Tichys Einblick
Ulrich Vosgerau

Abmahnung gegen Correctiv – und neue Falschbehauptungen

Ein Jurist geht gegen das Medienunternehmen wegen seines Berichts über den angeblichen „Geheimplan“ vor. Gleichzeitig liegen bei Correctiv offenbar die Nerven blank: Die Plattform rudert zurück – und führt sogar eine klammheimliche Änderung im Netz durch.

IMAGO / Bihlmayerfotografie

Die Anwaltskanzlei Höcker hat heute im Auftrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Abmahnung an die Medienplattform Correctiv verschickt, die das Unternehmen auffordert, Behauptungen gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem privaten Treffen im „Landhaus Adlon“ am 25. November 2023 zu unterlassen. Correctiv hatte am 10. Januar über das Treffen unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ berichtet, und dabei behauptet, es habe sich um ein „geheimes Strategietreffen“ von Rechtsextremen und AfD-Politikern mit dem Ziel gehandelt, einen „Plan“ zur millionenfachen Ausweisung von Migranten aus Deutschland zu besprechen.

In Wirklichkeit handelte es sich bei der Veranstaltung in Potsdam überwiegend um die Vorstellung des schon länger bekannten Buchs von Martin Sellner „Regime change von rechts“. Mehrere Teilnehmer des Treffens, darunter auch Ulrich Vosgerau, bestreiten den Kern der Correctiv-Darstellung: nämlich, dass es auch um die massenhafte „Deportation“ von Migranten mit deutschem Pass gegangen sei. Vosgerau geht insbesondere gegen aus seiner Sicht falsche Behauptungen von Correctiv über seinen Vortrag vor, der sich mit rechtlichen Problemen bei der Briefwahl befasste.

Das Medienunternehmen Correctiv gerät nicht nur rechtlich unter Druck. Nachdem die Plattform mit seinem Bericht landesweit Großkundgebungen auslöste, unterstützt von öffentlich-rechtlichen Medien und Regierungspolitikern, rudert das Medienunternehmen nun zurück – allerdings auf eine Weise, die noch mehr Zweifel an seiner Seriosität weckt. Im ARD-Presseclub am Sonntag behauptete Correctiv-Mitarbeiterin Anette Dowideit, ihr Medium habe den Bezug zwischen dem Treffen in Potsdam und der Wannsee-Konferenz, bei der Spitzen des NS-Staates 1942 den Mord an den europäischen Juden besprachen, gar nicht hergestellt. Das hätten nur andere Medien getan. Auch den Begriff „Deportation“ habe Correctiv nie verwendet.

Diese Darstellung ist ganz offenkundig falsch. In dem Correctiv-Text vom 10. Januar 2024 heißt es raunend: „Was Sellner entwirft, erinnert an eine alte Idee. 1940 planten die Nationalsozialisten, viel Millionen Juden auf die Insel Madagaskar zu deportieren. Unklar ist, ob Sellner die historische Parallele im Kopf hat. Womöglich ist es auch nur Zufall, dass die Organisatoren gerade diese Villa für ihr konspiratives Treffen ausgewählt haben: Knapp acht Kilometer entfernt von dem Hotel steht das Haus der Wannseekonferenz, auf der die Nazis die systematische Vernichtung der Juden koordinierten.“ Auch in der Ankündigung des Buchs „Der AfD-Komplex“, mit dem Correctiv offenbar seine Geschichte vermarkten will, kam ursprünglich das Wort „Deportation“ vor. Etwa zeitgleich mit Dowideits Behauptung änderte Correctiv heimlich den Ankündigungstext im Netz.

Auch eine zweite Behauptung der Correctiv-Mitarbeiterin im Presseclub stellt sich als eklatante Falschbehauptung heraus. Dort erklärte Dowideit: „Wir werden nicht von der Regierung bezahlt.“ Correctiv finanziere sich durch Zuwendungen von „Stiftungen und Dauerspendern“. In Wirklichkeit erhielt Correctiv allein im Jahr 2023 insgesamt 431.059,85 Euro aus der Bundeskasse – hinter diesem Sammelbetrag verbergen sich mehrere einzelne staatliche Zuwendungen. Zusätzlich flossen 2023 insgesamt 145.338 Euro von der Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2022 erhielt Correctiv 198.500 Euro aus der Kasse der Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth. Zu den Gebern auf Staats- und Regierungsseite gehörten in den vergangenen Jahren außerdem: die Staatskanzlei NRW, die Bundeszentrale für politische Bildung, dazu die mit Steuergeld ausgestattete grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung.

Auf X (vormals Twitter) reagierte Dowideit auffallend dünnhäutig, als andere Nutzer sie zu den Umständen der Informationsbeschaffung von Correctiv fragten. Sie blockte mehrere Nutzer, schließlich erklärte Dowideit, sie verlasse jetzt die Plattform X.

Offenbar herrscht bei dem Unternehmen mittlerweile eine erhebliche Nervosität. Auf X betonten einige Nutzer, bis jetzt gebe es ja keine Klage gegen Correctiv. „Das ist der spezifische Wahrheitsbegriff von Correctiv“, meint Ulrich Vosgerau dazu: „Nach der Abmahnung laufen Fristen bis Anfang Februar. Wenn Correctiv bis dahin bestimmte Behauptungen nicht unterlässt, erfolgt die Klage.“ Die Aussage: ‚es gibt ja noch keine Klage’ erzeuge auch hier wieder einen falschen Eindruck – nämlich den, es gebe kein juristisches Vorgehen gegen das Medienunternehmen.

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