Seit 2009 ist eine 62-jährige Lehrerin aus Duisburg dauerhaft krankgeschrieben, trotzdem bekommt sie ihr volles Gehalt, ohne dafür Unterricht zu halten. Ein Kontroll- und Behördenversagen?
picture alliance / Peter Schickert | Photographer: Peter Schickert
In den USA zieht Barack Obama 2009 in das Weiße Haus ein, im Juni 2009 stirbt Michael Jackson und die Welt kämpft 2009 mit den Nachwirkungen der Bankenkrise: Seit dem Jahr 2009 ist eine 62-jährige Studienrätin aus Duisburg durchgehend krankgeschrieben und hat in all den Jahren keinen einzigen Tag mehr Unterricht gehalten. Trotzdem bezog sie die gesamten 17 Jahre über ihre vollen Beamtenbezüge, inklusive tariflicher und besoldungsrechtlicher Erhöhungen.
Nun wehrt sich die Pädagogin vor Gericht dagegen, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden – das würde nämlich bedeuten, dass sie künftig nur noch eine geringere Pension erhielte.
Die Lehrerin war zuletzt am Berufskolleg Wesel tätig. Ab 2009 reichte sie immer wieder Atteste wegen eines psychischen Leidens ein. Die Schulaufsicht und die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf griffen jahrelang nicht ein, eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit unterblieb lange Zeit. Und der aktuelle Schulleiter kannte nicht einmal den Namen der Mitarbeiterin, deren monatliches Bruttogehalt in den vergangenen Jahren zwischen 5.050 und 6.100 Euro lag. Die kranke Lehrerin kam so in 17 Jahren auf mindestens 1,03 Millionen Euro Steuergeld.
Erst nach intensiver Berichterstattung und politischen Interventionen kam nun Bewegung in den Fall: Die Beamtin musste sich schließlich amtsärztlich untersuchen lassen. Ende Mai 2026 ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf daraufhin ihre Versetzung in den Ruhestand wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit an. Damit würde sie nur noch eine Pension beziehen, das wären nach Schätzungen 1.500 bis 2.000 Euro brutto weniger pro Monat. Gegen diesen Bescheid legte die 62-jährige Lehrerin nun Klage ein. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhält sie weiterhin ihre vollen Bezüge. Wann das Gericht urteilen wird, ist noch nicht absehbar; zunächst muss die Bezirksregierung Stellung nehmen und die Akten vorlegen.
Nun auch Betrugsermittlungen
Der Fall hatte bereits im vergangenen Jahr für bundesweites Aufsehen gesorgt, NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) meinte dazu: „Das ist nicht zu entschuldigen und in seiner Dimension auch nicht nachvollziehbar.“ Parallel zu den verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen laufen weitere Verfahren. Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der Bezirksregierung wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt zudem wegen des Verdachts des Betrugs. Im März 2026 durchsuchten Ermittler die Wohnung der Beamtin. Es besteht der Verdacht, dass sie ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht und während der Krankschreibung als Heilpraktikerin tätig gewesen sein könnte. Berichten zufolge entwickelte sie auch eine Creme gegen trockene Haut und gewann so im Jahr 2011 einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis des Landes NRW.
Der Skandal hat in Nordrhein-Westfalen Konsequenzen: Die schwarz-grüne Landesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das Beamte künftig stärker verpflichtet, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Während Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft bei längerer Krankheit in die Erwerbsminderungsrente oder in das Krankengeld fallen, können Beamte unter bestimmten Voraussetzungen jahrelang volle Bezüge beziehen, ohne dass die Dienstfähigkeit konsequent geprüft wird.


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