Messer-Mörder von Dresden zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Oktober hatte Abdullah al Haj Hasan in Dresden ein schwules Paar in Dresden mit einem Messer angegriffen. Eines der beiden Opfer starb. Laut Anklage hatte der 21-Jährige ISIS-Terrorist schon seit seit Jahren einen größeren Anschlag in Deutschland geplant.

picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild Pool | Robert Michael
Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung von Justizbeamten in Handschellen in den Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) geführt.

Der Mörder von Thomas Lips ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte den 21-jährigen Abdullah al Haj Hasan wegen Mordes an Lips, versuchten Mordes an seinem Lebenspartner und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft. Der Staatsschutzsenat sieht zudem eine besondere Schwere der Schuld.

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„Der Angeklagte handelte aus radikalislamistischen und homophoben Motiven. Es war ein Angriff auf uns alle, weil es ein Angriff auf unsere Werte und unser Zusammenleben war“, sagte Bundesanwalt Marcel Croissant in seinem Plädoyer, dem das Gericht damit folgte.

Die beiden schwulen Männer, die als Touristen in Dresden waren, hat er sich als Zufallsopfer ausgewählt. Einem Gutachter sagte er, sie hätten sich an den Händen gehalten. Er habe vorher zwar gezweifelt, aber, so heißt es in Medienberichten, durch einen Schwur gegenüber Gott habe er sich verpflichtet gefühlt, die Tat auszuführen.

In den Wochen und Monaten nach dem Mord waren die Opfer in Medien und Politikerreden meist namenlos geblieben. Auch das Tatmotiv sparten viele aus. Nach der Verantwortung des Staates fragte so gut wie keiner.

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Al Haj Hasan war im Oktober 2015 als unbegleiteter Minderjähriger eingereist und hatte Asyl beantragt. Als Syrer erhielt er einen Flüchtlingsstatus. Bereits im Asylheim warb er Gefolgsleute für die islamistische Terrororganisation ISIS an und bedrohte Andersgläubige.

Erst wenige Tage vor dem Attentat war al Haj Hasan aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht. Die Behörden hatten ihn bereits 2017 als Gefährder eingestuft. Ein Gutachten von 2018 aus damals sichergestellten Chat-Nachrichten, Bildern und Videos stellte, wie die Bild-Zeitung aus einer Gerichtsmitteilung zitiert, fest, „dass der Angeklagte seit Frühsommer 2017 eine dschihadistische Ideologie vertrat, sich zunehmend ISIS zuwandte und sich schließlich als dessen Anhänger Gedanken um die Ausführung eines Attentats machte“. Im Netz suchte er auch nach einer Bauanleitung für einen Sprengstoffgürtel. Nach Bild-Informationen plante er 2017 einen Sprengstoff-Anschlag auf Volksfeste wie die Dresdner Vogelwiese oder die Filmnächte am Elbufer.

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