SMS von Baerbock müssen offengelegt werden: Gericht stärkt Auskunftsrecht gegen Ministerien

Das Verwaltungsgericht Berlin zwingt das Auswärtige Amt zur Herausgabe dienstlicher Baerbock-SMS. Der Fall zeigt, wie Ministerien digitale Kommunikation gern an der Akte vorbeiführen und Transparenz erst dann entdecken, wenn Gerichte sie erzwingen.

picture alliance / dts-Agentur | -

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Auswärtigen Amt eine Grenze gezogen, die für Ministerien unbequem werden dürfte. Die Behörde muss Kurznachrichten der früheren Bundesaußenministerin Annalena Baerbock offenlegen, mit denen sie bei anderen Staaten um Zustimmung zu einer UN-Resolution warb. Geklagt hatte die Transparenz-Plattform „Frag den Staat“ (Aktenzeichen lautet VG 2 K 3/24).

Das Gericht stellte klar, dass dienstliche SMS amtliche Informationen sein können, wenn sie objektiv aktenrelevant sind. Erstmals verpflichtete damit ein Gericht eine Bundesbehörde unmittelbar zur Herausgabe von Smartphone-Nachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Für das deutsche Aktenzugangsrecht ist das ein Einschnitt.

Das Auswärtige Amt hatte den Antrag von „Frag den Staat“ 2023 zunächst abgelehnt, wie heise online berichtet. Die Begründung: Mobilfunkdaten seien generell nicht „veraktungswürdig“, relevante Inhalte würden ohnehin in gesonderten Vermerken festgehalten. Die Berliner Richter ließen diese Ausrede nicht gelten. Gerade im diplomatischen Kontext könne der genaue Wortlaut einer Nachricht erheblichen Informationswert besitzen. Eine Zusammenfassung in Nebenakten reicht also nicht aus, wenn der originale Wortlaut politisch und dienstlich relevant ist.

Schwärzen darf das Ministerium nur wenig. Zum Schutz internationaler Beziehungen können die Namen der Adressaten aus Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien unkenntlich gemacht werden. Auch länderspezifisch angepasste Bezeichnungen für den russischen Angriffskrieg dürfen geschwärzt werden. Der Grundsatz aber bleibt: Dienstliche Kommunikation verschwindet nicht aus der Welt, nur weil sie auf einem Smartphone geschrieben wurde.

Politische Bedeutung des Urteils

Informationszugang scheiterte in der Verwaltungspraxis bislang fast immer daran, dass SMS gelöscht oder gar nicht erst eingeräumt wurden. Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern beklagen dieses Problem seit Langem. Ministerien und Behörden konnten sich bequem darauf zurückziehen, Kurznachrichten seien für die Dienstkommunikation ohnehin untersagt; also dürften solche Daten gar nicht existieren.

Im Fall Baerbock funktionierte diese Linie nicht. Medien hatten bereits über konkrete Nachrichten berichtet. Das Auswärtige Amt musste im Verfahren schließlich einräumen, dass der SMS-Versand nach einer internen Risikoabwägung offiziell genehmigt worden war. Damit brach die übliche Schutzbehauptung in sich zusammen.

Der Vorgang legt ein Grundproblem offen: Amtliche Kommunikation über Messenger und Kurznachrichten ist längst kein Sonderfall mehr. Gerade auf Leitungsebenen von Ministerien laufen direkte digitale Absprachen am klassischen System der Aktenführung vorbei. Was politisch entschieden, angebahnt oder abgestimmt wird, landet nicht zwingend dort, wo Öffentlichkeit, Parlament und Gerichte später nachsehen können.

Solange verbindliche Regeln zur systematischen Erfassung und Archivierung digitaler Kommunikation fehlen, bleibt Transparenz vom Zufall abhängig: Wurde gelöscht? Wurde verschwiegen? Gab es vorher Medienberichte? Deshalb fordern Transparenzinitiativen seit Jahren eine Reform. Der Fall zeigt, warum. Ein Staat, der auf dem Diensthandy regiert, darf sich nicht mit dem Hinweis entziehen, die Akte habe davon nichts gewusst.

Frühere Klagen von „Frag den Staat“ scheiterten regelmäßig an dieser Lücke: WhatsApp-Protokolle von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer, SMS-Verläufe von Angela Merkel oder Nachrichten des früheren Außenministers Heiko Maas zum Truppenabzug aus Afghanistan waren bereits gelöscht oder wurden von Gerichten wegen interner Nutzungsverbote und angeblich inoffiziellen Kommunikationscharakters nicht herausgegeben. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin die Tür einen Spalt geöffnet.

Ganz allein steht dieses Urteil nicht. Auch Ursula von der Leyen musste vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Niederlage hinnehmen. Die EU-Kommission hatte den Zugang zu Textnachrichten verweigert, die von der Leyen mit Pfizer-Chef Albert Bourla im Zusammenhang mit den Impfstoffverhandlungen ausgetauscht haben soll. Geklagt hatten eine Journalistin der „New York Times“ und die Zeitung selbst. Der EuGH gab der Klage statt: Die Kommission konnte sich nicht einfach darauf zurückziehen, sie sei nicht im Besitz der Nachrichten.

Von der Leyen reagierte auf das Urteil allerdings nicht mit Transparenz. Veröffentlicht wurden die Textnachrichten nicht; selbst in der späteren Parlamentsdebatte gab von der Leyen keine Zusage, sie offenzulegen. Von der Leyens nicht veröffentlichte Textnachrichten mit Pfizer-Chef Albert Bourla während der Impfstoffverhandlungen war einer der Gründe für den Misstrauensantrag gegen die EU-Kommissionspräsidentin, der allerdings am 10. Juli 2025 scheiterte. Politisch überstand sie die Abstimmung. Der Schatten der verschwundenen Nachrichten blieb.

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