Dobrindt plant Kahlschlag beim Informationsfreiheitsgesetz – Transparenz ist der neue Feind

Alexander Dobrindts (CSU) Innenministerium will die Kontrolle staatlichen Handelns systematisch erschweren. Journalisten sollen Akten nicht mehr einsehen dürfen, Bürger abgeschreckt und die unabhängige Kontrollinstanz beseitigt werden. Schwarz-rot will den gläsernen Bürger und den blickdichten Staat

IMAGO

Alexander Dobrindts Bundesinnenministerium bereitet einen Frontalangriff auf die Informationsfreiheit vor. Ein interner Vermerk aus seinem Haus zeigt, wie weit die Pläne reichen. Die Regierung will den Bürgern den Zugang zu amtlichen Unterlagen erschweren und zugleich jene Institution beseitigen, die Behörden bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes kontrolliert. Der Staat soll seine Geheimnisse künftig besser vor der Öffentlichkeit schützen können.

Das Papier stammt vom Anfang Februar 2026 und liegt MDR Investigativ vor. Darin wird vorgeschlagen, die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit vollständig abzuschaffen. Paragraf 12 des Informationsfreiheitsgesetzes könnte gestrichen und das zuständige Referat beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgelöst werden. Das Ministerium bestätigte die Existenz des Papiers indirekt, indem es weder den Vermerk noch die darin enthaltenen Vorschläge bestritt. Konkrete Fragen beantwortete Dobrindts Haus nicht.

Paragraf 12 erlaubt jedem Bürger, sich an den Bundesbeauftragten zu wenden, wenn eine Behörde den Informationszugang verweigert oder die gesetzlichen Rechte verletzt. Die Behörde des Bundesbeauftragten prüft außerdem, ob Ministerien und Bundesämter das Gesetz ordnungsgemäß anwenden. Dobrindts Beamte wollen diese Kontrollinstanz aus dem Weg räumen. Behörden könnten Auskünfte verweigern, Verfahren verschleppen und Dokumente zurückhalten, während Betroffenen nur der teure Gang vor das Verwaltungsgericht bliebe.

Der Bundesbeauftragte selbst wurde in die Überlegungen offenbar nicht einbezogen. Sein Haus war nach eigener Darstellung auch über den geplanten Wegfall seiner Aufgabe nicht informiert worden. Ein Sprecher warnte, die Abschaffung werde zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen und mehr Streitfälle vor die Gerichte treiben. Die schwarz-rote Reform komme nach Einschätzung der Behörde einer faktischen Abschaffung der seit zwei Jahrzehnten bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene nahe.

Besonders aufschlussreich ist der Umgang des Ministeriums mit Journalisten und Bundestagsabgeordneten. Beide Gruppen sollen nach dem Willen der Beamten künftig vom Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen werden können, weil ihnen bereits andere Auskunftsrechte zur Verfügung stehen. Dass sie zusätzlich IFG-Anträge stellen dürfen, bezeichnet das interne Papier als mögliche „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“.

Diese Formulierung verrät das totalitäre Denken hinter der geplanten „Reform“. Journalisten nutzen das Gesetz angeblich nicht zur Kontrolle der Macht, sondern zur Umgehung jener Grenzen, die der Staat ihnen gern setzen würde. Dobrindts Ministerium betrachtet den Zugang zu Behördenakten offenbar als verdächtiges Schlupfloch. Wer eine Regierung überprüft, erscheint in dieser Denkweise bereits als halber Staatsfeind.

Das Presserecht und das parlamentarische Fragerecht verpflichten Behörden zwar zur Beantwortung bestimmter Fragen. Einen Anspruch auf Akteneinsicht oder die Herausgabe amtlicher Dokumente begründen sie jedoch nicht. Genau diese entscheidende Möglichkeit würde Journalisten und Abgeordneten genommen. Ministerien könnten künftig ihre eigene Darstellung verbreiten, während die dazugehörigen Akten verschlossen blieben.

Auch Bürger sollen vor einem Antrag zunächst ihre Identität offenlegen müssen. Im internen Papier wird ausdrücklich das Portal „Frag den Staat“ genannt. Es solle nicht länger als angeblicher „Strohmann“ eingesetzt werden können. Das Portal hat nach eigenen Angaben seit 2011 mehr als 130.000 Menschen beim Zugang zu amtlichen Informationen unterstützt. Dobrindts Ministerium hat damit ausgerechnet eine der wichtigsten Plattformen für staatliche Transparenz ins Visier genommen.

Die Identifizierungspflicht schafft eine neue Abschreckungsschwelle. Bürger müssten einer Behörde ihren Namen nennen, bevor sie erfahren dürfen, was diese Behörde tut. Beschäftigte, Unternehmer oder Empfänger staatlicher Leistungen müssten damit rechnen, dass ihr Interesse an bestimmten Vorgängen registriert wird. What could go wrong.

Besonders bei politisch heiklen Fragen entfaltet eine solche Pflicht die gewünschte Wirkung schon vor der Antragstellung: Viele werden auf ihr Recht verzichten. Zur Rechtfertigung greift das Innenministerium in die inzwischen gut gefüllte Schublade der Sicherheitsbeschwörungen. Eine Sprecherin verweist auf eine „wachsende hybride Bedrohungslage“ und mögliche automatisierte Anträge. Der interne Vermerk erwähnt sogar massenhafte Anfragen durch feindliche ausländische Staaten. Die eigenen Zahlen geben dieses Bedrohungsszenario kaum her. 2025 gingen bei den obersten Bundesbehörden und ihren Einrichtungen rund 19.000 IFG-Anträge ein. Nur etwa zwei Prozent betrafen umfangreichere Verfahren. Lediglich 344 bewilligte Anträge verursachten Gebühren von mehr als 100 Euro.

Dobrindt baut aus einer überschaubaren Zahl aufwendiger Fälle eine angebliche Gefahr für die Leistungsfähigkeit des Staates. Auf so eine beknackte Idee muss man erstmal kommen. Die Bundesregierung könnte das tun, was sie am besten kann: zusätzliche Stellen schaffen. Sie entscheidet sich für die Einschränkung eines Bürgerrechts. Verwaltungsversagen wird damit zum Argument für weniger Demokratie.

Die Pläne reichen noch tiefer. Laufende Gesetzgebungsverfahren sollen vollständig vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden können. Kontakte von Interessenverbänden zu Ministerien, Änderungswünsche aus Unternehmen oder interne Bewertungen blieben damit so lange verborgen, bis das Gesetz verabschiedet ist. Die Öffentlichkeit dürfte mögliche Einflussnahmen erst untersuchen, wenn die politische Entscheidung nicht mehr korrigiert werden kann.
Behörden sollen zudem keine Unterlagen mehr herausgeben dürfen, die ursprünglich von einer anderen Behörde erstellt wurden. Antragsteller müssten herausfinden, wo jedes einzelne Dokument entstanden ist, und anschließend mehrere Anträge stellen. Das erhöht Aufwand und Kosten. Die Verwaltung erschafft neue Hürden und nennt das anschließend Entlastung.

Dobrindts Beamte verschärfen damit Pläne, die Union und SPD im Koalitionsausschuss bereits beschlossen haben. Antragsteller sollen ihr Interesse begründen müssen. Namen von Behördenmitarbeitern könnten umfassender geschwärzt werden. Der Kreis der Berechtigten soll auf in Deutschland lebende EU-Bürger eingeengt werden. Zusätzlich steht der bisherige Gebührendeckel zur Disposition. Ein Auskunftsanspruch wird wertlos, sobald eine Behörde den Preis für ihre Kontrolle selbst in die Höhe treiben kann. Der nimmersatte Staat braucht Geld, um es weiterhin für Nonsens und in der ganzen Welt zu verjubeln – nur bitte nicht mehr nachfragen, kann Gefahr für Leistungsfähigkeit (haha) des Staates gesehen werden.

Gegen diese Vorhaben unterschrieben innerhalb kurzer Zeit knapp 600.000 Menschen eine Petition. Mehr als 130 Organisationen schlossen sich dem Protest an. Selbst aus der SPD-Fraktion kam Widerspruch. Ihr innenpolitischer Sprecher Sebastian Fiedler erklärte, die Vorschläge aus Dobrindts Haus seien nicht abgestimmt und würden von seiner Fraktion in wesentlichen Punkten abgelehnt.
Die Empörung der SPD besitzt allerdings eine erhebliche Glaubwürdigkeitslücke. Die Partei sitzt in dieser Bundesregierung und hat die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes im Koalitionsausschuss mit auf den Weg gebracht. Erst der öffentliche Aufschrei ließ einzelne Sozialdemokraten entdecken, dass Transparenz zur Demokratie gehört. Solange der Protest beherrschbar erschien, arbeitete Schwarz-Rot gemeinsam an höheren Gebühren und engeren Zugangsrechten.

Dobrindt zeigt mit dem internen Papier, wohin die Reise gehen soll. Die Kontrollstelle soll verschwinden, Journalisten sollen keine Akten mehr verlangen dürfen, Antragsteller sollen sich identifizieren und rechtfertigen müssen. Politische Einflussnahme während der Gesetzgebung soll im Dunkeln bleiben. Hinter jedem Vorschlag steht derselbe autoritäre Reflex: Die Regierung betrachtet staatliche Informationen als Eigentum der Regierung.

Ein demokratischer Staat schuldet seinen Bürgern Rechenschaft. Dobrindts Innenministerium verwechselt da wohl was und entwirft dagegen eine Verwaltung, die sich ihre Kontrolleure vom Hals schaffen will. Die Bundesregierung verlangt immer umfassendere Daten über ihre Bürger und arbeitet gleichzeitig daran, den Bürgern den Zugang zu staatlichen Daten zu versperren.

Das Informationsfreiheitsgesetz, ohnehin sehr viel schwächer ausgeprägt als in anderen Staaten, wurde geschaffen, weil Regierungen zur Geheimhaltung neigen und Verwaltungen sich selbst schützen. Dobrindt liefert dafür gerade den eindrucksvollsten Beweis. Sein Ministerium bekämpft keinen Missbrauch des Gesetzes. Es bekämpft die Möglichkeit, Regierungshandeln anhand der Originalakten zu überprüfen.

CDU/CSU arbeiten am verschlossenen Staat, der allerdings in jedes Kleinklein seiner Bürger reinleuchten will. Wenn diese Reform kommt, bleibt von der Informationsfreiheit ein Gnadenrecht der Behörden. Der Bürger darf dann erfahren, was die Regierung ihm freiwillig erzählt. Vielleicht. Alles andere verschwindet hinter Gebührenbescheiden und verriegelten Aktenschränken.

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Kommentare ( 1 )

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Sabine Schoenfelder
1 Stunde her

Dobi, kleines Licht, aber großer Erfüllungsgehilfe…..und w i e d e r kündigt der Name des Gesetzes GENAU DAS AN, was damit gestrichen werden soll ‼️
Die „Reform“ des Informationsfreiheitsgesetzes…😂…ist das „Sondervermögen“ staatlicher Intransparenz und Verknechtung des wachen Bürgers. Jegliche unliebsamen Informationen, die einen selbstgefälligen Staat als das entlarven, w a s er wurde, entfallen. Es ist der perfekte Selbstschutz politischer Willkür.
Es handelt hier eine Faschistokratie, die nur EINES im Sinn hat, Machterhalt, besser, Machtausbau…..