ARD und ZDF: erst Falschbehauptung, dann fehlende Einsicht vor Gericht

In zwei Verfahren – eins gegen den NDR, eins gegen das ZDF – präsentieren sich die Öffentlich-Rechtlichen in denkbar schlechtem Licht. Der NDR ignoriert sogar ein Urteil

picture-alliance/ dpa | G Breloer - Collage: TE

Für die Öffentlich-Rechtlichen läuft es nicht gut: sowohl ARD als auch ZDF kommen aus dem juristischen Ärger nicht heraus. Teuer könnte es in beiden Fällen werden. Der NDR erhielt in der vergangenen Woche schon den zweiten Ordnungsmittelantrag aus der Kanzlei Höcker, die den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vertritt. Der Jurist gehörte zu den Teilnehmern des Treffens in Potsdam am 25. November 2023, das von der staatlich mitfinanzierten Plattform „Correctiv“ kontrafaktisch zu einem zweiten Wannseetreffen umgedichtet worden war.

Während „Correctiv“ selbst seinen Text auf Suggestionen und Meinungen baute, verbreitete die vom NDR verantwortete Tagesschau die Behauptung, bei der Zusammenkunft in Potsdam wäre die massenhafte Ausweisung von Deutschen mit Migrationshintergrund geplant worden, als Tatsache. Dagegen klagte Vosgerau, und bekam vom Hanseatischen Oberlandesgericht Recht. Die Richter untersagten es dem NDR, die Falschdarstellung weiter zu verbreiten.

Allerdings entfernte der Sender die entsprechenden Passagen nicht überall von seinem Webauftritt – sie ignorierten das Obergericht einfach. Damit brachte die öffentlich-rechtliche Anstalt die Kanzlei Höcker dazu, einen relativ seltenen Schritt zu unternehmen: Anwalt Carsten Brennecke stellte für Vosgerau einen so genannten Ordnungsmittelantrag. Falls sich der NDR dem Urteil immer noch nicht fügen sollte, kann er auf diesem Weg mit einer Geldstrafe belegt werden. Aber selbst diese Aussicht bewegte die ARD-Anstalt nicht dazu, den Gerichtsbeschluss endlich richtig umzusetzen. Die Verantwortlichen des Senders änderten die beanstandeten Texte nur minimal, ohne den Kern der (falschen) Aussagen anzutasten. Doch selbst der zweite Ordnungsmittelantrag führte nur dazu, dass der NDR die Texte lediglich erneut leicht umformulierte. So heißt es beim NDR jetzt nach den geringfügigen Veränderungen: „Bei dem Treffen in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker und Mitglieder der WerteUnion teilnahmen, ging es auch um sie: Die dort diskutierten Pläne, massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu verdrängen, betrafen Informationen des Recherchenetzwerks Correctiv zufolge auch „nicht-assimilierte“ Ausländer. Davon könnten laut Correctiv auch Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft betroffen sein.“

Interessanterweise erklärte selbst „Correctiv“ bei einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, die angeblich geplante Vertreibung von Deutschen mit Migrationshintergrund sei gar keine Tatsachenbehauptung, sondern nur eine Meinung ihrer Autoren. Da der ARD-Sender sich also nach wie vor hartnäckig weigert, ein Gerichtsurteil anzuerkennen, legte die Kanzlei Höcker mit einem zweiten Ordnungsmittelantrag nach. „Die Tagesschau versucht mit allen Mitteln, die Desinformationskampagne aufrecht zu erhalten“, kommentiert Anwalt Brennecke den Vorgang: „Sie hat die Berichterstattung lediglich kosmetisch angepasst. Auch nach Anpassung erweckt der Bericht beim Leser aber den falschen Eindruck, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden. Daher wurde ein weiterer Ordnungsmittelantrag notwendig.“

Wenn jemand ein Gerichtsurteil nicht befolgt, können als Ordnungsmittel bis zu 250 000 Euro Geldstrafe verhängt werden, ersatzweise auch Haft gegen die Verantwortlichen – in diesem Fall den Intendanten und andere Mitglieder des NDR-Führungszirkels. In der Praxis beläuft sich die übliche Strafe für die Wiederholung einer nur leicht abgeänderten verbotenen Aussage allerdings nur auf 5000 Euro. Bleibt jemand trotz einer verhängten Strafe dabei, kann der Betrag aber schnell steigen. Es gibt in der konkreten Auseinandersetzung mit dem NDR nur einen Haken: das Geld zahlen nicht die Verantwortlichen – sondern die Gebührenzahler. Die NDR-Führungscrew kann und will offenbar austesten, wie weit sie gehen kann. Offenbar bedenken die Medienleute in Hamburg aber einen Punkt nicht: sie liefern Bürgern, die entweder überlegen, ob sie weiter Rundfunkbeitrag zahlen sollten oder ihn schon verweigern, die Argumente frei Haus. Erstens führt die ARD ihre eigene Argumentation ad absurdum, sie sei ein Bollwerk von Rechtsstaat und Demokratie, wenn sie demonstrativ ein Gerichtsurteil ignoriert. Zweitens wäre es ein Missbrauch von Gebührengeldern, wenn es dazu eingesetzt würde, weiter rechtswidrige Inhalte zu verbreiten.

Zumindest ähnlich sieht es für das ZDF aus. Der Sender steht zurzeit vor dem Landgericht München – verklagt von Arne Schönbohm, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie. Innenministerin Nancy Faeser wollte den CDU-Mann offenbar loswerden. Passenderweise dazu unterstellte Jan Böhmermann in seiner Sendung vom 7. Oktober 2022, Schönbohm unterhalte Kontakte zu russischen Gemeindienstkreisen, nannte ihn einen „Cyberclown“ und zeigte eine Fotomontage mit Schönbohm im Clownskostüm und der Frage in kyrillischer Schrift, ob der Sicherheitsexperte immer noch „Kontaktperson“ der russischen Seite sei. Faeser nahm die Sendung zum Anlass, Schönbohm mit der Begründung von seinen Posten zu entfernen, durch die Berichterstattung sei ihr Vertrauen in ihn erschüttert. Schon in der disziplinarischen Vorermittlung, die Schönbohm gegen sich selbst beantragte, erwiesen sich Böhmermanns Behauptungen als haltlos. Die Innenministerin regelte die Angelegenheit für sich, indem sie dem strafversetzten und öffentlich angeprangerten Beamten eine Art Schweigegeld aus Steuermitteln zahlte. Das ZDF, das die Falschbeschuldigung gegen ihn überhaupt erst in Gang gebracht hatte, verklagte Schönbohm wie erwähnt auf Schadensersatz. Der Sender behauptete auch bei der Verhandlung in der vergangenen Woche, korrekt recherchiert zu haben – legte allerdings keinerlei Belege vor, die Böhmermanns Tiraden gegen den Beamten hätten stützen können. Der Vorsitzende Richter Bernhard Zeller erklärte, er halte die Klage Schönbohms für berechtigt, und sprach von einer „im schweren Maße herabwürdigenden Tatsachenbehauptung“ des ZDF. Trotzdem lehnte der Mainzer Sender einen von dem Richter angeregten Vergleich ab, sondern beharrte ähnlich stur wie der NDR auf seiner Position. Ob am Ende die von Schönbohm geforderten 100 000 Euro stehen oder eine andere Summe, ist offen. Allerdings darf es als ziemlich sicher gelten, dass die öffentlich-rechtliche Anstalt einen erheblichen Betrag zahlen muss, wenn am 28. November in München das Urteil fällt.

Sollte der Sender auch hier die Strafe aus Gebührengeldern begleichen, statt die Rechnung an Böhmermann und dessen Produktionsfirma weiterzureichen, hätten kritische Beitragszahler ein ähnliches Verweigerungsargument an der Hand wie im Fall Tagesschau und „Correctiv“. Außerdem würde es einen enormen Reputationsschaden bedeuten, wenn ein Gericht die Verantwortung des ZDF für einen Rufmord feststellt. ARD und ZDF erwarten eine Erhöhung der Rundfunkgebühr ab 2025. Den Unwillen von Abgeordneten und Bürgern, diesen Wunsch zu erfüllen, dürften die Anstalten mit den Falschbehauptungen und ihrem trotzigen Verhalten vor Gericht noch weiter steigern.

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Kommentare ( 63 )

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DuMeineGuete
17 Tage her

Soweit ich das richtig mitbekommen habe, hatte Herr Vosgerau „nur“ einen zivilrechtlichen Prozess gegen den NDR in die Wege geleitet. Warum eigentlich keinen strafrechtlichen Prozess? Die Straftatsbestände wie üble Nachrede, Verleumdung bis hin zu Volksverhetzung wären doch sicherlich gegeben gewesen und hätten nicht nur zu Geldstrafen, sondern u.U. zu Haftstrafen der verantwortlichen Personen geführt! Haben wir in der Rechtsprechung mittlerweile auch schon eine „regelbasierende Ordnung“? Also kann sich dann ein Messerstecher künftig auch eher nach Zivilrecht verurteilen lassen, weil er beispielsweise mehrfach schwarz gefahren ist und die eigentliche Tat, eine Mordtat, bleibt dann ungesühnt?

Lizzard04
17 Tage her

Ich bin für Haft der Verantwortlichen (Intendanten). Die Zahlung der Strafe von den eingetriebenen Zwangsgebühren wäre ein weiterer Skandal, über den sich die Verantwortlichen im ÖR zurecht vermutlich lachend auf die Schenkel schlagen dürften!

DDRforever
17 Tage her

NDR???? Ich wusste gar nicht das es neben dem ersten und zweiten DD, äh, BRD Fernsehen noch andere Sender gibt.

Rob Roy
17 Tage her

auch „nicht-assimilierte“ Ausländer. Davon könnten laut Correctiv auch Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft betroffen sein.“

Wenn Ausländer eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, deutet dies darauf hin, dass sie zwei Pässe besitzen. In dem Fall ist es möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. So könnte man schwerstkrimninelle Migranten abschieben, wie z.B. Clan-Mitglieder. Daran ist nichts verkehrt.

Paprikakartoffel
17 Tage her
Antworten an  Rob Roy

Das ist durchaus denkbar, ändert aber nichts daran, daß abgeschoben dann ein ehemaliger deutscher Staatsangehöriger würde. Die Aussage bleibt also auch bei wohlwollender Betrachtung falsch. Zumindest hätten sie schreiben müssen „mit doppelter Staatsangehörigkeit“.

Last edited 17 Tage her by Paprikakartoffel
Chris Friedrich
17 Tage her

Jetzt wäre es an der Zeit, den Bürgern aufzuzeigen, wie er gegen diese Gebühreneintreiberei vorgehen kann. Es kann doch nicht sein, dass sich in diesem Land jede Partei und jede öffentliche Organisation, jede NGO profilieren und gesundstoßen kann. Es muss doch endlich einmal Schluss mit diesem Selbstbedienungsladen Deutschland sein.

hansgunther
17 Tage her

Sammelklagen mit Zahlungstop! Die genannten beiden unten beschrieben manipulativen Vorgänge plus die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Leipzig, Klage einer Frau. Erstens – der Rundfunkbeitrag sei finanzverfassungsrechtlich in Wahrheit eine Steuer. Zweitens – inhaltlich gebe es ein „generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt. Sollten einem Juristen die Grundlage für eine umfassende GEZ Gebührenverweigerung per Einspruch und Zahlungsverweigerung durch die Beitragszahler den juristisch, organisatorischen Rahmen bieten, hier tätig zu werden. Jeder Verweigerer zahlt eine 3 Monatspauschale an den Anwalt zur Klärung der rechtlichen Einhaltung der Staatsverträge im Auftrag der Zahlungsverweigerer. Der generelle Beitrag wird ab Einzahlung auf das Anderkonto… Mehr

Last edited 17 Tage her by hansgunther
Kassandra
17 Tage her
Antworten an  hansgunther

Ra Steinhöfel war wohl schon einmal an solcher Sache dran – allerdings bevor sie im örr wie jetzt Tag für Tag sichtbar außer Rand und Band gerieten und so gut wie in jeder Sendeminute, schaut man über alle Sender des örr, den Rundfunkstaatsvertrag verletzten. Hallo Meinung mit Peter Weber waren da mit engagiert – vielleicht lässt sich das „aufwärmen“?

Edmund
18 Tage her

Neben dem ÖRR betreibt der Staat weitere Medien, die direkt aus Steuermitteln finanziert werden, z.B. den Nachrichtensender „Deutsche Welle“ (DW).
In deren Beiträgen (auf Englisch) geht es kaum um Deutschland. Was soll das?

Jbaumann
18 Tage her

Solange es kein Urteil gibt, das die Rechte der Beitragszahler stärkt, hat dieser Artikel keine Aussage. Die ÖR werden weiter ohne jeden Skrupel Beitragsgelder „verbrennen“. Wenn das Geld knapp wird, wird halt mit Hilfe der Politik der Beitrag erhöht. Es sollte generell in der Rechtsprechung festgelegt werden, dass „Verurteilte“ persönlich und für Strafzahlungen für begangene Straftaten aufkommen müssen und keinesfalls Steuergelder oder Rundfunkbeiträge dafür genutzt werden dürfen. Wenn Privatpersonen für die Strafen anderer aufkommen wollen, kann man sie natürlich nicht hindern. Dem Gericht muss ja klar sein, dass, welche Strafzahlung auch immer angeordnet wird, diese vom Beitragszahler beglichen wird. Auf… Mehr

Paprikakartoffel
17 Tage her
Antworten an  Jbaumann

muß nicht sein. Böhmermann hat eine eigene Produktionsfirma. Die hat den Mist verbockt. Ähnlich wie ein wegen Warenmängeln dem Kunden haftender Verkäufer kann der Sender die Rechnung an Böhmermann durchreichen. Meines Erachtens müssen sie das sogar, weil sie das Geld der Gebührenzahler und damit fremdes Geld verwalten (ein Unternehmer könnte auch wirtschaftlich gegen den Rückgriff entscheiden). Anscheinend hat der Sender das nicht einmal vor. Sonst hätte er im Zivilprozeß Böhmermann den „Streit verkünden“ lassen. Das führt dazu, daß Böhmermann (bzw dessen Produktionsfirma, die den Vertrag mit dem Sender hat) eine Verurteilung des Senders im Rückgriffsprozeß gegen sich gelten lassen muß.… Mehr

Endlich Frei
18 Tage her

Kein Mensch braucht die ÖR. Kein Mensch braucht Zwangsgebühren.
Ich bin überzeugt, dass sich dies mit der AFD ändern wird. Da dies auch die Sender wissen und die Wahl der AFD auch zum existentiellen Problem der Sender wird, können diese die Wahrheit über den Zustand unserer Gesellschaft (z. B. in der Migrationsfrage) nur leugnen und uns Falschinformationen aussetzen.

Last edited 18 Tage her by Endlich Frei
Felix Fortinbras
18 Tage her

Ob das Zahlen von vermeidbaren Zwangsmitteln aus Gebührengeld nicht den Tatbestand der Untreue erfüllt und für die Verantwortlichen in einem Strafverfahren münden könnte?

Paprikakartoffel
17 Tage her
Antworten an  Felix Fortinbras

Liegt vor allem nahe, wenn sie sich das Geld nicht von Böhmermann wiederholen. Untreue kann aber nur vorsätzlich begangen werden. Sie werden es wir juristische Schlamperei aussehen lassen, wenn der Anspruch – hoppla! – plötzlich verjährt ist. Hat bei CumEx ja auch funktioniert… jedenfalls beinahe…

Last edited 17 Tage her by Paprikakartoffel