Berlin nach dem CSD-Terror: Ein bekannter Islamist und viele offene Fragen

Abdul Ballout wurde 2005 in Berlin geboren, war deutscher Staatsbürger und den Behörden spätestens seit seiner Jugend bekannt.

picture alliance / ZUMAPRESS.com | Vasily Krestyaninov

Nach dem islamistischen Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Days ist der mutmaßliche Täter Abdul Ballout tot. Der 21-Jährige wurde am Sonntagabend nach einer rund 20-stündigen Großfahndung in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau gestellt. Nach Angaben der Polizei lief er dort mit einer Stichwaffe auf SEK-Beamte zu. Diese eröffneten das Feuer. Ballout starb trotz Reanimationsversuchen noch am Einsatzort. Eine Mordkommission untersucht routinemäßig den tödlichen Schusswaffengebrauch. Die Ermittlungen zum Anschlag hat inzwischen der Generalbundesanwalt „aufgrund der besonderen Bedeutung“ übernommen.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hatte Ballout am Samstag gegen 22 Uhr einen auf seinen Namen gemieteten weißen Kastenwagen in den Berliner Tiergarten gelenkt. Auf dem Ahornsteig fuhr das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in eine Menschenmenge des CSD-Umzuges. Augenzeugen zufolge soll der Fahrer mehrfach das Lenkrad herumgerissen und gezielt auf Menschen zugesteuert sein. Schließlich prallte der Wagen gegen einen Baum.

Anschließend soll der Täter ausgestiegen und mit einer Hieb- oder Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, auf weitere Passanten losgegangen sein. Eine Frau starb noch am Tatort. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wurden insgesamt 29 Menschen verletzt. Mehrere von ihnen mussten intensivmedizinisch behandelt werden; inzwischen schwebt nach Behördenangaben niemand mehr in Lebensgefahr.

Der Tatort lag rund 400 Meter außerhalb des offiziell abgesicherten CSD-Geländes. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner betont, die eigentliche Veranstaltungsstrecke sei geschützt gewesen. Zu klären bleibt dennoch, ob in der Nähe des Tiergartens Absperrungen bereits vor dem planmäßigen Ende der Abschlussfeier zusammengeschoben worden waren und ob Ballout dadurch leichter in den Park gelangen konnte. Reporter wollen diesen Umstand beobachtet haben, bestätigt ist er bislang nicht.

Der CSD wurde am Samstag gegen 22.15 Uhr abgebrochen; die Besucher wurden aufgefordert, das Gebiet zu verlassen und den Tiergarten zu meiden.

Noch in der Nacht identifizierten die Ermittler Abdul Ballout als mutmaßlichen Attentäter. Sein Mobiltelefon wurde nach Medienberichten im Tatfahrzeug gefunden. Wohnungen des Verdächtigen und von Angehörigen wurden durchsucht, Bahnhöfe, Flughäfen und Grenzen kontrolliert. Über Vernehmungen mehrerer Personen aus seinem Umfeld erhielten die Fahnder schließlich einen Hinweis auf eine Gartenlaube an der Ruhlebener Straße in Spandau. Gegen 18 Uhr erfolgte der Zugriff.
Die Polizei hatte zeitweise mehrere Personen in Gewahrsam genommen. Unter ihnen befand sich laut rbb ein ausreisepflichtiger iranischer Staatsangehöriger. Seine Rolle ist bislang ungeklärt.

Innenminister Dobrindt erklärte, eine weitere Person werde überprüft, es gebe jedoch keine belastbaren Erkenntnisse über eine Tatbeteiligung. Die Polizei teilte am Abend mit, dass keine weiteren Tatverdächtigen gesucht würden. Die Frage, ob Ballout Helfer, Mitwisser oder einen operativen Hintergrund hatte, bleibt Gegenstand der Ermittlungen.

Abdul Rahman Toufic Ballout war deutscher Staatsbürger. Er wurde 2005 in Berlin als Sohn libanesischer Eltern geboren, die Eltern sind mittlerweile geschieden. Die Familie sei nach Aussage seines Vaters schiitisch und nicht besonders religiös. Sie unterstütze den sunnitisch geprägten „Islamischen Staat“ nicht. Der Vater will sich gegen die Radikalisierung gestellt haben. Er habe seinem Sohn etwa nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen.

Noch am Tattag telefonierten beide miteinander. Abdul habe gesagt, dass er seinen Vater vermisse und gern bei ihm im Libanon wäre. Nach der Tat erklärte Ballouts Vater, sein Sohn sei vermutlich „einer Gehirnwäsche unterzogen“ worden.

Die Gartenlaube in Berlin-Spandau, in der Ballout beim SEK-Zugriff erschossen wurde, soll dem Vater gehört haben. Dies berichten verschiedene Medien und ist bisher nicht offiziell bestätigt.

Über die Mutter ist kaum etwas bekannt. Ballout wohnte zuletzt mit ihr und zwei seiner insgesamt drei Schwestern in einem Berliner Mehrfamilienhaus. Nach Angaben des Vaters sei sie nach dem Anschlag völlig aufgelöst gewesen.

Bereits im Februar 2022 wurde Ballout wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Nach Medienberichten war er seit seinem 16. Lebensjahr bei den Sicherheitsbehörden erfasst und wurde dem islamistischen Milieu zugerechnet.

2024 veröffentlichte er auf Instagram verbotene Propaganda des „Islamischen Staates“. Im folgenden Jahr entwickelte er nach Feststellung des Amtsgerichts den Wunsch, sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen. Ein erster Ausreiseversuch über die Türkei in Richtung Mauretanien scheiterte.

Am 20. Mai 2025 flog Ballout über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien weiterzureisen. Im Libanon nahm er Kontakt zu Personen auf, die er selbst offenbar für IS-Mitglieder hielt. Am 24. Juli 2025 wurde er festgenommen. Ein libanesisches Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft.

Bei seiner Rückkehr nach Deutschland am 17. November 2025 wurde Ballout am Flughafen BER aufgrund eines deutschen Haftbefehls erneut festgenommen. Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweier Verstöße gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Die Strafe wurde nicht endgültig zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht stellte die Entscheidung darüber nach dem Jugendgerichtsgesetz für sechs Monate zurück, hob den Haftbefehl auf und entließ Ballout aus der Untersuchungshaft. Er wurde einem Bewährungshelfer unterstellt und musste weitere Auflagen erfüllen.

Das Gericht berücksichtigte strafmildernd seine bereits verbüßten neun Monate Haft im Libanon und in Deutschland, sein Geständnis sowie seine vor Gericht erklärte Distanzierung vom IS. Außerdem sei durch seine damaligen Ausreisepläne noch keine konkrete Gefährdung eingetreten.

Die Generalstaatsanwaltschaft hielt die Entscheidung für zu milde, forderte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe, die Fortdauer des Haftbefehls und legte Berufung ein. Darüber war bis zum Anschlag nicht entschieden. Noch am 3. Juli war Ballouts Wohnung wegen des Verdachts eines Waffendelikts durchsucht worden. Gefunden wurde lediglich eine Spielzeugwaffe; das Verfahren wurde eingestellt.

Nach seiner Freilassung sollte Ballout 26 Gespräche beim „Violence Prevention Network“ absolvieren, einer NGO, die Präventionsarbeit leistet und sich der Deradikalisierung von Extremisten widmet.Tatsächlich fanden am 15. Juni und am 8. Juli nur zwei Termine statt. Geschäftsführer Thomas Mücke beschreibt Ballout gegenüber der Berliner Zeitung als ausgesprochen freundlich, kontrolliert und zugleich völlig ungreifbar. Ballout habe Zweckantworten gegeben, religiöse oder politische Feindbilder vermieden und weder über den Gaza- und Iran-Konflikt noch über Homosexualität sprechen wollen.

„Er wirkte harmlos – und das war offenbar seine Intention“, lautet Mückes rückblickende Einschätzung. Das Netzwerk erwog deshalb, den Fall nach einem weiteren Klärungsgespräch nicht anzunehmen. Mücke weist allerdings darauf hin, dass nicht die Berater, sondern die Sicherheitsbehörden für eine Gefährdungsbewertung zuständig seien.

Bundesinnenminister Dobrindt spricht ausdrücklich von einem „islamistischen Terroranschlag“ und kritisiert als naiv, sich bei einem mehrfach vorbestraften und radikalisierten Mann allein auf Deradikalisierung zu verlassen. Terrorismusforscher Peter Neumann hält das deutsche Terrorstrafrecht für zu milde. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Tat als Angriff auf die offene Gesellschaft. Tausende Menschen versammelten sich am Sonntag zu Trauerkundgebungen; das Brandenburger Tor wurde in Regenbogenfarben beleuchtet.

„Der Bundeskanzler trägt als Regierungschef Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen“, schreibt der ehemalige Präsident des Bumdesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen. „Von ihm muss man nach einem solchen Anschlag mehr erwarten als protokollarische Worte. In seiner ersten Stellungnahme hätte er sich bei den Opfern und ihren Angehörigen dafür entschuldigen müssen, dass der Staat sie nicht schützen konnte. Vor allem aber muss er erklären, wie es zu diesem Versagen der Sicherheitsbehörden kommen konnte.

Der Bundeskanzler ist nicht der Bundespräsident. Seine Aufgabe ist es nicht, sich auf Betroffenheitsbekundungen zu beschränken. Er muss erklären, weshalb dieser Anschlag trotz der umfangreichen personellen, technischen und rechtlichen Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden möglich war.“

Maaßen weiter: „Als Gefährder war sein Fall auch Gegenstand der Befassung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). BKA, Landeskriminalämter und Verfassungsschutz kannten ihn. Deshalb muss der Bundeskanzler erklären, wie ein den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder bekannter Mann dennoch einen solchen Anschlag begehen konnte.“

Laut Maaßen müsse überprüft werden, ob Observations- und Überwachsungskapazitäten effektiv eingesetzt oder ob womöglich aufgrund des „Kampfes gegen Rechts“ falsche Prioritäten gesetzt würden. Der Bundeskanzler schulde den Opfern und der Öffentlichkeit Antworten.

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