Der Fall erinnert verblüffend an jenen Skandal, der vor zwei Jahren die Republik beschäftigte: Junge Leute feiern, „L’amour toujours“ läuft, und dazu wird „Ausländer raus“ gegrölt. Das Video ging durchs Land, Politiker verurteilten, Medien veröffentlichten die Namen der Beteiligten, Arbeitgeber zogen Konsequenzen. Und jetzt?
picture alliance / Noah Wedel | Noah Wedel
Aus einer privaten Party wurde 2024 binnen kürzester Zeit eine bundesweite Affäre mit allen Zutaten eines Skandals: Talkshows, Omas gegen Rechts, Kirchen mahnten, Politiker warnten, als ob das Dritte Reich vor der Tür stünde, weil ein paar Spätpubertierende schlechte Scherze machten mit der Bierflasche in der Hand.
Nun taucht praktisch dieselbe Kombination wieder auf: „L’amour toujours“, eine private Feier und der Ruf „Ausländer raus“.
Nur diesmal ist einer der Beteiligten kein unbekannter Partygast auf Sylt, sondern David Possenriede, 23 Jahre alt und Kandidat der Grünen für den Dammer Stadtrat und den Kreistag Vechta.
Damit stellt sich eine einfache Frage: Gelten dieselben Maßstäbe? Das Video ist drei Jahre alt. Possenriede war also etwa 20 Jahre alt. Er erklärt, die Parole sei im Rahmen einer scherzhaften Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen aus Südfelde und Hunteburg gefallen. Eine fremdenfeindliche Gesinnung bestreitet er. Er hat seinen Fehler eingeräumt, die Wortwahl bedauert und sich entschuldigt.
Man kann diese Erklärung überzeugend finden oder nicht. Man kann der Ansicht sein, dass ein 20-Jähriger wissen muss, was er ruft. Man kann ebenso fragen, ob jeder dumme Satz eines jungen Menschen Jahre später dessen politische und berufliche Zukunft bestimmen soll.
Doch genau diese Fragen hätten auch im Fall Sylt gestellt werden müssen.
Dort war die öffentliche Reaktion eindeutig. Das Grölen von „Ausländer raus“ wurde nicht als betrunkene Geschmacklosigkeit einiger junger Menschen behandelt, sondern als Beleg für ein erhebliches gesellschaftliches Problem. Die Beteiligten wurden öffentlich identifiziert, verloren teilweise berufliche Positionen oder sahen sich anderen persönlichen Konsequenzen ausgesetzt. Ihre Jugend, Alkohol oder Partystimmung galten kaum als Entschuldigung.
Wer diesen Maßstab damals für richtig hielt, kann ihn heute nicht einfach wechseln, weil der Betroffene für die Grünen kandidiert.
Und tatsächlich formuliert der Grünen-Kreisverband Vechta bemerkenswert konsequent: „Eine im Video getätigte rassistische Äußerung wird durch jugendliches Alter, Unüberlegtheit oder Alkoholkonsum nicht entschuldigt oder relativiert.“
Das ist nahezu die Grundregel, nach der auch die Sylt-Affäre öffentlich behandelt wurde.
Die Grünen entziehen Possenriede deshalb ihre aktive Unterstützung im Wahlkampf. Er lässt seine Parteimitgliedschaft ruhen. Sein Name bleibt zwar aus wahlrechtlichen Gründen auf dem Stimmzettel, doch politisch hat das drei Jahre alte Video unmittelbare Folgen.
Damit wird der Fall zu einem interessanten Test auf zweierlei Maß.
Denn entweder gilt: Wer als junger Mensch auf einer Party „Ausländer raus“ grölt, muss auch Jahre später mit erheblichen gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen rechnen. Dann muss das für den Grünen-Kandidaten ebenso gelten wie für die jungen Leute auf Sylt.
Oder man kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen einer widerwärtigen Parole, einer betrunkenen Provokation und einer tatsächlich gefestigten rassistischen Überzeugung unterschieden werden muss – und dass junge Menschen die Möglichkeit haben sollten, sich zu verändern.
Dann allerdings hätte dieser großzügigere Maßstab auch für die Jugendlichen von Sylt gelten müssen.
Bemerkenswert ist zudem die juristische Seite. Gegen Possenriede wurde wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg will die Ermittlungen jedoch nicht weiterverfolgen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem kein hinreichender Tatverdacht gesehen wurde.
Politische und gesellschaftliche Verurteilung einerseits und strafrechtliche Bewertung andererseits sind also zwei verschiedene Dinge.
Gerade deshalb bleibt die entscheidende Frage eine politische und mediale: Wie viel Jugendsünde darf sein – und hängt die Antwort darauf davon ab, wer sie begangen hat?
Bei Sylt schien die Antwort schnell gefunden. Jugend, Alkohol und Partystimmung sollten nichts relativieren. Wer „Ausländer raus“ grölt, müsse mit den Folgen leben.
Der Grünen-Kreisverband Vechta sagt nun über seinen eigenen Kandidaten praktisch dasselbe.
Das ist zumindest konsequent.
Ob Öffentlichkeit, Medien und politische Konkurrenten den Fall mit derselben Intensität behandeln wie damals Sylt, wird zeigen, ob auch außerhalb des Grünen-Kreisverbandes derselbe Maßstab gilt.
Denn „Ausländer raus“ bleibt „Ausländer raus“ – egal, ob der Ruf aus einer Champagnerbar auf Sylt kommt oder von einem künftigen Grünen-Kommunalpolitiker auf einer privaten Feier.






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Welche „Empfehlungen“ gibt den jetzt die niedersächsische (noch-) Innenministerin zur Wahl?
Wird dieser Scherge jetzt auch vom Verfassungsschutz beobachtet?
Verliert er jetzt auch seinen Job wie Mitglieder der Sylter Gruppe?
Wird dieser Grüne jetzt auch geächtet?
Wann hat er denn seine Hausdurchsuchung incl. Vorab- Presseinfo?
Fragen über Fragen…
Alles Schwachsinn, damals wie das grüne heute von damals.
Ausländer raus ist wie Kartoffelrufe…
Meinungsfreiheit.
Der Rest ist : die Deutschen haben einen Knall und Können eines sicher nicht: Demokratie!
„Gleiche Maßstäbe“
Das ist der kürzeste Witz, über den sowohl Frauen als auch Linke und Ausländer herzlich lachen können.
Die damalige Empörtheit diente doch nur hervorragend zum Hetzen.
Doppelmoral ist nun mal heutzutage Trumpf.
Wie sagte Göring-Eckardt schon vor Jahren: „Es kommt nicht darauf an, was man sagt, sondern wer es sagt!“. Damit sollte alles klar sein!
Es ist doch egal was da juristisch zusammen geschwurbelt wird. Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht und rauben ihn aus. Juristen sind halt auch Parteibuchinhaber und Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Es wird immer offensichtlicher dass Recht und Gesetz in Deutschland nichts mehr gilt. Alles nur noch beliebig.
Die Zeiten, wo sich „Ausländer raus!“ auf Verfolgte und nicht auf Verfolger bezog, sind schon ziemlich lange vorbei.
und das „Spassigste“,der Spruch war nie verboten oder strafbewehrt in Deutschland,das ist schon dreissig Jahre juristisch aufgearbeitet
Grober Erinnerung zufolge ward nicht gerufen „Ausländer raus“, sondern „Deutschland den Deutschen“.
Jenes Credo teilen übrigens Jugendliche bis zum Alter von etwa 10 Jahre, erst dann wird es unterdrückt. Was sagt das über den staatpropagandistischen Charakter dieses Gemeinwesen aus?
Ich glaube, mit „Ausländer raus“ waren nicht die Dänen oder Schweizer gemeint!
…australische Austauschstudenten