Seit 2009 ist eine 62-jährige Lehrerin aus Duisburg dauerhaft krankgeschrieben, trotzdem bekommt sie ihr volles Gehalt, ohne dafür Unterricht zu halten. Ein Kontroll- und Behördenversagen?
picture alliance / Peter Schickert | Photographer: Peter Schickert
In den USA zieht Barack Obama 2009 in das Weiße Haus ein, im Juni 2009 stirbt Michael Jackson und die Welt kämpft 2009 mit den Nachwirkungen der Bankenkrise: Seit dem Jahr 2009 ist eine 62-jährige Studienrätin aus Duisburg durchgehend krankgeschrieben und hat in all den Jahren keinen einzigen Tag mehr Unterricht gehalten. Trotzdem bezog sie die gesamten 17 Jahre über ihre vollen Beamtenbezüge, inklusive tariflicher und besoldungsrechtlicher Erhöhungen.
Nun wehrt sich die Pädagogin vor Gericht dagegen, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden – das würde nämlich bedeuten, dass sie künftig nur noch eine geringere Pension erhielte.
Die Lehrerin war zuletzt am Berufskolleg Wesel tätig. Ab 2009 reichte sie immer wieder Atteste wegen eines psychischen Leidens ein. Die Schulaufsicht und die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf griffen jahrelang nicht ein, eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit unterblieb lange Zeit. Und der aktuelle Schulleiter kannte nicht einmal den Namen der Mitarbeiterin, deren monatliches Bruttogehalt in den vergangenen Jahren zwischen 5.050 und 6.100 Euro lag. Die kranke Lehrerin kam so in 17 Jahren auf mindestens 1,03 Millionen Euro Steuergeld.
Erst nach intensiver Berichterstattung und politischen Interventionen kam nun Bewegung in den Fall: Die Beamtin musste sich schließlich amtsärztlich untersuchen lassen. Ende Mai 2026 ordnete die Bezirksregierung Düsseldorf daraufhin ihre Versetzung in den Ruhestand wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit an. Damit würde sie nur noch eine Pension beziehen, das wären nach Schätzungen 1.500 bis 2.000 Euro brutto weniger pro Monat. Gegen diesen Bescheid legte die 62-jährige Lehrerin nun Klage ein. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhält sie weiterhin ihre vollen Bezüge. Wann das Gericht urteilen wird, ist noch nicht absehbar; zunächst muss die Bezirksregierung Stellung nehmen und die Akten vorlegen.
Nun auch Betrugsermittlungen
Der Fall hatte bereits im vergangenen Jahr für bundesweites Aufsehen gesorgt, NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) meinte dazu: „Das ist nicht zu entschuldigen und in seiner Dimension auch nicht nachvollziehbar.“ Parallel zu den verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen laufen weitere Verfahren. Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der Bezirksregierung wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt zudem wegen des Verdachts des Betrugs. Im März 2026 durchsuchten Ermittler die Wohnung der Beamtin. Es besteht der Verdacht, dass sie ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht und während der Krankschreibung als Heilpraktikerin tätig gewesen sein könnte. Berichten zufolge entwickelte sie auch eine Creme gegen trockene Haut und gewann so im Jahr 2011 einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis des Landes NRW.
Der Skandal hat in Nordrhein-Westfalen Konsequenzen: Die schwarz-grüne Landesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das Beamte künftig stärker verpflichtet, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Während Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft bei längerer Krankheit in die Erwerbsminderungsrente oder in das Krankengeld fallen, können Beamte unter bestimmten Voraussetzungen jahrelang volle Bezüge beziehen, ohne dass die Dienstfähigkeit konsequent geprüft wird.


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Ich finde, es sind diejenigen krank, furchtbar krank, die solche Regeln erlassen auf die sich diese Lehrerin beruft. Kann man nur sagen…“Deutschland und deine kranken Regeln“….
Und von den Abgreifern unserer wunderbaren Asylpolitik gar nicht zu reden. Die Dame mag ein besonders faules Ei sein, andere sind Jahre da ohne irgend einen Beitrag zu leisten und werden auch durchgefütter, samt Anhang, wie groß auch immer. Naja, der große Donnerschlag wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Das zeigt, wie krank ein System ist, was Lehrer verbeamtet. Und sie dadurch unkündbar macht. Unabhängig von ihren Leistungen. Und wie man hier sieht auch unabhängig von ihrer Präsenz. Der Dienstvorgesetzte und seine Personalstelle können nach den beamtenrechtlichen Vorschriften nach sechs Monaten andauernder Krankheit den Beamten zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichten. Der Amtsarzt stellt eine Prognose über den Verlauf der Krankheit und eine etwaige Empfehlung für eine Dienstunfähigkeit aus. Und genau das hat der Dienstvorgesetzte und seine Personalstelle 17 Jahre lang nicht getan. Die dafür Verantwortlichen sollten unverzüglich einem Disziplinarverfahren unterworfen werden. Denn sie haben mindestens grobfahrlässig wenn ich sogar… Mehr
Hätte ihre Präsenz in der Schule in den letzten 17 Jahren auch nur einem Kind mehr Bildung gebracht?
Das bleibt offen. Aber ihre zeitnahe Versetzung in den Ruhestand hätte durch die deutlich geringere Pension dem Steuerzahler Unmengen von Geld gespart.
Hab ich das richtig verstanden? Sie wird nach langen Jahren ärztlich untersucht, es wird der Ruhestand angeordnet und sie, die 17 Jahre nicht arbeiten konnte oder wollte, legt Einspruch dagegen ein? Ich würde Sie sofort wieder in Dienst stellen. Zumindest solange, bis das Urteil gefallen ist. Auf jeden Fall ist sie eine gute Lehrerin. Sie lehrt uns, wie man perfekt das Instrument Beamter zum eigenen Vorteil nutzt. Beim Beamten zählt ja nur Treue und nicht Leistung, das hat sie perfekt verstanden. Und wer bei vollen Leistungsbezügen nicht zur Arbeit fahren muss, spart Spritkosten, schont die Umwelt und hat noch mehr… Mehr
Nicht traurig sein. Wir haben jetzt nämlich festgestellt, dass tatsächlich irgendjemand der Protagonisten unter einer kognitiven Dissonanz leiden muss! Es wurde nur noch nicht identifiziert, wer das ist. Die Lehrerin, die arbeiten will, aber wegen Krankheit nicht kann, oder die Behörde, die arbeiten sollte, aber offensichtlich nicht will?!? Ich tröste mich damit, dass unseren Beamten genau dieses Verhalten von den letzten Regierungen so vorgemacht wurde/wird. Beamte erfüllen ergo lediglich ihre Pflicht!
Es mag wahrscheinlich immer noch ein statistisch besonders markanter Vorfall sein – dennoch wird in diesem Extrembeispiel besonders anschaulich, wie krank, perfide und hoffnungslos aus der Zeit gefallen die „Umstände“ dieser Berufskaste mittlerweile sind. Im Vergleich zu den realen Verhältnissen derjenigen, die diese pathologische Schmarotzerei mit ihren Steuern auf die erzielte eigene Wertschöpfung finanzieren müssen, hat dies wirklich mittlerweile das Potenzial, eine Gesellschaft zu zerreißen. Ich habe mich in den letzten Jahren in meinem privaten Umfeld von Bekannten und Freunden mit Beamtenhintergrund (hier insbesondere Verwaltungsbeamte) abgewendet, da ich von deren selbstgefälligem und uneinsichtigem Gerede (im Sinne von „Das steht mir… Mehr
Ist vor ein paar Jahren in Belgien ans Licht gekommen … Nach einem simplen Streit mit seinem Vorgesetzten ist ein belgischer Bühnen- und Saaltechniker eines bekannten großen Theaters von eben diesen Vorgesetzten mündlich!!! fristlos entlassen worden. Er verließ das Haus und wartete fast 2 Jahrzehnte auf die auch in Belgien gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Kündigung. Diese erhielt er nie. Während dieser fast zwei Jahrzehnte erhielt er weiterhin sein monatliches Gehalt mit allen Erhöhungen und Sonderzahlungen. Er arbeitet während der gesamten Zeit bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis. Raus kam die Sache erst, als er zu seinem 25-jährigen Dienstjubiläum von der Geschäftsleitung zu… Mehr
Vollkommenes Dienstherrn Versagen: fast 17 Jahre war es dem Dienstherrn egal was mit einer seiner Beamtin los ist. Sie meldet eine dauerhafte Dienstunfähigkeit wegen mentalen Problemen. Der Dienstherr zahlt und der Rest ist ihm egal. Das nenne ich massive Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ihrer unmittelbaren Vorgesetzten. Ein Rektor, alt oder neu, muss um seinen Personalbestand wissen, die Namen kennen und ihm sollte ausfallen das er in seinem Personalbestand einen kritischen Fall hat und dem auf den Grund gehen. Ich würde der Frau einfach Gewohnheitsrecht durch mutwillige Billigung des Dienstherrn zusprechen. Das die Frau anscheinend keine Moral besitzt ist… Mehr
Das zeigt einmal mehr die extreme Arroganz und Borniertheit der Beamtenklasse. Nur linksextremen Mist verbreiten, aber die Hand aufhalten. Widerlich. Das muss ebenfalls beendet werden. Lehrer sind Angestellte. Punkt.
WOW – von dem geld könnte man 5 bürgergeldempfänger unterhalten. Hier müsste man mal tiefer in die materie gehen. Ein freund von mir topt das alles noch – 1 jahr bevor die post aufgelöst wurde wurde er noch schnell verbeamtet. Als dann die post nicht wusste wohin mit den ganzen beamten hat er sich krank schreiben lassen hat knie kaputt arthritis. Der war 27 jahre krank geschrieben und hat als beamter krankengeld bekommen oder wie man das auch immer nennt. Jetzt ist er in rente pension gegangen vor 2 jahren bekommt jetzt noch was aus der rentenkasse dazu weil er… Mehr
Abhängig beschäftigte Arbeitnehmer können maximal 78 Wochen Krankengeld (6 Wochen Lohnfortzahlung + 72 Wochen geringeres Krankengeld) beziehen, dann werden sie dort aussortiert und müssen entweder richtiges Arbeitslosengeld beantragen und danach Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen [Bürgergeld/Grundsicherung, wenn sie mindestens 15 h pro Woche arbeiten können] oder eben die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Der Beamte ist die Laus am Sack des Kapitalismus. 😉 Hoffentlich werde ich deswegen nicht wegen Verunglimpfung verklagt. In diesem Land muss man auf alles gefasst sein. Deshalb kennzeichne ich das hier als Ironie. Sicher ist sicher.