Jagdschein weg, kein Sportschießen mehr: Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg erklärt die bloße Nähe zur AfD zum Zuverlässigkeitsrisiko. Das Skandal-Urteil liefert die politische Gesinnung des Bürgers den Behörden aus.
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In Sachsen-Anhalt ist gerade ein faszinierendes Phänomen zu beobachten: Bekanntlich wenden sich immer mehr Bürger der AfD zu. Die anderen Parteien, von denen die Menschen sich abwenden, halten krampfhaft an ihren Pfründen fest.
Je mehr Bürger sich der AfD zuwenden, desto wahnhafter schlagen die anderen Parteien auf sie ein. Dabei mobilisieren sie alle staatlichen Instrumente, die ihnen zur Verfügung stehen. Zuvorderst den Verfassungsschutz. Aber auch immer mehr Richter – die ihre Position den derzeit Herrschenden verdanken – springen der in ihrer Macht akut bedrohten Schicht zur Seite.
Freiwillig natürlich, wie deutsche Juristen das traditionell tun. Und selbstverständlich stets nur dem Recht gehorchend. Hare, Hare, Rama, Rama.
Juristischer Kampf gegen rechts
Die Gerichte in Sachsen-Anhalt haben bestätigt, dass drei Bürgern die sogenannte waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden kann. Die betroffenen Männer haben keinerlei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen. Sie haben niemanden bedroht, die Waffen in keiner Weise missbraucht oder zum Beispiel mit Gewalttaten gedroht.
Das Vergehen der Männer wiegt schwerer: Sie sympathisieren mit der AfD.
Die Polizei hatte den drei Männern die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Dagegen haben die Betroffenen geklagt. Das Verwaltungsgericht (VG) in Magdeburg hatte die Klage abgewiesen. Die Männer legten Berufung ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Anträge auf Zulassung der Berufung jetzt abgelehnt. Damit sind die Urteile des VG rechtskräftig. Eine Verfassungsbeschwerde bleibt möglich.
Rechtsgrundlage ist das Waffengesetz (§ 5 WaffG). Danach gilt in der Regel als unzuverlässig, wer Mitglied einer Vereinigung ist oder sie unterstützt, wenn diese verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen-Anhalt stuft den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.
Das alles ist auf so vielen Ebenen so grundfalsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.
Kontaktschuld, gerichtlich bestätigt
Der seriöse Rechtsstaat fragt: Was hat der Einzelne getan? Die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt fragen dagegen: Wo gehört er dazu?
Waffenbesitz ist erlaubnispflichtig. Das kann man nun gut finden oder schlecht, darum geht es hier gerade nicht. Jedenfalls kann bei uns nur derjenige ein Jäger sein oder ein Sportschütze, der Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt. Wer gewalttätig wird, Waffen missbraucht, Straftaten begeht oder konkrete Umsturzpläne unterstützt, bekommt keine Knarre in die Hand.
In Sachsen-Anhalt muss man nun aber gar nichts mehr falsch gemacht haben, um seine Zuverlässigkeit zu verlieren. Hier greift jetzt die sogenannte „gesetzliche Regelvermutung“: Auch ohne jedes konkrete Fehlverhalten wird die Mitgliedschaft in der AfD – ja sogar nur die Unterstützung der AfD, auch ganz ohne Parteibuch – von den Behörden als Beweis für die Unzuverlässigkeit gewertet.
Im Land der Einzelfallprüfung gilt plötzlich Sippenhaft.
Und die Beweislast wird umgekehrt: Der Betroffene muss sich entlasten. Nach der eigenartigen Rechtsprechung in Magdeburg könnte das etwa dadurch gelingen, dass man verfassungsfeindlichen Positionen der AfD nachweisbar widerspricht. Oder durch Parteiaustritt. Willkommen bei der staatlichen Distanzierungsprüfung: Bitte kreuzen Sie an, von welchen Aussagen Ihrer Parteifreunde Sie sich wann, wo und mit welcher Lautstärke getrennt haben.
Ja, geht’s noch?
Hier wird Gefahrenabwehr vorgetäuscht. In Wahrheit ist es knallharte Gesinnungsverwaltung. Ein Staat darf gefährliche Menschen entwaffnen. Er darf aber nicht jeden Menschen für gefährlich erklären, weil der sich in irgendeinem unerwünschten politischen Umfeld bewegt. Zwischen „Diese Person ist unzuverlässig“ und „Diese Organisation finden wir problematisch“ liegt der Raum der individuellen Verantwortung. Diesen Freiraum für Bürger okkupieren jetzt die Magdeburger Richter für den Staat.
Oder besser: für die staatstragenden Parteien.
Beliebig unpräzise
Der Fall hat noch eine besonders charmante Pointe: Es handelt sich gar nicht um Funktionäre der AfD. Es handelt sich auch nicht um Kandidaten. Es handelt sich um einfache Mitglieder. Mehr noch: Vom Urteil betroffen sind auch Nicht-Mitglieder als „aktive Unterstützer“.
Das ist ein gesetzlich nicht definiertes Konzept – ein unbestimmter Rechtsbegriff, ähnlich wie das beliebte „Hass und Hetze“. Gerichte haben es bisher so eingegrenzt, dass dafür ein tatsächliches Handeln nötig ist: Reine Sympathiebekundungen im privaten Kreis reichen nicht aus. Es muss ein messbares, nach außen tretendes Verhalten vorliegen, das den Zielen der verfassungsfeindlichen Vereinigung dient.
Aha. Wissen Sie jetzt mehr? Nein? Macht nichts: Niemand weiß das. Wir sind hier völlig der Interpretation von Richtern ausgeliefert.
Und diese Richter stützen sich bei ihrem Urteil maßgeblich auf Bewertungen des Verfassungsschutzes – also einer weisungsgebundenen Behörde, die von einer Regierung beaufsichtigt wird, die ihrerseits von den Konkurrenzparteien der AfD beherrscht wird.
Definiere „Interessenkonflikt“.
Die Einschätzung einer weisungsgebundenen Behörde wird zur Grundlage für den Verlust bürgerlicher Rechte. Das schreit geradezu nach besonders strenger gerichtlicher Kontrolle. Stattdessen bekommen wir eine bloße Weiterverarbeitung amtlicher Materialsammlungen. Der Nachweis, dass ein konkreter Mensch ein konkretes Risiko darstellt, wird kurzerhand für überflüssig erklärt.
Die Regierung lässt beobachten, die Behörde sammelt, die Verwaltung entscheidet, das Gericht bestätigt. Und der Bürger schaut in die Röhre.
Faktisches Hobbyverbot
Die Betroffenen verlieren nun also ihre Waffenbesitzkarte und damit das Recht, erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition zu erwerben oder zu besitzen. Vorhandene Waffen müssen abgegeben, einem Berechtigten überlassen, verkauft oder unbrauchbar gemacht werden. Wer das nicht fristgerecht erledigt, macht sich strafbar.
Jäger verlieren zusätzlich ihren Jagdschein, denn auch der setzt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit voraus. Damit haben sich die Jagdausübung und auch eine eventuelle Jagdpacht de facto erledigt. Sportschützen dürfen ihre eigenen erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr besitzen. Ein Schießen unter Aufsicht mit Vereinswaffen kann unter bestimmten Bedingungen zwar weiter möglich sein; die eigenständige Ausübung des Sports ist aber massiv eingeschränkt.
Dazu kommen finanzielle Schäden. Waffen müssen unter Zeitdruck verkauft werden. Zubehör, Vereinsbeiträge, Ausbildung und jahrelang gepflegte Sammlungen verlieren ihren Wert. Wer beruflich mit Waffen zu tun, dessen wirtschaftliche Existenz ist akut bedroht.
All das geschieht nicht wegen einer Gewalttat. Es geschieht, weil man der AfD nahesteht.
Parteiverbot light
Das Bundesverfassungsgericht hat die AfD nicht verboten. Es gibt noch nicht einmal einen Antrag, die AfD zu verbieten.
In Sachsen-Anhalt und anderswo hat das politische Establishment dafür jetzt das „Kleine Parteiverbot“ erfunden. Das funktioniert ganz ohne dieses lästige Bundesverfassungsgericht.
Die Partei bleibt einstweilen auf dem Stimmzettel. Aber dafür werden ihre Kandidaten gestrichen. Im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen wurde der AfD-Politiker Joachim Paul im vergangenen Jahr nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Im Sommer dieses Jahres traf es in Niedersachsen gleich mehrere Bewerber um kommunale Spitzenämter: Stephan Bothe, Thorsten Moriße, Martin Sichert und Justin Vogel. Die Wahlausschüsse beriefen sich jeweils auf Zweifel an der Verfassungstreue der AfD-Kandidaten.
Der Bürger darf wählen – aber nur zwischen den Kandidaten, die die politischen Konkurrenten vorher durchgelassen haben. Wo, bitteschön, ist da der Unterschied zum Wächterrat im Iran?
AfD-Mitglieder verlieren Stück für Stück den Zugang zu öffentlichen Ämtern und Genehmigungen – siehe Waffenrecht. Die Partei wird gar nicht mehr verboten. Sie wird einfach wegverwaltet.
Regionale Beliebigkeit
Wie irre willkürlich das alles ist, zeigt Thüringen. Dort hat das Verwaltungsgericht Gera im Februar 2026 zugunsten von vier Mitgliedern der Thüringer AfD entschieden.
Das Urteil sagt: Eine Parteimitgliedschaft allein reiche nicht aus, um Waffenbesitzkarten zu entziehen oder zu verweigern. Die Behörden hätten eine kämpferisch-aggressive Haltung des AfD-Landesverbandes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht ausreichend nachgewiesen. Ein pauschales Vorgehen könne zudem die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtigen.
Hier Gera, dort Magdeburg: Ein Bürger kann auf der einen Seite der Landesgrenze als zuverlässiger Sportschütze gelten – und wenige Kilometer weiter als politisches Sicherheitsrisiko. Die Waffe bleibt dieselbe. Die Person bleibt dieselbe. Nur der Gerichtsstand ist ein anderer.
Gleiches Recht für links?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2025 weist aus, dass die linksmotivierten Gewalttaten um 42 Prozent gestiegen sind. Im spezifischen engeren Bereich des Linksextremismus (PMK -links-) betrug der Anstieg der Gewalttaten sogar 60,9 Prozent.
Trotzdem gibt es kein Gerichtsurteil, das Mitgliedern der „Linken“ pauschal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abspricht. Komisch, oder? Vielleicht ja aber auch nicht.
Wahlgeschenke
Die betroffenen Jäger und Schützen in Sachsen-Anhalt werden sich über das Magdeburger OVG-Urteil natürlich nicht freuen. Die AfD in dem Bundesland dagegen schon.
Denn die Richter gegen rechts liefern der Partei Wahlkampf-Munition, die man nicht mit Gold aufwiegen kann: Seht her, die etablierten Parteien können uns politisch nicht besiegen. Also lassen sie unsere Mitglieder und Anhänger von den Behörden schikanieren.
CDU und SPD und Grüne und „Linke“ schreiben gerade am Schlusskapitel eines politischen Lehrbuchs. Es heißt: Wie man die Macht verliert, weil man sie missbraucht.


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Da stellt sich die Frage: Welche Positionen der AfD genau sind verfassungsfeindlich? Wenn dem so wäre, hätten sie die AfD längst verboten. ALLE AfD-Positionen sind im Prinzip Positionen, die die CDU noch 2010 vertreten hat. Ein türkischer Bekannter von mir sagte neulich, dass das, was in der Türkei „links“, also das Volk, die Sozialleistung, die Umwelt bewahrend ist, hier im Land als rrrääächtz diffamiert wird. Nicht fie AfD ist rrrääächtz, nein, der Rest der Parteien und der Behörden ist völlig nach linksextrem weggekippt, wobei auch das nicht stimmt: sie sind nach links-globalistisch. Und globalisten waren noch nie sozial und bewahrend… Mehr
Hinterhofmoscheen als Waffenlager?? Neeeeiiiinn! Völlig undenkbar. Da braucht der Bürger sich überhauptnicht keine Sorgen machen.
Keine Diskussion, keine Fragen, keine Überprüfung. Nichts ist wichtiger als der Kampf gegen die rechte Gefahr.
Jetzt ist es passiert! In Egeln im Salzlandkreis fuhr plötzlich ein Einsatzfahrzeug der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr vor. Mehrere Männer in Einsatzkleidung stiegen aus dem Feuerwehrauto aus, gingen direkt auf den Wahlkampfstand der AfD zu und schüttelten dem AfD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl die Hand. Und dann ließen sie sich auch noch mit Ulrich Siegmund direkt vor ihrem Löschfahrzeug fotografieren! Jetzt ist in der „Verbandsgemeinde Egelner Mulde“ natürlich die Hölle los! Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist angesichts der Videoaufnahmen „fassungslos“. Der Bürgermeister zweifelt nun öffentlich an, ob eine solche Feuerwehr „im Notfall“ noch „Hilfe leistet“. Da hat der Mann zweifellos recht. Der… Mehr
Interessant ist nur,dass auch die AfD dieses Waffengesetz nicht ändern will. Die Gummiformulierung „Zuverlässigkeit“ öffnet der Behördenwillkür Tür und Tor. Das will sich auch die AfD gerne erhalten.
Zutreffend der Hinweis auf die fehlende Einzelfallprüfung, die exsessiv bei den invasivne Arten angewandt wird. – Als nächstes kommt übrigens der Entzug der Fahrerlaubnis.
Das bedeutet für mich das jeder Polizist, Feuerwehrmann, Staatsanwalt, Richter etc etc etc sofort entlassen werden muss der auch nur im entferntesten mit jemanden Kontakt zur AFD steht bzw. vielleicht Parteimitglied ist. Davon mal abgesehen das es ausgerechnet jetzt ein Gericht in Sachsen-Anhalt so ein richtig tolles Urteil gefällt hat, kann es doch gar keine bessere Wahlwerbung für eine AFD geben. Langsam hab ich das Gefühl daß solche Entscheidungen nicht gegen eine AFD gesprochen werden, sondern gezielt für sie. Als Merz und Co würde ich da mal nachfragen. In nichteinmal einem Monat wird gewählt und es wird alles getan das… Mehr
Immer weiter so. Bis zum Wahltag in Sachsen-Anhalt wird dann wohl notgedrungen annähernd jeder zweite Wähler unter Terrorismusverdacht stehen. Genügt es eigentlich schon, wenn man sich einem AfD-Wahlkampfstand bis auf 2 Meter nähert oder wird man erst zu einem Fall für den Staatsschutz, wenn man dem Standpersonal auch noch einen Guten Tag wünscht?
Hoffentlich, hoffentlich reicht es für die AfD zur absoluten Mehrheit. Und dann müssen diese ganzen linken Büttel in Behörden, Polizeirevieren und Gerichten mit eisernem Besen restlos ausgekehrt werden.
Die Maßnahmen dazu haben die „guten“ und „wahren“ Demokraten längst eingeführt. Bedenke zum 1.: Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg auch keinem andern zu. Zum 2.: Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein
Basis des genannten Urteils ist offenbar die gutachterliche Beurteilung einer so honorigen Behörde wie dem weisungsgebundenen Verfassungsschutz, geführt von der Polit-Konkurrenz, der gerade auch dadurch bekannt wurde, daß man einen inzwischen in U-Haft sitzenden V-Mann im islamsich-extremistischen Bereich führte, mit zumindest Munition versorgte, die dieser im ideologischen Umfeld zur zumindest Planung von Anschlägen gegen jüdische Einrichtungen angeblich verteilte. Die Inhaftierung geht offenbar auf Initiative des Mossad zurück, viel peinlicher gehts kaum. Sollte die Afd hoffentlich vom Souverän dazu bestimmt werden, in Sachsen-Anhalt und ggf. weiteren Bundesländern die Landesregierung zu führen, dürfen wir uns hoffentlich auf weitere Aufklärung dieser und anderer… Mehr
Die Gewaltenteilung ist in Deutschland eine Illusion. Die Justiz ist fester Bestandteil „UnsererDemokratie“.
„Es heißt: Wie man die Macht verliert, weil man sie missbraucht.“
Richtiger, wie man die Pension verliert, weil man die Macht missbraucht!