FDP, SPD und Grüne laden zur Denunziation von Beamten ein

Die Ampel erleichtert die Denunziation von Beamten. Die sollen gemeldet werden, selbst wenn ihre Äußerungen nicht strafbar sind. Das sieht das „Hinweisgeberschutzgesetz“ vor, über das der Bundestag Freitag abstimmt.

IMAGO / Future Image

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat ein Hobby. Er sammelt Zeitungsausschnitte, in denen er gut wegkommt. Stolz wie ein Schulbub präsentiert er sie auf Twitter. Oft kommt das nicht vor. Aber die Mitarbeiter von der Augsburger Allgemeinen haben das Herz des Politikers erreicht, indem sie ihn einen „Freiheitskämpfer“ genannt haben. Der Justizminister wollte offensichtlich gerne von sich selbst glauben, dass er das tatsächlich ist.

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Nun zeichnet der „Freiheitskämpfer“ Buschmann für das „Hinweisgeberschutzgesetz“ verantwortlich. Das geht auf eine Initiative der EU zurück und hätte eigentlich schon seit einem Jahr vorliegen müssen. Und ebenso eigentlich zielte es auf Unternehmen ab. Würde ein Mitarbeiter feststellen, dass sein Betrieb Schmiergeld zahlt, Steuern hinterzieht oder Schwarzgeld in Umlauf bringt, sollte er das melden können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. So die ursprüngliche Idee.

Jetzt haben FDP, SPD und Grüne die deutsche Version des „Hinweisgeberschutzgesetzes“ vorgelegt. Und es zielt vor allem auf den öffentlichen Dienst: „Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein“, lautet gleich der erste Satz in der Meldung, mit der die Bundestagsverwaltung über das Gesetz berichtet. Die Möglichkeit zur anonymen Denunziation soll ebenfalls bestehen – auch wenn die Äußerung des Zielobjekts „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ liege.

Wer als Beamter künftig sagt, die Grünen seien wegen ihrer Energiepolitik nicht mehr wählbar. Marco Buschmann sei gar kein Freiheitskämpfer. Oder er sei gespannt, wie sehr Kanzler Olaf Scholz (SPD) in die Cum-ex-Affäre verstrickt sei, der muss mit einer anonymen Anzeige rechnen. Egal, wie es ausgeht: Der anonyme Denunziant ist fein raus. Den beschuldigten Beamten indes kann es seine Karriere, also seine wirtschaftliche Existenz kosten.

Beweislast soll umgekehrt werden
Faeser und Buschmann ebnen der Denunzianten-Republik den Weg
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte jüngst bei Sandra Maischberger gesagt, sie wolle die Beweislast umkehren. Beamte könnten entlassen werden, weil sie nicht als verfassungstreu gelten und müssten dann das Gegenteil beweisen. Nachdem sie dafür Gegenwind bekam, behauptete Faeser bei Anne Will, es so nicht gemeint zu haben. Der Beamte könne bei Verdacht auf fehlende Verfassungstreue in einem Verwaltungsakt gefeuert werden und müsse dann halt klagen. Also vor Gericht die Last tragen, seine Unschuld zu beweisen.

Lange hat die Bundesregierung das „Hinweisgeberschutzgesetz“ verbummelt. Nach Faesers Talkshow-Offensive ging es plötzlich schnell mit dem Gesetz – und stellten SPD, Grüne und die liberalen Freiheitskämpfer den öffentlichen Dienst in den Mittelpunkt des Vorhabens. Durch den Rechtsausschuss hat die Rechtsstaats-Koalition das Gesetz schon durchgepeitscht. Beamte müssen nun nicht nur damit rechnen, für Äußerungen während der Arbeit denunziert zu werden. Äußern sie sich in Chats negativ – auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze – kann es ebenfalls zum Rauswurf führen. Selbst eine falsche „Gebärde“ kann diesen Effekt auslösen.

Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sollen laut dem Gesetzentwurf Meldestellen einrichten. Kommt ein Vorwurf, egal wie real oder hanebüchen der ist, muss die Meldestelle diesem nachgehen. „Dafür sollen die Meldestellen entsprechende Vorkehrungen treffen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen“, berichtet der Bundestag. Der anonyme Denunziant kann also permanent nachlegen, ohne seine Identität preiszugeben – oder irgendwelche Folgen für sich zu riskieren.

Überwachungsstaat voraus?
Innenministerin Faeser will Chatkontrollen ermöglichen
Mit dem „Demokratiefördergesetz“ hat der Bundestag diese Woche NGOs finanziell großzügig ausgestattet. Eine NGO ist eine „nichtstaatliche Organisation“, auch oder gerade, wenn sie vom Staat Millionen erhält. NGO-Mitarbeiter können dann als Sachverständige für Vorhaben der SPD; der Grünen und der liberalen Freiheitskämpfer auftreten. Wie Annegret Falter. Die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks findet das Gesetz gut, kritisiert aber, dass der Schutz nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen bestimmte Rechtsnormen zur Geltung kommen solle, während zwar nicht strafwürdiges, aber unethisches Verhalten wie Vernachlässigungen in der Altenpflege nicht erfasst würden.

David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert, dass der Whistleblower-Schutz im öffentlichen Dienst „weitgehend ausgehöhlt“ zu werden drohe, da als Verschlusssache deklarierte Dokumente nicht verwertet werden könnten. Whistleblower heißt auf Deutsch Hinweisgeber oder halt Denunziant. Werdemann möchte den Hinweisiantenschutz auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz anwenden. Käme das, würde einem Beamten schon die Entlassung drohen, wenn er sagt, dass ein Mann und eine Frau ein Kind zeugen. Louisa Schloussen von Transparency International fordert, dass auch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft anonym erstattet werden können. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände stimmt mit den NGO überein und hat grundsätzlich nichts gegen das Gesetz, möchte aber, dass die Betriebe die anonymen Hinweise erst mal selbst aufarbeiten.

Vorwärts in die Vergangenheit:
Faeser reaktiviert Gesinnungsschnüffelei und Berufsverbot
Hildegard Reppelmund vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtet indes, dass gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen „die Sorge vor dem Gesetz sehr groß“ sei. Auch sei es teuer, wenn ein Unternehmen mit gerade mal 50 Mitarbeitern schon eine eigene Meldestelle für Hinweisgeber einrichten muss. Das würde auch „erhebliche Kosten“ bedeuten. Außerdem warnt Reppelmund vor einer Hintertür: Mitarbeiter, die vor einer Kündigung stünden, könnten sich selbst schwerer kündbar machen, indem sie falsche Behauptungen gegen Kollegen aussprechen. Verena Westphal vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) weist darauf hin, dass das Gesetz von Freiheitskämpfer Buschmann und Co, über die Vorgaben der EU hinausgehe.

Das letzte Wort gehört Freiheitskämpfer Buschmann selbst: „Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden“, sagte der Ausschnitt-Sammler im Handelsblatt. Damit übernähmen sie Verantwortung für die Gesellschaft und verdienten daher Schutz vor Benachteiligungen. Die Möglichkeit, dass Kollegen das Gesetz missbrauchen könnten, um anderen Kollegen eins überzubraten, kommt dem Liberalen nicht in den Sinn. Zwar sieht Buschmanns Gesetzentwurf vor: „Der Hinweisgeber ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist“, heißt es im Gesetzentwurf. Nur wie das bei anonymen Anzeigen geahndet werden soll, sagt der Justizminister nicht.

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Kommentare ( 93 )

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EnigmaderZeit
1 Jahr her

Betrübt über die Entwicklung in Deutschland. Ich habe es in einem Gedicht in Worte gefasst: In dunkler Nacht v. @EnigmaderZeit | 17.Dezember 2022 Wer Freiheit im Munde führt und Kontrollorgane schafft Die alle Beamten verdächtig macht Der hat in dunkler Nacht Die Freiheit gegen die Diktatur getauscht Der hat im Rausch der Hypermoral Die selbstregulierenden Kräfte im Staat Gegen Investigativ-Institute ausgewechselt Und sich eine neue Rechtsstaatlichkeit gedrechselt Wer als Parteimitglied eher konservativer Kräfte Der Sache kurzsichtig Beifall klatscht Der hat nicht hingehört Wie man das Vertrauen in Konservatives und in den Liberalismus stört Wie die Gleichschaltung von rechts mit rechtsextrem… Mehr

caesar4441
1 Jahr her

Man kann bereits heute vorhersehen,daß das Hinweisgeberschutzgesetz auch auf alle anderen Bereiche ausgedehnt wird.Denunziation liegt den krauts im Blut.Das hatte bereits Tacitus festgestellt ,er hielt das allerdings für positiv.Aber auch alle Diktatoren halten das für positiv.

moorwald
1 Jahr her

Und wieder werden wir hören: Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten.
Grundsätzlich darf ich als freier Bürger alles verbergen.

moorwald
1 Jahr her

Das Schlüsselwort heißt „verfassungswidrig“. In Zukunft stellt also der Kollege das verfassungswidrige Verhalten (Reden, Tun, Unterlassen…) des Kollegen (m/w/d) fest – wozu dann noch ein BVerfG?
Da bieten sich betriebsinterne Fortbildungslehrgänge an. Denn welcher normale Bürger ist schon im GG so zuhause?

Cimice
1 Jahr her

Es steht zwar im Artikel, aber viele scheinen es überlesen zu haben. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben und EU-Recht in nationales Recht um. Dazu ist sie als Mitgliedsstaat verpflichtet, wie alle anderen Mitgliedsstaaten auch. Das Gesetz kommt ohnehin um über ein Jahr zu spät, es wurde deswegen seitens EU bereits ein Strafverfahren eingeleitet. – Grundsätzlich ist dieses Gesetz für alle verbindlich, für private Unternehmen (ab 50 Mitarbeiter) genauso wie für staatliche Behörden. Es gibt sogar Softwareprodukte dafür auf dem Markt. Warum Beamte besser davon ausgenommen sein sollten, wie hier gefordert, kann ich nicht nachvollziehen. Es muss gleiches Recht… Mehr

Julischka
1 Jahr her

Lehrer haben die Helikoptereltern im Nacken, Polizisten die, von denen sie angespuckt werden und sofort „Racism“ brüllen, wenn man ihnen zu nahe kommt und künftig also noch den einen oder anderen Kollegen, der darauf achtet, daß man ja schön auf Linie ist, in der DDR „Spitzel“ genannt! So kann man Berufe, die eh schon viele nicht mehr machen wollen, noch unattraktiver machen! Der berühmte Schuß ins eigene Knie! Aber dafür haben wir ja dann die Turboeinwanderung, wo’s dann wieder völlig wurscht ist welche Einstellung dieses „Fachkräfte“ diesem Staat gegenüber haben!?

Horologe
1 Jahr her

Na, da hatte die DDR ja schon ordentlich vorgelegt. Bei ca.16 Millionen Einwohnern um die 85 000 hauptamtliche Mitarbeiter bei der Staatssicherheit zuzüglich etwa 160 000 freiberufliche , sogenannte informelle Mitarbeiter. Allerdings waren die Freiberuflichen in ihrer Identität zu mindestens der Stasi vollumfänglich bekannt. Ist das nicht prima und ein gesamtgesellschaftlicher Fortschritt, das nunmehr die Melder voll anonymisiert sind ? Wer mehr zu dieser Thematik wissen will, lese einfach dazu das bekannte Zitat von Frau Bohley. Sie hatte das alles vorausgesehen.

Pigdoc
1 Jahr her
Antworten an  Horologe

Aber das Original der DDR 2.0 war trotz allem besser. Oder wie Heinz Erhardt sagte: „Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre jedoch besser, wenn heute alles gut wär.“
Ich will eigentlich die Zone nicht wieder haben, aber geht es so weiter, lieber die alte DDR als das hier.

Rivarol
1 Jahr her

Das Verhalten der Regierenden erinnert immer mehr an ihre geistigen und politischen Vorläufer wärend der Französischen Revolution 1789 bis 1794. Dort mußten mißliebige Personen aus den „reaktionären“ Kreisen ihre Unschuld vor Robespierre, Saint-Just, Couthon, Fouquier-Tinville .. den Hohepriestern der Macht ebenso beweisen. Auch hier griff vor den Tribunalen der linken Jakobiner die Beweislastumkehr. Normale Bürger, Adlige, Pfarrer …. mußten ihre Unschuld eindeutig belegen. Ansonsten landeten sie bei Sanson, dem Henker, auf der Guillotine. Es gab meist nur den Schuldspruch. Eine bessere Welt sollte entstehen, ein neuer Mensch erschaffen werden. Kreuze wurde entfernt, Kirchen zerstört, eine ander Zeitrechnung eingeführt, Denkmäler aus… Mehr

Martin Mueller
1 Jahr her

Ja ist denn der IM wieder da?…

Und wenn dem so ist, sind dann auch Mielke und Konsorten auferstanden?

Ich denke, Bärbel Bohley hatte recht…

Monika Medel
1 Jahr her

So, so, man kann ja dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Nun ist es aber so, dass wer klagt, der ist beweispflichtig . Also doch Beweisumkehr.