Stabile Renten erfordern eine starke Wirtschaft

Die geplante Rentenreform ist wegen stark steigender Arbeitskosten ein weiterer Tiefschlag für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Das macht die Finanzierung der Renten immer schwieriger.

IMAGO / Jürgen Heinrich

In Deutschland ist die demographische Alterung – wie in allen entwickelten Volkswirtschaften – ein alter Hut. Hierzulande schreitet sie bereits seit etwa 1900 sehr zügig voran. In nur etwa 60 Jahren bis zum Jahr 1960 verdoppelte sich der Anteil der über 65-Jährigen an den Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Auch in den darauffolgenden 60 Jahren bis 2020 hat sich der Anteil der Älteren nochmals fast verdoppelt. Dennoch gelang es bis vor etwa 30 Jahren nicht nur, die demographische Alterung ohne Wohlstandsverluste aufzufangen, sondern obendrein den Lebensstandard der Bürger um ein Vielfaches zu heben.

Ermöglicht wurde dies durch die in den 1830er Jahren in Deutschland einsetzende und seitdem voranschreitende Industrialisierung, denn sie hat die menschliche Arbeit immer produktiver gemacht. Aufgrund technischer Innovationen – darunter thermische Verfahren, Maschinen Roboter, IT und inzwischen KI – gelingt es seitdem, die menschliche Arbeit mit Hilfe des steigenden Energieeinsatzes sukzessiv zu ersetzen, so dass in der gleichen Arbeitszeit immer mehr Güter erzeugt werden. Diese Verbesserungen der Arbeitsproduktivität sind die Grundlage des bis heute erreichten Wohlstands und die Grundlage zur Bewältigung der demographischen Alterung.

Um die demographische Alterung seit 1900 auszugleichen, also das damals erreichte Wohlstandsniveau für alle Erwerbstätigen und Älteren zu halten, hätte ein durchschnittlicher Anstieg der Arbeitsproduktivität von 0,3 Prozent pro Jahr ausgereicht. Da das Produktivitätswachstum im Durchschnitt der vergangenen etwa 200 Jahre weit höher, bei etwa 2 Prozent lag und in diesem Zeitraum sogar überschritten wurde, ergaben sich erhebliche Wohlstandszuwächse und infolge des allgemeinen Wohlstandsanstiegs eröffneten sich enorme staatliche Spielräume zu dessen Umverteilung.

Reformangst

Ab Anfang der 1990er Jahre begann sich das Blatt jedoch zu wenden, denn seitdem liegt das Produktivitätswachstum unter dem historischen Durchschnitt. Seit 2018 werden durchschnittlich nur noch 0,3 Prozent pro Jahr erreicht. Erschwerend kommt nun hinzu, dass die in Wellenbewegungen voranschreitende demographische Alterung seit Anfang der 2020er Jahre und bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre etwas zügiger voranschreitet.

Zwar wird diese temporäre Dynamik durch die 2012 gestartete und 2031 abgeschlossene Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre etwas abgebremst. Dennoch werden im Jahr 2040 etwa 45 über 67-Jährige auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter von 20 bis 66 Jahren kommen. Demnach ist in den nächsten 15 Jahren allein aufgrund der demographischen Alterung ein Produktivitätszuwachs von jährlich etwa 0,5 Prozent erforderlich, um den Lebensstandard aller Erwerbstätigen und Älteren zumindest auf dem heutigen Niveau halten zu können.

Dass das seit Jahrzehnten rückläufige Produktivitätswachstum längst nicht mehr ausreicht, um die demographische Alterung aufzufangen, wird von Politikern und Rentenexperten jedoch geflissentlich beiseitegeschoben. Seit Jahrzehnten kehren CDU/CSU- und SPD-geführte Bundesregierungen den von der Produktivitätsschwäche ausgehenden Druck auf die Alterssicherungssysteme mit Verweis auf die demographische Alterung als vermeintlich einziges Problem sehr erfolgreich unter den Teppich.

Da jedoch die Diskrepanz zwischen dem zum Ausgleich der demographischen Alterung erforderlichen und dem tatsächlich erreichten Produktivitätswachstum zu groß geworden ist, klafft eine immer größere Milliardenlücke bei der Rentenfinanzierung. Auch durch die inzwischen erhebliche Belastung des Bundeshaushalts zur Finanzierung der Renten ist der politische Druck zur Sanierung des Rentensystems enorm angewachsen. Weil aber auch die Realeinkommen in Deutschland aufgrund der Produktivitätsstagnation zudem stagnieren und dennoch die steigenden Lasten irgendwie zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie heutigen und – wegen der der Schuldenaufnahme zur Rentenfinanzierung – zukünftigen Steuerzahlern und Rentnern verteilt werden müssen, weichen die politisch Verantwortlichen seit vielen Jahren vor der inzwischen unvermeidlichen Sanierung zurück. Aus Angst vor ihren Wählern hatten CDU/CSU und SPD die Aufgabe zur Reform des Rentensystems an eine Expertenkommission übertragen. Deren inzwischen vorliegenden Empfehlungen würden sie nun am liebsten ohne jede Diskussion 1:1 umsetzen, um die politische Verantwortung möglichst weit von sich zu schieben.

Weniger für Alle

Die Ignoranz gegenüber der Produktivitätsschwäche haben sowohl Bundesregierung als auch die von ihr eingesetzte Alterungssicherungskommission so weit in die Irre geführt, dass nun eine Rentenreform zur Umsetzung ansteht, die keinerlei Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung und das Produktivitätswachstum nimmt. Da das Produktivitätswachstum in den Augen der Reformer keine Stellschraube zum Ausgleich der demographischen Alterung darstellt, haben sie keine Hemmungen, die Unternehmen und Arbeitnehmer so sehr mit zukünftig steigenden Arbeitskosten zu belasten, dass dies zu einer weiteren massiven Schwächung der Produktivitätsentwicklung beitragen dürfte.

Am liebsten würde die Alterungskommission die demographische Alterung ausschalten. Um dies zumindest teilweise zu erreichen, schlägt sie vor, die voraussichtlich weiter steigende Lebenserwartung der Älteren durch eine proportionale Anhebung des Rentenalters zu neutralisieren. Da sich die demographische Alterung, die aus der rückläufigen Geburtenrate resultiert, jedoch nicht ebenso leicht „durch Reformen aus der Welt schaffen“ lasse, bleibe nichts weiter übrig als die „Anpassung an sich ändernde gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen“.

Zur Anpassung soll die Rentenkasse durch die Rücknahme sozialpolitisch motivierter Reformen wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren geschont werden. Zusätzlich empfiehlt die Kommission, neue Einnahmequellen zu erschließen. Dies soll durch die zukünftige Einbeziehung von Selbständigen und Minijobbern in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. So könnten über Jahrzehnte „Einführungsgewinne“ realisiert werden, da sie bei Einbeziehung in das umlagefinanzierte Rentensystem zwar sofort die vollen Rentenbeiträge einzahlen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt und nur aufgrund zuvor geleisteter Rentenbeiträge eine demensprechende Rente erhalten.

Diese Anpassungsmaßnahmen reichen bei weiten nicht aus, um die in den nächsten Jahren zügig voranschreitende demographische Alterung auszugleichen. Da die Kommission jedoch ausgerechnet in einer solchen Phase und bei zudem stagnierender Arbeitsproduktivität die Umstellung der umlagefinanzierten Rente auf eine teilweise Kapitaldeckung empfiehlt, reißt sie bis in die 2040er Jahre hinein riesige Finanzierungslücken im Rentenversicherungssystem auf, wodurch erhebliche Mehrbelastungen auf Erwerbstätige, Rentner und vor allem die Unternehmen zukommen.

Nach den Vorstellungen der Kommission sollen die Rentenbeitragssätze von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns bis Mitte der 2030er Jahre auf bis zu 22,5 Prozent angehoben werden, um sie danach auf einem deutlich höheren Niveau als heute zu halten. Darin einbezogen ist ab 2028 ein „paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden“ erhobener Zusatzbeitrag von zunächst 0,5 Prozent, der später auf 2 Prozent steigen soll, um die ergänzende kapitalgedeckte Rente zu finanzieren.

Auch die schulden- beziehungsweise steuerfinanzierten Bundesmittel sollen weiter steigen. Dazu sollen die Bundeszuschüsse (die nur einen Anteil der Bundesmittel von derzeit etwa 120 Milliarden Euro jährlich umfassen) von derzeit etwa 2,1 Prozent des BIP auf bis zu 2,35 Prozent des BIP angehoben werden. Nur im allergünstigsten Szenario sollen sie bis 2050 wieder auf das heutige Niveau sinken können.

Die Arbeitnehmer sollen also drastisch steigende Lohnnebenkosten und zudem höhere Steuerlasten schultern, so dass zwangsläufig deutlich weniger Netto vom Brutto bleibt. Nach der nunmehr seit 2018 währenden Reallohnstagnation in Deutschland dürften Netto- und Reallöhne bei anhaltender Produktivitätsstagnation dann sogar spürbar sinken. Das betrifft ebenso die Rentner, denn die Entwicklung der Nettorenten vor Steuern soll an die Nettolohnentwicklung gekoppelt bleiben. Da die Kommission jedoch die Wiedereinsetzung des Nachhaltigkeitsfaktors und sogar dessen Verschärfung vorschlägt, steigen und fallen die realen Renten zukünftig nicht mehr im gleichen Umfang mit den Nettolöhnen der Arbeitnehmer. Bei zunehmender demographischer Alterung werden die Renten weit stärker gedämpft als vor Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors.

Explosion der Standortkosten

Einen noch viel größeren Schaden würde die Umsetzung der Rentenempfehlungen in der Wirtschaft anrichten. Insbesondere die dann über viele Jahre stark steigenden Arbeitskosten würden die ohnehin seit langem schwindende Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Betriebe und ganzer Unternehmen noch weiter unterhöhlen. Denn immer mehr Betriebe stehen in Deutschland aufgrund politisch herbeigeführter Rahmenbedingungen vor dem wirtschaftlichen Aus, da sie den daraus resultierenden Kostendruck mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln längst nicht mehr auffangen können.

Deindustrialisierung
Fatale Klimapolitik
Hauptverantwortlich ist die in Deutschland auf ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energie und Klimaneutralität ausgerichtete Energie- und Klimapolitik. Unter diesen Prämissen wurden bürokratische und regulatorische Lasten zur Vermeidung von CO2-Emissionen so massiv erhöht, dass Technologien, die bisher die Wettbewerbsfähigkeit sicherten – wie etwa in der Automobilindustrie oder in energieintensiven Branchen wie der Stahl- und Chemieindustrie – wirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind. Zudem wurden die Energiekosten mittels steigender CO2-Abgaben und -Steuern, vor allem jedoch die Strompreise durch die Umstellung auf erneuerbare Energie auf ein Niveau getrieben, das die globale Wettbewerbsfähigkeit immer größerer Teile der Wirtschaft unterhöhlt.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Unternehmen aufgrund der Produktivitätsstagnation – die ebenfalls durch eine verfehlte Wirtschafts- und Geldpolitik verursacht ist – heute nicht mehr in der Lage sind, steigende Kosten durch höhere Arbeitsproduktivität auszugleichen.

Desinvestition und Deindustrialisierung
Stahlgipfel – Sargnagel für die Stahlindustrie
Mit der Umsetzung der Reformempfehlungen der Alterssicherungskommission würden die ohnehin verschlechterten Standortbedingungen insbesondere durch die steigenden Arbeitskosten noch weiter erodieren. Die steigenden Standortkosten stellen für die Betriebe eine immer unüberwindbarere Hürde zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit dar, denn selbst massive Investitionen in kostensenkende produktivitätssteigernde Technologie bieten immer seltener einen Ausweg. Oft können die Unternehmen dadurch nicht hinreichend hohe Einsparungen erzielen, um die steigenden Kosten auszugleichen oder sogar eigene Wettbewerbsvorteile zu erzielen. In vielen Fällen – wie etwa in der Stahl- und Chemieindustrie – sind derartige Technologien nicht einmal verfügbar.

Zudem ist die große Masse der Unternehmen in Deutschland nicht hinreichend profitabel, um derartige Investitionen überhaupt stemmen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass mit hohen und weiter steigenden Energiekosten Rahmenbedingungen geschaffen wurden, die den Einsatz arbeitssparender und daher typischerweise energieintensiver Technologie (wie etwa thermische Verfahren oder den Einsatz von Maschinen, Robotern, IT und KI) aufgrund der dann steigenden Betriebskosten massiv beeinträchtigen oder sogar unwirtschaftlich machen. Da produktivitätssteigernde Investitionen immer seltener einen Ausweg darstellen, haben die Unternehmen kaum eine andere Wahl, als ihre hiesigen Betriebe zu schließen, Wertschöpfungsprozesse sofern möglich ins Ausland zu verlagern und gegebenenfalls dort zur Sicherung ihrer Profitabilität in produktivitätssteigernde Technologie zu investieren.

Produktivitätsoffensive

Anstatt die Hürden für produktivitätssteigernde Investitionen in Deutschland – wie von der Alterssicherungskommission empfohlen – noch höher zu treiben, müsste die Rentenreform im Gegenteil darauf ausgerichtet werden, Arbeitskosten und Steuerlasten zu stabilisieren oder sogar möglichst zu senken. Eine derartige Reform müsste im Einklang mit weiteren Reformen darauf abzielen, die Unternehmen einerseits einen stärkeren Wettbewerbsdruck auszusetzen, um sie zu produktivitätssteigernden Investitionen zu drängen anstatt sie mittels Protektionismus als Zombieunternehmen zu erhalten. Andererseits müssten jedoch gleichzeitig Standortbedingungen eröffnet werden, unter denen sie mit Hilfe von Investitionen ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten können. Unter diesen Voraussetzungen könnte die in Deutschland verfestigte Produktivitätsstagnation überwunden und ein Produktivitätswachstum herbeigeführt werden, das die demographische Alterung bei weitem ausgleichen kann – wie bis in die 1990er Jahre.

Eine Rentenreform, die diese wirtschaftliche Restrukturierung unterstützen könnte, erfordert eine grundlegende Sanierung des Rentensystems. Dies würde eine Wiederbelebung des seit Jahrzehnten durch politische Reformen immer weiter ausgehöhlten Äquivalenzprinzips erfordern, wonach die eingezahlten Rentenbeiträge die Höhe der individuellen Rentenansprüche gewährleisten, um die Leistungsbereitschaft der Bürger dauerhaft zu stärken. Zu diesen Zweck müssten auch der Zufluss der Bundeszuschüsse exakt dem Volumen entsprechen, das durch sozialpolitische Maßnahmen verursacht wird. Nach Berechnungen der Rentenversicherung werden derzeit jährlich Rentenbeiträge in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro zur Wahrnehmung sogenannter gesamtgesellschaftlicher Aufgaben beziehungsweise versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet. Diese Lücke werde zudem immer größer.

Zur kurzfristigen Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge müsste auf die teilweise Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen verzichtet werden, soziale Wohltaten der vergangenen Jahre müssten auf den Prüfstand und die Rente mit 63 definitiv rückgängig gemacht werden. Das gesetzliche Rentenalter sollte – wie von der Kommission vorgeschlagen – bei einem weitern Anstieg des Lebensalters der Älteren angehoben werden. Sofern diese Einsparungen bei einer parallel dazu initiierten wirtschaftlichen Restrukturierung nicht zur Stabilisierung der Beträge ausreichen, müssten übergangsweise Realeinkommenseinbußen zur Finanzierung der Renten hingenommen werden beziehungsweise diese durch eine temporär steigende Staatsverschuldung teilweise oder vollständig ausgeglichen werden. Wird dieser Weg nicht beschritten sind Realeinkommensverluste in den nächsten Jahren – ohne Aussicht auf Besserung – ohnehin unausweichlich.

Da sowohl die Bundesregierung als auch die von ihr beauftragte Alterungssicherungskommission die politische Orientierung vollkommen verloren haben, weichen sie dieser schwierigen Sanierung des Rentensystems aus und planen nun die Umsetzung einer Rentenreform, die ausschließlich dazu dient den vermeintlich unausweichlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Niedergang zu verwalten.

Mehr von Alexander Horn lesen Sie in seinem aktuellen Buch „Die Zombiewirtschaft – Warum die Politik Innovation behindert und die Unternehmen in Deutschland zu Wohlstandsbremsen geworden sind“ mit Beiträgen von Michael von Prollius und Phil Mullan.

 

 

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