49,1 Milliarden Euro für eine effizientere Verwaltung: Brüssels Corona-Wiederaufbaufonds sollte strukturelle Probleme der Mitgliedstaaten lösen. Doch laut dem EU-Rechnungshof haben nur 36 Prozent der Maßnahmen nennenswerte Ergebnisse gebracht.
picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth
Die Netto-Zahler wie Deutschland und Österreich sollen noch mehr Steuergeld in Brüssel abliefern, immerhin soll ein 2-Billionen-Euro-Budget für den EU-Haushalt in den Jahren 2028 bis 2034 beschlossen werden. Doch neue Fakten, die aktuell der EU-Rechnungshof liefert, könnten die Skeptiker bestärken, dass die EU-Spitze nicht noch mehr Geld zu ihrer Verwendung erhalten soll: Der am Dienstag veröffentlichte Sonderbericht der Prüfer in Luxemburg wirft nämlich eine grundsätzliche Frage auf: Wie verantwortungsvoll geht Brüssel mit Milliardenbeträgen um?
Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wurde nach der Corona-Krise geschaffen, um die Wirtschaft zu stabilisieren und die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken. Insgesamt umfasst der Wiederaufbaufonds etwa 577 Milliarden Euro, davon waren 49,1 Milliarden Euro für Verbesserungen der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedsstaaten vorgesehen.
Das Geld sollte unter anderem in die Digitalisierung von Behörden, zur Schaffung elektronischer Amtswege, zur Verbesserung des öffentlichen Beschaffungswesens und des Wettbewerbs investiert werden. Voraussetzung für die Finanzierung war, dass die Mitgliedstaaten Reformen und Investitionen mit den Empfehlungen der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters verknüpften.
Doch nach Einschätzung der Prüfer wurde die Chance, langjährige strukturelle Probleme zu lösen, weitgehend verpasst. Die Regierungen hätten vielfach Maßnahmen bevorzugt, die sich rasch umsetzen ließen, statt tiefgreifende Reformen anzugehen.
Deutschland hat 4,1 Milliarden Euro erhalten
Auch Deutschland steht im Fokus dieser Untersuchung: Zwar wurden mit den zugewiesenen 4,1 Milliarden Euro digitale Angebote für Bürger ausgebaut, beispielsweise bei der Ummeldung des Wohnsitzes oder der Kfz-Zulassung. Bei der Modernisierung staatlicher Register sehen die Prüfer jedoch weiterhin erhebliche Defizite. Die Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen erweist sich als Hindernis. Gerade bei der Digitalisierung zeigt sich damit ein grundsätzliches Problem: Einzelne digitale Dienstleistungen bedeuten noch nicht, dass die gesamte Verwaltung effizienter arbeitet.
Der Rechnungshof verlangt deshalb, künftig nicht nur die Erfüllung formaler Vorgaben zu kontrollieren, sondern stärker zu untersuchen, welche konkreten Verbesserungen für Bürger und Unternehmen tatsächlich entstehen.
Ebenso erhält Österreich im aktuellen Bericht keine uneingeschränkt positive Bewertung: Die mit 106,9 Millionen Euro an EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen greifen Empfehlungen zur Fiskalpolitik laut Rechnungshof nur in geringem Umfang auf. Zudem werden Defizite beim Einsatz des technischen Unterstützungsinstruments festgestellt, mit dem die Kommission den Mitgliedstaaten bei Reformen helfen soll.
Die Kritik betrifft damit nicht nur einzelne Projekte, sondern die grundsätzliche Frage, ob EU-Gelder konsequent für jene Reformen eingesetzt werden, die den größten langfristigen Nutzen versprechen.
Die EU-Kommission versucht aber zu kalmieren: Fehlende Nachweise bedeuteten nicht automatisch, dass Maßnahmen wirkungslos geblieben seien. Viele Reformen seien struktureller Natur und benötigten Zeit, bevor ihre Auswirkungen messbar würden. Zudem hätten der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die hohe Inflation und Lieferkettenprobleme die Umsetzung erschwert. Verzögerungen seien unter diesen außergewöhnlichen Bedingungen nicht immer vermeidbar gewesen.
Das alles ändert aber nichts daran, dass die tatsächliche Wirksamkeit öffentlicher Ausgaben überprüfbar sein muss. Wer Milliarden ausgibt, sollte auch belegen können, was damit erreicht wurde.
Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, fordert deshalb, aus den bisherigen Fehlern zu lernen. Die Kommission müsse die Ergebnisbewertung verbessern und klarer festlegen, wie nationale Pläne die europäischen Reformempfehlungen umsetzen sollen. Sonst droht sich ein problematisches Muster zu wiederholen: immer neue Milliarden-Überweisungen, aber zu wenig belastbare Belege für den tatsächlichen Nutzen.



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