Kindesmissbrauch ist für Justizministerin kein Verbrechen, lediglich ein Vergehen

Justizministerin Christine Lambrecht wollte schon 2019 noch eine Verschärfung des gerade erst beschlossenen Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), um den politischen Gegner besser an die Wand zu drücken. Das misslang. Nun will sie die jüngsten Kindesmissbrauchsfälle für ganz Anderes missbrauchen. Zeit für einen Rücktritt?

imago

Könnten Sie auf Anhieb sagen, wer Bundesjustizminister ist? Was man eher wissen könnte, ist, wer diesen Posten einmal als Sprungbrett irgendwohin genutzt hat – von Heiko Maas (heute Außenminister) bis zu Katarina Barley (wollte mal ganz hoch hinaus in Brüssel). Wohin Christine Lambrecht (SPD) will, steht noch in den Sternen. Sicher ist, dass sie – obwohl gelernte Juristin – auf dem Posten Probleme macht und bekommt: aktuell u.a. mit dem Kinderschutzbund.

Und da wird es unappetitlich, denn Lambrecht reagiert laut Kinderschutzbund nicht auf Forderungen von Politikern und Verbänden, endlich eine Lücke im Strafrecht zu schließen. Gefordert werden härtere Strafen gegen Kinderschänder.  Nun ist das auch deshalb ein heikles Thema, weil härtere Strafen hier schon immer und auch von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft gefordert werden. Vor Jahrzehnten wäre bei einer Volksbefragung sicher die Todesstrafe gefordert worden, wenn das möglich gewesen wäre.

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Was genau wird der Ministerin vorgeworfen? Rainer Becker ist Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe und forderte jetzt gar den Rücktritt von Lambrecht. Diese sei „nicht mehr tragbar“. Der Anwurf von Becker ist auch emotionaler Art: „In welchem ‚Elfenbeinturm’ lebt sie eigentlich, dass sie unfähig ist, auch nur einen Hauch von Empathie für die Betroffenen zu entwickeln?“ Der Vorwurf geht noch weiter: Die Kinderhilfe sagt, die Ministerin schütze „Täter und potenzielle Täter“ besser als ihre Opfer. Die Justizministerin, so zitiert es die Bild-Zeitung, sei nicht in der Lage, einen passenden Gesetzestext festzulegen.

Der Anlass für die Kritik ist klar: In Münster wird ein Kinderschänder-Netzwerk bekannt und der Gymnasiallehrer Holger P. kommt trotz erwiesenen Missbrauchs des eigenen Sohnes auf freien Fuß und bekommt Bewährung. Kritik: Lambrecht würde es ablehnen, Kindesmissbrauch „grundsätzlich nicht als Vergehen, sondern als härter bestraftes Verbrechen einzustufen. Begründung: Gerichte könnten dann auf „Straftaten mit einem nur geringen Unrechtsgehalt nicht angemessen reagieren.“

Die Forderung nach einer Verschärfung des Strafkatalogs bei Kindesmissbrauch ist allerdings keineswegs nur eine der aufgebrachten Volksseele. Nein, eine Kollegin Lambrechts meldet sich aus Niedersachsen: Die dortige Justizministerin Barbara Havliza (CDU) fordere gerade „eine umfassende Reform“, Missbrauch müsse als Verbrechen eingestuft werden, nicht mehr als Vergehen. Das würde u.a. bedeuten: Zwölf statt sechs Monaten Mindeststrafe.

Im Interview dazu wiederum mit Bild schicke die Ministerin ihren Sprecher vor und der soll sich laut Zeitung dann auch noch in „Phrasen und Ausflüchte“ geflüchtet haben. So verweist der Sprecher darauf, dass die Ministerin per Gesetz verordnen will, dass soziale Netzwerke Kinderpornografie der Polizei melden müssen. Also dann, wenn Nutzer Fälle entdecken und melden.

Rotherham
Britische Regierung will Vergewaltigungen durch pakistanische Banden aufklären
Das allerdings muss ja schon wieder die nächsten Kritiker auf den Plan rufen. Denn hier wird nämlich von Lambrecht eine Verschärfung des sowieso schon umstrittenen Netzdurchsetzungsgesetzes gefordert. Und diese Verschärfung gilt dann auch für jede nicht genehme Meinungsäußerung: Jeder kann alles und nichts zur Anzeige bringen, das dann entsprechend verfolgt bzw. vorauseilend von den Anbietern gleich ohne rechtliche Grundlage gelöscht wird, so nur Beschwerden auftauchen. Der schärfere Griff im Netz nach Kinderschändern also auch noch als trojanisches Pferd gegen die Meinungsfreiheit? Das wäre wirklich perfide.

Und Christine Lambrecht ist entweder verbal sehr ungeschickt oder sonstwie neben der Spur. Denn wenn sie bzw. ihr Sprecher als Argument gegen eine Einstufung vom Vergehen zum Verbrechen ein „Zungenkuss zwischen 13- und 14-Jährigen“ anführt, dann möchte man die Forderung nach Rücktritt sofort unterschrieben. So etwas in einen Kontext zu stellen mit schwerem Kindesmissbrauch – wie weit muss man eigentlich noch neben der Tür stehen?

Auch der Innenminister aus Baden-Württemberg möchte schlimme Verbrechen „mit drastischen Strafen belegen.“ Und er hat dabei sicher nicht knutschende 13- und 14-Jährige im Sinn.

Die Bundesfamilienministerin Giffey sieht das Problem an einer anderen Stelle: Es gäbe ja längst die Möglichkeit hoch zu bestrafen bei Kindsmissbrauch. Wichtig sei, „dass der Strafrahmen auch entsprechend am oberen Ende ausgeschöpft wird.“

Jetzt reagiert die CDU über ihren Generalsekretär Paul Ziemiak, für den Betroffenheit über die grausamen jüngsten Fälle von Kindsmissbrauch nicht mehr ausreiche: „Auch als Vater kleiner Kinder haben mich die grausamen und widerliche Nachrichten über Kindesmisshandlungen in Deutschland schockiert.“ Nun gut, um hier geschockt zu sein, braucht es sicher nicht einmal eigene Kinder. Der Schock muss ja jedem normalen Menschen durch die Glieder fahren, der nur irgendwie mit Details von Missbrauch über die Medien konfrontiert wird.

"Original Play"
Eltern schlagen Alarm: Verdacht des organisierten Missbrauchs an Kindergärten
Und Ziemiak fordert es für die CDU klar und deutlich: „Wir wollen auch, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen – nicht nur als Vergehen – eingestuft wird.“ Auch soll die Möglichkeit einer Untersuchungshaft im Verdachtsfalle von Kinderpornografie noch erleichtert werden. Der CDU-Generalsekretär zeigt sich gegenüber der sperrigen Haltung der Ministerin in der Sache „ratlos und sprachlos“ – noch mehr, weil der Handel mit Betäubungsmitteln tatsächlich härter bestraft werden würde als Kindesmissbrauch. Nun gut, dass ist nun arg Bild-Zeitungsstil, denn die Strafmöglichkeiten existieren ja, wird auf der anderen Seite behauptet, sie würden nur nicht drakonisch genug angewandt.

Aber was Verbrechen und Vergehen angeht, hat Ziemiak wie andere sicher den wunden Punkt getroffen, wo die Justizministerin jetzt in echter Erklärungsnot ist. Denn augenblicklich hat es den Anschein, als würde sie diese Debatte alleine dazu nutzen, das Netzdurchsetzungsgesetz noch einmal zu verschärfen – und das hat bei ihr primär weniger mit Kindessmissbrauch zu tun, denn mit einer gesteigerten Möglichkeit zur Diffamierung, Denunziation und Diskreditierung politisch Andersdenkender in den sozialen Medien.

Das allerdings ist dann schon richtig widerwärtig. Denn schon im September 2019 forderte die Justizministerin zunächst erfolglos eine Verschärfung des von Heiko Maas als Justizminister als Prestigeprojekt auf den Weg gebrachte NetzDG . Und damals stand ihre Forderung überhaupt nicht im Kontext mit Kindesmissbrauch. Und in der ÖRR-Sendung Bericht aus Berlin sagte sie: „Ich weiß nicht, warum man erst abwarten muss, bevor Opfer aktiv werden.“ Das im Kontext mit ihrer aktuellen Argumentation zur Ablehnung einer Verschärfung der Strafen bei Kindesmissbrauch ist leider übel. Denn diese Opfer können sich überhaupt nicht wehren – es sind ja Kinder.

Wer also ein für viele so wichtiges Anliegen nach einer Einstufung von Kindesmissbrauch als Verbrechen – viele wussten nicht einmal, dass es das nicht längst ist – , wer so ein Anliegen missbraucht, um etwas ganz anderes politisch durchzusetzen, der ist nicht nur unfähig im Amt. Eine rechte Schande ist das.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 97 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

97 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Wolfgang Schuckmann
3 Jahre her

Bei einer solchen „Justizministerin“ wird mir übel, wenn ich an meine Enkelkinder denke.
UNTRAGBAR !

Old-Man
3 Jahre her

Dieses Thema ist zu wichtig,um es durch linke zu relativieren. Wenn diese Dame nicht in der Lage ist sich für das Amt und hier gerade für die hilflosesten,die Kinder ein zu setzten,dann gehört sie aus dem Amt entfernt!. Ich habe vor einiger Zeit einmal daneben gegriffen,da habe Ich mich über Herr Reul mokiert,das tut mir im nach hinein leid,denn ohne diesen Mann,ohne seine permanente Ansprache und seinen Einsatz wären wohl viele von diesen „Kinderliebhabern“ noch auf freiem Fuß. Warum kann denn die „oberste“ Dame im Justizministerium nicht einmal bei Herr Reul nach fragen,wie man gegen diese widerliche Brut von Kinderschändern… Mehr

fmgoldmann
3 Jahre her

Minderjährige > Kindesmissbrauch > Islam

Sieht so aus, als hätte die Lambrecht ein etwas grösseres Problem.

Vielleicht mal bei den Grünen nachfragen, wie die das so halten, mit den Minderjährigen und dem Sex.

Am Veggie-Day vielleicht gar nicht? Aber das kapieren die Moslems nun wieder nicht….

giesemann
3 Jahre her

Wenn ich das richtig mit gekriegt habe, dann rudert Lambrecht jetzt zurück, will die Mindeststrafe auf 12 Monate hochsetzen – von bisher 6. Ab 12 Monaten ist eine/r vorbestraft. Es lebe der Dilettantismus. Was gibt’s bei Kinderehen? Das BVerfGericht hat das in der Mache: Ob ein Verbot von Kinderehen wohl verfassungskonform sei? So fragt der BGH das BVerfG. Die Sache ist anhängig, gucksdu https://www.famrz.de/pressemitteilungen/wirksamkeit-von-kinderehen-bgh-setzt-verfahren-aus.html und weitere Meldungen unter der Anfrage „Kinderehen BverfG BGH“ im ww-net.

Walter Eiden
3 Jahre her

In Zeiten einer „neuen Normalität“ gibt es sicherlich einige die Kindesmissbrauch in den Bereich „erweiterte“ Toleranz einstufen. Nichts desto Trotz gibt es in meinen Augen nur wenige Themen bei dem eine solche Einigkeit im Volk herrscht. Einigkeit darüber dass es da keine Toleranz geben kann und Kindesmissbrauch, Kinderschändung, Kinderopferung, etc. in die Spitzengruppe der Schwerstverbrechen gehört. Nun gab es, besonders in den letzten Jahren, immer wieder politsche Entscheidugnen unserer „Volksvertreter“ die dem „Volk, dem Land, der Wirtschaft und letztlich der Logik und dem gesunden Mneschenverstand widersprachen. Die Gründe für solche „irrationalen“ Entscheidungen müssen im Bereich Lobbyismus, Korruption, Durchsetzung einer Agenda… Mehr

karini611
3 Jahre her

Auszug aus Wikipedie: „Seit 1998 ist Lambrecht Mitglied des Deutschen Bundestages, anfangs (1998 und 2002) errang sie ein Direktmandat im Wahlkreis Bergstraße, danach (2005, 2009, 2013 und 2017) scheiterte sie viermal in Folge und zog über die Landesliste in den Bundestag ein.“
Das Wahlvolk (WIR) hat offensichtlich bei den letzten 4 (!) Bundestagswahlen schon keine Lust mehr auf Frau Lambrecht gehabt, sie hat es rein über die Landesliste geschafft. Diesen Hass auf die bösen Nicht-sie-Wähler will sie nun mit dem Netzdurchsetzungsgesetz ausleben. Wie kann man so jemanden überhaupt mit einer öffentlichen Aufgabe/Verantwortung betreuen?

fmgoldmann
3 Jahre her

Weiss man, ob Lambrecht (SED) Kinder hat?

Unter Merkel (SED) könnte es ja mittlerweile Pflicht sein, keine Nachkommen zu haben, damit man sich um die Zukunft Deutschlands keine Gedanken machen muss.

Sonny
3 Jahre her

Mir ist richtig schlecht, mein Magen revoltiert.
Es wird wirklich Zeit für eine Pressekampagne mit „hübschen“ Bildern von Frau Lambrecht links und den jeweiligen Kinderschändern mit Bewährungs- oder Minimalstrafen rechts daneben. Jeden Tag einen ( meinetwegen mit Balken vor den Augen) – neben Frau Lambrecht.
Mit Beschreibung der Vergehen und dem Satz, dass Netz DG muss laut Lambrecht verschärft werden, die Kinderschänder aber dürfen weiter mit Bußgeldern für ein Vergehen abgefertigt werden. So was wäre früher etwas für die Bildzeitung gewesen – vielleicht muss man hier und da bei besonderer Dringlichkeit darauf zurückgreifen.

Protestwaehler
3 Jahre her

Wie absurd ist es eigentlich, einerseit nach härteren Strafen für Päderasten zu fordern, während man die Partei „Die Grünen“ zum bevorzugten Koalitionspartner erklärt, der „Kinderliebe“ am liebsten legalisieren möchte hahaha… Noch absurder sind Rufe aus den Reihen der SPD, sexuelle Übergriffe auf Kinder härter zu bestrafen, während man Ermittlungen gegen die eigenen betroffene Parteimitlgieder verhindert… oder hat man sich strafrechtlich schon mit den Vorwürfen befasst, die ein Listenkandidat der Linken in Hamburg gegen Kahrs&Co. angedeutet hat? Hatte der nicht ebenfalls gedroht, Namen von Grünen zu benennen, die „Fridays 4 Future“ eben nicht wegen mutmaßlicher Ökofantastereien unterwandert haben sollen, sondern um… Mehr

Sabine W.
3 Jahre her

Warum sich eine dunkelrote SPD-Vertreterin aka Justizministerin so lange um das Thema herumgedrückt hat???

DESWEGEN:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article120237364/Beck-wollte-Sex-mit-Zwoelfjaehrigen-straffrei-machen.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article141406874/Gruenen-Politikerin-Kuenast-geraet-in-Erklaerungsnot.html
https://www.emma.de/artikel/die-gruenen-und-die-paedophilie-311659die-gruenen-und-die-paedophilie-311659

Das macht man eben so, in dieser Soße der Einheitsparteien…

Und schließlich HÄTTE man das doch auch bitte in Zukunft weiter so handhaben müssen – sonst wären ja die Justizvollzugsanstalten inzwischen voll mit 20 – 50jährigen ‚Neubürgern‘, die auf der Suche nach einer passenden Braut auch gerne mal in einem öffentlichen Verkehrsmittel die Hand an eine 10-12jährige legen.

Kein Wunder, dass vor einem solchen Konglomerat die ‚Justiz’ministerin sich hartnäckig einer Reform verweigert hat.