Geschenkte Menschen von Rücksendung ausgeschlossen - Köln stellte sich über geltendes Recht: Statt bei rund 500 vollziehbar Ausreisepflichtigen die Abschiebung vorzubereiten, lehnte die Stadt angebotene Hilfe ab und arbeitete lieber an deren dauerhaftem Bleiberecht.
picture alliance / CHROMORANGE | Gerd Harder
Interne Unterlagen, die der Kölner Stadt-Anzeiger ausgewertet hat, zeigen, wie die Stadt Köln den Vollzug geltenden Rechts offenbar gezielt aushebelte. Rund 500 Menschen waren vollziehbar ausreisepflichtig. Das Land Nordrhein-Westfalen bot sogar an, eines der entscheidenden Abschiebehindernisse zu beseitigen und die fehlenden Rückreisedokumente zu beschaffen. Köln lehnte ab. Die Ausreisepflichtigen sollten nicht ausreisen, sondern bleiben. Gemäß dem Motto: Geschenkte Menschen sind von einem Rückversand ausgeschlossen.
Am 19. November 2024 wandte sich die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld an die Kölner Kollegen. Auf einer beigefügten Liste standen rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Sie waren unter anderem deshalb geduldet, weil ihnen die notwendigen Reisedokumente fehlten. Die Coesfelder Behörde bot an, diese Papiere zu beschaffen. Die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten funktioniere seit Jahren, die Voraussetzungen seien günstig. Damit hätte ein oft beklagtes Hindernis bei Abschiebungen aus dem Weg geräumt werden können. Das Land wollte die Fälle wieder aufgreifen und weitere Anmeldungen für Sammelabschiebungen ermöglichen. Köln benötigte für seine Antwort gerade einmal sieben Tage.
Am 26. November erklärte die für das städtische Bleiberechtsprogramm zuständige Stelle, Passersatzpapiere würden nicht gebraucht. Die Betroffenen lebten bereits lange mit einer Duldung in Deutschland. Sozialpädagogen sollten ihnen nun helfen, eine „dauerhafte Bleibeperspektive/Aufenthaltserlaubnis“ zu erhalten. Anschließend bemühte sich die Stadt den internen Unterlagen zufolge auch selbst nicht um die fehlenden Papiere.
Hier wurde eine politische Entscheidung getroffen. Das Land wollte geltendes Aufenthaltsrecht vollziehen, Köln wollte es umgehen. Die Stadtverwaltung nahm eine Liste mit Hunderten vollziehbar Ausreisepflichtigen und verwandelte sie in eine Kandidatenliste für das dauerhafte Bleiberecht. Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis. Das Aufenthaltsgesetz bezeichnet sie ausdrücklich als „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“. Die Ausreisepflicht besteht fort. Köln behandelte diesen vorübergehenden Zustand jedoch wie eine Bewährungsfrist für den Daueraufenthalt: Wer nur lange genug nicht abgeschoben wird, soll am Ende bleiben dürfen.
Sämtliche Staaten, um die es hier geht, werden im deutschen Asylrecht als sichere Herkunftsstaaten geführt. Ausgerechnet bei dieser Personengruppe erklärte Köln die Beschaffung der Rückreisedokumente für überflüssig. Natürlich kann es in einzelnen Fällen rechtliche oder tatsächliche Abschiebehindernisse geben. Doch aus den Unterlagen geht nicht hervor, dass die Stadt die rund 500 Fälle einzeln geprüft und anschließend verworfen hätte. Dokumentiert ist eine pauschale Absage an das Angebot. Die erforderlichen Papiere wurden nicht beschafft, weil Köln für die Betroffenen eine andere politische Zukunft vorgesehen hatte.
Auf der Liste stand auch der unter geändertem Namen geführte Bosnier Marko M. Er lebt mit seiner Frau und acht Kindern in Köln. Die Familie soll inzwischen staatliche Leistungen von rund 7.500 Euro im Monat erhalten. Marko M. wurde im Mai 2025 wegen Betrugs zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und war zuvor bereits in acht Fällen strafrechtlich aufgefallen. Auch weitere Familienangehörige haben Einträge im Strafregister.
Die Familie hatte sich den internen Vermerken zufolge nicht selbst um Passersatzpapiere bemüht. Gerade diese Mitwirkung ist regelmäßig eine Voraussetzung für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Köln nahm die Familie trotzdem in das Bleiberechtsprogramm auf und schlug auch in diesem Fall das Angebot aus, die notwendigen Rückreisedokumente beschaffen zu lassen. Die Familie lebt weiterhin in Köln.
Ende 2025 lebten in Köln 3.657 geduldete Ausländer. Fast 900 hielten sich bereits seit mehr als zehn Jahren in Deutschland auf. Welche Kosten dieser Personenkreis verursacht, kann die Stadt angeblich technisch nicht gesondert auswerten. Allein das ist ein absolut nicht hinnehmbarer Zustand. Im gesamten Jahr 2025 schob Köln lediglich 245 Menschen ab, darunter 130 Straftäter. Ob überhaupt jemand von der Coesfelder Liste später ausgereist ist, kann die Verwaltung ebenfalls nicht sagen.
Auf die Frage, weshalb das konkrete Hilfsangebot abgelehnt wurde, lieferte die Stadt keine Antwort. Sie verwies lediglich allgemein darauf, regelmäßig mit anderen Behörden zusammenzuarbeiten. Eine Erklärung dafür, warum sie gerade in diesen rund 500 Fällen auf die Beschaffung der Rückreisedokumente verzichtete, blieb aus.
Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester von der SPD will den Vorgang nun untersuchen lassen. Zu klären ist, wer entschieden hat, den Vollzug der Ausreisepflicht durch ein kommunales Bleibeprogramm zu ersetzen, und auf welcher rechtlichen Grundlage das geschehen sein soll.
Der Kölner Vorgang legt den Kern der deutschen Abschiebungsmisere frei. Es fehlt nicht an Flugzeugen, Papieren oder zuständigen Beamten. Mitunter fehlt schlicht der politische Wille, geltendes Recht anzuwenden. Oder Komplizenschaft, ideell oder materiell spielt kaum noch einen Unterschied.
Eine Verwaltung, die vollziehbar Ausreisepflichtigen gezielt den Weg zum Daueraufenthalt ebnet, setzt sich über die Entscheidung des Rechtsstaats hinweg. Sie entscheidet nach eigener politischer Gesinnung, wer bleiben soll, und entwertet damit jedes abgeschlossene Asylverfahren. Die Botschaft an Ausreisepflichtige ist verheerend: Haltet lange genug durch. Verhindert die Beschaffung eurer Papiere. Irgendwann erklärt eine deutsche Behörde gerade den jahrelangen Nichtvollzug zum Grund, euch endgültig hierzubehalten.


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> Köln lehnte ab. Die Ausreisepflichtigen sollten nicht ausreisen, sondern bleiben. Gemäß dem Motto: Geschenkte Menschen sind von einem Rückversand ausgeschlossen.
Hatte irgend jemand von diesen Leuten irgend einen legalen Job? Im Artikel lese ich nur über Transfers (sogar 7500 EUR monatlich) und Vorstrafen. Dann klagt die Stadt Kölle, pleite zu sein?
Es gibt mächtige Organisationen, aus Steuergeld finanziert, und Einzelpersonen in den Ämtern mit stramm Linker Gesinnung die über Recht und Ordnung selbstherrlich entscheiden dürfen. Das scheint politisch so gewollt, sicher nicht nur im linksversifften Köln!
GG Art. 20 Abs 3: „… die ausführende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden …“ – die Kölner Verwaltung putscht einfach nur mit mehr Nachdruck gegen das Grundgesetz, als es die übrigen BRD Handlanger tun.
Warum Rückführen wenn es in Köln sowas gibt:
https://www.ceno-koeln.de/ceno/
Diese (N)GO?- Organisation sitzt wie eine vollgesogene Zecke im Fell des Sozialstaatsbären. Man lese und staune:
Ceno engagiert sich in Kölner Arbeitskreisen und Initiativen und ist Mitglied in relevanten Verbänden:
Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KA:BE!)
Kölner Netzwerk Bürgerengagement
Initiative Willkommen in Deutz
Paritätischer Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen Agenturen (bagfa)
Landesgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen e.V. (lagfa)
Laut eigener Aussage: „Die Förderung von Vielfalt in der Gesellschaft ist uns ein großes Anliegen.“ Wer möchte das bezweifeln…
Man sollte allerdings auch erwähnen, dass der Wessi-Bio-Michel jahrzehntelang fröhlich zugeschaut hat, wie dieser Sumpf gewachsen ist. Und dann die beiden Hauptinstinkte – sich für Überlegenste Wesen des Universums halten sowie: „ich habe aber nichts gewußt!“
Das ist ein verdeckter Putschversuch. Alle verhaften und einsperren!