Onay bleibt in Hannover – Grüne erobern Oldenburger Rathaus von der SPD

Belit Onay bleibt Oberbürgermeister von Hannover, die Grünen erobern knapp Oldenburg, wo die SPD zwölf Jahre lang den OB stellte. Auch in Herzberg und im Landkreis Lüneburg wurde abgestimmt, wo die AfD-Kandidaten bereits vor dem ersten Wahlgang ausgeschlossen worden waren. Der SPD hat das allerdings nichts genützt.

picture alliance/dpa | Michael Matthey
Belit Onay (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister der Stadt Hannover, 27.09.2026

Zwei Wochen nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen sind am Sonntag in mehreren Großstädten die Entscheidungen über das Oberbürgermeisteramt gefallen. In Hannover, Braunschweig und Osnabrück konnten sich die Amtsinhaber durchsetzen. In Oldenburg hingegen verliert die SPD das Rathaus knapp an die Grünen.

Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) kann seine seit 2019 währende Amtszeit fortsetzen. Nach Auszählung von drei Vierteln der Stimmen kam Onay auf rund 61 Prozent. Sein Herausforderer Axel von der Ohe von der SPD erreichte lediglich 39 Prozent.

Noch deutlicher fiel das Ergebnis in Braunschweig aus. Dort lag Oberbürgermeister Thorsten Kornblum (SPD) nach Auszählung von knapp der Hälfte der Stimmen bereits bei rund 75 Prozent. Sein CDU-Herausforderer Maximilian Pohler kam zu diesem Zeitpunkt nur auf etwa 25 Prozent – ein ausgesprochen schwaches Ergebnis für die Union.

Auch in Osnabrück behauptete sich die Amtsinhaberin. Katharina Pötter (CDU) lag bei einem Auszählungsstand von 85 Prozent mit 57 Prozent vor ihrem grünen Herausforderer Volker Bajus, der 43 Prozent erreichte. Pötter kann damit ihr Amt behalten.

Deutlich spannender verlief die Stichwahl in Oldenburg. Dort war der bisherige Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) nach zwölf Jahren im Amt nicht erneut angetreten. Im ersten Wahlgang hatte sein Parteigenosse Ulf Prange mit 33,1 Prozent noch vor Jascha Rohr von den Grünen gelegen, der 30,5 Prozent erreicht hatte.

In der Stichwahl drehte Rohr jedoch das Ergebnis. Nach Auszählung fast aller Wahlbezirke kam der Grünen-Kandidat auf gut 51 Prozent, Prange auf knapp 49 Prozent. Damit verliert die SPD nach zwölf Jahren das Oldenburger Rathaus – und die Grünen gewinnen neben der Landeshauptstadt Hannover einen weiteren Oberbürgermeisterposten in Niedersachsen.

Die Wahl in Niedersachsen war politisch brisant, weil dort vier Kandidaten der AfD im Juli von vornherein ausgeschlossen worden waren. In Herzberg am Harz war der AfD-Bewerber Justin Vogel nicht zur Wahl zugelassen worden. Dort gewann Simon Schlonsog (CDU) die Bürgermeister-Stichwahl mit 63 Prozent gegen den bisherigen Amtsinhaber Christopher Wagner (SPD), der auf 37 Prozent kam.

Im Landkreis Lüneburg war der AfD-Kandidat Stephan Bothe vor der Wahl vor zwei Wochen ausgeschlossen worden. Nach nahezu vollständiger Auszählung setzte sich der CDU-Kandidat Steffen Gärtner mit rund 55 Prozent gegen André Schuler von der SPD durch. In beiden Landkreisen setzte sich also jeweils der CDU-Kandidat vor dem SPD-Bewerber durch.

Den Sozialdemokraten haben die Ausschlüsse der AfD-Kandidaten, für die das SPD-geführte Innenministerium unter Daniela Behrens politische Verantwortung trägt, in beiden Fällen nichts genutzt. Behrens verantwortet ein Verfahren, das die Auswahl der Wähler bereits vor dem Wahltag beschneidet: Behörden, Verfassungsschutz und parteipolitisch besetzte Wahlausschüsse konnten politischen Konkurrenten die Wählbarkeit absprechen.

Dagegen gab es im Landkreis Friesland, wo Martin Sichert ausgeschlossen worden war, keine Stichwahl: Rolf Neuhaus (SPD) gewann bereits im ersten Wahlgang mit 57,5 Prozent. Auch in Wilhelmshaven, wo Thorsten Moriße ausgeschlossen worden war, entschied Eva Maria Haarmann die OB-Wahl mit 55,5 Prozent sofort für sich.

 

Zweifel an der „jederzeitigen Verfassungstreue“

Ausgangspunkt waren Zweifel an der „jederzeitigen Verfassungstreue“ der vier AfD-Kandidaten. Die Wahlleitungen schalteten deshalb die Kommunalaufsicht ein, die wiederum Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes heranzog. Möglich wurde das durch eine gerade noch rechtzeitig durchgepeitschte neue Vorschrift für die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) im Frühjahr, nach der die Wahlleiter verpflichtet sind, bei Zweifeln an der Verfassungstreue der Kandidaten die Kommunalaufsicht einzuschalten. In allen vier Fällen spielten die Einstufung des AfD-Landesverbandes sowie die Funktionen und Aktivitäten der Bewerber innerhalb der Partei eine zentrale Rolle.

Die Kommunalaufsicht erklärte ihre Einschätzungen zwar lediglich zur Entscheidungshilfe; formal beschlossen die jeweiligen Wahlausschüsse die Nichtzulassung. Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz unterstehen beide dem von Daniela Behrens (SPD) geführten niedersächsischen Innenministerium. Die Begründungen folgten dabei weitgehend demselben Muster: Nicht allein die AfD-Mitgliedschaft, sondern deren Verbindung mit Mandaten, Parteiämtern und öffentlicher Betätigung begründe Zweifel an der Verfassungstreue.

Die vier Kandidaten beantragten daraufhin bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ihre vorläufige Zulassung. Die Eilanträge wurden im August abgelehnt – im Wesentlichen mit dem Hinweis, die Betroffenen könnten erst nach der Wahl Einspruch erheben. Damit blieben alle vier Namen von den Stimmzetteln gestrichen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse vor der Wahl abschließend inhaltlich geklärt wurde.

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