Der Fall Fernandes/Ulmen dient als Vorwand für den Ausbau der polizeilichen nächsten Zugriffsrechte: heute biometrischer Netzabgleich, morgen automatisierte Datenanalyse, übermorgen der nächste Eingriff. Einmal geschaffen, wächst dieser Apparat immer tiefer hinein in die Daten normaler Bürger.
picture alliance / dts-Agentur
Der Fall Fernandes/Ulmen steht weiter auf brüchigem Fundament. In Deutschland wurde ein Verfahren wegen eines Fake-Accounts zunächst eingestellt, nachdem laut Staatsanwaltschaft angeforderte Unterlagen nicht übermittelt worden waren. In Spanien ist das Verfahren nach Angaben von Ulmens Anwälten ausgesetzt, weil eine notwendige notarielle Erklärung von Fernandes nicht vorlag; sämtliche Ermittlungshandlungen seien damit ausgesetzt. Zugleich gehen Ulmens Anwälte gegen die Spiegel-Berichterstattung gerichtlich vor. Sie erklären, ihr Mandant habe keine Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet, und bestreiten eine Reihe zentraler Darstellungen.
In einer solchen Lage wäre Zurückhaltung unbedingt naheliegend. Stattdessen liegt ein Gesetzentwurf vor, der weit über den Anlassfall hinausreicht. Im Zentrum steht der geplante § 98d StPO. Er soll Strafverfolgungsbehörden erlauben, biometrische Daten aus einem Strafverfahren, etwa ein Foto, automatisiert mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet abzugleichen. Der Abgleich soll möglich sein, um einen Sachverhalt aufzuklären oder die Identität beziehungsweise den Aufenthaltsort eines Beschuldigten oder Zeugen festzustellen. Das Bundesjustizministerium begründet die Maßnahme mit schweren Straftaten und verweist darauf, dass öffentlich verfügbare Echtzeitdaten wie Webcams ausgeschlossen seien.
Aus einem wackligen Fall wird ein neues Staatswerkzeug
Hinzu kommt die niedrige Eingriffsschwelle bei der Anordnung. Nach Darstellung des Bundesjustizministeriums soll die Maßnahme von einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt angeordnet werden. Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Der Republikanische Anwaltverein kritisiert genau das als schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins verschiebt der Entwurf das Machtgefälle deutlich zugunsten der Strafverfolgungsbehörden. Dort fällt die Formulierung vom „flächendeckenden Zugriff“ auf die visuelle Außenseite des digitalen Lebens. Das ist präzise beschrieben. Wer Bilder im Netz veröffentlicht, auf Plattformen auftaucht oder auf fremden Fotos erscheint, wird leichter Teil eines staatlichen Suchraums.
Baumfalk richtet seinen Einwand nicht gegen die Verfolgung konkreter Straftaten, sondern gegen die Methode. Ein schlecht geklärter, medial überhitzter Einzelfall liefert den emotionalen Druck. Auf dieser Grundlage werden Befugnisse vorgeschlagen, die nicht nur den Anlassfall erfassen, sondern weit darüber hinausgehen. Der Begriff „digitale Gewalt“ schafft den moralischen Rahmen. Der Gesetzentwurf schafft die technische Infrastruktur. Der Abstand zwischen beidem ist groß.
Die Schwelle sinkt, der Zugriff wächst
Noch weiter reicht der geplante § 98e StPO. Er soll eine automatisierte Datenanalyse bereits vorhandener polizeilicher Daten erlauben. Nach den Erläuterungen des Ministeriums sollen damit bisher getrennte Datenbestände leichter durchsucht, verknüpft und ausgewertet werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch KI eingesetzt werden dürfen. Das Ministerium betont, es gehe nur um die Aufbereitung vorhandener Daten, Entscheidungen träfen weiterhin Menschen.
Praktisch vergrößert sich damit trotzdem die Reichweite staatlicher Auswertung. Wer Datenbestände zusammenzieht, Suchmuster automatisiert und Zusammenhänge softwaregestützt aufbereitet, baut die Fähigkeit aus, immer schneller immer größere Mengen personenbezogener Informationen in Ermittlungslogiken zu überführen.
Die entscheidende Verschiebung liegt darin, dass hier nicht nur ein neues Mittel für einen eng umschriebenen Gefahrenbereich geschaffen wird. Es entsteht ein ausbaufähiger Instrumentenkasten. Heute geht es um öffentlich zugängliche Fotos im Netz. Morgen geht es um vernetzte Datenbestände, automatisierte Analysen und weitere Fahndungs- und Verdachtsinstrumente. Das Ministerium verweist auf Schranken, Subsidiarität und schwere Delikte. Solche Begrenzungen stehen am Anfang fast immer im Entwurf. In der Praxis wachsen Zuständigkeitsbereiche regelmäßig, sobald eine Befugnis erst einmal im Gesetz steht und technisch verfügbar ist.
Der Anlass schrumpft, der Apparat bleibt
Genau darin liegt die Gefahr. Strafprozessrecht wird nicht für einen Schlagzeilenmoment geschrieben, sondern für die Dauer. Es gilt später auch in Fällen, die mit dem ursprünglichen Anlass nichts zu tun haben. Es gilt gegen andere Beschuldigte, andere Zeugen, andere digitale Spuren. Ein biometrischer Internetabgleich nach § 98d StPO und eine automatisierte Datenanalyse nach § 98e StPO verändern deshalb nicht nur die Reaktion auf Deepfakes oder digitale Demütigung. Sie verändern das Verhältnis zwischen Bürger und Strafverfolgung. Der Staat erhält neue Möglichkeiten, öffentlich sichtbare Bilder, Daten und Verknüpfungen systematisch in Ermittlungen einzuspeisen. Genau deshalb ist die Kombination aus unsicherem Anlassfall und weitreichendem Gesetz so heikel. Der Fall sinkt in sich zusammen. Die Befugnisse bleiben.





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Man muss schon heute höllisch aufpassen, was man sagt. Von wegen Meinungsfreiheit. Als Anregung für Interessierte: hier.
Und zum Thema der vielfältigen Strafverfolgungsmöglichkeiten am Beispiel des Fernandesfalles: hier.
Das Netz der Strafvorschriften und vor allem die neuen Verfahren laut StPO erscheinen mir beängstigend.
Wo sind denn hier die Liberalen? Hallo, Herr Kubicki!!
In einer Demokratie weiß der Bürger alles über die Regierung.
In autoritären Staatsgebilden weiß die Regierung alles über den Bürger.
Warum also keine Klarnamenpflicht? Liegt es daran, daß Lieschen Müller selbst bei konkreter Bedrohung keinen Schutz erhält?
Die „Repräsentanten“ treten ja meist unter ihren Klarnamen auf und müssen dank Polizei- und Objektschutzes sowie weisungsgebundenener Staatsanwaltschaften keine Unannehmlichkeiten befürchten.
Traten während Corona nicht einzelne „Repräsentanten“ mit anderen Profilen in den gleichen sozialen Medien auf, um die Vorschläge ihres politischen Klarnamenaccounts zu beklatschen?
Die Mehrheit will sich mit solchen existenziell wichtigen Dingen nicht beschäftigen. Es reicht den Meisten so wie es ist. Eigenverantwortung ist leider für viele ein Fremdwort- Warten wir es also ab, lange kann es nicht mehr dauern.
Es spielt heute keine Rolle mehr, ob ein Fall real ist – es könnte ja ähnliche geben! Und wenn es nur ein einziger wäre, müsste „etwas getan werden“.
Es ist auch völlig egal, dass es für alle möglichen Vergehen schon hinreichend viele Straftatbestände gibt.
Man möchte mehr tun: Überwachung, Beweislastumkehr etc.
Und Unschuldsvermutung, faire Verfahren und Freispruch im Zweifel sind nur noch lästige alte Bräuche!
Mundtot machen und Ehegattensplitting abschaffen, Familienversicherung einführen, Boomer-Renten wegsteuern, MwSt., GrSt, GewerbeSt. erhöhen, Energiepreise verdoppeln, Vermögen verschenken, verbrennen, enteignen und den Rest unter die Brücken entsorgen.
Wie schützen sich eigentlich diese sog. Politiker vor sich selber? Oder nutzen die das Internet nicht?
Ach so, die dürfen, was der Pöbel nicht darf. Und wenn sich mal jemand beschwert, dann war alles nicht so gemeint, oder es kommt gar nicht erst ans Tageslicht…
Jetzt macht CDU-Merz, Kanzler mit der Richtlinienkompetenz, den Sack zur DDR 2.0 entgültig zu.
Die neoSED aus den Kartellparteien ist am Ziel.
die STA , weisungsgebunden, weitreichende Befugnisse erhalten soll. Es läuft.