Nach Dirigenten-Rauswurf: Strafanzeige gegen Münchner OB wegen Nötigung

Weil das Stadtoberhaupt Dieter Reiter von Valeri Gergiev eine Erklärung gegen Putin forderte und ihm kündigte, als der Musiker sich weigerte, zeigte ihn ein Bundestagsabgeordneter an. Die Staatsanwaltschaft prüft nun.

IMAGO / Rolf Poss

Für Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat der Rauswurf des Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker Valeri Gergiev möglicherweise strafrechtliche Folgen. Reiter hatte von dem russischen Dirigenten eine öffentliche Distanzierung von Putins Angriffskrieg gefordert und ihm mit Entlassung gedroht, sollte er diese Erklärung nicht bis zum Abend des 28. Februar abgeben. Gergiev, der das Orchester seit vielen Jahren leitet, hatte sich bis dahin nicht zu dem Krieg geäußert, gab aber die geforderte Stellungnahme nicht ab. Darauf kündigte ihm Reiter am 1. März fristlos. Der Bundestagsabgeordnete der AfD Petr Bystron und der Münchner Rechtsanwalt Peter Solloch sehen in diesem Vorgehen eine versuchte Nötigung. Sie erstatteten am 7. März eine entsprechende Strafanzeige.

Solloch argumentiert darin, aus einem Vertrag ergebe sich „kein Anspruch gegenüber einem Künstler, dass dieser öffentliche Erklärungen mit einem politischen Inhalt abgibt. Schon gar nicht solche, die von seinem Dienstherren vorgegeben werden und letztlich die Unterwerfung unter seine politische Linie darstellen.“

Reiters Ankündigung, den Chefdirigenten im Weigerungsfall zu entlassen, stelle eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs dar. Die Druckausübung, so Solloch, sei „ein Angriff auf die Willensfreiheit des Betroffenen“. In dem einschlägigen Paragrafen heißt es:

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn jemand „seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht“.

Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte den Eingang der Strafanzeige. „Es wird derzeit geprüft, ob aufgrund der Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist“, erklärte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage von TE.

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Kommentare ( 102 )

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monsalvat
2 Jahre her

Die Obermoralisten von der SPD. Ihm wird nichts passieren, denn die Politik ist in Deutschland gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt. Im Übrigen finde ich es ungeheuerlich, wie jetzt mal wieder eine Gruppe von Menschen ausgegrenzt und verfolgt werden. Diesmal sind es die Russen. Mir wird schlecht.

d.rahtlos
2 Jahre her

Zumindest die fristlose Kündigung dürfte in diesem Fall unwirksam sein. Aber solange korrupte Gestalten wie Feldmann in FFM noch auf ihrem Posten bleiben, wird in diesem Staat nichts passieren.

Stefferl
2 Jahre her
Antworten an  d.rahtlos

Nicht zu vergessen: der Warburg-„Mitarbeiter“ Scholz, die Frau Ohne-Doktor Giffey, die Image-besorgte-aber-in-der-Krise-versagende Spiegel, usw.

Zonen Gaby
2 Jahre her

Die sozialdemokratischen Warner und Mahner, die keine Gelegenheit im Kalender auslassen, um mich an 80 Jahre alte Untaten zu erinnern, sind selber in Vielzahl totalitaristisch bis ins Mark. Bis in die Gehirne hinein will man regieren, wer kritisch ist oder sich nicht bekennt, wird unter Druck gesetzt, es ist öffentlich Abbitte zu leisten, sonst wird man aus dem Arbeitsleben entfernt. In der DDR wäre das nicht anders versucht worden, aber da haben die Zwangsbeglücker von der SPD ja auch schon die Hälfte der SED gestellt. Es ist die DNA dieser Partei. Lediglich ein von echten Demokraten geschriebenes GG weist diese… Mehr

Cangrande
2 Jahre her

Ich selber habe bereits am 27.02.2022 Strafanzeige per E-Mail erstattet. (Und das in einer Pressemitteilung vom 28.02.2022 u. a. auch Tichy’s Einblick mitgeteilt. Interessiert aber natürlich niemanden, wenn das von einem Unbekannten kommt).
Nach einer Erinnerung vom 09.03.22 hat mir die StA München unter dem 11.03.2022 das Az. mitgeteilt:
115 Js 121198/22.

Der Text meiner Anzeige sowie weitere Einzelheiten zum Fall „Gergiev“ sind meinem Blogpost
„Staatlicher Gesinnungsterror in München und Hamburg gegen russischen Dirigenten: STRAFANZEIGEN gegen Münchener OB und Intendanten der Hamburger Elbphilharmonie“ vom 27.02.2022 ff.
zu entnehmen.

Juergen P. Schneider
2 Jahre her

So sind sie halt, unsere Vorzeigedemokraten. Sie haben immer die richtige Haltung und wer sie nicht hat, der kann sich auf etwas gefasst machen. Ein despotischer Oberbürgermeister verlangt, dass ein Dirigent sich von einem Despoten distanziert. Ungeheuer glaubwürdig.

eifelerjong
2 Jahre her
Antworten an  Juergen P. Schneider

Das Schlimmste allerdings ist, dass diese Figuren sich über die Jahrzehnte diese Republik so zum eigenen Vorteil zurechtgebogen, das System so pervertiert haben, dass Sie tatsächlich glauben, es wäre ein Naturgesetz, so handeln zu dürfen.

Joama
2 Jahre her

Dass ein Chefdirigent wegen seiner Herkunft gefeuert wird, und weil er nicht bereit ist, eine geforderte politische Gesinnung zu äußern – die mit seiner Amtsausübung überhaupt nichts zu tun hat – ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein ungeheuerlicher, vollkommen unakzeptabler Vorgang. So etwas gehört ausschließlich in totalitäre Diktaturen. In einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, hätte ein solcher Skandal einen öffentlichen Aufschrei aller Demokraten und schließlich den Rücktritt des Oberbürgermeisters nach sich ziehen müssen. Aber nichts dergleichen. Nichts!!! Als ich von dem Vorgang hörte, habe ich meine aufwallende Empörung schnell weggesteckt und einfach resigniert abgeschaltet. Man kann ja doch nichts… Mehr

powerage
2 Jahre her

Als die tz München über den Fall berichtete ist mir in den Kommentaren ein Aspekt aufgefallen, der genauso skandalös ist. Der Dirigent dieses staatlichen Orchesters verdient 1,8 Mio € im Jahr, das ist etwa 5 mal soviel wie der Bundeskanzler verdient,und das gesamte Orchester wird pro Jahr mit 15 Mio Steuergeld von der Stadt München subventioniert, das darf doch nicht wahr sein. Neben den vielen anderen Bereichen, in denen der Staat das hart erarbeitete Steuergeld sinnlos verschwendet, darf auch hier mal die Frage gestellt werden, ob hier nicht gnadenlos der Rotstift angesetzt werden muss. Es werden ja auch noch die… Mehr

Juergen P. Schneider
2 Jahre her
Antworten an  powerage

Aber, aber Sie werden doch nichts dagegen haben, dass die Aldi-Kassiererin dem Chefarzt das Kulturerlebnis subventioniert. 😉

Judith Panther
2 Jahre her

Paragraph 240 StGB? Den gibt es nicht. Ausgeschlossen. Die Pharmarionetten an der Regierung z.B. nötigen uns Bürger doch schon die ganze Zeit unter „Androhung empfindlicher Übel“, wie z.B. Jobverlust etc. dazu, einen gefährlichen und in vielen Fällen tödlichen Eingriff zu dulden! Wenn es sowas wie „§ 240“ oder ein „Strafgesetzbuch“ wirklich gäbe müßte man es doch daran erkennen, daß Leute, die ihr Amt auf derart verbrecherische Weise mißbrauchen, längst im Knast hocken. Aber nein – sie laufen draußen frei herum! Also existiert kein „§ 240“ oder wie das Ding heißt – und damit Pasta. Oder es gibt ihn doch noch,… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Judith Panther
Markus Termin
2 Jahre her
Antworten an  Judith Panther

„… die schon lange mehr keiner lebend gesehen hat“: sehr treffend gesagt. Solange man in Karlsruhe Masken vorm Gesicht trägt, demonstrativ, während man demonstrierende Rechtsanwälte aus dem ganzen Land ignoriert.

TR
2 Jahre her

unglaublich was Reiter bei Gergiev sich erlaubt. Eine herausragende Persönlichkeit der Musik so zu behandeln, das erinnert irgendwie an die 30er Jahre. Leider habe ich kein Vertrauen in eine unabhängige Justiz, das verläuft sicher im Sande. Aber Reiter sollte von seinem Posten wegen emotionaler Störungen befreit werden, für München ist er geistig zu klein.

Skeptiker
2 Jahre her

Nun sind ja Staatsanwälte bekanntlich weisungsgebunden – da wird die Anzeige wohl im Sande verlaufen. (Wie schon so manche Anzeige – auch eine von mir – gegen Merkel und andere Politiker.)

Maria Wambach
2 Jahre her
Antworten an  Skeptiker

Vom EuGH wurde in einem Urteil die mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften bereits bemängelt und Besserung gefordert. (Anderweltonline.com). Je nachem wie`s passt, werden EuGH Urteile zügig umgesetzt, aber die Abhängigkeit des Justizministeriums von der grad herrschenden Partei wird geliebt und gepflegt. Ich glaube, eine Änderung käme einem Erdbeben in diesem „Moraltempel BRD“ gleich.