Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) fordert eine grundsätzliche Neuordnung des deutschen Asylrechts. In dem nun präsentierten Vier-Punkte-Plan enthalten: eine Beugehaft für Asylwerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt sind.
IMAGO / Matthias Wehnert
Das individuelle Grundrecht auf Asyl sollte aus dem Grundgesetz gestrichen werden und durch jährliche Kontingente ersetzt werden, der Maßstab dafür soll künftig die Aufnahmekapazität der Städte und Gemeinden sein, erklärt Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) seinen Vier-Punkte-Plan aktuell in der Sächsischen Zeitung: „Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt.“ Überforderungen wie in den vergangenen zehn Jahren wolle er mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden. Das Papier soll nach seinen Angaben eine neue Asyldebatte eröffnen. In den kommenden Wochen will der Minister darüber mit dem Bundesinnenministerium und den Innenministern der Länder sprechen.
„Ausreiseerzwingungshaft“
Ein wesentlicher Punkt des Plans betrifft die Durchsetzung der Ausreisepflicht: Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen, sollen nach Schusters Vorstellung in eine „Ausreiseerzwingungshaft“ genommen werden können, also in eine Form der Beugehaft, um die freiwillige Ausreise durchzusetzen. Dafür müsse das Ausländerrecht geändert werden. In Sachsen leben nach Angaben des Innenministeriums mehr als 14.000 ausreisepflichtige Personen, der Großteil mit Duldung. Viele Abschiebungen scheitern, weil Betroffene untertauchen; 2025 blieben 64 Prozent der geplanten Abschiebungen erfolglos. Zugleich stiegen die freiwilligen Ausreisen auf einen Höchststand von 1.588. Sachsen betreibt in Dresden ein Landesausreisezentrum, das als Sekundärmigrationszentrum fortgeführt wird.
Rechtlich wäre eine Streichung oder Umwandlung von Artikel 16a Grundgesetz möglich, sofern Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1996 festgehalten, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber das Asylgrundrecht beschränken oder streichen kann. Praktisch ist Artikel 16a seit dem Asylkompromiss 1993 ohnehin stark eingeschränkt: Wer über einen sicheren Drittstaat – und damit über Land – einreist, kann sich in der Regel nicht darauf berufen. Der weitaus größte Teil des Schutzes in Deutschland beruht heute auf der Genfer Flüchtlingskonvention und dem europäischen Recht, nicht auf dem nationalen Asylgrundrecht. Eine Änderung der EMRK wäre zudem ein völkerrechtlicher Kraftakt und bedürfte der Zustimmung der Vertragsstaaten.
In Sachsen gingen die Asylzugänge gegenüber 2024 um etwa zwei Drittel zurück: 2023 waren noch 23.120 Asylsuchende registriert worden, 2024 10.120 und 2025 5.189. Ukrainische Schutzsuchende sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Der Minister führt den Rückgang vor allem auf Grenzkontrollen und Zurückweisungen zurück. Die Fortführung dieser Kontrollen sei „unerlässlich“, sonst würden die Erfolge des neuen Migrationskurses leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Gleichzeitig schließt Sachsen Unterkunftskapazitäten; von einst bis zu 10.000 Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen waren Ende August 2026 noch 3.355 Standardplätze vorhanden, davon 1.477 belegt.


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Wie lange ist die CDU in Sachsen an der Macht, drei Tage????
Nur hohle Phrasen. Bevor man dies durchsetzen kann müsste die Linke verboten werden, was man bei der Wende „unterlassen “ hat. Grüne und die FDJ der SPD als Verdachsfall bezeichnet werden. Die wollen nichtmal schwerstkriminelle abschieben, weil sie sich „Sorgen “ machen, wenn sie in ihre Heimat abgeschoben werden sollen. Daher sollte man die Gutmenschen gleich mit abschieben, damit sie sich um ihre Schützlinge vor Ort direkt kümmern können und dies nicht immer von anderen fordern. Keiner von denen würde mehr am Flugplatz winken oder der Stundenlohn müsste erhöht werden.
„Außerdem verlangt Schuster eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit Straftäter ihren Schutzstatus leichter verlieren.“
Die brauchen nur das Volk zu fragen was dieses will, und das dann Umsetzen.
Dann verlieren auch Straftäter in der Politik ihren „Schutzstatus“! Gleiches wohl auch für Beamte, Richterschaft und ähnliche, welche zum Nachteil des Volkes agieren.
Der Mann fritzt, eine Änderung des Grundgesetzes ist nicht notwendig. Zitat aus dem Welt-Artikel „Nur 905 Asylsuchende kamen 2016 über nicht sichere Staaten“, 2017:
903 mit Asylanspruch, 280.000 Illegale.
Schwätzer Schuster fischt nach ein paar Wählerstimmen von der anderen Seite der Brandmauer. Was soll man einem CDU-ler denn noch glauben? Hat er 10 Jahre gebraucht, um zu diesen Einschätzungen zu gelangen? Dann wäre sein Intellekt eher nicht so stark ausgeprägt. Außerdem: Wenn die Regierung einfach den Rechtsbruch des Grundgesetztes §16a stoppen würde, bräuchte man gar keine Sonderregeln. Wenn ich solche Vorschläge schon höre, denke ich nur Lügner, Betrüger. Warum macht die CDU denn nicht? Weil sie nicht will. Darum: Nie wieder CDU.
Anerkennung von Asyl nach Artikel 16a macht ohnehin nur einen kleinen Anteil der Asylverfahren aus. Die Zahlen lassen sich beim BAMF einsehen, eine gute Übersicht bietet: „Schlüsselzahlen Asyl 1. Halbjahr 2026“. Anerkennung las Flüchtling nach Art. 16a macht da gerade mal 2.5% aus, in den Vorjahren waren die Prozent-Zahlen noch deutlich darunter. Das Problem ist nicht das Asyl im Grundgesetz, das nur politisch Verfolgten Asyl zugesteht, und das auch nur wenn die Einreise nicht über Drittländer geschah, das Problem ist ein Verfahren das zum Missbrauch einlädt, sowohl durch Armutsmigranten als auch durch Ideologen in den Behörden und NGOs. Ein weiteres… Mehr
Ausreiseerzwingungshaft ,Beugehaft ,warum nicht auch Schutzhaft um die ausufernde Clankriminalität in die Schranken zu weisen ? Die Berliner Linke würde allerdings einen Großteil ihrer Befürworter verlieren .
Ob Wien ,Madrid . London ,Berlin ,Hauptstädte sind in der Regel das Sorgenkind des Landes .Viele Nichtsnutze und wenig produktiv Beschäftigte .
Was ein USA Besuch alles ausmacht.
-frau Merkel, Herr Günther, Merz und alle anderen rotieren am Stand. Von den Roten, Grünen und Kommunisten ganz zu Schweigen ………
Nein Herr Schuster, wir brauchen keine „Kontingente“. Das individuelle Asylrecht gemäß Grundgesetz ist richtig und auch so in Ordnung. Man muss es nur einfach genau so anwenden wie es im Grundgesetz steht:
GG Art 16a 2
Keine Ankunft über einen Flughafen? Kein Asyl. Und damit keine Leistungen, außer einem Rückflugticket zum Startpunkt
Haft für Invasoren sollte eigentlich die Normalität sein
Auch die „Ankunft“ mit einem Flugzeug ist für mich kein Grund, Asyl zu gewähren. Das ist für mich sogar ein Grund mehr, das Asylbegehren zu hinterfragen, denn gerade in den Herkunftsländern wird doch hoffentlich ganz genau geprüft, wer sich dort an Bord eines Flugzeugs begibt, oder?
Die Bestimmungen von Art 16 GG und § 18 AsylG werden seit „Wir schaffen das!“ ständig missachtet – immer mit der Ausrede „Europarecht“.
„WER EINMAL LÜGT…
…dem glaubt man nicht!“ Dieses Sprichwort sollte sogar der CDU bekannt sein. Und wie oft hat die CDU gelogen. Es gibt eigentlich keinen einzigen Fall, wo es NICHT so lief: rechts blinken, links abbiegen.
Inzwischen begreifen gottlob immer mehr Wähler, dass sie von der CDU fortwährend ausschließlich belogen wurden. Und dann: „Beugehaft“ – lächerlich. Was soll das denn bewirken?
Letzten Endes verschlimmert es – wie üblich – die Situation mit der illegalen Massenmigration nur weiter. Grenze zu, keine Duldung und sofortige Abschiebung – so müsste es laufen!