hin zum Parteiverbot pauschal unterstützt, kann ihm als Juristen kaum entgangen sein.

Begründungsakrobatik gegen die Fakten 

Was ist seine Begründung? Er begründet die nach seinen Darlegungen unerwartete Volte gegen die AfD mit folgendem Satz: „Die AfD stellt mehr oder weniger ausschließlich auf das – zweifellos wichtige – Element einer ethnisch-nationalen Homogenität ab, lässt also andere Homogenität erzeugende Umstände zu Unrecht unberücksichtigt.“

Klein bezeichnet zunächst also die Existenz einer „ethnisch-nationalen Homogenität“ und damit den zentralen Vorwurf des Verfassungsschutzes gegenüber der AfD als „zweifellos wichtig“, schreibt aber im selben Satz, dass „der gegen die AfD gerichtete Vorwurf berechtigt“ sei. Zur Begründung dieses doch sehr offensichtlichen Widerspruchs führt er aus, dass die AfD auf die anderen, ebenfalls Homogenität sichernden Elemente keinen Wert lege, also weder auf ein mental verfestigtes kulturelles Erbe noch auf gemeinsam durchlebte politische Geschichte noch auf ein gemeinsames nationales Bekenntnis noch gar auf eine gemeinsame Sprache.

Kann man sich eine wildere Faktenverdrehung vorstellen? Was Hans Hugo Klein der AfD hier absprechen möchte, ist im Gegenteil nicht nur der offensichtliche Kern ihrer politischen DNA, sondern wird täglich überall im Land von AfD-Rednern in Parlamenten und Veranstaltungen gefordert. CDU-Politiker Klein konstruiert hier faktenfrei eine politische Brandmauer, obwohl seine eigene Einschätzung, dass die anhaltende illegale Migration die Grundlagen der deutschen Demokratie gefährdet, deckungsgleich mit der Einschätzung seitens der AfD ist.

Man muss befürchten, dass diese Form von faktenbefreiter Begründungsakrobatik eines ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht auch von den heute in Karlsruhe tätigen Richtern beherrscht wird. Denn jeder der derzeitigen Richter am Bundesverfassungsgericht ist von jenem exklusiven Parteienzirkel bestimmt worden, das die Bekämpfung der größten Oppositionspartei zur Staatsräson erkoren hat.

Die AfD verbieten, weil sie recht hat? 

Diese Richter erkennen offensichtlich, dass erstens das gegen die anhaltende illegale Migration in hoher Zahl gerichtete Aufbegehren der größten Oppositionspartei zentral für den Erhalt einer notwendigen Homogenität des deutschen Staatsvolks und damit ebenso zentral für den Erhalt der deutschen Demokratie schlechthin ist und dass zweitens diese Oppositionspartei und ihre Millionen von Wählern wegen eben dieser demokratiebewahrenden politischen Aktivitäten zu Opfern einer gegen sie gerichteten Verschwörung staatlicher Organe geworden sind.

Doch anscheinend haben sogar längst pensionierte Richter des Bundesverfassungsgerichts Angst vor den Aufmärschen der mit Steuer-Milliarden durchfinanzierten tiefrot-rot-grünen Kolonnen. Dieses offensichtliche Einknicken vor dem Wokismus hat System und gibt Anlass zu Zweifeln an der parteipolitischen Neutralität des Bundesverfassungsgerichts.

Spätestens nach diesem Beitrag von Hans Hugo Klein darf die Diagnose von J.D. Vance und Marco Rubio als gesichert gelten: Deutschland hat die Reihe der liberalen Demokratien definitiv verlassen und ist bereits zum Opfer einer rot-grünen Tyrannei geworden, der sich ein „christdemokratischer“ Kanzler als Feigenblatt unterworfen hat.


Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 

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Kommentare ( 30 )

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joly
1 Monat her

Ich habe ja nicht alles von diesem Hr. Klein gelesen, sondern nur den Artikel. Was ich mitnehme ist erneut Nahrung für meine Empörung über dies Richter des Systems der Blockparteien, das seit Willy Brandt immer stärker unseren Staat zur Beute macht. Es wird Zeit an unsere revolutionäre Geschichte zu denken. Im 19.Jahrhundert ist ja die Mitte der Gesellschaft – das Bürgertum -auf die Barrikaden gegangen. Warum getrauen wir uns das nicht?

Endlich Frei
1 Monat her

Wenn das Auftrags-.Gutachten des Bundesverfassungsgerichts zur AFD eine Frage beantwortet hat, dann doch diese…

Aegnor
1 Monat her

Dieser Vorwurf des Herrn Klein (Namenswitze verbieten sich) ist offensichtlich nichts weiter als eine perfide Lüge. Schließlich hat die AfD viele integrierte/assimilierte Migranten in ihren Reihen. Und diese wie auch „ethnodeutsche“ AfD-Vertreter fordern von Immigranten genau diese Anpassung an „ein mental verfestigtes kulturelles Erbe, an gemeinsam durchlebte politische Geschichte, an ein gemeinsames nationales Bekenntnis und eine gemeinsame Sprache“ ein. Und genau diese Forderungen werden ja von den links-grünen Wokisten als „rassistisch“ abgelehnt. Der Herr Klein lügt also absichtlich. Vielleicht sollte man ihn mal daran erinnern was mit Verleumdern laut Kodex Hammurabi passiert.

Monostatos
1 Monat her

Jetzt frage ich mich nur noch, woher der gesichert rechtsextreme Begriff „Kartellparteien“ kommt. Es hat doch bislang so gut mit der „Gewalten-auf-teilung“ untereinander geklappt. Ich bin mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis ein Richter des Bundesverfassungsgerichts oder eines anderen Höchstgerichts der SED entstammt. Vielleicht ist das das klitzekleine Zugeständnis der Merz-Union für das Entgegenkommen der SED für den zweiten Wahlgang zu der von ihm herbeigesehnten Kanzlerschaft.

flo
1 Monat her

„Die AfD stellt mehr oder weniger ausschließlich auf das – zweifellos wichtige – Element einer ethnisch-nationalen Homogenität ab, lässt also andere Homogenität erzeugende Umstände zu Unrecht unberücksichtigt.“ Verstehe ich nicht ganz. Wie viele sonstige „Homogenität erzeugenden Umstände“, die aus Personen eine festere abgrenzbare Gruppe machen, gibt es denn noch? In einem Staat/einer Gesellschaft bestehen neben a) Teilgruppen, die sich durch Kultur, Milieus, familiäre Geschichte, Muttersprache verbunden fühlen – auch und gerade migrantischen wie der Türkischen Gemeinde, den Neuen Deutschen Organisationen, der Initiative Schwarze Menschen – weitere Arten von Homogenität darin, dass es b) ein Staatsvolk/Staatsbürger gibt mit definierten Rechten und Pflichten und… Mehr

Raul Gutmann
1 Monat her

Parteipolitische Neutralität des BVerfG steht stv. für die Verfassungsrealtität der Bundesrepublik Deutschland.
Geborene DDR-Bürger verwiesen schon vor Jahren darauf, es sei weniger eine Frage der DDR-Verfassung resp. des BRD-Grundgesetzes, was die politische Realität bestimme.
Demokratien sterben nicht mit e-m Donnerschlag, sondern in vielen Einzelschritte – Susan Wolfson. So verstieß die Neuausrichtung der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee 2011 ebenso gegen Artikel 87 Grundgesetz wie das aktuelle Bestreben der „Kriegstauglichkeit“. – Die 2015er Grenzöffnung Angela Merkels, euphemistisch Migrationspolitik genannt, brach Artikel 16a Grundgesetz. Corona… lassen wir das …
Grundgesetzbrüche scheinen im Deutschland des 21. Jahrhundert zur Regel der Bundespolitik geworden zu sein.

Last edited 1 Monat her by Raul Gutmann
verblichene Rose
1 Monat her
Antworten an  Raul Gutmann

Es sind nicht nur die Verbrechen gegen das Grundgesetz. Es wird auch gerne mal nach Gusto geändert. Nichts gegen Reformen, aber warum heisst es dann Grundgesetz? Oder ist es doch beliebig?
Wenigstens vergreift sich bis heute noch niemand an den 10 Geboten…

Detlef Spitzbart
1 Monat her

Von den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes erwarte ich dieses Mindestmaß an Bildung natürlich nicht, aber wer sich über die Bedeutung von „Volk“ informieren möchte, schlägt ganz einfach sein Grimm’sches Wörterbuch, Band 26 (Vesche – Vulkanisch), Spalten 453 – 515 auf: „die älteste bedeutung ist geschlossene abtheilung von kriegern, heerhaufe; so wurde es von den Slaven entlehnt (…) und kam als fremdwort (ein pulk kosaken) wieder zurück“. Zum wenigsten jedenfalls ist es die Aufgabe des Verfassungsschutzes oder irgendeines Verfassungsorgans, sich zum Ober-Germanisten aufzuschwingen und die Deutschen, Schweizer, Österreicher über die gerade hierzulande zulässige Bedeutung von Volk zu belehren. Das Grimm’sche bietet überhaupt… Mehr

verblichene Rose
1 Monat her
Antworten an  Detlef Spitzbart

Die werden nicht bei Pippi Langstrumpf aufgehört haben. Das war erst der Anfang, siehe auch Volk…

Skeptischer Zukunftsoptimist
1 Monat her

„Wir müssen alles in der Hand haben“, aber es soll ruhig undemokratisch aussehen.

uli06
1 Monat her

Wie der Autor richtig beschrieben hat wird das das Gericht durch unvorstellbare Wortakrobatik die Tatsachen so verdrehen das letztendlich das Verbot kommen wird.
Das D bereits den demokratischen Weg verlassen hat und in eine links-grüne Meinungsdiktatur übergegangen ist dürfte bereits eine Binse sein.

hansgunther
1 Monat her

Das Tollhaus dreht frei, egal auf welcher Ebene. Die Mächtigen und Privilegierten oder ehemals Mächtigen drehen frei. Lüge wird zur Wahrheit, zur Lüge. Manipulation dient der sittenwidrigen „Wahrheitsfindung“, freiwillige, rückgratlose Selbstsuggestion zur Rettung der elenden Pensionen, sei es als Judaslohn oder auch nur als Gnadenpension. Wer mit den Wölfen heult, möchte nicht zu deren Fraß werden. Kleinkariert, gewissenlos, Man sieht das Licht, doch erkennt nur Düsternis. Was bitte soll einen Nutzen für eine europäische Kulturgesellschaft haben, wenn völlig anders geprägte Menschen, die zudem die Mehrheitsgesellschaft verachten, aus religiösen und/oder emotionalen Gründen? Keiner, bis auf wenige Einzelne, wird einen sinnstiftenden Nutzen… Mehr

Last edited 1 Monat her by hansgunther