Stromabschaltungen für Unternehmen sind seit Jahren Bestandteil des gigantischen Energiewende-Scams und der hieraus erzeugten Mangelwirtschaft. Neu ist nun der Apparat dahinter: eine zentrale Plattform, über die die Bundesnetzagentur den Stillstand künftig digital organisiert. Darum wird uns die Welt beneiden. Zumindest nach grüner Logik.
„Die Zukunft wird flexibler sein, spannender, ja, auch anspruchsvoller: nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert.“ Diesen Satz schleuderte die damalige Grünen-Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl am 14. April 2021 im Bundestag den zweifelnden AfD-Abgeordneten entgegen: Die seien sowas von vorgestern.
Immer mehr tritt von diesem ideologischen grünen Gelärme zutage: Jetzt kommt heraus, dass die Bundesnetzagentur – sozusagen der „Trusted Flagger“ der Energiewende – sich mit länger andauernden Strommangellagen beschäftigt. Sie lässt, wie jetzt an Apollo-News durchgestochene Unterlagen zeigen, eine „Sicherheitsplattform Strom“ entwickeln, mit der Industriebetriebe während einer länger andauernden Mangellage zur Verbrauchssenkung verpflichtet werden können.
Was „angebotsorientiert“ im Ernstfall heißt, lässt sich nüchtern übersetzen: Liefert das Stromsystem weniger als Verbraucher benötigen, muss sich die Nachfrage dem Angebot unterordnen. Aus freiwilliger Flexibilität wird staatliche Rationierung von Energie und eine Anordnung zur Produktionskürzung.
Das Recht dazu ist nicht neu. Das Energiesicherungsgesetz wurde am 20. Dezember 1974 ausgefertigt. Die Elektrizitätssicherungsverordnung stammt vom 26. April 1982 und wurde zuletzt 2016 geändert. Sie erlaubt Verfügungen über Erzeugung, Weiterleitung, Verteilung, Zuteilung und Abgabe von Strom. Verbrauchern können Bezug und Verwendung begrenzt werden – bis zum vollständigen „Ausschluss vom Bezug elektrischer Energie“. Notfalls dürfen ganze Versorgungsbereiche abgeschaltet werden.
Die Bundesnetzagentur kann das nicht beliebig im normalen Netzbetrieb anordnen. Zunächst muss der Krisenmechanismus des EnSiG durch Rechtsverordnung aktiviert werden. Dann handelt sie als Bundeslastverteiler. Öffentliche und andere lebenswichtige Aufgaben sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Welche Industriebetriebe weiterbeliefert und welche zuerst gekürzt werden, beantwortet die EltSV jedoch nicht.
Auch die häufig genannte Vier-Stunden-Grenze bietet keinen allgemeinen Schutz. Sie gilt für die angekündigte Abschaltung eines ganzen Versorgungsbereiches. Eine individuelle Kürzungsverfügung kann länger dauern, muss aber notwendig und verhältnismäßig sein. Der Risikovorsorgeplan Strom des Bundes beschrieb diese Rechte bereits 2023. Weder die Eingriffsbefugnisse noch die Abschalt- und Wiederaufbaupläne waren geheim.
Was also ist neu? Den entscheidenden Schritt brachte die EnSiG-Novelle von 2022. Seitdem nennt das Gesetz ausdrücklich die Reduzierung des Verbrauchs durch Letztverbraucher und erlaubt digitale Plattformen zur Vorbereitung staatlicher Maßnahmen. Laut Gesetzesbegründung sollten die Krisenprozesse modernisiert und ein effizientes digitales Verwaltungsverfahren für eine nationale Notfalllage geschaffen werden. Der Aufbau darf vor Eintritt einer Krise beginnen.
Diese Ermächtigung wird mit SiPlaS praktisch umgesetzt. Nach den bekannt gewordenen Unterlagen soll Netzbetreiber Amprion die Plattform bereits seit 2024 im Auftrag der Bundesnetzagentur aufbauen. Registriert werden sollen Verbraucher ab acht Gigawattstunden Jahresverbrauch und damit auch mittelgroße Industriebetriebe. Zeichnet sich eine Mangellage ab, sollen sie Verbrauchsprognosen und Einsparmöglichkeiten melden. Mit 24 bis 72 Stunden Vorlauf kann eine Reduzierung angeordnet werden.
Dabei wird nicht zwangsläufig sofort der Anschluss gekappt. Zunächst muss das Unternehmen den Verbrauch selbst senken und gegebenenfalls Produktionslinien herunterfahren. Befolgt es die Verfügung nicht, kann der örtliche Netzbetreiber zur physischen Abschaltung aufgefordert werden. Neu sind nicht die juristische Möglichkeit des Stromentzugs, sondern zentrale Datenbank, vorbereitete Kommunikation und der schnelle, bundesweit koordinierte Vollzug vieler Einzelverfügungen.
Vorbild ist die vor kurzem eingeführte sogenannte „Sicherheitsplattform Gas“. Dort regeln § 2b EnSiG und § 1a GasSV Plattform und Registrierung ausdrücklich. Auch hier ist die massive Mangellage beim Gas Anlass für die Einführung gewesen.
Große Gasverbraucher ab zehn Megawattstunden technischer Anschlusskapazität pro Stunde müssen teilnehmen. Im Strombereich fehlt bislang eine ebenso ausformulierte, öffentlich auffindbare Regelung. Die geltende EltSV kennt weder SiPlaS noch die Schwelle von acht Gigawattstunden. Das EnSiG enthält zwar Plattform-Ermächtigung und Auskunftsrechte. Registrierung, Mitwirkung und Vollzug müssen jedoch rechtlich nachvollziehbar konkretisiert werden.
Offen bleibt die Kernfrage: Nach welchen Kriterien wird entschieden? Welche Produktion gilt als verzichtbar, welche als systemrelevant? Wie werden Lieferketten, Anlagenschäden oder die Versorgung mit Lebensmitteln, Arzneimitteln und Vorprodukten berücksichtigt? Eine transparente Rangfolge existiert bisher nicht, zumindest nicht öffentlich.
Diese „Sicherheitsplattform“ SiPlaS (bei der Erfindung von Namen sind grüne Zerstörer ganz groß) darf nicht mit einem wochenlangen Total-Blackout verwechselt werden. Ist das Netz zusammengebrochen, gibt es für die Bundesnetzagentur nichts mehr zu verteilen. Die Plattform soll gerade vor einer mehrere Tage bis Wochen anhaltenden Mangellage eingesetzt werden, während das Netz noch funktioniert. Geplanter Verbrauchsverzicht soll verhindern, dass aus einer Strommangellage ein vollständiger Netzzusammenbruch wird.
Auch ENTSO-E spielt nur eine begrenzte Rolle. Der Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber bereitete den Emergency and Restoration Network Code vor, der als EU-Verordnung 2017/2196 verbindlich wurde. Er verlangt Systemschutz- und Wiederaufbaupläne und regelt Lastabwurf, Schwarzstart, Kommunikation, Tests und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. ENTSOE liefert das technische Gerüst. Der Verband verlangt aber weder SiPlaS noch die Acht-Gigawattstunden-Grenze und bestimmt auch nicht, welcher deutsche Betrieb abgeschaltet wird.
TE schrieb bereits vor zwei Jahren über flexible Industrie-Netzentgelte. Unternehmen sollten ihren Verbrauch nach Wind und Sonne ausrichten und dafür finanzielle Anreize erhalten. SiPlaS ist der nächste Mosaikstein – und die hoheitliche Rückseite dieses Modells. Im Normalbetrieb wird „Flexibilität“ mit niedrigeren Netzentgelten belohnt. In der Mangellage wird sie angeordnet.
Bei einer funktionierenden Versorgung eines modernen Industriestaates wird nach dem Bedarf gefragt, danach werden die Kraftwerkskapazitäten geplant und ausgerichtet. Das war in der Bundesrepublik selbstverständlich, bevor sie in die Fänge grüner Scharlatane geriet, die glauben, Wind und Sonne könnten es richten.
Bei den Kotting-Uhls folgt der Bedarf dem Stromangebot. Im Krisenfall wird der Bedarf auf das verfügbare Angebot heruntergeschaltet, also Produktion: aus.
Die Bundesnetzagentur erfindet das Abschalten also nicht neu. Neu ist eine digitale Rationierungsmaschine, mit der altes Notstandsrecht datenbasiert, betriebsgenau und mit kurzem Vorlauf angeordnet und vollzogen werden kann. Auch wenn es um den Untergang der Industrie geht. Deutsch eben.
Kotting-Uhls „angebotsorientierte“ Zukunft hat jedenfalls ihren amtlichen Namen: SiPlaS – für die Industrie bedeutet sie im Ernstfall Produktion nach Stromangebot und Stillstand auf Behördenbescheid.


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Wir leben in einem afrikanischen Staat mit überwiegend, hier im Norden auf jeden Fall, Wasserkraftenergie. Die ist sehr billig für die Endverbraucher. Ab und an fällt der Strom aus – das weiss man und hat, wenn man es möchte, einen mit Benzin betriebenen Stromgenerator. Umweltfreundlich ist etwas anderes! Und laut sind die Dinger auch. Aber so wird es sich auch in D entwickeln. Ob die grossen Industrieunternehmen sich selbstständig machen können von der staatlichen Energie, weiss ich nicht. Aber für die privaten Haushalte kann ich nur private Vorsorge empfehlen. Wir selber haben uns bislang keinen solchen lautstarken Stinker angeschafft, kommen… Mehr
Na dann: Zurück in die Zeit vor 1832, als der erste Stromgenerator der Welt gebaut wurde.