Mehr als 90 Prozent der Deutschen wollen kleineren Bundestag

Nach einer Umfrage spricht sich eine Mehrheit für eine Reform des Wahlrechts aus. Auch der Steuerzahlerbund macht Druck. Jetzt müsste nur noch die Politik handeln.

IMAGO / Political-Moments

Neun von zehn Deutschen wollen, dass der Bundestag von seiner Rekordgröße wieder auf das in der Verfassung vorgesehene Normalmaß schrumpft. Nach einer Umfrage des Demoskopie-Instituts Civey vom 24. bis 27. Mai antworteten auf die Frage: „Sollte das Wahlrecht reformiert werden, um die Zahl der Bundestagsabgeordneten zukünftig niedriger zu halten?“ 80,4 Prozent der Befragten mit: „ja, auf jeden Fall“, weitere 10,9 Prozent mit „eher ja“. Eine Zustimmung von über 90 Prozent zu einer politischen Frage gilt als sehr selten. In der Umfrage blieben 4,5 Prozent unentschieden, nur 2,2 Prozent votierten mit „eher nein“ und 2 Prozent mit „auf keinen Fall“.

Der Deutsche Bundestag erreichte nach der Wahl 2021 eine bisher einmalige Größe von 736 Abgeordneten. Die jährlichen Kosten für das Riesenparlament belaufen sich mittlerweile auf über eine Milliarde Euro. Weltweit zählt der Bundestag damit zu den größten und teuersten Parlamenten.

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Das Grundgesetz sieht eigentlich eine Normgröße von 598 Parlamentariern vor – 299 Wahlkreis- und 299 Listenabgeordnete. Durch die Überhangs- und Ausgleichsmandate ergeben sich allerdings seit Jahren weit höhere und von Legislatur zu Legislatur steigende Abgeordnetenzahlen. In der Wahlperiode ab 2002 kam der Bundestag noch mit 603 Parlamentariern aus, 2017 waren es schon 709 Mandatsträger, ab September 2021 dann 736.

Der Bundestag beschloss zwar eine Mini-Reform, die verhinderte, dass das Parlament noch weiter anwächst. Zu einer echten Verkleinerung rangen sie sich bisher nicht durch.

Genau diese Schrumpfkur will jetzt der Bund der Steuerzahler mit einer bundesweiten Petition durchsetzen. Darin fordert er die Rückkehr zu einer Größe, die fast exakt den Vorgaben der Verfassung entspricht, nämlich der von 500 Sitzen. Nach der Berechnung des Bundes der Steuerzahler würde diese Verkleinerung Kosten von 700 Millionen Euro pro Legislaturperiode sparen.

Bis jetzt gibt es im Bundestag noch keinen konkreten Anlauf, um eine entsprechende Wahlrechtsänderung in Angriff zu nehmen.

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