Kein Recht auf ein Kind: Der blinde Fleck im deutschen Leihmutterschaftsverbot

„Reproduktive Selbstbestimmung“ ist ein Abwehrrecht, kein Leistungsrecht gegenüber Dritten. Doch die deutsche Gesetzgebung weist ein Schlupfloch auf: Straffrei bleiben ausgerechnet jene, die den Prozess der Leihmutterschaft in Gang setzen. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Von Sylvia Pantel

picture alliance / dpa | Matthias Balk

Leihmutterschaft ist in Deutschland aus guten Gründen verboten. Das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz ziehen klare Grenzen. Eine Schwangerschaft darf nicht zur Dienstleistung werden und ein Frauenkörper nicht zum Mittel fremder Interessen. Doch die aktuelle Debatte greift zu kurz, weil das deutsche Recht eine systematische Lücke enthält, die gezielt genutzt wird, um das Verbot zu umgehen.

Ein Verbot mit Hintertür

Nach geltendem Recht ist die Durchführung und Vermittlung von Leihmutterschaft strafbar. Gleichzeitig bleiben ausgerechnet diejenigen straffrei, die den Prozess in Gang setzen, die sogenannten Bestelleltern. § 1 Abs. 3 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz sowie § 14b Abs. 3 Adoptionsvermittlungsgesetz nehmen sie ausdrücklich aus.

Die Folge ist ein rechtlich paradoxer Zustand. Was im Inland verboten ist, wird einfach ins Ausland verlagert. Deutsche Paare beauftragen Leihmutterschaften in Staaten, in denen Leihmutterschaft legal ist oder wo rechtliche Grauzonen bestehen und kehren anschließend zurück, ohne strafrechtliche Folgen fürchten zu müssen.

Dieser „Reproduktionstourismus“ ist kein Randphänomen, sondern die direkte Folge einer gesetzgeberischen Inkonsistenz. Das Verbot ist also nicht zu streng, es ist unvollständig: Deutsches Recht sanktioniert die Infrastruktur, nicht aber die Nachfrage. Genau dadurch entsteht ein Markt, der sich außerhalb der eigenen Rechtsordnung entfaltet, aber von ihr indirekt ermöglicht wird.

Agenturen, Kanzleien und internationale Netzwerke bereiten Leihmutterschaften längst auch in Deutschland vor, etwa über Messen oder gezielte „Beratungsangebote“, die der Anbahnung von Leihmutterschaftsverträgen dienen. Gleichzeitig bleibt die eigentliche Beauftragung im Ausland rechtlich unangetastet.

Diese Konstruktion unterläuft die Schutzintention des Gesetzes. Denn ein Verbot, das systematisch umgangen werden kann, verliert seine normative Wirkung.

Warum es kein „Recht auf ein Kind“ gibt

Ein zentraler Denkfehler der Legalisierungsdebatte liegt im Begriff der „reproduktiven Gerechtigkeit“. Er suggeriert, dass aus dem legitimen Wunsch nach einem Kind ein Anspruch entstehen könne. Das ist rechtlich und ethisch nicht haltbar.

Das Grundgesetz schützt die Freiheit, über den eigenen Körper zu entscheiden. Es begründet jedoch keinen Anspruch auf die Nutzung des Körpers eines anderen Menschen. Reproduktive Selbstbestimmung ist ein Abwehrrecht, kein Leistungsrecht gegenüber Dritten.

Wer Leihmutterschaft fordert, verlangt letztlich, dass eine Frau ihren Körper für die Zwecke anderer zur Verfügung stellt. Zumeist sind sogar mehrere Frauen beteiligt, etwa durch Eizellspende und Schwangerschaft. Damit wird menschliche Fortpflanzung in arbeitsteilige Prozesse überführt, die sich strukturell einem Markt annähern.

Ein „Recht auf ein Kind“ existiert im deutschen Verfassungsverständnis gerade nicht. Kinder sind keine bestellbaren Güter.

Psychische und physische Folgen werden einfach ausgeblendet

Die öffentliche Debatte verharmlost häufig die Folgen für die beteiligten Frauen und Kinder. Für die Leihmutter bedeutet eine Schwangerschaft erhebliche körperliche Belastungen und gesundheitliche Risiken, die gegenüber einer normalen Schwangerschaft signifikant erhöht sind. Zu den höheren Risiken, die sich durch die In-Vitro-Fertilisation ergeben, tritt, dass der Organismus der Frau den Embryo mit nochmals größerer Wahrscheinlichkeit abstößt, weil keine genetische Verwandtschaft zwischen Leihmutter und Kind besteht. Welche Folgen die im Zuge dessen eingesetzte Medikation für das Kind hat, ist noch nicht erforscht – und natürlich besteht von Seiten der Reproduktionsindustrie kein gesteigertes Interesse daran, etwaige Folgen festzustellen.

Hinzu kommt die psychische Dimension. Die bewusste Trennung vom eigenen Kind unmittelbar nach der Geburt widerspricht grundlegenden Bindungsprozessen. Auch eine Frau, die sich mental darauf vorbereitet, das Kind abzugeben, wird nicht selten von der Intensität der emotionalen Bindung an das Kind überwältigt. In den meisten Fällen hat sie ihren Anspruch auf das Kind aber bereits vertraglich abgegeben, hinzu kommt, dass sie finanziell darauf angewiesen ist, das „Produkt“ wie bestellt zu liefern.

Auch für Kinder ist die Situation nicht folgenlos. Sie entstehen in einem Kontext, in dem genetische, austragende und soziale Elternschaft auseinanderfallen. Identitätsfragen und Bindungskonflikte sind keine theoretischen Konstrukte, sondern in der Forschung dokumentiert.

Weisen die Kinder eine Behinderung auf, verlangen Bestelleltern nicht selten eine Abtreibung, ebenso werden bei unerwünschten Mehrlingsschwangerschaften gezielt Embryos getötet. Schlagzeilen machte erst vor Kurzem ein Fall in Kanada: Dort wurde ein bestelltes Kind wegen einer diagnostizierten Hasenscharte – eine durch entsprechende Operationen gut zu behebende Behinderung – von den Bestelleltern abgelehnt. Das homosexuelle Paar verlangte die Abtreibung. Die Leihmutter lehnte ab. Da kommerzielle Leihmutterschaft in Kanada nicht erlaubt ist, erhalten Leihmütter nur Entschädigungen. Da sich die Frau vertragswidrig verhielt, wollten ihr die Bestelleltern jedoch auch die bereits entstandenen Kosten und den Verdienstausfall nicht zahlen. Mehr noch: Sie verklagten die alleinerziehende Mutter auf über eine halbe Million Dollar.

Dieser Fall macht deutlich, welche konkreten Folgen das häufig bestehende wirtschaftliche Gefälle zwischen Bestelleltern und Leihmutter hat, auch dort, wo angeblich nur „altruistische“ Leihmutterschaft stattfindet: Die beteiligten Frauen befinden sich häufig in finanziellen Notlagen. Die behauptete „Freiwilligkeit“ steht damit unter strukturellem Druck.

Legalisierung löst das Problem nicht – sie verschärft es

Das Argument, Leihmutterschaft finde ohnehin statt und müsse deshalb reguliert werden, verkennt nicht nur, dass es sich hier um Menschenrechtsverletzungen handelt, sondern auch den zentralen Punkt, dass eine Legalisierung die Nachfrage normalisiert.

Ein regulierter Markt beseitigt keine ethischen Konflikte, er institutionalisiert sie. Die internationale Erfahrung zeigt, dass mit wachsender Nachfrage auch neue Formen der Ausbeutung entstehen.

Auch sogenannte „altruistische“ Modelle sind kein Ausweg. Sie lassen sich in der Praxis kaum vom kommerziellen Bereich abgrenzen und führen ebenso zur Trennung von Mutter und Kind bei der Geburt.

Was jetzt zu tun ist

Wenn der Gesetzgeber den eigenen Anspruch ernst nimmt, Frauen und Kinder zu schützen, muss er die bestehende Lücke schließen.

Die Anbahnung und Vermittlung von Leihmutterschaft muss auch dann strafbar sein, wenn sie von Deutschland aus erfolgt, aber auf eine Durchführung im Ausland abzielt. Entscheidend ist der Inlandsbezug. Die gezielte Beauftragung von Leihmutterschaft im Ausland sollte unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erfasst werden, etwa durch eine Erweiterung der Strafbarkeit nach dem Vorbild extraterritorialer Regelungen.

Dabei darf der Schutz bereits geborener Kinder nicht infrage gestellt werden. Es geht nicht um rückwirkende Sanktionen, sondern um eine klare präventive Linie.

Deshalb gilt: Die Debatte über die Leihmutterschaft darf nicht an der falschen Stelle geführt werden. Es darf nicht darum gehen, ein Verbot zu lockern. Es muss darum gehen, es konsequent auszugestalten und Schlupflöcher zu schließen.

Deutschland hat sich bewusst gegen die Kommerzialisierung von Schwangerschaft entschieden. Diese Entscheidung ist richtig. Aber sie verliert ihre Wirkung, solange ihre Umgehung folgenlos möglich ist.


Sylvia Pantel ist seit 2024 Landesvorsitzende der WerteUnion Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Bundesvorsitzende. Sie war von 2013 bis 2021 Abgeordnete der CDU im Deutschen Bundestag. 2024 trat sie aus der CDU aus.


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Kommentare ( 55 )

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Retlapsneklow
22 Tage her

Ein Beispiel einer in höchsten Tönen moralisiernden Debatte über ein Gesetz, das gar nicht aus moralischen Gründen gemacht wurde. Beweis für die Behauptung? Wären es moralische Gründe gewesen, hätte die Lücke für Auslandslösungen geschlossen werden müssen. Es ist keine Lücke aus Vergessen, sondern frei gelassene Option. Herr Spahn hat keine Straftat begangen. 39% Prozent der Bevölkerung sehen es anders als die 41% Befürworter der Leihmutterschaft. Die schärften Aktionisten und Apologeten der Ablehner in Artikeln und Foren lassen einen Fatalismus hervorquellen, als wäre ihre pauschale ‼️ Vorstellungswelt über fremde Menschen und das „Wissen“ um ebenso pauschal auf dem Niveau eines Groschenromans… Mehr

Hutschnur
22 Tage her

Ist eine indische Näherin die unter miesen Arbeitsbedingungen unsere Klamotten näht ein frei handelnder Mensch? Klar, sie und ihre Kinder können auch hungrig abends zu Bett gehen. Menschen unter existenziellem Druck können nur bedingt frei handeln. Und als Frau und Mutter wage ich zu behaupten, dass keine Frau auf dieser Welt Freude daran hat anderer Leute Kinder auszutragen.

Nibelung
22 Tage her

Da gab es früher mal eine Sendung mit dem Namen, wünsch dir was und darunter bedienen sich heute eine ganze Menge von Indivuduen, die selbst nicht in der Lage sind durch Gleichgeschlechtlichkeit Nachwuchs zu produzieren und über Umgehung deutscher Gesetze einem Kind etwas zumuten, was fernab jeder Normalität liegt und die neuen furchtbaren Richter, diesem abnormalen Zustand auch noch etwas abgewinnen können, wo man sich fragen muß, spinnen die Schrumpfgermanen jetzt völlig oder haben sie jedes Maß verloren, was in diesem einmaligen Akt zwischen Mann und Frau steckt und einen unveräußerlichen Tatbestand der Natur darstellt, wo man nicht reinpfuschen sollte.… Mehr

Weltenwandler
22 Tage her

Das In-Vitrio ist zwar unromantisch aber ein Segen für viele Paare, Mann/Frau-Paare und Frau/Frau-Paare, wobei immer die echte, genetische Mutter dabei sein sollte. Alles andere ist für das Kind bedenklich, denn es braucht seine echte genetische Mutter mehr als es den genetischen Vater braucht. Der sollte natürlich jedem Kind bekannt sein.

Joe X
23 Tage her

Im Artikel und auch hier in der Diskussion wird zu wenig an das Kind gedacht.
Jedes Kind hat ein Recht auf eine leibliche (genetische) Mutter, die es austrägt und aufzieht. Natürlich kann man Frauen, die ungewollt schwanger werden und das Kind austragen, nicht zwingen das Kind auch aufzuziehen – zum Wohl des Kindes. Aber eine solche Situation gewollt herbeizuführen, das ist zu Recht verboten.

Weltenwandler
22 Tage her
Antworten an  Joe X

Ich vermisse auch in der gegenwärtigen Diskussion das Recht des Kindes auf seine genetische Mutter, die es gebärt und aufzieht. In der Natur gibt es keine Leihmütter und keine Vater/Vater-Konstellation. Im Gegensatz zur Leihmutter und den bestellenden Vater/Vater-Eltern, bei denen die Natur kein Elternsein vorgesehen hat, ist das Kind auch kein Partner im Vertrag, also ein Gegenstand.

Mausi
23 Tage her

„Zu den höheren Risiken, die sich durch die In-Vitro-Fertilisation ergeben, tritt, dass der Organismus der Frau den Embryo mit nochmals größerer Wahrscheinlichkeit abstößt, weil keine genetische Verwandtschaft zwischen Leihmutter und Kind besteht“: Also hat Herr oder Herr Spahn/Streeck ein Kind mit einer anonymen Eispenderin ausgetragen von einer Leihmutter? Lesben haben es da einfacher. Sie brauchen keine Leihmutter, nur einen Samenspender. Nimmt „man“ einfach irgendein Ei, irgendeinen Samen? Oder gibt man vorher an: Schwarze Haare, blaue Augen, IQ mindestens bei xyz?

Joe X
22 Tage her
Antworten an  Mausi

Normalerweise sind Eizellenspenderin und austragende Mutter bei einer Leihmutterschaft verschieden. Ob die Eizellenspenderin (also die genetische Mutter) anonym ist, hängt vom gewählten Modell ab; in den meisten Bundesstaaten ist das aber möglich. Auch bei einer anonymen Eizellenspende haben die bestellenden Eltern normalerweise die Möglichkeit, die Spenderin nach äußeren Kriterien aber auch nach Bildungsabschluss und Hobbys auszuwählen. In Deutschland sind Eizellenspenden ausnahmslos verboten, Samenspenden sind nicht (mehr) anonym möglich, die Auswahl des Samenspenders nach äußeren Kriterien ist aber möglich. In Deutschland auch verboten, aber in den USA üblich, ist die Präimplantationsdiagnostik, bei der die Embryos im Reagenzglas auf Erbkrankheiten untersucht werden.… Mehr

Joe X
23 Tage her

Ja, es wird hier in der Diskussion – und auch schon im Artikel – viel zu wenig an das Kind gedacht, aber Ihre Argumentation ist am Problem der Leihmutterschaft vorbei, da eine deutliche Mehrheit von „Bestell-Eltern“ heterosexuelle Paare sind.

Mausi
23 Tage her
Antworten an  Joe X

Mögen Sie das mal verlinken? Danke.

Innere Unruhe
23 Tage her

Echt??? Der Staat hat die Menschenwürde zu schützen.
Was für einen Unterschied ist es, ob ich bereits ein fertiges Kind abkaufe oder seine Entstehung bezahle???
Wie viel Kostet ein Menschenleben? – Dank dieser Art Medizin wissen wir, was ein Mensch in der Anschaffung kostet.

joly
23 Tage her

Dieser Prozess bei der Kinderbeschaffung deutschem Recht ein Schnippchen zu schlagen, kennen wir doch in der Prostitution. Früher in den 60igern und 70igern ging es im Bums-Bomber nach Thailand und im Tripper-Clipper zurück.
Seit unsere rot-grünen Abgeordnet:innen per Gesetz diese Körpervermietung zum normalen Beruf/Dienstleistung/Gewerbe umdefiniert haben, kommen die Männer aus aller Welt zum Bumsen nach Deutschland und sogar per Bus aus den skandinavischen Ländern. Dort wird der Freier bestraft um die Prostitution zu erschweren. Gelernt hat man aus diesen Erfahrungen offensichtlich nicht. Die Ideologie ist wichtiger als der Erkenntnisprozess.

Retlapsneklow
23 Tage her

Zu Besuch bei einer Cousine. Sie hatte ein kleines Töchterchen. Ich sah es zum ersten Mal. Es konnte schon etwas gehen aber noch nicht sprechen.

Am Abend sitzen wir zusammen, ich auf der Couch nach vorne gerutscht, mehr liegend als sitzend. Die Kleine neben mir. Was macht sie jetzt? Sie legt sich auf mich und schmiegt ihr Köpfchen an meine Brust.

Kinder spüren, wer sie mag.

Ihr Vater hinterher: „Das hat sie bei mir noch nie gemacht.“