Umfrage: Hohe Unzufriedenheit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Rund ein Drittel der repräsentativ Befragten meiden die öffentlich-rechtlichen Medien, 37 Prozent würden sie gerne ganz abgeschafft sehen, wie eine Umfrage zeigt.

picture alliance / dpa | Soeren Stache

Ende Oktober 2021 führte das Markt- und Sozialforschungsinstitut INSA-Perpetua Demoscopia im Auftrag der „Stiftung Meinung & Freiheit e.V.“ eine Online-Befragung durch, um ein repräsentatives Meinungsbild in der Bevölkerung bezüglich des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhalten. An der Befragung nahmen 1.003 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren teil.

Eines der zentralen Ergebnisse der Befragung ist eine hohe Unzufriedenheit mit dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk: 38 Prozent der Befragten geben an, unzufrieden zu sein (Chart 8)*, wobei rund ein Drittel der Befragten (31 Prozent) die Angebote des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks meidet (16 Prozent nutzen diese eher selten und 15 Prozent sehr selten bzw. nie). 37 Prozent der Befragten wünschen, dass die öffentlich-rechtlichen Medien gänzlich abgeschafft werden sollten, wobei weibliche Befragte mit 39 Prozent bei dieser Ansicht häufiger vertreten sind als männliche Befragte. Am höchsten ist die Unzufriedenheit bei Wählern der AfD (mit 71 Prozent), gefolgt von Wählern der Linken (mit 56 Prozent) und Wählern der FDP (mit 45 Prozent).

Weitere wesentliche Ergebnisse sind, dass mit 52 Prozent eine Mehrheit der Befragten angibt, dass sie die Höhe des Rundfunkbeitrages an den öffentlich-rechtlichen Medien stört, und dass 32 Prozent der Befragten eine fehlende politische Unabhängigkeit bzw. einseitige Berichterstattung bemängeln. Zudem ist eine relative Mehrheit von 46 Prozent (gegenüber 34 Prozent) der Ansicht, dass der Rundfunkbeitrag abhängig sein sollte von der Nutzung öffentlich-rechtlicher Medien bzw. von im Haushalt vorhandenen Geräten. Weibliche Befragte sind mit 49 Prozent zu 43 Prozent häufiger dieser Ansicht als männliche Befragte.

Die Stiftung Meinung & Freiheit e.V., deren Vorsitzender TE-Herausgeber Roland Tichy ist, versteht sich als Mahner, wenn die grundgesetzliche Regelung der Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet ist.

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