Wieder im Fokus: Die Business Class Flüge der Bundestagsabgeordneten

Bundestagsabgeordnete dürfen wieder Business Class buchen. Eine ältere Meldung dazu explodiert aktuell in den sozialen Medien. In Zeiten, in denen der Staat auf vollen Raubzug am Bürger geht, ist so etwas schlicht niemandem mehr vermittelbar. Die Wut der Bürger wächst.

picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann

Der Deutsche Bundestag hatte im Frühjahr 2024 tatsächlich einmal beschlossen, bei sich selbst zu sparen. Ein wenig zumindest. Die Kosten für die Reisen seiner Abgeordneten waren kräftig gestiegen, für 956 Reisen zwischen Oktober 2021 und September 2023 waren fast sieben Millionen Euro angefallen. Die damalige SPD-Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ließ daraufhin die Grenze für Business-Class-Flüge von zwei auf vier Stunden anheben. Potzblitz. Wer kürzer unterwegs war, musste Economy fliegen. Die Bundestagsverwaltung erwartete davon erhebliche Einsparungen.

Vier Stunden Economy waren deutschen Bundestagsabgeordneten damit für einige Zeit zuzumuten. Bis der Ältestenrat am 11. September 2025 die Sparregel wieder kassierte. Unter CDU-Bundestagspräsidentin Julia Klöckner wurde die Grenze zurück auf zwei Stunden gesetzt. Seitdem können die Bundestagsabgeordneten Hoheiten auf Dienstreisen ab zwei Stunden Flugzeit wieder Business Class buchen und die Rechnung dem Steuerzahler präsentieren.

Für diese Lockerung lieferte der Bundestag eine lustige Begründung. Der Ältestenrat habe die mögliche Ticketersparnis auf Flügen zwischen zwei und vier Stunden gegen eine Einschränkung der „Arbeitsfähigkeit“ der Abgeordneten abgewogen. Auf längeren Auslandsflügen würden außerdem häufig vertrauliche Unterlagen gelesen. Das sind dieselben businessclassreisenden Bundestagsabgeordnete, die zu dumm sind, um sich eine günstige aber sehr effektive Blickschutzfolie für ihren Laptop zu besorgen, so dass man auch in einer Business Class 1a Sicht auf die Vertraulichkeit eines MdB-Monitors hat. Die Kosten für so eine Folie bewegen sich zwischen 35 und 50 Euro. Auch Zoom-Meetings können sehr viele Flüge komplett überflüssig machen.

So sieht die Prioritätensetzung im Kleinen aus: Erst wird eine Sparmaßnahme eingeführt, weil Reisen Millionen kosten. Rund anderthalb Jahre später wird dieselbe Sparmaßnahme im Schuldenhaushalt zurückgedreht, weil zwei bis vier Stunden Economy Class dem neuen Adel Bundestagsabgeordneten nicht zumutbar ist.

Medien berichteten darüber Ende 2025, die Entscheidung selbst war damals bereits fast drei Monate in Kraft. Nun, im September 2026 macht der Bericht wieder verstärkt die Runde, wird breit geteilt und mit geballter Wut kommentiert.

Etwas Ähnliches geschieht gerade mit „Inside CDU“. Die erste Staffel der ZDF-Dokumentation über das Innenleben der Partei steht bereits seit dem 2. Mai 2025 im Netz. Seit dem 22. September 2026 läuft die zweite Staffel, und plötzlich werden auch ältere Szenen wieder diskutiert. Das Material stammt aus einer anderen politischen Phase. Heute trifft es auf eine CDU, die selbst das ZDF als Partei in ihrer tiefsten schwersten Krise beschreibt.

Warum explodiert die Business-Class-Geschichte nun nochmal ebenso wie die ältere Staffel von „Inside CDU“? Sie trifft heute auf ein völlig anderes Land als bei ihrer ersten größeren Verbreitung im Dezember 2025. Seitdem haben Regierung, Ministerien und Regierungsparteien eine erstaunliche Energie darauf verwendet, immer gieriger immer neue Einnahmequellen bei den Steuerzahlern zu erschließen, Vergünstigungen der Bürger zu kürzen und weitere Teile der privaten Einkommen und Vermögen für den Staat neu zu vermessen. Zusammengenommen ist daraus innerhalb weniger Monate ein dreister Raubzug geworden.

Bundeshaushalt 2027:
Höhere Ausgaben, höhere Schulden, höhere Steuern, höhere Abgaben
Die Bundesregierung hat inzwischen beschlossen, die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner einzuschränken. Von 2028 an sollen bislang kostenlos Mitversicherte, die keine der vorgesehenen Ausnahmen erfüllen, einen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zahlen. SPD-Finanzminister Lars Klingbeil hat außerdem angekündigt, das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form für künftig geschlossene Ehen abschaffen zu wollen. Aus zwei seit Jahrzehnten bestehenden Entlastungen von Ehe und Familie werden damit Finanzierungs- und Arbeitsmarktinstrumente, deren Fortbestand plötzlich davon abhängt, welchen zusätzlichen Nutzen der Staat ihnen noch beimisst. Für Beamte gilt das übrigens nicht, da soll einer in der Lage sein, eine ganze Familie zu versorgen.

Bei der Einkommensteuer ist man bereits weiter. Das Kabinett hat beschlossen, den Satz von 45 Prozent künftig schon ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen zu lassen und ab 280.000 Euro einen neuen Satz von 47 Prozent einzuführen. Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Wer Handwerker beschäftigt, darf künftig nur noch 15 statt 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen steuerlich geltend machen; der maximale Steuerbonus sinkt von 1.200 auf 900 Euro. Auch die Alkoholsteuer wird um 20 Prozent erhöht. Ein angekündigtes Entlastungspaket für kleine und mittlere Einkommen und Familien entpuppt sich bei genauer Hinsicht als Augenwischerei und weitere Belastung.

BERLINS PATERNALISMUS
Die Abzocker: Bundesregierung setzt auf Suchtsteuern, um sich der Reformpolitik zu entziehen
Immer neue Phantasiesteuern, die einmal eingeführt, nie wieder abgeschafft werden. Die Zuckersteuer. Die Bundesregierung hat ihre Einführung bereits beschlossen; die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke soll zur Konsolidierung und Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Im August wurde bekannt, wie weit Beamte im Bundesfinanzministerium bei der Suche nach möglichen Steuerobjekten bereits gedacht hatten. In einem internen Eckpunktepapier tauchten neben klassischen Limonaden auch Nektare, Smoothies, Haferdrinks, Fertigkaffees und Getränke mit Süßungsmitteln auf. Damit hätte ausgerechnet eine Zuckersteuer auch Cola Zero und andere zuckerfreie Light-Getränke erfasst. Erst nach der breiten öffentlichen Wut kniff Klingbeil, eine Steuer auf zuckerfreie Getränke werde es nicht geben. Der Vorschlag war damit vom Tisch; dass er im Finanzministerium überhaupt bis in ein Eckpunktepapier gelangte, erzählt dennoch einiges über die gegenwärtige Berliner Suche nach neuen Abgaben.

Auch private Vermögensanlagen geraten stärker in den steuerlichen Zugriff. Bei Kryptowährungen will das Finanzministerium die bisherige einjährige Haltefrist beseitigen, nach deren Ablauf Gewinne im Privatvermögen bislang steuerfrei sein können. Klingbeil bestätigte im Juli, dass die Änderung für 2027 eingeplant ist. Wer Bitcoin und andere Kryptowährungen langfristig hält, soll sich damit auf eine grundlegend andere Besteuerung einstellen.

Klingbeils Märchen
Bisschen zurückrudern bei Zero-Zuckersteuer: Haltet den Dieb
Bei Edelmetallen ist das Finanzministerium bereits einen Schritt weiter. Mit Schreiben vom 9. April 2026 änderte das BMF die steuerlichen Regeln für Zollfreilager. Gerade für Privatanleger waren solche Lager bisher interessant, weil Silber, Platin oder Palladium dort gekauft, gelagert und wieder verkauft werden konnten, ohne dass während dieses Vorgangs die regulären 19 Prozent Umsatzsteuer anfielen. Steuerpflichtig wurde die Ware regelmäßig erst bei der Entnahme beziehungsweise Einfuhr.

Damit ist bei inländischen Zollfreilagern weitgehend Schluss. Die Steuerbefreiung greift nach der neuen BMF-Auslegung nur noch, wenn der Abnehmer selbst das Zollverfahren beendet, etwa durch Einfuhr oder Wiederausfuhr. Genau das geschieht beim typischen privaten Anlagegeschäft, bei dem Silber, Platin oder Palladium im Lager bleiben und später wieder verkauft werden, regelmäßig nicht. Für solche Geschäfte fällt damit Umsatzsteuer an, obwohl das Edelmetall das Zollfreilager nie physisch verlassen hat. Branchenbeobachter sprechen deshalb davon, dass das bisherige Modell für Privatanleger praktisch ausgehebelt wurde. Anlagegold bleibt wegen seiner eigenen gesetzlichen Umsatzsteuerbefreiung davon unberührt; auch ausländische Zollfreilager fallen nicht unter diese deutsche Neuregelung.

ZDF-Doku – Folge „Rumms“
„Inside CDU“: Willkommen beim Sonnenkönig
Das Erben steht ebenfalls seit Monaten auf der Liste. Klingbeil erklärte bereits im Februar, die Erbschaftsteuer könne Bestandteil des großen Reformpakets werden, und bezeichnete ihre gegenwärtige Ausgestaltung später ausdrücklich als reformbedürftig. In einer Grundsatzrede verwies er auf jährlich rund 400 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen und kündigte an, zusätzliche Einnahmen aus einer Reform für Bildung verwenden zu wollen. Die SPD legte ein eigenes Konzept zur stärkeren Belastung großer Vermögensübertragungen vor. Im Koalitionsausschuss setzte sich im Juli zunächst die Linie durch, die Erbschaftsteuer nicht zu erhöhen. Erledigt ist das Thema damit keineswegs: Das Finanzministerium bereitet sich nach Klingbeils Angaben auf ein erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts und eine mögliche anschließende Reform vor.

Bei den Sozialabgaben wird die Schraube für höhere Einkommen weitergedreht. Für 2027 sieht der aktuelle Referentenentwurf des Arbeitsministeriums eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro monatlich vor. Ein Teil davon folgt der üblichen Lohnentwicklung, hinzu kommt aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung soll von 8.450 auf 8.850 Euro steigen. Für die Betroffenen bedeutet eine höhere Bemessungsgrenze ganz schlicht: Ein größerer Teil ihres Einkommens wird beitragspflichtig.

Und damit ist selbst die politische Wunschliste noch lange nicht abgearbeitet.

Zerstörung privater Altersvorsorge
Finanzministerium beschneidet Altersvorsorge: Zollfreilager für Silber und Sachwerte beendet
Wir reden über Abgeordnete, deren finanzielle Ausstattung ohnehin wenig mit dem Alltag der Menschen gemein hat, denen sie immer neue Belastungen verordnen, um ihren feudalen Lebensstil zu ermöglichen. Die monatliche Abgeordnetenentschädigung liegt bei 11.833,47 Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von mehr als 5.400 Euro im Monat sowie die weitere mandatsbezogene Ausstattung des Bundestages. Die Diäten waren zum 1. Juli 2025 um 5,4 Prozent gestiegen. Die für 2026 errechnete weitere Erhöhung wurde nach massivster Kritik vor Protestmärschen ausgesetzt.

Allein für die Anschaffung von Fahrzeugen hatte der Bund 2025 mehr als 907 Millionen Euro eingeplant – gut 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Darin stecken neben Pkw auch Spezial-, Wasser- und Luftfahrzeuge der Bundesverwaltung. Wie viel der Staat insgesamt für Kauf, Leasing, Betrieb und Unterhaltung seines gewaltigen Fuhrparks ausgibt, lässt sich aus dem Bundeshaushalt nicht einmal zu einer einzigen Zahl zusammenziehen. Selbst bei den Dienstwagen der Bundesregierung verweist Berlin auf unvollständige Statistiken und hält Angaben zu sondergeschützten Fahrzeugen teilweise unter Verschluss.

Deshalb wirkt ein Bericht vom Dezember 2025 heute anders. Seit seiner ersten Veröffentlichung sind neue Rechnungen hinzugekommen, die ganz konkret bei Ehepaaren, Beitragszahlern und Steuerzahlern landen. Gleichzeitig genehmigen sich diese Gestalten immer neue und größere Schlücke aus der Steuerzahlerpulle, während sie die Wirtschaft und Lebensgrundlagen der Bürger zerstören.

Für normale Beschäftigte existiert eine solche politische Abwägung kaum. Wer beruflich drei Stunden im Flugzeug, auch mal 24 Stunden im verspäteten ICE oder fünf Stunden auf der Autobahn verbringt, erledigt anschließend seine Arbeit. Kein Gesetzgeber beschäftigt sich mit der Frage, welche Sitzbreite seine Arbeitsfähigkeit benötigt. Für die Feudalherrscher Bundestagsabgeordnete mit ihren Strandkörben und ihren Luxuslimousinen, deren Fahrer im Leerlauf zum Pasteten holen über die Landesgrenze geschickt wird, wurde genau diese Frage auf höchster parlamentarischer Ebene beraten.

Das erklärt, weshalb die alte Meldung wieder so starke Verbreitung findet. Seit ihrem ersten Erscheinen hat die Politik den Bürgern sehr genau vorgerechnet, welche bisherigen Leistungen zu teuer, welche steuerlichen Regeln überholt und welche zusätzlichen Beiträge erforderlich seien. Die Bereitschaft, im eigenen Betrieb spürbar zu sparen geschweige denn einzudampfen, besteht hingegen nicht.

Anzeige

Unterstützung
oder €

Kommentare ( 0 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen