Wie Polizei und Justiz aus Unfähigkeit ein Jahr lang einen unschuldigen Mann verfolgen

Ein unbescholtener Bürger hat nichts, aber auch gar nichts verbrochen. Doch volle 15 Monate lang wird er von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern traktiert – weil die nicht wissen, was ein Facebook-Kommentar ist.

Die Geschichte klingt unglaublich. Aber heutzutage mag man ja vieles gar nicht mehr glauben, was im besten Deutschland aller Zeiten passiert. Und diese Geschichte ist wahr.

Alles beginnt am 19. September 2020 in Wuppertal. Auf einer Demonstration von Corona-Maßnahmengegnern gehen Polizisten außerordentlich rüde gegen einen blinden Demonstranten vor. Videoaufnahmen des Einsatzes werden anschließend auf Facebook veröffentlicht.

Unter diesem Facebook-Beitrag erscheint am 21. September 2020 um 21.35 Uhr ein Kommentar von einem gewissen David G., der die Polizeigewalt verteidigt. Unser Mann, Peter Müller (Name von der Redaktion geändert), postet die Frage:

„Wer bitte ist David G.?“

Auf diese Frage ANTWORTET nun ein ANDERER Facebook-Teilnehmer:

„… einer, der diese Drecksbullen wieder schönreden muss.“

Peter Müller stellt also nur eine Frage, jemand anderes antwortet. Doch weil in den Jahren 2020 und 2021 offenbar weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft noch einige Richter wissen, wie Facebook funktioniert, bricht nun die Hölle über unseren Mann herein.

Absurde Verwechslung

Wuppertal hat objektiv ein Verbrechensproblem. Dort werden statistisch 14.500 Straftaten auf 100.000 Einwohner verübt. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt, der liegt bei 7.000.

Im Polizeipräsidium Wuppertal, Kradgruppe GE, haben sie mit echten Verbrechern trotzdem offenbar nicht genug zu tun. Außerdem sind sie, nun ja, recht empfindlich. Jedenfalls stellt, für sich selbst und für fünf weitere Kollegen, ein Polizeihauptkommissar G. am 3. Dezember 2020 Strafantrag wegen der Formulierung „… einer, der diese Drecksbullen wieder schönreden muss“. Vergehen: Beleidigung nach § 185 StGB. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Als Tatverdächtigen benennt er Peter Müller.

Aber wieso? Das liegt daran, dass der Polizeibeamte G. ersichtlich keine Ahnung davon hat, wie ein Facebook-Kommentar funktioniert. Wenn man dort jemandem auf einen Post antwortet, dann erscheint:

  • erst der eigene Name
  • darunter der Name desjenigen, dem man antwortet
  • und darunter die eigentliche Antwort

Das, mit Verlaub, weiß nun wirklich jeder, der irgendwann auch nur einmal irgendetwas auf Facebook gepostet hat. Aber, was soll man sagen: Polizeihauptkommissar G. aus Wuppertal versteht das erkennbar nicht.

Die Frage, die unser Mann unter den polizeifreundlichen Kommentar gepostet hatte, sieht also so aus:

Peter Müller
David G.

wer bitte ist David G.??????

Und das ist die Antwort:

ChrisAshenOne
Peter Müller

einer der diese Drecksbullen wieder schön reden muss.

Für jeden auch nur halbwegs zivilisationsfähigen Betrachter ist also sofort und auf Anhieb klar: Die von den betroffenen Polizisten beanstandete Formulierung stammt gar nicht von Peter Müller, sondern vom Facebook-Nutzer mit dem Namen „ChrisAshenOne“.

Nun ja. Eine Verwechslung. Das ist schnell geklärt, sollte man denken.

Dilettantische Ermittlungen

Falsch gedacht.

Denn auch für das Kriminalkommissariat ST 1 des Polizeipräsidiums Wuppertal ist das Internet immer noch Neuland. Polizeikommissarin V. nimmt am 13. Dezember 2020 die Strafanzeige formal auf. Die Screenshots des Facebook-Posts – die auf Anhieb und eindeutig beweisen, dass Peter Müller mit den beanstandeten Formulierungen nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun hat – ignoriert sie.

Stattdessen wird jetzt ermittelt, was das Zeug hält: Weil zwei Männer mit dem Namen „Peter Müller“ bei Facebook aktiv sind, dreht man am ganz großen Rad. Man fragt an bei Facebook, Instagram, X (Twitter) und YouTube, jeweils in Irland. Man fragt an beim Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz.

Denn man will natürlich nicht den falschen Peter Müller ans Kreuz nageln. Dass man überhaupt keinen Peter Müller irgendwohin nageln dürfte, fällt in all dem Stress mit der Namensrecherche niemandem auf. Sorgfältiges Aktenstudium gehört erkennbar nicht zu den Kernkompetenzen aller beteiligten Behörden.

Nach Abgleich von Profilfotos bei Facebook und Ausweisfotos identifiziert man unseren Peter Müller als Übeltäter. Das Verfahren wird, wegen der örtlichen Zuständigkeit, an die Staatsanwaltschaft München I abgegeben. Auch dort sieht sich niemand die Ermittlungsakte richtig an. Denn auch dort erkennt niemand, dass seit Monaten gegen den falschen Mann ermittelt wird.

Am 3. November 2021 flattert Peter Müller ein Anhörungsschreiben von der Münchner Polizei in den Briefkasten. Er soll sich zu den Vorwürfen äußern. Am 9. November 2021 bevollmächtigt er eine Rechtsanwältin mit seiner juristischen Vertretung. Sie beantragt unverzüglich Akteneinsicht und erklärt, dass ihr Mandant vorerst keine Angaben zur Sache machen werde.

Spätere Vermerke in den Akten legen den Schluss nahe, dass dieser Antrag zunächst nicht ordnungsgemäß bearbeitet oder weitergeleitet wird.

Am 14. Dezember 2021 beantragt die Staatsanwaltschaft München I beim Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss. Auch Ermittlungsrichter H. liest die Akte nicht, oder er versteht sie nicht. Jedenfalls erlässt er den Beschluss am 18. Dezember 2021. Angeordnet wird die Durchsuchung von Wohnung, Fahrzeugen und digitalen Geräten, insbesondere zur Sicherung möglicher Daten des Facebook-Kontos „Peter Müller“.

Es ist kurz vor Weihnachten. Die angeordnete Hausdurchsuchung findet erst einmal nicht statt.

Kommando zurück

Weitere Wochen vergehen. Am 8. Februar 2022 erinnert die Rechtsanwältin erneut daran, dass ihr ursprünglicher Antrag auf Akteneinsicht noch nicht beantwortet ist.

Im Kommissariat 44 des Kriminalfachdezernats 4 München sieht man sich deshalb die Akte noch einmal an. Und siehe da: Eine Kriminalhauptmeisterin W. entdeckt nun plötzlich doch, dass Peter Müller fälschlich beschuldigt wird und dass der inkriminierte Post ja in Wahrheit vom Nutzer „Chris AshenOne“ stammt.

Es vergehen noch einmal knapp zwei Monate. Mit Verfügung vom 4. April 2022 stellt die Staatsanwaltschaft München I dann das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mann gemäß Strafprozessordnung ein (§ 170 Abs. 2 StPO). Zitat:

„Es hat sich herausgestellt, dass Peter Müller unschuldig ist.“

Bei dem Mann, gegen den 15 Monate lang fälschlich wegen einer Straftat ermittelt wurde, weil Polizei und Justiz unglaublich geschlampt haben, hat sich bis heute niemand entschuldigt.

Krähen und ihre Augen

Peter Müller will das nicht hinnehmen.

Gegen die vielen beteiligten Polizisten und Staatsanwälte und Richter, die alle eine simple Ermittlungsakte entweder falsch oder gar nicht gelesen haben, erstattet er mehrere Anzeigen, unter anderem wegen falscher Beschuldigung.

Wer könnte es ihm verdenken?

Aber so funktioniert die deutsche Justiz nicht. Unser Mann macht mehrere Anläufe, immer wieder blitzt er ab. Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen rundheraus ab. Zuletzt wird er darauf hingewiesen, dass wiederholte Eingaben ohne neue Tatsachen künftig möglicherweise nicht mehr gesondert beschieden würden. Oder anders: Wenn nichts Neues kommt, werden wir uns die Sachen künftig gar nicht mehr angucken, sondern sie gleich pauschal abweisen.

Peter Müller mag inzwischen nicht mehr so recht an unser Justizsystem glauben. Er überlegt, ob er noch zivilrechtlich versuchen soll, zumindest eine Entschädigung zu bekommen.

Wie gut stehen dafür wohl die Chancen?

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