Nach Dirigenten-Rauswurf: Strafanzeige gegen Münchner OB wegen Nötigung

Weil das Stadtoberhaupt Dieter Reiter von Valeri Gergiev eine Erklärung gegen Putin forderte und ihm kündigte, als der Musiker sich weigerte, zeigte ihn ein Bundestagsabgeordneter an. Die Staatsanwaltschaft prüft nun.

IMAGO / Rolf Poss

Für Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat der Rauswurf des Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker Valeri Gergiev möglicherweise strafrechtliche Folgen. Reiter hatte von dem russischen Dirigenten eine öffentliche Distanzierung von Putins Angriffskrieg gefordert und ihm mit Entlassung gedroht, sollte er diese Erklärung nicht bis zum Abend des 28. Februar abgeben. Gergiev, der das Orchester seit vielen Jahren leitet, hatte sich bis dahin nicht zu dem Krieg geäußert, gab aber die geforderte Stellungnahme nicht ab. Darauf kündigte ihm Reiter am 1. März fristlos. Der Bundestagsabgeordnete der AfD Petr Bystron und der Münchner Rechtsanwalt Peter Solloch sehen in diesem Vorgehen eine versuchte Nötigung. Sie erstatteten am 7. März eine entsprechende Strafanzeige.

Solloch argumentiert darin, aus einem Vertrag ergebe sich „kein Anspruch gegenüber einem Künstler, dass dieser öffentliche Erklärungen mit einem politischen Inhalt abgibt. Schon gar nicht solche, die von seinem Dienstherren vorgegeben werden und letztlich die Unterwerfung unter seine politische Linie darstellen.“

Reiters Ankündigung, den Chefdirigenten im Weigerungsfall zu entlassen, stelle eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs dar. Die Druckausübung, so Solloch, sei „ein Angriff auf die Willensfreiheit des Betroffenen“. In dem einschlägigen Paragrafen heißt es:

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn jemand „seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht“.

Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte den Eingang der Strafanzeige. „Es wird derzeit geprüft, ob aufgrund der Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist“, erklärte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage von TE.

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