„Reproduktive Selbstbestimmung“ ist ein Abwehrrecht, kein Leistungsrecht gegenüber Dritten. Doch die deutsche Gesetzgebung weist ein Schlupfloch auf: Straffrei bleiben ausgerechnet jene, die den Prozess der Leihmutterschaft in Gang setzen. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Von Sylvia Pantel
picture alliance / dpa | Matthias Balk
Leihmutterschaft ist in Deutschland aus guten Gründen verboten. Das Embryonenschutzgesetz und das Adoptionsvermittlungsgesetz ziehen klare Grenzen. Eine Schwangerschaft darf nicht zur Dienstleistung werden und ein Frauenkörper nicht zum Mittel fremder Interessen. Doch die aktuelle Debatte greift zu kurz, weil das deutsche Recht eine systematische Lücke enthält, die gezielt genutzt wird, um das Verbot zu umgehen.
Ein Verbot mit Hintertür
Nach geltendem Recht ist die Durchführung und Vermittlung von Leihmutterschaft strafbar. Gleichzeitig bleiben ausgerechnet diejenigen straffrei, die den Prozess in Gang setzen, die sogenannten Bestelleltern. § 1 Abs. 3 Nr. 2 Embryonenschutzgesetz sowie § 14b Abs. 3 Adoptionsvermittlungsgesetz nehmen sie ausdrücklich aus.
Die Folge ist ein rechtlich paradoxer Zustand. Was im Inland verboten ist, wird einfach ins Ausland verlagert. Deutsche Paare beauftragen Leihmutterschaften in Staaten, in denen Leihmutterschaft legal ist oder wo rechtliche Grauzonen bestehen und kehren anschließend zurück, ohne strafrechtliche Folgen fürchten zu müssen.
Dieser „Reproduktionstourismus“ ist kein Randphänomen, sondern die direkte Folge einer gesetzgeberischen Inkonsistenz. Das Verbot ist also nicht zu streng, es ist unvollständig: Deutsches Recht sanktioniert die Infrastruktur, nicht aber die Nachfrage. Genau dadurch entsteht ein Markt, der sich außerhalb der eigenen Rechtsordnung entfaltet, aber von ihr indirekt ermöglicht wird.
Agenturen, Kanzleien und internationale Netzwerke bereiten Leihmutterschaften längst auch in Deutschland vor, etwa über Messen oder gezielte „Beratungsangebote“, die der Anbahnung von Leihmutterschaftsverträgen dienen. Gleichzeitig bleibt die eigentliche Beauftragung im Ausland rechtlich unangetastet.
Diese Konstruktion unterläuft die Schutzintention des Gesetzes. Denn ein Verbot, das systematisch umgangen werden kann, verliert seine normative Wirkung.
Warum es kein „Recht auf ein Kind“ gibt
Ein zentraler Denkfehler der Legalisierungsdebatte liegt im Begriff der „reproduktiven Gerechtigkeit“. Er suggeriert, dass aus dem legitimen Wunsch nach einem Kind ein Anspruch entstehen könne. Das ist rechtlich und ethisch nicht haltbar.
Das Grundgesetz schützt die Freiheit, über den eigenen Körper zu entscheiden. Es begründet jedoch keinen Anspruch auf die Nutzung des Körpers eines anderen Menschen. Reproduktive Selbstbestimmung ist ein Abwehrrecht, kein Leistungsrecht gegenüber Dritten.
Wer Leihmutterschaft fordert, verlangt letztlich, dass eine Frau ihren Körper für die Zwecke anderer zur Verfügung stellt. Zumeist sind sogar mehrere Frauen beteiligt, etwa durch Eizellspende und Schwangerschaft. Damit wird menschliche Fortpflanzung in arbeitsteilige Prozesse überführt, die sich strukturell einem Markt annähern.
Ein „Recht auf ein Kind“ existiert im deutschen Verfassungsverständnis gerade nicht. Kinder sind keine bestellbaren Güter.
Psychische und physische Folgen werden einfach ausgeblendet
Die öffentliche Debatte verharmlost häufig die Folgen für die beteiligten Frauen und Kinder. Für die Leihmutter bedeutet eine Schwangerschaft erhebliche körperliche Belastungen und gesundheitliche Risiken, die gegenüber einer normalen Schwangerschaft signifikant erhöht sind. Zu den höheren Risiken, die sich durch die In-Vitro-Fertilisation ergeben, tritt, dass der Organismus der Frau den Embryo mit nochmals größerer Wahrscheinlichkeit abstößt, weil keine genetische Verwandtschaft zwischen Leihmutter und Kind besteht. Welche Folgen die im Zuge dessen eingesetzte Medikation für das Kind hat, ist noch nicht erforscht – und natürlich besteht von Seiten der Reproduktionsindustrie kein gesteigertes Interesse daran, etwaige Folgen festzustellen.
Hinzu kommt die psychische Dimension. Die bewusste Trennung vom eigenen Kind unmittelbar nach der Geburt widerspricht grundlegenden Bindungsprozessen. Auch eine Frau, die sich mental darauf vorbereitet, das Kind abzugeben, wird nicht selten von der Intensität der emotionalen Bindung an das Kind überwältigt. In den meisten Fällen hat sie ihren Anspruch auf das Kind aber bereits vertraglich abgegeben, hinzu kommt, dass sie finanziell darauf angewiesen ist, das „Produkt“ wie bestellt zu liefern.
Auch für Kinder ist die Situation nicht folgenlos. Sie entstehen in einem Kontext, in dem genetische, austragende und soziale Elternschaft auseinanderfallen. Identitätsfragen und Bindungskonflikte sind keine theoretischen Konstrukte, sondern in der Forschung dokumentiert.
Weisen die Kinder eine Behinderung auf, verlangen Bestelleltern nicht selten eine Abtreibung, ebenso werden bei unerwünschten Mehrlingsschwangerschaften gezielt Embryos getötet. Schlagzeilen machte erst vor Kurzem ein Fall in Kanada: Dort wurde ein bestelltes Kind wegen einer diagnostizierten Hasenscharte – eine durch entsprechende Operationen gut zu behebende Behinderung – von den Bestelleltern abgelehnt. Das homosexuelle Paar verlangte die Abtreibung. Die Leihmutter lehnte ab. Da kommerzielle Leihmutterschaft in Kanada nicht erlaubt ist, erhalten Leihmütter nur Entschädigungen. Da sich die Frau vertragswidrig verhielt, wollten ihr die Bestelleltern jedoch auch die bereits entstandenen Kosten und den Verdienstausfall nicht zahlen. Mehr noch: Sie verklagten die alleinerziehende Mutter auf über eine halbe Million Dollar.
Dieser Fall macht deutlich, welche konkreten Folgen das häufig bestehende wirtschaftliche Gefälle zwischen Bestelleltern und Leihmutter hat, auch dort, wo angeblich nur „altruistische“ Leihmutterschaft stattfindet: Die beteiligten Frauen befinden sich häufig in finanziellen Notlagen. Die behauptete „Freiwilligkeit“ steht damit unter strukturellem Druck.
Legalisierung löst das Problem nicht – sie verschärft es
Das Argument, Leihmutterschaft finde ohnehin statt und müsse deshalb reguliert werden, verkennt nicht nur, dass es sich hier um Menschenrechtsverletzungen handelt, sondern auch den zentralen Punkt, dass eine Legalisierung die Nachfrage normalisiert.
Ein regulierter Markt beseitigt keine ethischen Konflikte, er institutionalisiert sie. Die internationale Erfahrung zeigt, dass mit wachsender Nachfrage auch neue Formen der Ausbeutung entstehen.
Auch sogenannte „altruistische“ Modelle sind kein Ausweg. Sie lassen sich in der Praxis kaum vom kommerziellen Bereich abgrenzen und führen ebenso zur Trennung von Mutter und Kind bei der Geburt.
Was jetzt zu tun ist
Wenn der Gesetzgeber den eigenen Anspruch ernst nimmt, Frauen und Kinder zu schützen, muss er die bestehende Lücke schließen.
Die Anbahnung und Vermittlung von Leihmutterschaft muss auch dann strafbar sein, wenn sie von Deutschland aus erfolgt, aber auf eine Durchführung im Ausland abzielt. Entscheidend ist der Inlandsbezug. Die gezielte Beauftragung von Leihmutterschaft im Ausland sollte unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erfasst werden, etwa durch eine Erweiterung der Strafbarkeit nach dem Vorbild extraterritorialer Regelungen.
Dabei darf der Schutz bereits geborener Kinder nicht infrage gestellt werden. Es geht nicht um rückwirkende Sanktionen, sondern um eine klare präventive Linie.
Deshalb gilt: Die Debatte über die Leihmutterschaft darf nicht an der falschen Stelle geführt werden. Es darf nicht darum gehen, ein Verbot zu lockern. Es muss darum gehen, es konsequent auszugestalten und Schlupflöcher zu schließen.
Deutschland hat sich bewusst gegen die Kommerzialisierung von Schwangerschaft entschieden. Diese Entscheidung ist richtig. Aber sie verliert ihre Wirkung, solange ihre Umgehung folgenlos möglich ist.
Sylvia Pantel ist seit 2024 Landesvorsitzende der WerteUnion Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Bundesvorsitzende. Sie war von 2013 bis 2021 Abgeordnete der CDU im Deutschen Bundestag. 2024 trat sie aus der CDU aus.


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Dieser Prozess bei der Kinderbeschaffung deutschem Recht ein Schnippchen zu schlagen, kennen wir doch in der Prostitution. Früher in den 60igern und 70igern ging es im Bums-Bomber nach Thailand und im Tripper-Clipper zurück.
Seit unsere rot-grünen Abgeordnet:innen per Gesetz diese Körpervermietung zum normalen Beruf/Dienstleistung/Gewerbe umdefiniert haben, kommen die Männer aus aller Welt zum Bumsen nach Deutschland und sogar per Bus aus den skandinavischen Ländern. Dort wird der Freier bestraft um die Prostitution zu erschweren. Gelernt hat man aus diesen Erfahrungen offensichtlich nicht. Die Ideologie ist wichtiger als der Erkenntnisprozess.
Zu Besuch bei einer Cousine. Sie hatte ein kleines Töchterchen. Ich sah es zum ersten Mal. Es konnte schon etwas gehen aber noch nicht sprechen.
Am Abend sitzen wir zusammen, ich auf der Couch nach vorne gerutscht, mehr liegend als sitzend. Die Kleine neben mir. Was macht sie jetzt? Sie legt sich auf mich und schmiegt ihr Köpfchen an meine Brust.
Kinder spüren, wer sie mag.
Ihr Vater hinterher: „Das hat sie bei mir noch nie gemacht.“
…..„gesetzgeberischen Inkonsistenz“ ? Hört sich schick an. Leider etwas vage formuliert. Es ist das intendierte Potenzial für eine florierende Geschäftsidee ! Es entspricht den gegenwärtigen, politischen Verhältnissen. Wir leben in einer SCHEINdemokratie, mit einer SCHEIN-Energiwende, in einer SCHEIN- Geschlechtervielfalt, sowie in einer SCHEIN-Klimaerwärmung. Auch die Kriege, die wir führen, s c h e i n e n nur für die Rüstungsindustrie generiert zu werden. DU hast gefälligst den angesagten FEIND zu hassen ! Damit Du das schnallst, darf der Feind weder beim Sport, noch in der Unterhaltungsbranche mitmischen. Tschaikowski ist o u t. Russischer Salat verpönt… Es scheint, die Welt… Mehr
Soweit, so richtig. Man kann an einigen Kommentaren erkennen, dass die Verfasser das Problem entweder nicht begreifen oder ein solches erst gar nicht erkennen. Insoweit ist der Artikel für die berühmte Katze. Es geht mitnichten um die Frage einer quasi technischen Eignung der Entleiher oder um die Frage, dass es “ untaugliche “ biologische Mütter und Väter gibt oder “ tauglichere“ Entleiher. Wobei der Begriff nur sehr bedingt zutrifft. Es geht um die Frage, ob ein “ Vorgang“ wie der hier in Rede stehende, die Austragung eines Kindes, Gegenstand eines Rechtsgeschäftes werden darf, in dem eine ( hinreichend vermögende) Person… Mehr
Warum wird nicht an das Kind gedacht ? Der wächst in einem Umfeld heran, in dem es nicht üblich ist, mit 2 Vätern aufzuwachsen. Der kommt i.d. Kindergarten, in die Schule – bei den reichen „Pinkeln“ wird’s die Privatschule sein – und dann tauchen die Fragen auf: warum habe ich keine Mutter und wo ist sie ? Warum bin ich gekauft worden etc. Wenn das Kind als Jugendlicher feststellt, es ist heterosexuell, wie soll der damit umgehen, mit dem homosexuellen Elternpaar ? Und das alles in einem Land, in dem die moslemische Bevölkerung wächst und wächst …. Purer Egoismus von… Mehr
Ja, es wird hier in der Diskussion – und auch schon im Artikel – viel zu wenig an das Kind gedacht, aber Ihre Argumentation ist am Problem der Leihmutterschaft vorbei, da eine deutliche Mehrheit von „Bestell-Eltern“ heterosexuelle Paare sind.
Der zentrale Denkfehler liegt vielmehr bei den Verbotsfanatikern, die dem Staat die Macht einräumen wollen, freiwillige Entscheidungen frei handelnder Menschen aufgrund moralischer, subjektiver Ansichten, zu verbieten.
Den Staat hat es einen Scheiß zu interessieren, was frei handelnde Menschen untereinander vereinbaren.
Echt??? Der Staat hat die Menschenwürde zu schützen.
Was für einen Unterschied ist es, ob ich bereits ein fertiges Kind abkaufe oder seine Entstehung bezahle???
Wie viel Kostet ein Menschenleben? – Dank dieser Art Medizin wissen wir, was ein Mensch in der Anschaffung kostet.
Der einzige Weg, ist die Beziehung Besteller-Kind in Deutschland nicht zu anerkennen.
Ansonsten bleibt Kind aus dem Ausland das Priveleg der Reichen.
Kind aus der Leihmutterschaft ist nichts, was sich monetär lösen oder über Freiheitsentzug bestrafen lässt.
Das Geschäft kann man schlecht rückwirkend machen.
Öffentliche Ächtung? Knast für die „Eltern“? – Schadet dem Kind.
Hohe Geldstrafen? – machen das Geschäft zum Reichenpriveleg.
Es bleibt nur noch, diese Beziehung in Deutschland nicht zu anerkennen. Damit können sich die Interessenten einfach gleich ins Ausland absetzen, wo dieses erlaubt ist. Ohne Widerkehr.
Es ist leider eine Situation, die keine andere Lösung erlaubt.
„Zumeist sind sogar mehrere Frauen beteiligt, etwa durch Eizellspende und Schwangerschaft. Damit wird menschliche Fortpflanzung in arbeitsteilige Prozesse überführt, die sich strukturell einem Markt annähern.“ Also nun sind es ja mal genau zwei Frauen (eine anonyme Eispenderin und eine „Leihmutter“). Und genau in der „Arbeitsteiligkeit“ liegt doch der „Reiz“ der Konstruktion. Die Frau mit den Eizellen mag sich damit beruhigen, dass sie nicht weiß, was damit geschieht. Könnte sich um reine Untersuchungen von Medizinern oder Genetikern handeln. Es könnte sein, dass die befruchteten Eizellen verworfen werden. Oder dass die ggf. resultierende „Einpflanzung“ fehlschlägt oder die Schwangerschaft abbricht. Sie weiß es… Mehr
ich sehe das Problem bei Leihmutterschaft nicht.
Wie wahrscheinlich ist es, daß dieses Schlupfloch bei der Formulierung des Gesetzes übersehen wurde? Kann es sein, daß hier einmal mehr die Queer- Fraktion die schmutzigen Finger im Spiel hatte, da sie ja auch zu den „Hauptbestellern“ gehören dürfte.
Nein, das ist sicherlich kein unbeabsichtigtes Schlupfloch, sondern man hat ganz bewusst – auch im Sinne des Kindes – alle beteiligten „Eltern“ straffrei gelassen; nur Ärzte und Vermittler können sich dabei strafbar machen. Was „queere“ Paare angeht: Zum Einen betrifft die Leihmutterschaft nur Schwule, keine Lesben und per se auch keine Transmenschen. Der Anteil an schwulen „Besteller-Eltern“ in den Statistiken reicht von 50 % in Kalifornien (weitgehende Liberalisierung und rechtliche Absicherung) über 30 % in UK und Kanada (nur altruistische Leihmutterschaft) und 10 % in Italien (Leihmutterschaft verboten, nur Auslands-Leihmutterschaften in der Statistik) bis zu 0 % in Ukraine und… Mehr