Nach Hausdurchsuchung bei Weimarer Richter: Demonstranten legen Blumen vor Gerichte

Um gegen die umstrittene Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter zu protestieren, haben Bürger Blumen und Kerzen vor zahlreichen Gerichten niedergelegt – mit fragwürdiger Symbolik.

Screenprint: via twitter

Nach der Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter machen sich augenscheinlich viele Bürger Sorgen um den Rechtsstaat. In den sozialen Medien finden sich zahlreiche Fotos von Gerichtseingängen, vor denen Menschen weiße Rosen, Kerzen und Spruchschilder abgelegt haben. Entsprechende Aktionen soll es unter anderem in Frankfurt am Main, Düsseldorf, Marburg, Weilheim und Ulm gegeben haben. Auf den Schildern steht etwa “Deutschland, quo vadis?”, “Grundgesetz, Rechtsstaat, R.I.P.” oder “Corona-Diktatur – aufwachen!”.

Ein Schild, das sich vor dem Amtsgericht Heidelberg befinden soll, besagt: “Artikel 97 Grundgesetz garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz.” Auf einem Schild vor dem Justizzentrum Erfurt steht: “Finger weg von unseren Kindern!”. Viele der Sprüche bedanken sich auch bei dem Amtsrichter aus Weimar für seinen “Mut”.

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50 Anwälte um Markus Haintz, Ralf Ludwig und Beate Bahner hatten zu einer Demo in Weimar aufgerufen und angekündigt, eine weiße Rose und eine Kerze vor dem dortigen Amtsgericht abzulegen. Mit der Hausdurchsuchung habe der Staat “eine rote Linie” überschritten, heißt es in einem Aufruf. Wenn die richterliche Unabhängigkeit nichts mehr gelte, habe man eine politische Justiz. Wer an diesem Tag nicht nach Weimar reise, solle es den drei Anwälten gleich tun und eine weiße Rose sowie Kerze vor seinem Heimatgericht ablegen, heißt es weiter. Beate Bahner sagte laut Livestream-Aufnahmen bei der Demo in Weimar: “Wir wollten die weiße Rose in Erinnerung an die Widerstandsgruppe der Weißen Rose niederlegen, weil wir sehr fürchten um den deutschen Rechtsstaat.”

Kritiker der Veranstaltungen sehen hierin Missbrauch und Instrumentalisierung der Widerstandsgruppe um Sophie Scholl gegen das Nazi-Regime. Dazu zählt auch das vereinzelte Auftauchen von Judensternen. Hier werde der Holocaust mit der Pandemiepolitik der Bundesregierung verglichen.

Die Polizei zog am Samstag offenbar alle Register, um die Demo in Weimar kleinzuhalten. Laut einer Sprecherin war das Gerichtsgebäude in einem Radius von 50 bis 70 Metern abgesperrt. Zudem habe es eine “intensive Überwachung” der Zufahrtswege gegeben, sagte sie. Laut Twitter-Mitteilungen der Polizei Thüringen begleiteten etwa Beamte einen Reisebus mit “Querdenkenden” aus der Stadt hinaus. Auch die Bundespolizei teilte auf Twitter mit, dass sie am Hauptbahnhof Anreisende kontrolliere.

Gegenüber TE äußerte sich Anwalt Haintz, er habe bislang noch nie erlebt, dass die Polizei einen Versammlungsort derart weiträumig abgesperrt habe. Manche Polizeisperre seien weit entfernt vom Gerichtsgebäude gewesen. “Der Staat hat offenbar Angst vor Blumen”, sagte er.

Die Sprecherin schätzte die Teilnehmerzahl auf mehrere Hundert. Bislang habe es zum Nachmittag keine Vorkommnisse wie etwa Festnahmen oder Verletzte gegeben, sagte sie. Bis zuletzt war wieder einmal unklar, ob die Versammlung stattfinden durfte. Am Nachmittag meldete schließlich die Polizei auf Twitter, dass das Oberverwaltungsgericht Weimar die Verbotsverfügung der Stadt bestätigt hat.
Hintergrund ist eine Hausdurchsuchung bei einem Weimarer Richter am vergangenen Montag wegen dem Verdacht der Rechtsbeugung. Der Richter hatte am 8. April entschieden, dass die Maskenpflicht, Abstandsregeln und Schnelltestauflagen nicht mehr an zwei Weimarer Schulen gelten sollten. Kritiker befürchteten daraufhin, dass das Ermittlungsverfahren weitere Richter einschüchtern könnte, Maßnahmen-kritische Urteile zu fällen. Dem Richter wird von der Staatsanwaltschaft in Weimar Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er erkennbar unzuständig für die von ihm entschiedene Klage sei und das Verfahren bewusst  unzulässigerweise auf sich gezogen habe. Eine Entscheidung darüber steht aus.

Nachdem mittlerweile verabschiedeten Bundesinfektionsschutzgesetz sind Klagen vor Verwaltungsgerichten nicht mehr möglich; der Klageweg gegen einzelne Maßnahmen ist auf das Bundesverfassungsgericht begrenzt.


TE greift auf Bildmaterial von Demonstranten aus den sozialen Medien zurück. Von Bildagenturen gibt es dazu kein Material.

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