10-Punkte-„Aktionsplan“ der Bundesregierung gegen Missbrauch von Sozialleistungen

Blendwerk, Stückwerk, Luftnummer, Bürokratismus, wenig Reichweite, Gängelung von Hauseigentümern …

t IMAGO / HMB-Media

„Viel Lärm um nichts“ – so könne man in Anlehnung an eine Shakespeare-Komödie den mit großem Aplomb präsentierten 10-Punkte-„Aktionsplan“ der Bundesregierung gegen Missbrauch von Sozialleistungen überschreiben. Man könnte aber auch an zweitausend Jahre Menschheitserfahrungen anknüpfen und sagen: „Der Berg kreißte und gebar ein Mäuschen.“ Siehe Horaz (ca. 65–8 v. Chr.): Parturient montes, nascetur ridiculus mus.

Wie auch immer: Erstens durchforstet dieser „Aktionsplan“ nur einen minimalen Teil von Sozialstaat. Immerhin gibt es aktuell – so das ifo-Institut – 549 Sozialleistungen mit einem gesamten Sozialbudget von rund 1,431 Billionen Euro (2025). Das entspricht einer Sozialleistungsquote von etwa 32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Und zweitens fragt man sich: Warum jetzt erst ein „Aktionsplan“, so etwas ist doch seit Jahren überfällig?

Der „Aktionsplan“ wurde nun von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) am 23. September verkündet. Ziel sei: „Missbrauch von Sozialleistungen verhindern – Vertrauen in Sozialstaat stärken.“ Man wolle gegen Ausbeutung vorgehen und Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen, besonders durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Gleichzeitig wolle man diejenigen schützen, die Hilfe benötigen. Denn Sozialleistungsmissbrauch sei unfair gegenüber denjenigen, die das System mit Steuern und Beiträgen finanzieren. „Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, so Dobrindt. Gut gebrüllt, Löwe!

Werfen wir einen Blick auf einige der 10 Punkte.

1.
Die EU-Freizügigkeit soll nicht ausgenutzt werden können. Hier, so Dobrindt und Bas, gebe es Fehlentwicklungen: Kommunen berichteten nämlich zunehmend, dass Zugewanderten kein guter Einstieg in Gesellschaft und Arbeitsmarkt gelingt, oder sie Opfer ausbeuterischer Strukturen sind. Im Klartext – der nicht ausgesprochen wird: Es geht hier um die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Die Bundesregierung will in dieser Sache auf die EU „hinwirken“. Ach, wie brav und nett! Die deutsche EU-Kommissionspräsidentin (CDU) wird bestimmt sofort aktiv werden.

2.
Per Haftbefehl gesuchte Personen sollen von Leistungen nach SGB II und SGB XII ausgeschlossen werden. Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz entsprechender Ladung entziehen. Diese Maßnahme bedarf allerdings noch gesetzlicher Regelungen. Jetzt aber Avanti, Dilettanti! Nachsitzen!

3.
Der Datenaustausch zwischen den Behörden soll verbessert werden, unter anderem durch sog. Push-Nachrichten. Die Bundesagentur für Arbeit soll im Kampf gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch mit einem zentralen Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen gestärkt. Aha! Noch mehr Behördenstellen!

4.
Mit Informations- und Beratungsangeboten schon in den Herkunftsländern sollen Menschen davor geschützt werden, in die falschen Hände zu geraten und mit falschen Versprechungen gelockt zu werden („know before you go“). Heißt das, Ministerin Bas schickt nun Hunderte von Beratern nach Rumänien und Bulgarien? Also noch mehr Behördenapparat? Besonders teuer, weil es dafür ja auch Auslandszulage gibt.

5.
Die Nutzung von Schrottimmobilien zum Zweck des Sozialleistungsmissbrauchs soll unterbunden werden. Mit der Novelle des Baugesetzbuches sollen Kommunen besser gegen Schrottimmobilien vorgehen können, z.B. durch vereinfachte Ausübung von Vorkaufsrechten und eine neue Möglichkeit zur Enteignung bei extremen Fällen von Missbrauch. Wenn ein Hauseigentümer in ein heruntergekommenes Haus zwanzig und mehr „Zuwanderer“ pfercht und dafür fette Kohle kassiert. Wo aber ist hier die Grenze? Schaut da nicht ein anderer politischer Plan um die Ecke? Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) dreht übrigens seit Mai 2026 an dieser Schraube. Sie präsentierte einen Beschluss des Bundeskabinetts, wonach Kommunen in Zukunft wesentlich unbürokratischer Immobilienbesitz enteignen können.

Das Ganze mittels „Baugesetzbuch-Upgrade“ – also Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB). Kern des Updates wird ein stärkeres Vorkaufsrecht für die Kommunen sein, das greift, wenn Immobilien über längere Zeit verfallen oder dem Wohnungsmarkt entzogen bleiben. Zudem soll es den Kommunen ermöglicht werden, Eigentümer zur Sanierung ihrer Immobilien zu verpflichten. Das heißt aber zugleich: Wohneigentum in Deutschland wird zu einem politisch aufgeladenen Risiko. Und: Die aktuelle Berliner, vor allem von der SED/Linken inszenierte Debatte um Enteignungen bekommt auf diese Weise Rückenwind.

Und was sind die Reaktionen auf den 10-Punkte-„Aktionsplan“?

Linken gefällt all das gar nicht – außer der Enteignungsvision. Für das „Neue Deutschland“ (ND) arbeite die Bundesregierung an einem Plan, der mehr Menschen obdach- und mittellos machen werde. ND nennt das „Im Laufschritt gegen Arme“. Das ND kritisiert, dass unter dem Deckmantel der Betrugsbekämpfung pauschal Ängste geschürt und ohnehin verletzliche Personen (insbesondere aus EU-Staaten) weiter an den Rand gedrängt werden könnten. Das ND bemängelt auch, dass weit über die Hälfte der offenen Haftbefehle auf nicht bezahlten Geldstrafen (zum Beispiel für Fahren ohne Fahrschein oder Ladendiebstahl) basierten. Außerdem: Wenn man Menschen mit offenen Haftbefehlen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum streiche, löse man keinen organisierten Bandenbetrug. Man dränge Menschen, die oft ohnehin am Rande der Gesellschaft stehen, nur noch weiter in die Illegalität und Kriminalität.

Alles in allem also das erwartbare pseudoempathische und pseudohumanitäre Gefasel!

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