Das Wahlrecht ist eine vertrackt Sache: Die 1-Stimmen-Mehrheit von Rot-Grün war nur durch ein fragwürdiges Landeswahlgesetz zusammengekommen, das Direktmandate „ausgleicht“ und wegrechnet.
© Odd Andersen/AFP/Getty Images
Die Landtagswahl vom 20.Januar 2013 war eine „Probeabstimmung“ für die nachfolgende Bundestagswahl am 22. September. Die CDU unter David McAllister kam in den Umfragen auf über 40 Prozent der Zweitstimmen und die FDP lag bei knapp 5 Prozent. David McAllister sprach sich damals zwar nicht für eine Leihstimmen-Aktion für die FDP aus, vermied es aber, sich dagegen zu wenden. Als Folge davon sank die CDU bei der Wahl auf 36 Prozent der Zweitstimmen ab. Die FDP schnellte dagegen auf 9 Prozent in die Höhe. Das genügte aber nicht für die Bildung einer gemeinsamen CDU/FDP-Landesregierung in Niedersachsen.
Die Landes-CDU in Niedersachsen erlangte 2013 mit den Erststimmen ein Direktmandat mehr, als sie mit den Zweitstimmen Listenplätze erzielen konnte. Diesem „Überhang“, der ja kein unzulässiges, Direktmandat, sondern eine Differenz ist, wird nach dem Landeswahlgesetz fälschlich die Legitimität abgesprochen. Die Differenz wird jedenfalls „ausgeglichen“, warum auch immer. Dabei werden die „Differenzmandate“, also der Abstand zwischen Direktmandaten und dahinter zurückbleibenden Listenplätzen verdoppelt, die Aufstockung den regulären Sitzen im Landtag hinzugefügt und danach unter Ausschluss der „Splitterparteien“ auf die privilegierten Landtagsparteien verteilt.
Die CDU war durch diesen Verfahrensgewinn, der zu Gunsten der SPD ging, ausmanövriert worden. Das wurde jetzt durch den Fraktionsaustritt einer Grünen-Politikerin endlich beendet. Rot-Grün musste den ungerechtfertigten Verfahrensgewinn wieder abgeben. Man darf allerdings nicht unterschlagen, dass die Landes-CDU das Aufstockungsmandat behält.
Man sieht daran aber auch, dass die Personenwahl im Grundgesetz den Vorrang vor der Parteienwahl hat: Fraktionswechsler dürfen ihr Mandat behalten. Es ist auch dann kein Besitzstand der Partei, wenn der Fraktionswechsler mit der Zweitstimme, also über die Liste der Partei gewählt wurde und in das Parlament einzog. Doch bei der Anwendung der Wahlgesetze von Ländern und Bund werden Direktmandate ausgeglichen bis zur Verzerrung des Ergebnisses.
Von Manfred Hettlage ist im Wissenschaftlichen Verlag Berlin eine Kritik des derzeitigen Wahlrechts mit den ausufernden Ausgleichmandaten erschienen: Wissenschaftlichen Verlag Berlin „BWahlG – Gegenkommentar“.





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