Wieder zwei Niederlagen für „Correctiv“-Gläubige

Weil sie die Suggestionen von „Correctiv“ für bare Münze nahmen, erleben die Plattform Campact und der NDR Pleiten vor Gericht. Für die ARD-Anstalt ist das besonders peinlich.

picture alliance/dpa | Daniel Reinhardt

Zwei weitere Male setzt sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen Falschbehauptungen zur Wehr, die sich auf die manipulativen „Correctiv“-Berichterstattung über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam stützten. Der Erfolg gegen die ARD-Anstalt NDR ist besonders peinlich für den öffentlich-rechtlichen Sender. Denn sie folgte auf eine vorausgegangene Niederlage des NDR vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Das entschied, der Sender dürfe nicht mehr behaupten, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegeben habe. Anders als „Correctiv“, auf dessen Text sich der NDR bezog, hatte die ARD-Anstalt die Suggestion von der Vertreibung als Tatsache dargestellt.

Es könnte teuer werden
Neuer Ärger für den NDR wegen Correctiv-Falschbehauptung
Nach der Entscheidung in der zweiten Instanz weigerten sich die NDR-Verantwortlichen allerdings, die Verbreitung der verbotenen Passagen zu unterlassen, sondern änderten nur deren Wortlaut. Deshalb musste die Kölner Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, einen ungewöhnlichen Schritt unternehmen: sie stellte beim OLG Hamburg einen so genannten Ordnungsmittelantrag, um den Sender durch eine Drohung mit einer Geldbuße zu bewegen, das Urteil endlich anzuerkennen. Ungewöhnlich deshalb, weil man von einer an einen Staatsvertrag gebundenen öffentlich-rechtlichen Anstalt eigentlich erwarten darf, dass sie ein Gerichtsurteil akzeptiert.

Aber selbst die Androhung einer Strafe brachte den NDR nicht dazu, die Justiz ernst zu nehmen. Deshalb verhängte das OLG nun eine Geldstrafe gegen den NDR in vierstelliger Höhe. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der Sender bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt habe.
„Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung“, kommentiert Höcker-Anwalt Carsten Brennecke den Vorgang: „Das überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen.“

Fake News mit juristischen Folgen
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Sollte der NDR nach der ersten Geldstrafe nicht einlenken, sieht das Recht weitere Strafen bis zur Höhe von 250 000 Euro vor. Die Strafe selbst ist nicht das Entscheidende an der juristischen Niederlage – sondern erstens die Erkenntnis, dass die ARD-Anstalt sich nicht rechtstreu verhält, und zweitens, dass sie Gebührengelder zweckentfremdet, um eine bereits untersagte Falschbehauptung weiter verbreiten zu können. Beides dürfte Rundfunkgebühren-Verweigerern neue Argumente liefern.

Die zweite Gerichtsentscheidung des Landgerichts Hamburg traf die grünen-nahe Plattform „Campact“, nach einer Aussage „eine Kampagnen-Organisation, mit der Menschen entschlossen unsere Demokratie verteidigen“. Unter Demokratieverteidigung verstanden die Aktivisten offenbar auch die Verbreitung von Falschbehauptungen: Im Januar 2024 schrieben sie auf ihrer Website unter Berufung auf „Correctiv“, das Hauptanliegen der Teilnehmer auf dem Potsdam-Treffen sei die „massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte“ gewesen, außerdem, dass die Teilnehmer mit einem „Geheimplan“ „Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen“. Die Behauptung über den angeblichen Wahlrechtsentzug hatte noch nicht einmal „Correctiv“ selbst aufgestellt. Campact erfand sie kurzerhand dazu.

Campact verwendet übrigens den Slogan „Fakten statt Fake News“. Die Organisation arbeitet auch indirekt mit dem Bundesfamilienministerium als Partner der Aktion „HateAid“ zusammen.

„Auch dieses Verbot belegt, dass Correctiv mit seinen irreführenden Wertungen den Nährboden für Falschmeldungen bereitet hat, sodass unerfahrene und journalistisch schlecht ausgebildete Aktivisten von Campact nicht zwischen Fakt und Fake unterscheiden können“, kommentiert Anwalt Brennecke die Gerichtsentscheidung.

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Kommentare ( 50 )

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AlexR
25 Tage her

Ganz einfach: egal was „Correctiv“ in den ÖRR einbringt und dafür mal gelegentlich gebremst wird, wir zahlen das mit der Zwangsabgabe. Correctiv kassiert immer.

Sche.ssegal ob gelogen oder nur ein Quantum Wahrheit dahinter steckt. Bei dem Quantum Wahrheit bin ich schon sehr am zweifeln. Eher wird dieser verlogenen Regierung Scholz zugearbeitet. Wie seinerzeit auch der Abrissbirne namens Merkel. Schließlich wurde Correctiv als NGO von Frau Merkel ins Leben gerufen. Natürlich mit einer fürstlichen Versorgung der Denunzianten dort.

Jens Frisch
26 Tage her

„Ordnungsmittelantrag (…) Ungewöhnlich deshalb, weil man von einer an einen Staatsvertrag gebundenen öffentlich-rechtlichen Anstalt eigentlich erwarten darf, dass sie ein Gerichtsurteil akzeptiert.“

Eigentlich sollte man von einer ÖRR Anstalt erwarten, daß sie gut recherchiert und ausgewogen berichtet. Wie gesagt: „eigentlich“.

Fred Katz
26 Tage her

Geldstrafen machen beim ÖRR nur Sinn, wenn die Intendanz das zahlen muss.

Albert Pflueger
26 Tage her

Diese Pest von Correctiv und Konsorten ist jetzt über bezahlte Werbespots bereits bei Amazon als Werbeunterbrechung angekommen.

Schwabenwilli
27 Tage her

„Sollte der NDR nach der ersten Geldstrafe nicht einlenken, sieht das Recht weitere Strafen bis zur Höhe von 250 000 Euro vor“

Lächerliche Summe für diese Anstalt.
Das einzige was diese durch und durch Ideologen zum Nachdenken bringt ist der Verlust der GEZ alles andere ist nicht mehr zu reparieren.

maru
27 Tage her

Es ist klar, daß dem NDR „das bißchen Geld“ nicht wehtut. Sie werden lieber die Strafe bezahlen als nachzugeben.
Was kann denn jetzt weiter dagegen unternommen werden, um die Unterlassung auch DURCHZUSETZEN?

Zack
27 Tage her
Antworten an  maru

Es ist witzlos, den NDR zu einer Geldstrafe zu verdonnern, die der Steuerzahler blecht!
Nur, wenn es „weh“tut, wird Veränderung erreicht.
Z.B mit privater Haftung der Verantwortlichen.
DANN wäre schnell Ruhe im Karton.

Siggi
27 Tage her

„Correctiv“ ist dei verlängerte Werkbank der Faeser, mit der sie ihre kleinen Schweinerein organisiert und umsetzt, so wie bei dem Böhmermann.

Mit der neuen Regierung müssen auch hier die Geldströme genau geprüft werden, denn es gilt immer noch, folge dem Geld. Dann wird der Missbrauch offensichtlich. Wer an der Börse investieren will, sollte die Papierschredderfirmen nicht unbeobachtet lassen. Die haben nächstes Jahr einen Boom.

Christian Freund
27 Tage her

Liebe Richter des OLG Hamburg, eine Geldstrafe gegen einen ÖRR ist doch vollkommen wirkungslos. Eine angemessenere Strafe wäre eine Verpflichtung zur Gegendarstellung, 3 Tage lang in allen Nachrichten der Anstalt jeweils eine Minute.

AlexR
27 Tage her

Noch viel zu wenig. Jeder der angeblich neutralen Journalisten, vor allem die im ÖRR einschließlich dem Intendanten sollten Strafen aus ihrem eigenen Säckel bezahlen müssen. Tom Burow wäre vermutlich ruiniert. Macht aber nix.

Benedictuszweifel
27 Tage her
Antworten an  AlexR

Der Konjunktiv existiert nicht in der Realität. Wenn Sie dem ÖRR und diesen NGOs real das Handwerk legen wollen: Haben Sie nur eine(!) Wahl.

Werner Geiselhart
27 Tage her

Campact ist so eine Art Verleumderorganisation, die man mieten kann, wenn man jemandem fertigmachen will, sozusagen Mietverleumder.
In meinem Wahlkreis gabs vor der letzten BTW eine Kampagne gegen CDU Bareiß, weil er angeblich ein „Klimaleugner und Atomfreund“ ist. Sein Konkurrent war übrigens Kretschmann jun., da möge sich jeder seine eigenen Gedanken drüber machen.
Ich sage nur „Unsere Demokratie, unsere Sturmabteilung“