Zwei Linke-Mitglieder beantragen Parteiausschluss von Ramelow

Zwei Linke-Mitglieder wollen Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow aus der Partei klagen. Ein entsprechendes Schreiben ist bei der Schiedskommission der Linken in Thüringen eingegangen. Hintergrund ist Ramelows Haltung zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. 

IMAGO / Jacob Schröter

Die Linkspartei scheint die Selbstzerfleischung für eine politische Strategie zu halten. Nachdem die zweifellos klügste Frau dieser Partei, Sahra Wagenknecht, wegen einer Abweichung vor allem in Fragen der Einwanderung bei den Genossen in Ungnade gefallen ist, und seit langem schon mit der Idee einer neuen Partei in Verbindung gebracht wird, haben sich zwei sächsische Parteimitglieder nun den einzigen Ministerpräsidenten der Linken vorgeknöpft. Sie beantragten den Parteiausschluss von Bodo Ramelow.

Ein entsprechendes Schreiben ist bei der Schiedskommission der Linken in Thüringen eingegangen. Hintergrund ist Ramelows Haltung zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Er hatte sich kürzlich für Waffenlieferungen an die Ukraine ausgesprochen und erklärt, „jeder, der angegriffen wird, hat das Recht, sich zu verteidigen“. Damit stellte sich der Ministerpräsident ausdrücklich gegen die Linie der eigenen Parteiführung. Die Antragsteller schreiben, sie seien vom Glauben an den „`Genossen` Ramelow nun vollständig abgefallen“.

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Sie fragen rhetorisch, warum nur die Interessen der USA gelten und russische Interessen hingegen immer wieder ignoriert würden. Ramelow nehme die Vernichtung der Menschheit in einem nuklearen Inferno in Kauf, so die beiden Antragsteller. Ramelow sei aus der Partei auszuschließen, „denn mit seinem Auftreten spaltet er unsere Partei noch mehr und gefährdet deren Existenz“. Schließlich habe sich selbst Sachsens CDU-Chef Michael Kretschmer gegen Waffenlieferungen ausgesprochen.

Ramelow selbst erklärt, er sehe dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen. „Das ist eine Option zu mehr Klarheit und Erkenntnis innerhalb der Partei“, glaubt der Regierungschef. Ramelow hat bis Mitte Januar Zeit, zum Ausschlussantrag Stellung zu nehmen. Dann wird die Thüringer Schiedskommission entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Laut Schiedsordnung der Partei ist „bei zulässigen und nicht offensichtlich unbegründeten Anträgen“ das Verfahren zu eröffnen, „wenn eine Verletzung von Rechten aus der Parteizugehörigkeit, der Satzung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen schlüssig vorgetragen wird“. Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Die Antragsteller haben den Antrag offenbar auch an den Bundesvorstand der Partei geschickt.

Mit Material von dts

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