Waffenurteil in Sachsen-Anhalt: AfD-Verbot durch die Hintertür

Jagdschein weg, kein Sportschießen mehr: Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg erklärt die bloße Nähe zur AfD zum Zuverlässigkeitsrisiko. Das Skandal-Urteil liefert die politische Gesinnung des Bürgers den Behörden aus.

picture alliance / Shotshop | DRSG98

In Sachsen-Anhalt ist gerade ein faszinierendes Phänomen zu beobachten: Bekanntlich wenden sich immer mehr Bürger der AfD zu. Die anderen Parteien, von denen die Menschen sich abwenden, halten krampfhaft an ihren Pfründen fest.

Je mehr Bürger sich der AfD zuwenden, desto wahnhafter schlagen die anderen Parteien auf sie ein. Dabei mobilisieren sie alle staatlichen Instrumente, die ihnen zur Verfügung stehen. Zuvorderst den Verfassungsschutz. Aber auch immer mehr Richter – die ihre Position den derzeit Herrschenden verdanken – springen der in ihrer Macht akut bedrohten Schicht zur Seite.

Freiwillig natürlich, wie deutsche Juristen das traditionell tun. Und selbstverständlich stets nur dem Recht gehorchend. Hare, Hare, Rama, Rama.

Juristischer Kampf gegen rechts

Die Gerichte in Sachsen-Anhalt haben bestätigt, dass drei Bürgern die sogenannte waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden kann. Die betroffenen Männer haben keinerlei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen. Sie haben niemanden bedroht, die Waffen in keiner Weise missbraucht oder zum Beispiel mit Gewalttaten gedroht.

Das Vergehen der Männer wiegt schwerer: Sie sympathisieren mit der AfD.

Die Polizei hatte den drei Männern die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Dagegen haben die Betroffenen geklagt. Das Verwaltungsgericht (VG) in Magdeburg hatte die Klage abgewiesen. Die Männer legten Berufung ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Anträge auf Zulassung der Berufung jetzt abgelehnt. Damit sind die Urteile des VG rechtskräftig. Eine Verfassungsbeschwerde bleibt möglich.

Rechtsgrundlage ist das Waffengesetz (§ 5 WaffG). Danach gilt in der Regel als unzuverlässig, wer Mitglied einer Vereinigung ist oder sie unterstützt, wenn diese verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen-Anhalt stuft den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.

Das alles ist auf so vielen Ebenen so grundfalsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.

Kontaktschuld, gerichtlich bestätigt

Der seriöse Rechtsstaat fragt: Was hat der Einzelne getan? Die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt fragen dagegen: Wo gehört er dazu?

Waffenbesitz ist erlaubnispflichtig. Das kann man nun gut finden oder schlecht, darum geht es hier gerade nicht. Jedenfalls kann bei uns nur derjenige ein Jäger sein oder ein Sportschütze, der Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt. Wer gewalttätig wird, Waffen missbraucht, Straftaten begeht oder konkrete Umsturzpläne unterstützt, bekommt keine Knarre in die Hand.

In Sachsen-Anhalt muss man nun aber gar nichts mehr falsch gemacht haben, um seine Zuverlässigkeit zu verlieren. Hier greift jetzt die sogenannte „gesetzliche Regelvermutung“: Auch ohne jedes konkrete Fehlverhalten wird die Mitgliedschaft in der AfD – ja sogar nur die Unterstützung der AfD, auch ganz ohne Parteibuch – von den Behörden als Beweis für die Unzuverlässigkeit gewertet.

Im Land der Einzelfallprüfung gilt plötzlich Sippenhaft.

Und die Beweislast wird umgekehrt: Der Betroffene muss sich entlasten. Nach der eigenartigen Rechtsprechung in Magdeburg könnte das etwa dadurch gelingen, dass man verfassungsfeindlichen Positionen der AfD nachweisbar widerspricht. Oder durch Parteiaustritt. Willkommen bei der staatlichen Distanzierungsprüfung: Bitte kreuzen Sie an, von welchen Aussagen Ihrer Parteifreunde Sie sich wann, wo und mit welcher Lautstärke getrennt haben.

Ja, geht’s noch?

Hier wird Gefahrenabwehr vorgetäuscht. In Wahrheit ist es knallharte Gesinnungsverwaltung. Ein Staat darf gefährliche Menschen entwaffnen. Er darf aber nicht jeden Menschen für gefährlich erklären, weil der sich in irgendeinem unerwünschten politischen Umfeld bewegt. Zwischen „Diese Person ist unzuverlässig“ und „Diese Organisation finden wir problematisch“ liegt der Raum der individuellen Verantwortung. Diesen Freiraum für Bürger okkupieren jetzt die Magdeburger Richter für den Staat.

Oder besser: für die staatstragenden Parteien.

Beliebig unpräzise

Der Fall hat noch eine besonders charmante Pointe: Es handelt sich gar nicht um Funktionäre der AfD. Es handelt sich auch nicht um Kandidaten. Es handelt sich um einfache Mitglieder. Mehr noch: Vom Urteil betroffen sind auch Nicht-Mitglieder als „aktive Unterstützer“.

Das ist ein gesetzlich nicht definiertes Konzept – ein unbestimmter Rechtsbegriff, ähnlich wie das beliebte „Hass und Hetze“. Gerichte haben es bisher so eingegrenzt, dass dafür ein tatsächliches Handeln nötig ist: Reine Sympathiebekundungen im privaten Kreis reichen nicht aus. Es muss ein messbares, nach außen tretendes Verhalten vorliegen, das den Zielen der verfassungsfeindlichen Vereinigung dient.

Aha. Wissen Sie jetzt mehr? Nein? Macht nichts: Niemand weiß das. Wir sind hier völlig der Interpretation von Richtern ausgeliefert.

Und diese Richter stützen sich bei ihrem Urteil maßgeblich auf Bewertungen des Verfassungsschutzes – also einer weisungsgebundenen Behörde, die von einer Regierung beaufsichtigt wird, die ihrerseits von den Konkurrenzparteien der AfD beherrscht wird.

Definiere „Interessenkonflikt“.

Die Einschätzung einer weisungsgebundenen Behörde wird zur Grundlage für den Verlust bürgerlicher Rechte. Das schreit geradezu nach besonders strenger gerichtlicher Kontrolle. Stattdessen bekommen wir eine bloße Weiterverarbeitung amtlicher Materialsammlungen. Der Nachweis, dass ein konkreter Mensch ein konkretes Risiko darstellt, wird kurzerhand für überflüssig erklärt.

Die Regierung lässt beobachten, die Behörde sammelt, die Verwaltung entscheidet, das Gericht bestätigt. Und der Bürger schaut in die Röhre.

Faktisches Hobbyverbot

Die Betroffenen verlieren nun also ihre Waffenbesitzkarte und damit das Recht, erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition zu erwerben oder zu besitzen. Vorhandene Waffen müssen abgegeben, einem Berechtigten überlassen, verkauft oder unbrauchbar gemacht werden. Wer das nicht fristgerecht erledigt, macht sich strafbar.

Jäger verlieren zusätzlich ihren Jagdschein, denn auch der setzt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit voraus. Damit haben sich die Jagdausübung und auch eine eventuelle Jagdpacht de facto erledigt. Sportschützen dürfen ihre eigenen erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr besitzen. Ein Schießen unter Aufsicht mit Vereinswaffen kann unter bestimmten Bedingungen zwar weiter möglich sein; die eigenständige Ausübung des Sports ist aber massiv eingeschränkt.

Dazu kommen finanzielle Schäden. Waffen müssen unter Zeitdruck verkauft werden. Zubehör, Vereinsbeiträge, Ausbildung und jahrelang gepflegte Sammlungen verlieren ihren Wert. Wer beruflich mit Waffen zu tun, dessen wirtschaftliche Existenz ist akut bedroht.

All das geschieht nicht wegen einer Gewalttat. Es geschieht, weil man der AfD nahesteht.

Parteiverbot light

Das Bundesverfassungsgericht hat die AfD nicht verboten. Es gibt noch nicht einmal einen Antrag, die AfD zu verbieten.

In Sachsen-Anhalt und anderswo hat das politische Establishment dafür jetzt das „Kleine Parteiverbot“ erfunden. Das funktioniert ganz ohne dieses lästige Bundesverfassungsgericht.

Die Partei bleibt einstweilen auf dem Stimmzettel. Aber dafür werden ihre Kandidaten gestrichen. Im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen wurde der AfD-Politiker Joachim Paul im vergangenen Jahr nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Im Sommer dieses Jahres traf es in Niedersachsen gleich mehrere Bewerber um kommunale Spitzenämter: Stephan Bothe, Thorsten Moriße, Martin Sichert und Justin Vogel. Die Wahlausschüsse beriefen sich jeweils auf Zweifel an der Verfassungstreue der AfD-Kandidaten.

Der Bürger darf wählen – aber nur zwischen den Kandidaten, die die politischen Konkurrenten vorher durchgelassen haben. Wo, bitteschön, ist da der Unterschied zum Wächterrat im Iran?

AfD-Mitglieder verlieren Stück für Stück den Zugang zu öffentlichen Ämtern und Genehmigungen – siehe Waffenrecht. Die Partei wird gar nicht mehr verboten. Sie wird einfach wegverwaltet.

Regionale Beliebigkeit

Wie irre willkürlich das alles ist, zeigt Thüringen. Dort hat das Verwaltungsgericht Gera im Februar 2026 zugunsten von vier Mitgliedern der Thüringer AfD entschieden.

Das Urteil sagt: Eine Parteimitgliedschaft allein reiche nicht aus, um Waffenbesitzkarten zu entziehen oder zu verweigern. Die Behörden hätten eine kämpferisch-aggressive Haltung des AfD-Landesverbandes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht ausreichend nachgewiesen. Ein pauschales Vorgehen könne zudem die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen.

Hier Gera, dort Magdeburg: Ein Bürger kann auf der einen Seite der Landesgrenze als zuverlässiger Sportschütze gelten – und wenige Kilometer weiter als politisches Sicherheitsrisiko. Die Waffe bleibt dieselbe. Die Person bleibt dieselbe. Nur der Gerichtsstand ist ein anderer.

Gleiches Recht für links?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2025 weist aus, dass die linksmotivierten Gewalttaten um 42 Prozent gestiegen sind. Im spezifischen engeren Bereich des Linksextremismus (PMK -links-) betrug der Anstieg der Gewalttaten sogar 60,9 Prozent.

Trotzdem gibt es kein Gerichtsurteil, das Mitgliedern der „Linken“ pauschal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abspricht. Komisch, oder? Vielleicht ja aber auch nicht.

Wahlgeschenke

Die betroffenen Jäger und Schützen in Sachsen-Anhalt werden sich über das Magdeburger OVG-Urteil natürlich nicht freuen. Die AfD in dem Bundesland dagegen schon.

Denn die Richter gegen rechts liefern der Partei Wahlkampf-Munition, die man nicht mit Gold aufwiegen kann: Seht her, die etablierten Parteien können uns politisch nicht besiegen. Also lassen sie unsere Mitglieder und Anhänger von den Behörden schikanieren.

CDU und SPD und Grüne und „Linke“ schreiben gerade am Schlusskapitel eines politischen Lehrbuchs. Es heißt: Wie man die Macht verliert, weil man sie missbraucht.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 9 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

9 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Anja W.
12 Minuten her

Ich hätte als Frau und Bürgerin auch keine ruhige Minute mehr, wenn ich wüsste, im oder vor dem Supermarkt würde ein AfD-Politiker:in (m,w,d) mit einer Schusswaffe rumlaufen und eventuell abdrücken. Schon gut, dass dem ein Riegel vorgeschoben wurde. So fühle ich mich seitdem sehr sicher, weil ja von dieser Partei jetzt jede Verletzungsgefahr durch Schusswaffen gebannt ist. Noch besser wäre es allerdings, wenn auch gleichzeitig das Mitführen eines Messers für die AfD verboten worden wäre. Denn sicher ist sicher.
(Ironie aus).

hansgunther
14 Minuten her

Wo ist „Dreck“? Ich brauche „Dreck“, um ihn auf die AfD zu werfen! Bei soviel Dummheit, gepaart mit Unverfrorenheit und charakterlichen Maximaldefiziten im politischen Allparteien-Widerstand gegen die Opposition, ja, da muß man schon dankbar sein, wie weit diese Kommunisten wieder gegen das eigene Volk gehen. Die süße Macht und die noch süßeren Pfründe lassen jeden Anstand und jedes Rechtsempfinden wie Eis in der Sonne schmelzen. Die Gier setzt sich an Stelle des Hirns. Der Wahlkampfmotor der geballten Linken und ihre kommunistischen Allmachtsphantasien sind ein großartiges Instrument als Augenöffner für das verschlafene Wahlvolk. So langsam kommen sie in die Spur der… Mehr

Klaus Uhltzscht
17 Minuten her

Beim freundlichen HAMAS-Abschnittsbevollmächtigten in seiner Wohnsiedlung erwirbt man dann eben eine illegale Waffe.
Irgendwie muß man sich ja verteidigen.
Das Böllerverbot für weiße Biodeutsche ist m.E. überbewertet.

Johann P.
18 Minuten her

Aber all die Messermänner, Auto-in-Menschenmenge-Steuerer, Vergewaltiger haben so gut wie nichts zu befürchten, im Gegenteil, sie werden weiter in Scharen in unser Land eingeladen und mit Samthandschuhen angefasst, wenn sie dann mal hier sind. Finde den Fehler!

Juergen P. Schneider
20 Minuten her

Das das links-grüne Altparteienkartell nicht einmal seinen Parteibuchrichtern beim BVerfG zutraut, die AfD verbieten zu können, versucht man eben mit Hilfe der bereits links-grün unterwanderten Gerichtsinstanzen Mitglieder, Mandatsträger und Sympathisanten durch willkürliche Gängelung und Verbote zu zermürben. Tja, liebe Paragrafenreiter mit der gewünschten linken Gesinnung, es wird nicht viel helfen, sondern neuen Wind unter die Flügel der „Schwefelpartei“ blasen. Nur weiter so!

Bernd Bueter
23 Minuten her

..die Magdeburger sind Dank Politischer Justiz wieder dahin gelangt, wo sie 1989 bereits standen. Allerdings muß ehrlicher Weise dazu gesagt werden, die Mehrheit hat sich freiwillig dahin gewählt. Die West-Alliierten hätten besser eine selbstverwaltete Sonderwirtschaftszone geschaffen als einen „Staat“, dessen Bürger in der Mehrzahl für verantwortungsvolle Demokratie einfach zu blöde sind. Allerdings nützt dieses Waffenverbot den dahinsiechenden Altparteibanden gar nichts. Die in Deutschland zugelassenen Spielzeugwaffen lassen doch jeden US Bürger nur müde lächeln. Im Gegenteil, kostenlose AfD Wahl-Werbung der Polit-OK-Justiz. Die Jägerschaft sollte einfach ihre Jagdscheine geschlossen abgeben. Dann bekommt das Bundesland massive, unlösbare Jagdprobleme. Die AfD täte gut daran,… Mehr

Last edited 14 Minuten her by Bernd Bueter
Siggi
32 Minuten her

Das wird bald wieder rückgängig gemacht, wie vieles andere, das uns das Leben versaut.

imapact
32 Minuten her

Und dazu passend der Fall Sven Hüber: ehemals Politoffizier bei den DDR-Grenztruppen, der 1990 nahtlos der Bundespolizei beitrat und dort eine steile Karriere machen dürfte. Im Falle eines Wahlsiegs der AfD in Sachsen -Anhalt möchte er am liebsten die Bundespolizei dort einmarschieren lassen. Es scheint immer mehr, als sei nicht die DDR der Bundesrepublik beigetreten, sondern die Bundesrepublik von der DDR vereinnahmt worden.

Haba Orwell
34 Minuten her

> Die Betroffenen verlieren nun also ihre Waffenbesitzkarte und damit das Recht, erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition zu erwerben oder zu besitzen.

Ich habe nie Waffen besessen, wodurch mir auch nicht möglich ist, Wölfe abzuschiessen. Darf ich jetzt beliebig die AfD wählen?